Klaus-Dieter Müller - Zukunft möglich machen

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Landesbetrieb Erziehung und Beratung – das ist eine nüchterne Bezeichnung für eine Organisation, die in der Großstadt Hamburg an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr für den Schutz und das Wohlergehen junger Menschen tätig ist.
Der Landesbetrieb wurde 1985 aus dem damaligen, großen Bestand an staatlichen Erziehungsheimen gegründet, der auf einen zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeschlagenen Sonderweg zurückgeht. Anders als in Deutschland üblich, entschloss sich der Hamburger Senat, die öffentliche Erziehung in staatlichen Heimen durchzuführen, um auf ihre Ausgestaltung einzuwirken. Seither fanden gesellschaftliche und fachliche Entwicklungen über politische Entscheidungen Eingang in die Entwicklung der staatlichen Jugendhilfeeinrichtungen und später in die des Landesbetriebes.
Die lange Geschichte dieser «Hamburger Institution» wird in diesem Buch erzählt. Sie beginnt mit den sozialstaatlichen Wurzeln im späten 19. und beginnenden 20. Jahrhundert und schildert die wechselvolle Entwicklung über die folgenden Jahrzehnte bis zum Aufbruch in einen umfassenden Modernisierungsprozess mit der Heimreform und der betriebswirtschaftlichen Professionalisierung seit den 1980er Jahren. Sie endet nach dem zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts, in dem der Landesbetrieb die ihm von der Politik zugedachte Rolle als «Backbone» in der Hamburger Jugendhilfe eingenommen hatte.
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg war er ein fachpolitisches Instrument im Zentrum der Hamburger Jugendhilfe, weil er den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen absicherte. In seiner Geschichte stand er in brisanten, politisch aufgeladenen Situationen im Fokus der Öffentlichkeit: bei der Abschaffung der Geschlossenen Unterbringung 1980 und ihrer Wiedereinführung 2003, der Heimreform, beim Umgang mit den sogenannten «Crash-.Kids» und jugendlichen Straftätern in den 1990er Jahren und der Versorgung minderjähriger, unbegleiteter Flüchtlinge in den 1990er und 2010er Jahren.

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Bei dieser Beurteilung über den weiteren Verbleib wurde auch die Konfession berücksichtigt, denn die katholischen und jüdischen Kinder und Jugendlichen sollten in die Einrichtungen ihrer Konfession überwiesen werden. Die staatlichen Einrichtungen waren protestantisch ausgerichtet.

Am Ende des Jahres 1911 zählte man 1932 Kinder und Jugendliche in der Zwangserziehung. Davon befanden sich 473 in Familienpflege, 689 in Lehr- und Dienststellen, 328 im Waisenhaus und der Aufnahmestation, 147 bzw. 105 in den Erziehungsanstalten Ohlsdorf und Alsterdorf, 112 in der Besserungsanstalt des Werk- und Armenhauses, 42 im katholischen Waisenhaus in Bergedorf, 14 in anderen Erziehungsanstalten und 22 in „Krüppelheimen und Irrenanstalten (Alsterdorf, Friedrichsberg, Langenhorn).“{50}

„In das Waisenhaus kommen in der Regel diejenigen Kinder, deren Verbleib in der Fürsorge der Behörde voraussichtlich von nur kurzer Dauer ist“{51}, etwa bei Erkrankung der Mütter, Obdachlosigkeit der Eltern oder bei einer späteren Überweisung in die Familienpflege, in eine der Erziehungsanstalten oder zu anderen Betreuungsorten.

Die Hauptteile des Waisenhauses mit Platz für 550 bis 600 Kinder waren der Mädchen- und der Knabenflügel. Im ersteren war auch die Säuglingsstation mit 90 Betten für die kranken und besonders pflegebedürftigen Kinder unter zwei Jahren untergebracht. In der sog. „Warteschule“ befanden sich Mädchen und Jungen im Alter von 3 bis 6 Jahren, also im heutigen Kindergartenalter. Die schulpflichtigen Mädchen und Jungen wurden in insgesamt 4 Gruppen im ersten Schuljahr noch zusammen betreut, dann getrennt in Gruppen zu 20 bis 30 Kindern, in höherem Alter sogar zu 30 bis 40 Kindern. Die etwa 50 bis 60 schulentlassenen, konfirmierten Mädchen verblieben nach der Schule noch etwa ein Jahr in der Anstalt, um in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterwiesen zu werden. Ziel war es, sie später in Dienststellungen zu vermitteln.

Im sog. „Knabenflügel“ des Gebäudes waren sechs Gruppen von Kindern untergebracht, die in der Zusammensetzung den Volksschulklassen 1 bis 6 entsprachen. Diejenigen, die vor dem Ende der Schulzeit standen, aber einen Abschluss nicht würden erreichen können, wurden einer besonderen Gruppe zugewiesen.

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Die schulpflichtigen und nicht mehr schulpflichtigen Jungen, für die nach der Begutachtung eine „strengere Anstaltserziehung notwendig“{52} erschien, wurden an die Erziehungsanstalt für Knaben in Ohlsdorf überwiesen. Auch hier war ein autarkes Dorf entstanden mit zwei größeren Gebäuden und kleineren Nebengebäuden, den „Pavillons“, in denen vor allem Werkstätten untergebracht waren. Die Zuordnung der Jungen zu den Gruppen erfolgte anhand des Alters und des „sittlichen Zustandes“. „Für die schwer erziehbaren, geistig minderwertigen Zöglinge ist eine besondere Abteilung gebildet, welche der regelmäßigen täglichen Aufsicht eines psychiatrisch erfahrenen Arztes untersteht“{53}. Die schulpflichtigen Jungen arbeiteten nach dem Unterricht in der Anstaltsschule vier Stunden in den Werkstätten und anderen Arbeitsplätzen, die schulentlassenen 8 Sunden. Das Angebot an berufsqualifizierenden Arbeitsplätzen war breit gefächert, und sollte den Neigungen der jungen Menschen entgegen kommen: Es gab eine Schneiderei, eine Schuhmacherei, eine Tischler- und Glaserei, eine Schlosserei, Klempnerei, eine Mechanikerwerkstatt, Buchbinderei, Sattler- und Tapeziererei und schließlich die Bürstenbinderei, die vor allem für die in höherem Alter aufgenommenen Jugendlichen eine in kurzer Zeit zu erreichende, geringere Qualifizierung ermöglichte. Zur Anstalt gehörte ein 25 Hektar großer landwirtschaftlicher Betrieb mit Pferden, Kühen, Schweinen und Hühnern. Die Erzieher waren vor allem selbst Handwerker mit abgeschlossener Meisterprüfung und damit zur beruflichen Ausbildung befähigt. Ziel war es, die Jugendlichen später in Ausbildungsstellen zu vermitteln, wobei ihre Beschäftigung in den Werkstätten auf die Dauer der Lehrzeit angerechnet wurde.

Die Anstalt für Knaben verfügte auch über eine Krankenabteilung und eine ärztliche Versorgung durch einen täglich erscheinenden Arzt. Wie in den anderen Anstalten wurden auch in Ohlsdorf Andachten und Gottesdienste unter der Regie des Geistlichen des Waisenhauses abgehalten. Petersen betont, dass auch in der „Besserungsanstalt“ den „Zöglingen ein möglichst großes Maß an Lebensfreude zuteil wird“{54}, insbesondere durch Unterhaltungsabende mit Gesang, Musizieren und Theaterspiel sowie bei Ausflügen und Spaziergängen. Bei Petersens Schilderungen bleibt unausgesprochen, dass auch hier, wie in allen Anstalten, die jungen Menschen auf dem Gelände eingeschlossen und von der Außenwelt abgeschottet waren. Das Empfangen von Besuch, auch dem von Angehörigen, galt als Vergünstigung und musste verdient werden. Beurlaubungen aus der Anstalt waren eine Ausnahme. Der Direktor hatte das Recht, Entlassungen aus der Anstalt vorzuschlagen. Viermal im Jahr fanden diese dann auch statt, wobei sie in aller Regel nicht das Ende der Zwangserziehung bedeutete: Die jungen Menschen wurden zur Bewährung in eine Dienst- oder Lehrstelle mit weiterer behördlicher Aufsicht überführt.

In der auf 230 junge Menschen ausgelegten Einrichtung in Ohlsdorf waren 1911 nur 141 Plätze belegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in dieser Einrichtung Jungen und Mädchen gemeinsam untergebracht waren. Erst im Jahr 1911 war die Erziehungsanstalt für Mädchen fertiggestellt, so dass eine Geschlechtertrennung vorgenommen werden konnte.

Die Ohlsdorfer Anstalt war in den 1880er Jahren erbaut worden. Zwischenzeitlich hatte man Erfahrungen mit dem Anstaltsbetrieb gesammelt und ließ diese neben dem architektonischen Zeitgeist in die Planung der neuen Einrichtung für Mädchen einfließen. Petersen schwärmte, dass der Neubau der Mädchenanstalt „durch die Eigenart seiner Anlage die Vorzüge des Pavillonsystems, das in der scharfen Trennung der Erziehungsgruppen von einander besteht, mit den Vorteilen des Kasernensystems, die in der größeren Wohlfeilheit der Anlage, der leichteren Bewirtschaftung und der wirksameren Beaufsichtigung durch die Leitung liegen, zu verbinden“{55} versucht. In den Stockwerken des Haupthauses wurden Zimmergruppen mit Wohnsaal, Schlafsaal, Abort und Wohnung für die Aufsicht gebildet, „etwa so, wie die Etagen eines Etagenhauses.“{56} Die insgesamt sieben Gruppen boten Platz für jeweils 16 bis 22 Mädchen, die zum Teil bei Ausfall des Personals verbunden werden konnten. Auch war damit die Möglichkeit eröffnet, eine Aufnahmegruppe zu bilden und „außerdem die Mädchen nach Alter, Grad der Verdorbenheit und Ursache der Verwahrlosung zu sondern.“{57} Ein diesem Geist folgendes Novum war die Gestaltung des Dachgeschosses. Für 60 Mädchen waren kleine Einzelschlafzimmer geschaffen worden, die im Gebäudeplan als „Zellen“ bezeichnet sind. Diese hatten den Zweck, „die Mädchen des Nachts wirksam voneinander zu sondern, ohne ihr Schamgefühl zu verletzen.“{58} Hier spielt Petersen darauf an, dass ein Hauptgrund für die Einweisung in die Einrichtung die sexuelle Verwahrlosung, wie man sie damals sah, war und man mit der Trennung offenbar sexuelle Begegnungen vermeiden wollte.

In den beiden Nebengebäuden waren die Krankenabteilung und die Wäscherei untergebracht. Und auch in dieser Anstalt war es ein hochrangiges Ziel, die Mädchen auf ihr voraussichtliches Leben in einem gewerblichen Beruf, in einer Anstellung in einem Haus und als Hausfrau vorzubereiten.

Die Mädcheneinrichtung mit ihren insgesamt 144 Plätzen in den Betreuungsgruppen und der Krankenabteilung wurde durch eine „Oberin“ geleitet, für die in dem Hautgebäude eine Wohnung vorgesehen war. Das übrige Personal war bis auf den „verheirateten“ Oberaufseher weiblich. Er wohnte in einem Seitentrakt des Hauptgebäudes und war für die technischen und administrativen Angelegenheiten zuständig. Schule, Arbeitstätigkeit, ärztliche Versorgung und das Alltagsleben in der Einrichtung waren nach dem gleichen Prinzip geregelt wie in ihrem Ohlsdorfer Pendant für Jungen.

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