(1) Werkstoffeigenschaften für Stahl und andere Bauprodukte und geometrische Größen für die Bemessung sind in der Regel den entsprechenden ENs, ETAGs oder ETAs zu entnehmen, sofern in dieser Norm keine andere Regelung vorgesehen ist.
2.4 Nachweisverfahren mit Teilsicherheitsbeiwerten
2.4.1 Bemessungswerte von Werkstoffeigenschaften
(1) P Für die Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten sind die charakteristischen Werte X koder die Nennwerte X nder Werkstoffeigenschaft nach diesem Eurocode anzusetzen.
2.4.2 Bemessungswerte der geometrischen Größen
(1) Geometrische Größen für die Querschnitte und Abmessungen des Tragwerks dürfen den harmonisierten Produktnormen oder den Zeichnungen für die Ausführung nach EN 1090 entnommen werden. Sie sind als Nennwerte zu behandeln.
(2) Die in dieser Norm festgelegten Bemessungswerte der geometrischen Ersatzimperfektionen enthalten:
– Einflüsse aus geometrischen Imperfektionen von Bauteilen, die durch geometrische Toleranzen in den Produktnormen oder Ausführungsnormen begrenzt sind;
– Einflüsse struktureller Imperfektionen infolge Herstellung und Bauausführung;
– Eigenspannungen;
– Ungleichmäßige Verteilung der Streckgrenze.
2.4.3 Bemessungswerte der Beanspruchbarkeit
(1) Für Tragwerke aus Stahl gilt die folgende Definition nach EN 1990, Gleichung (6.6c)bzw. (6.6d):
(2.1) 
Dabei ist
R k |
der charakteristische Wert einer Beanspruchbarkeit, der mit den charakteristischen Werten oder Nennwerten der Werkstoffeigenschaften und Abmessungen ermittelt wurde; |
γ M |
der globale Teilsicherheitsbeiwert für diese Beanspruchbarkeit. |
Anmerkung: Zur Definition von η 1, η 2, X k,1, X k,iund a dsiehe EN 1990.
Zu 2.3.1(4)
Die Behandlung von vorgespannten Systemen, wie durch Seile oder Zugstangen unter- bzw. überspannte Träger, unterscheidet sich grundsätzlich im reinen Stahlbau und im Verbundbau bzw. im Massivbau. Im Stahlbau geht man davon aus, dass die Vorspannung kontrolliert unter Eigengewichtswirkung aufgebracht wird, so dass keine unabhängige Behandlung mit einem eigenen Teilsicherheitsbeiwert erforderlich ist, sondern Vorspannung und Eigengewicht quasi als eineständige Last zusammengefasst werden können. Im Verbundbau zum Beispiel wird die Vorspannwirkung gemäß EN 1994-1-1, 2.4.1.1. mit einem eigenen Teilsicherheitsbeiwert versehen.
2.4.4 Nachweis der Lagesicherheit (EQU)
(1) Das Nachweisformat beim Nachweis der Lagesicherheit (EQU) nach EN 1990, Anhang A, Tabelle 1.2 (A) gilt auch für Bemessungszustände mit ähnlichen Voraussetzungen wie bei (EQU), z. B. für die Bemessung von Verankerungen oder den Nachweis gegen das Abheben von Lagern bei Durchlaufträgern.
2.5 Bemessung mit Hilfe von Versuchen
(1) Die charakteristischen Beanspruchbarkeiten R kdieser Norm wurden auf der Grundlage von EN 1990, Anhang D ermittelt.
(2) Um für Empfehlungen von Teilsicherheitsbeiwerten Gruppen (z. B. für verschiedene Schlankheitsbereiche) mit konstanten Zahlenwerten γ Mizu erreichen, wurden die charakteristischen Werte R kbestimmt aus:
(2.2) 
Dabei sind
R d |
die Bemessungswerte nach EN 1990, Anhang D; |
γ Mi |
die empfohlenen Teilsicherheitsbeiwerte. |
Anmerkung 1: Die empfohlenen Zahlenwerte für die Teilsicherheitsbeiwerte γ Miwurden so berechnet, dass R kungefähr der 5%-Fraktile einer Verteilung aus einer unendlichen Anzahl von Versuchsergebnissen entspricht.
Anmerkung 2: Zu den charakteristischen Bemessungswerten der Ermüdungsfestigkeit und zu den Teilsicherheitsbeiwerten γ Mffür die Ermüdungsnachweise siehe EN 1993-1-9.
Anmerkung 3: Zu den charakteristischen Bemessungswerten der Bauteilzähigkeit und den Sicherheitselementen für den Zähigkeitsnachweis siehe EN 1993-1-10.
(3) Für den Fall, dass bei Fertigteilen der Bemessungswert der Beanspruchbarkeit R dnur aus Versuchen ermittelt wird, werden die charakteristischen Werte für die Beanspruchbarkeit R kin der Regel nach (2) ermittelt.
3 Werkstoffe
3.1 Allgemeines
(1) Die in diesem Abschnitt angegebenen Nennwerte der Werkstoffeigenschaften sind in der Regel als charakteristische Werte bei der Bemessung anzunehmen.
(2) Die Entwurfs- und Bemessungsregeln dieses Teils von EN 1993 gelten für Tragwerke aus Stahl entsprechend den in Tabelle 3.1aufgelisteten Stahlsorten.
Anmerkung: Der Nationale Anhang gibt Hinweise zur Anwendung von Stahlsorten und Stahlprodukten.
zu 3.1(2) Anmerkung
Die Anwendung der DIN EN 1993-1-1 ist auf Stahlsorten und Stahlprodukte nach DIN EN 1993-1-1: 2010-12, Tabelle 3.1beschränkt. Die Anwendung weiterer Stahlsorten ist in DIN EN 1993-1-12 geregelt.
Andere als die oben genannten Stahlsorten dürfen nur verwendet werden, wenn
– die chemische Zusammensetzung, die mechanischen Eigenschaften und die Schweißeignung in den Lieferbedingungen des Stahlherstellers festgelegt sind und diese Eigenschaften einer der oben genannten Stahlsorten zugeordnet werden können, oder
– sie in Fachnormen vollständig beschrieben und hinsichtlich ihrer Verwendung geregelt sind, oder
– ihre Verwendbarkeit durch einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis (z. B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall) nachgewiesen worden ist.
Zusätzlich sind für die Produkte mit Streckgrenzen bis zu 355 N/mm², an denen geschweißt wird und bei denen die Schweißnähte in auf Zug oder Biegezug beanspruchten Bereichen liegen, die Bedingungen nach Tabelle NA.1einzuhalten. Alternativ hierzu darf die Eignung der Stähle durch einen Aufschweißbiegeversuch nach SEP 1390 nachgewiesen werden. Für Bauteile aus Stahlsorten nach DIN EN 10025-5 mit Dicken > 30 mm muss die Eignung durch den Aufschweißbiegeversuch nach SEP 1390 nachgewiesen werden.
Anmerkung: Die Anforderung für die Prüfung nach SEP 1390 gilt nur für Flacherzeugnisse und Formstahl. Somit sind Rundmaterialien als Vollquerschnittmaterial und Hohlprofile (quadratisch und kreisförmig) ausgeschlossen.
Tabelle NA.1. Äquivalenzkriterium
Stahlsorte |
Dicke t |
S355 |
t ≤ 30 mm |
t > 30 mm bis ≤ 80 mm |
t > 80 mm |
keine besonderen Anforderungen |
Feinkornbaustahl Güte N bzw. M nach DIN EN 10025-3 bzw. DIN EN 10025-4, DIN EN 10210-1 und DIN EN 10219-1 |
Feinkornbaustahl Güte NL bzw. ML nach DIN EN 10025-3 bzw. DIN EN 10025-4, DIN EN 10210-1 und DIN EN 10219-1 |
S275 |
keine besonderen Anforderungen |
Feinkornbaustahl Güte N bzw. M nach DIN EN 10025-3 bzw. DIN EN 10025-4, DIN EN 10210-1 und DIN EN 10219-1 |
Feinkornbaustahl Güte NL bzw. ML nach DIN EN 10025-3 bzw. DIN EN 10025-4, DIN EN 10210-1 und DIN EN 10219-1 |
S235 |
keine besonderen Anforderungen |
Güte +N oder +M nach DIN EN 10025-2 |
Zu 2.5
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