Klaus-Dieter Müller - Zukunft möglich machen

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Landesbetrieb Erziehung und Beratung – das ist eine nüchterne Bezeichnung für eine Organisation, die in der Großstadt Hamburg an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr für den Schutz und das Wohlergehen junger Menschen tätig ist.
Der Landesbetrieb wurde 1985 aus dem damaligen, großen Bestand an staatlichen Erziehungsheimen gegründet, der auf einen zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeschlagenen Sonderweg zurückgeht. Anders als in Deutschland üblich, entschloss sich der Hamburger Senat, die öffentliche Erziehung in staatlichen Heimen durchzuführen, um auf ihre Ausgestaltung einzuwirken. Seither fanden gesellschaftliche und fachliche Entwicklungen über politische Entscheidungen Eingang in die Entwicklung der staatlichen Jugendhilfeeinrichtungen und später in die des Landesbetriebes.
Die lange Geschichte dieser «Hamburger Institution» wird in diesem Buch erzählt. Sie beginnt mit den sozialstaatlichen Wurzeln im späten 19. und beginnenden 20. Jahrhundert und schildert die wechselvolle Entwicklung über die folgenden Jahrzehnte bis zum Aufbruch in einen umfassenden Modernisierungsprozess mit der Heimreform und der betriebswirtschaftlichen Professionalisierung seit den 1980er Jahren. Sie endet nach dem zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts, in dem der Landesbetrieb die ihm von der Politik zugedachte Rolle als «Backbone» in der Hamburger Jugendhilfe eingenommen hatte.
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg war er ein fachpolitisches Instrument im Zentrum der Hamburger Jugendhilfe, weil er den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen absicherte. In seiner Geschichte stand er in brisanten, politisch aufgeladenen Situationen im Fokus der Öffentlichkeit: bei der Abschaffung der Geschlossenen Unterbringung 1980 und ihrer Wiedereinführung 2003, der Heimreform, beim Umgang mit den sogenannten «Crash-.Kids» und jugendlichen Straftätern in den 1990er Jahren und der Versorgung minderjähriger, unbegleiteter Flüchtlinge in den 1990er und 2010er Jahren.

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Die Behörde beschloss am 10. April 1915, für ein Jahr in der Mädchenanstalt auf Züchtigungen bis auf begründbare Ausnahmen zu verzichten. Doch wurde dieser Beschluss praktisch nicht umgesetzt. Die Oberin begründete dies in den folgenden Berichten damit, dass sich in den betreffenden Fällen alle anderen Strafmittel als wirkungslos erwiesen hätten. Die Angelegenheit wurde im Herbst 1916 wieder aufgegriffen. Die Behörde beschloss, dass Arreststrafen und körperliche Züchtigungen nur nach Anhörung eines Arztes vollstreckt werden durften. Züchtigungen sollten nur nach schwersten Verfehlungen und nur bei solchen Zöglingen angewandt werden, bei denen sich andere Strafmittel als unwirksam erwiesen hätten. Zuvor hatte die Oberin Rothe in einem ausführlichen Bericht anhand einer Schilderung der Falllagen dargestellt, dass auf eine Züchtigung nicht verzichtet werden könne. Vor allem bei den „Tobsüchtigen“ könne man mit der Züchtigung deren „gefährlichen, zum Verbrechen neigenden Eigenwillen“ brechen. Der Bericht hob hervor: „Nicht nur wir Erzieherinnen auch der Arzt ist der Überzeugung, dass körperliche Züchtigung, die in hartnäckigen Fällen wiederholt werden muss, diese Mädchen vor der Irrenanstalt bewahrt hätte.“{68} Es hatte sich ein System eingestellt, dass Erziehung für sich in Anspruch nahm, aber mit Strafgewalt vorging. Die verhaltenen Versuche, die Strafpraxis zu entschärfen, waren gescheitert und vorerst beendet.

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Bis 1911 hatte sich in Hamburg die staatliche Organisation für Jugendangelegenheiten konzeptionell und organisatorisch einen Stand erreicht, der als Basis für die Fortentwicklung zur modernen Jugendhilfe angesehen werden kann, die bis in die 1980er Jahre hinein erkennbar blieb. In Hamburg im Besonderen hatte sich eine behördliche Struktur gebildet, die nicht nur administrierte, sondern die erzieherische und fürsorgerische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weitgehend selbst übernommen hatte. Dass der Staat auch Heime betreibt, blieb als Grundprinzip – wenn auch mit fachlichen Veränderungen – bis heute erhalten.

Aber auch andernorts hatte es eine Entwicklung bezüglich der Sicht auf die Aufgaben der Gesellschaft und des Staates gegenüber jungen Menschen gegeben. Bis zur Jahrhundertwende war es üblich, unter dem Begriff des Jugendlichen vor allem den aus armen Verhältnissen stammenden und kriminellen oder sonst „verdorbenen“ jungen Menschen zu verstehen, den man dem wachsenden Proletariat zuordnete. Für diese hatte man die Jugendfürsorge mit dem Instrument der Zwangserziehung geschaffen. Staatlichen Stellen wurde aber auch bewusst, dass man sich jungen Menschen und allem voran jungen Männern bereits im Kindes- und Jugendalter widmen musste, um sie von sozialistischen Organisationen fern zu halten und als fügsame Arbeiter und Soldaten zu gewinnen. Hierfür wurde 1908 das Reichsvereinsgesetz novelliert, das Personen unter 18 Jahren fortan die Mitgliedschaft in politischen Vereinen verbot.{69} Gleichzeitig förderte der Staat die von ihm gewünschten Jugendorganisationen unter dem programmatischen Begriff der Jugendpflege. Der diesbezügliche preußische Erlass wurde in einer Publikation des zu Preußen gehörenden Altona, einer Nachbarstadt Hamburgs, wie folgt beschrieben:

„Die Jugendpflege will die Erziehungstätigkeit der Eltern, der Schule und Kirche, der Arbeitgeber und Lehrherren unterstützen, ergänzen und weiterführen zur Heranbildung einer frohen, körperlich leistungsfähigen, sittlich tüchtigen, von Gemeinsinn und Gottesfurcht, Heimat- und Vaterlandsliebe erfüllten Jugend.“{70}

Damit entwickelte sich neben der Jugendfürsorge die zweite Wurzel der modernen Jugendhilfe, auch wenn ihre Absichten aus heutiger Sicht alles andere als modern bezeichnet werden konnten. In der nur kurzen Zeit bis zum Ausbruch des ersten Weltkrieges hatte der zuvor negativ konnotierte Begriff des Jugendlichen eine „Umwertung“, eine „Image-Korrektur“ erfahren. „Nur wenn man die Proletarierjugend“ aus der Pauschalverdächtigung, ‚Jugendlicher‘ zu sein, entließ, konnte man erwarten, daß sie sich für die Interessen der privilegierten Stände einsetzte.“{71} Und das gelang für weite Teile der Jugend, die in den ersten Weltkrieg ziehen sollte.

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Nach dem Einmarsch deutscher Truppen in Belgien herrschte im Deutschen Reich, ein „Hurra-Patriotismus“{72} in allen Schichten der Bevölkerung, der kritische Stimmen verstummen ließ. Die Straßen waren auch in Hamburg gesäumt von jubelnden Massen, die die zur Front marschierenden Truppen verabschiedeten. Auch die Sozialdemokraten im Reich wie in Hamburg schlossen sich dem Burgfrieden mit dem Regime für die Zeit des Krieges an, und brachten innerparteiliche Kritiker, darunter auch Vereinigungen der Arbeiterjugend, zum Verstummen.

Bevor die Hoffnungen auf einen schnellen Sieg nach den ersten Kriegsmonaten im Reich zu schwinden begannen, hatte die Hamburger Bevölkerung die Kriegsfolgen bereits zu spüren bekommen. Schon im August 1914 wirkte sich die britische Seeblockade verheerend aus: die Hafenwirtschaft brach in kurzer Zeit zusammen, die Arbeitslosigkeit stieg an. Arbeiteten 1913 noch rund 17 Tausend Personen täglich im Hafen, so sank die Zahl während des ersten Weltkrieges auf etwa drei Tausend ab. Ende August hatte sich die Zahl der Obdachlosen gegenüber dem Vormonat von sieben Tausend auf 16 Tausend mehr als verdoppelt. Am 21. August berichtete das SPD-Organ „Hamburger Echo“, dass in einzelnen Stadtteilen bereits gehungert werde. Die Situation verschlechterte sich zusehends, so dass im März 1915 in Hamburg die Lebensmittelversorgung rationiert und die „Brotkarte“ eingeführt wurde. Wie so oft in einer Notlage vor und auch nach dieser Zeit, stieg das Ausmaß der öffentlichen und freiwilligen Fürsorge für Arme und Schwache, zu denen auch die Kinder und Jugendlichen zählten, an. Im Juni versorgten bereits 58 öffentliche Kriegsküchen notleidende Menschen. Ein Jahr später waren es 70, zu denen täglich einhundert Tausend Menschen, darunter auch Kinder und Jugendliche, kamen. Viele Männer, also auch Väter, wurden zum Kriegsdienst eingezogen, Frauen nahmen im Verlauf des Krieges mehr und mehr ihre Stellung in der Produktion und im öffentlichen Leben ein. Kinder waren dadurch noch mehr sich selbst überlassen. Und einige verloren ihre Väter oder auch beide Elternteile.

Seit dem Kriegsbeginn stieg die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die der Behörde zugewiesen wurden. Ende 1914 waren es 6617, fast 300 mehr als Ende 1913 mit 6334, wobei das Gros in Familienpflege untergebracht war oder unter Erziehungsaufsicht stand. Die Erziehungsanstalt für Mädchen in Alsterdorf hatte seit ihrer Betriebsaufnahme 1911 eine Ausweitung der Zahl der Betreuten auf 160 zu verzeichnen, während die Anstalt für Knaben einen leichten Rückgang auf 136 erfuhr. Das Waisenhaus mit der Aufnahmestation war mit einem deutlichen Zuwachs konfrontiert und musste daher Ausweichquartiere beziehen.{73} Für die Erziehungsanstalt für Mädchen war bereits nach ihrer Eröffnung schnell klar, dass sie einen Erweiterungsbau benötigte, der in Auftrag gegeben und dann 1915 eingeweiht wurde. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in öffentlicher Erziehung in Anstalten stieg von 1913 mit 1400 bis zum Kriegende 1918 auf 2400 an. In einer Schrift zur wirtschaftlichen Lage Hamburgs aus dem Jahr 1921 heißt es dazu: „Die Zunahme der Zahl der Anstaltszöglinge ist eine bedauerliche Folge der wirtschaftlichen Verhältnisse, die die Bereitwilligkeit der Familien, Kinder in Pflege zu nehmen, immer mehr schwinden läßt.“{74} Auf Antrag der Eltern wurden im Jahr 1913 225 Minderjährige in Fürsorgeerziehung genommen und 1918 510.

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