Helmut Höfling - Sherlock Holmes in unserer Zeit

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Superdetektive und Superkommissare in Büchern, Film und Fernsehen bestimmen für viele Menschen das Bild von Kriminalistik und Verbrechensbekämpfung. Die Realität sieht anders aus: Eine gute Spürnase und ein lässiger Trenchcoat genügen nicht. Erfolgreiche Kriminalisten zeichnen sich vor allem durch kühle, sachliche Beharrlichkeit aus und – heute immer mehr – durch geschickten Umgang mit modernen Technologien. An authentischen Kriminalfällen wird packend und verständlich gezeigt, welche Methoden entwickelt wurden, um dem Täter auf die Spur zu kommen.-Der Autor hat das international erfolgreiche Buch für diese E-Book-Ausgabe leicht verändert und erweitert. -
"Helmut Höfling macht mit seinem hervorragenden, aus dem Rahmen ähnlicher Veröffentlichungen fallenden Buch klar, dass Verbrechensbekämpfung keine Freizeitbeschäftigung für Denksportler ist, sondern eine mühselige, oft aufreibende Kleinarbeit, die nur im Zusammenwirken vieler Spezialisten geleistet werden kann. An packend dargestellten, authentischen Kriminalfällen zeigt der Autor die Entwicklung der Kriminalistik und ihrer Methoden von den Anfängen bis in die jüngste Gegenwart… Das alles ist gekonnt, mit großem Sachverstand und viel Liebe zum Detail gemacht. Immer spürt man die liebenswerte Bewunderung des Autors für jene, die dieses komplizierte Instrumentarium handhaben: die Kriminalisten. Und das wirklich Erstaunliche: Dies ist (fast) ein Fachbuch; aber es liest sich wie ein guter Kriminalroman, immer spannend, immer verständlich… Auch wem es nur auf die Lektüre kurioser Fälle der Kriminalgeschichte ankommt, wird voll auf seine Kosten kommen. Kurzum: ein rundum gelungenes, wirklich empfehlenswertes Buch." (Waldemar Burghard, EX Leiter des Landeskriminalamtes Niedersachen, in «Neue Osnabrücker Zeitung») –
"Ein garantierter Ausleihrenner! («Empfehlenswerte Bücher für öffentliche Bibliotheken»).

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Viele halten sich jedoch nicht daran. Menschliche Fehler sind auch im Zeitalter der Elektronik kaum auszuschalten.

Sherlock Holmes wäre um vieles ärmer, hätte er nicht seinen Scharfblick und Scharfsinn bei der Entdeckung und Deutung von Spuren beweisen können. Sein Superinstinkt ist kein Zufall, denn die Spur gehört zu den Hauptbeweismitteln.

Die außerordentlichen Fortschritte von Naturwissenschaft und Technik haben das Spurenspektrum in der Vielfalt und Feinstrukturierung erheblich erweitert. Vieles ist inzwischen Spur geworden, was zu Conan Doyles Zeiten sein Meisterdetektiv Sherlock Holmes noch nicht erfassen konnte, da hierzu die Wissensgrundlagen und Methoden fehlten. „Diese Entwicklung hält weiter an und hilft vielleicht dazu mit, dass mancher auf sich allein gestellte Polizeibeamte sich von der Spurenlehre als einer Art Geheimwissenschaft fälschlicherweise ausgeschlossen fühlt. Die Gefahr ist latent vorhanden, dass man sich vom Sehen und Erkennen unbewusst ausschließt und allzu viel jenen, die es `wissen müssen´, überlässt“, heißt es dazu in einem Fachbuch, das sich nicht an die Beamten der Erkennungsdienste oder kriminaltechnischen Abteilungen richtet, sondern an den „normalen“ Polizeibeamten, der in der Regel als Erster am Tatort eintrifft und die ersten Entscheidungen treffen muss – und dessen „Spurenbewusstsein“ deshalb geschärft werden soll. „Gewiss geht es nicht ohne Spezialisten, aber das heißt nicht, sich gegenüber der Welt der Spur mehr oder weniger passiv zu verhalten. Am Tatort kann man nur richtig vorgehen, wenn man um die verschiedenen Arten der Spuren weiß und eine lebendige Beziehung zur Spur im Einzelnen und ihrer Vielfalt unterhält. Diese Beziehung zu schaffen ist von größter Wichtigkeit, denn die Spur hilft mit, das Tatgeschehen zu entschlüsseln und den Täter zu ermitteln.“

Befriedigt nimmt man einen raschen Erfolg der Kriminalpolizei zur Kenntnis, bei einem Fehlschlag aber ist man enttäuscht und sogar erzürnt. Allzu voreilig kreidet man es den Kriminalisten als Versagen an, wenn ihnen eine Panne bei der Ermittlung eines Kapitalverbrechens unterläuft oder wenn es dem Täter gelingt, bei der Verbrecherjagd zu entkommen.

Ein Musterbeispiel für vollendetes kriminalwissenschaftliches Können liefert der folgende Fall. Obwohl es sich um einen „Mord ohne Toten“ handelte und der Angeklagte bis zuletzt leugnete, war der wissenschaftliche Schuldbeweis lückenlos.

Ein „Mord ohne Toten“

Angeklagt war der fünfunddreißigjährige „Kaufmann“ Theodor Weber, den Wiener Kaufmann Gustav Eichenwald ermordet zu haben. Wo, wann und wie er dieses Verbrechen begangen hatte, ließ sich nicht ermitteln.

Der aufsehenerregende Mordprozess begann daher mit der formellen Feststellung, dass es weder einen Toten gab, noch der Tatort bekannt war. Das Mordopfer blieb unauffindbar. Da unter diesen Umständen natürlich auch Tatzeugen fehlten, war es von vornherein klar, dass die Indizien unerschütterlich sein mussten, sollten sie zu einer Verurteilung ausreichen. Mit Theodor Weber stand zum ersten Mal ein Angeklagter wegen Mordes, Raubes und anderer Nebendelikte vor einem schweizerischen Gericht, ohne dass der Staatsanwalt angeben konnte, an welchem Ort, zu welcher Zeit und auf welche Art das Opfer getötet worden war.

Begonnen hatte alles in einem Züricher Uhrenladen, von dessen Inhaber der Wiener Kaufmann Eichenwald laufend Ware bezog. Dort war eines Tages Eichenwald mit Weber, den er bis dahin noch nicht gekannt hatte, zufällig zusammengetroffen. Als Eichenwald merkte, dass Weber der eigentliche Lieferant des Geschäftsinhabers war, blinzelte er ihm verstohlen zu. Er hoffte, durch die unmittelbare Geschäftsverbindung mit Weber künftig die Provision des Züricher Zwischenhändlers sparen zu können. Weber verstand den Wink und wartete an der nächsten Straßenecke auf den Wiener Kaufmann. Eichenwald glaubte, ein gutes Geschäft gemacht zu haben, als der andere auf seinen Vorschlag einging. Er ahnte nicht, dass er dafür schon bald mit dem Leben bezahlen musste.

Bei den kleineren Abschlüssen, die zunächst zustande kamen, machte Weber seinen Partner, der stets gegen bar kaufte, mit angeblichen Uhrenfabrikanten bekannt. Das Geschäftsgebaren blieb zwielichtig, Unterlagen darüber gab es nicht.

Doch dann nahte der Tag, der Eichenwald zum Verhängnis werden sollte. Am 15. Oktober 1953 war er, aus Wien kommend, wieder einmal in Zürich eingetroffen und im Hotel Jura am Limmatquai abgestiegen. Ziemlich früh verließ er es am folgenden Morgen – und wurde nie mehr gesehen.

Als es schließlich im Hotel auffiel, dass er sich überhaupt nicht mehr blicken ließ, wurde die Kriminalpolizei verständigt. Da der Wiener Gast Gepäck und Pass im Zimmer zurückgelassen hatte, nahm man an, er habe vielleicht eine diskrete Vergnügungsfahrt unternommen, und wartete noch einige Tag ab. Als er jedoch nach dem Wochenende nicht zurückgekehrt war, begann die Polizei nach ihm zu fahnden. Die Ermittlungsarbeit brachte erstaunliche Ergebnisse, die der Bericht in nüchternen Worten wiedergibt:

Eine Rückfrage in Wien ergab, dass der Händler am 13.10. an Theodor Weber telegrafiert hatte, er würde am 15.10. in Zürich eintreffen.

Am 15.10. abends stieg Eichenwald im Hotel „Jura“ ab. Er führte mehrere Telefongespräche, darunter auch mit Weber, mit dem er sich für den 16. um 13.30 Uhr verabredete.

Am 16.10. verließ Eichenwald früh das Hotel, erledigte mehrere Besuche und begab sich zu einer Privatbank in der Pelikanstraße, wo er 130.000 Franken abhob. Der Kassierer, der ihm das Geld auszahlte, sah in Eichenwalds Aktentasche noch mehrere Bündel Banknoten, deren Wert er auf etwa 30.000 Franken schätzte.

Mittags um 13.30 Uhr wartete Eichenwald vor dem Lokal „Edoardo“. Ein Passant, der ihn kannte, sah ihn auf und ab gehen. Dies war die letzte Spur von ihm, die festgestellt werden konnte.

Theodor Weber wurde als ein siebenmal vorbestrafter Verbrecher identifiziert. Seine Verbindung mit Eichenwald ließ naturgemäß erhebliche Verdachtsmomente aufkommen, die allerdings zunächst nicht eindeutig festzustellen waren.

Offenbar stand Weber in Verbindung mit einem seiner Zuchthausgenossen, einem Mann namens Walter Stützle, der unter dem Namen Dreyer als Uhrenfabrikant auftrat.

Weber hatte am 14.10. einen Personenwagen gemietet, wofür kein plausibler Grund vorlag.

Weber kaufte am 15.10. eine automatische Pistole und dazugehörige Munition.

Zu einer Verhaftung reichten alle diese Feststellungen zwar nicht aus, wohl aber zu einer gründlichen Vernehmung. Im Auftrag der Züricher Polizei wurde Weber am 28. Oktober von einem Polizeikorporal in seinem Bieler Hotelzimmer abgeholt und über drei Stunden lang auf dem Polizeiposten verhört, vor allem über die „kritische Zeit“ am 16. Und 17. Oktober. Seine Angaben klangen echt, da er über den gesamten Zeitabschnitt ausführlich und erschöpfend berichtete. Einige „Fixpunkte“ darin ließen sich leicht überprüfen, die kurzen Pausen dazwischen konnten zu einem Raubmord und zur Beseitigung der Leiche nicht ausreichen. Als Zeugen für sein Alibi gab Weber seine Braut an sowie den gut beleumundeten Möbelhändler Scheidegger in Nidau und einen Uhrenfabrikanten in Biel. Das Verhör endete schließlich mit seiner Entlassung.

Kurz danach wurde dem Polizeikorporal in der Uhrenfabrik versichert, Weber habe in Begleitung eines Direktors Dreyer am Nachmittag des 16. Oktober die Firma besucht. Auch Webers Braut bestätigte seine Angabe. Als der Polizeikorporal schließlich noch den Möbelhändler Scheidegger in Nidau anrief, um sich eigentlich nur zu erkundigen, ob er im Betrieb sei, erhielt er schon gleich am Telefon die Auskunft, Weber habe mit seiner Braut Möbel kaufen wollen und wiederholt die Musterschau besucht, so auch vormittags am 17. Oktober.

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