Klaus-Dieter Müller - Zukunft möglich machen

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Landesbetrieb Erziehung und Beratung – das ist eine nüchterne Bezeichnung für eine Organisation, die in der Großstadt Hamburg an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr für den Schutz und das Wohlergehen junger Menschen tätig ist.
Der Landesbetrieb wurde 1985 aus dem damaligen, großen Bestand an staatlichen Erziehungsheimen gegründet, der auf einen zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeschlagenen Sonderweg zurückgeht. Anders als in Deutschland üblich, entschloss sich der Hamburger Senat, die öffentliche Erziehung in staatlichen Heimen durchzuführen, um auf ihre Ausgestaltung einzuwirken. Seither fanden gesellschaftliche und fachliche Entwicklungen über politische Entscheidungen Eingang in die Entwicklung der staatlichen Jugendhilfeeinrichtungen und später in die des Landesbetriebes.
Die lange Geschichte dieser «Hamburger Institution» wird in diesem Buch erzählt. Sie beginnt mit den sozialstaatlichen Wurzeln im späten 19. und beginnenden 20. Jahrhundert und schildert die wechselvolle Entwicklung über die folgenden Jahrzehnte bis zum Aufbruch in einen umfassenden Modernisierungsprozess mit der Heimreform und der betriebswirtschaftlichen Professionalisierung seit den 1980er Jahren. Sie endet nach dem zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts, in dem der Landesbetrieb die ihm von der Politik zugedachte Rolle als «Backbone» in der Hamburger Jugendhilfe eingenommen hatte.
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg war er ein fachpolitisches Instrument im Zentrum der Hamburger Jugendhilfe, weil er den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen absicherte. In seiner Geschichte stand er in brisanten, politisch aufgeladenen Situationen im Fokus der Öffentlichkeit: bei der Abschaffung der Geschlossenen Unterbringung 1980 und ihrer Wiedereinführung 2003, der Heimreform, beim Umgang mit den sogenannten «Crash-.Kids» und jugendlichen Straftätern in den 1990er Jahren und der Versorgung minderjähriger, unbegleiteter Flüchtlinge in den 1990er und 2010er Jahren.

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In dieser Atmosphäre sollte ein ernstes Thema behandelt werden: Die von den Abgeordneten Stengele und Reiche der Hamburgischen Bürgerschaft aufgedeckten Missstände in den beiden Erziehungsanstalten, der Anstalt für Mädchen in der Feuerbergstraße und der für Jungen in Ohlsdorf. Die SPD-Abgeordnete Ida Stengele war Mitglied der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge. Sie hatte die beiden Erziehungsanstalten inspiziert und wollte über ihre Beobachtungen und vor allem die von ihr entdeckten Missstände berichten. Die 1861 in der Schweiz geborene Stengele war bis zu ihrer Heirat mit Gustav Stengele im Jahr 1894 als Erzieherin in Österreich, Frankreich und Italien tätig. Danach lebte sie als politisch interessierte Hausfrau an der Seite ihres Mannes in Hamburg. Gustav Stengele war Redakteur des Hamburger Echos und sozialdemokratischer Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft. Er starb 1917. Von politscher Seite erhob sich damit eine in der Pädagogik nicht unerfahrene Stimme. Ihre 1875 in Hamburg geborene Fraktionskollegin, Adele Reiche, war von 1896 bis 1907 Volksschullehrerin und von 1915 bis 1918 als Kriegshilfslehrerin in Hamburg tätig und ebenfalls Mitglied der Behörde für öffentliche Jugendfürsorge. Zu ihr waren Beschwerden über die Behandlung der jungen Menschen in den Erziehungsanstalten vorgedrungen, die ebenfalls angesprochen werden würden.

Um 14:15 Uhr eröffnete Staatsrat Lohse die Sitzung, zu der die genannten Kommissionsmitglieder, Direktor Heskel, zwei Ärzte, einige Beamte, Direktor Schallehn der Knabenanstalt und Oberin Rothe anwesend waren. Stengele erhielt das Wort und berichtete über zwei Besuche in der Knabenanstalt im Februar. Sie war dort auf verschmutzte Bettwäsche und Kleidung, Hygienemängel und unzureichende Kost, insbesondere auch für kranke Zöglinge, gestoßen. Weiterhin hatte sie die Überzeugung gewonnen, „dass in der Anstalt noch in den alten Bahnen fortgearbeitet würde und dass die Anstalt noch nicht von modernem Geiste durchdrungen sei.“{78} Sie schloss ihren Vortrag mit der Forderung zur Erneuerung durch eine familiärer geprägte und freiheitliche Erziehung sowie der gründlichen Berufsausbildung der Zöglinge sowie der Erzieher. Der Behörde waren zudem Beschwerden über Misshandlungen zugetragen worden, und dass „in der Erziehungsanstalt noch die Anwendung der sogenannten Gruppenkeile üblich sei.“{79} Die Vertreter der Anstalten und Beamten der Behörde widersprachen den Vorwürfen weitgehend. Die Behörde beschloss, von einem häufigeren Wäschewechsel abzusehen. Auch die Frage einer besonderen Verpflegung für Kranke ließ man auf sich beruhen. Allerdings wurde das Bestreben beschlossen, das allgemeine Niveau der Ernährung zu verbessern. Dabei sollte auch „die Frage der Herbeiführung des gleichen Essens für Angestellte und Zöglinge“ geprüft werden, denn die Beratung hatte zutage gefördert, dass die Angestellten getrennt von Zöglingen aßen und auch eine bessere Kost erhielten.

Zum Abschluss wurden Beschwerden in Einzelfällen besprochen, darunter der Einschluss von Mädchen in der Feuerbergstraße in Arrestzellen, die nach Aussage der Oberin jedoch auf eigenen Wunsch der Zöglinge erfolgt seien. Insgesamt waren die Beamten wenig offen für die vorgebrachte Kritik. Der zweite Direktor, Riebesell, fühlte sich durch die Kritik verletzt und stellte sein Amt zur Verfügung, wenn die Behörde dies wünsche. Der Leiter der Knabenanstalt gab zu Protokoll, dass „von den von Frau Stengele gegen seine Amtsführung erhobenen Angriffen nichts an ihm hängen geblieben sei.“{80}

Die von Stengele angeschnittene Frage der „Einführung eines freiheitlichen Geistes“, die eng mit der Strafordnung in den Anstalten verbunden ist, wurde auf eine spätere Sitzung verschoben. Und diese sollte auch nicht die letzte zu diesem bedeutsamen Thema sein.

Es wurde eine „Kommission zur Abfassung einer Strafordnung in der Erziehungsanstalt für Mädchen“ einberufen, die sich jedoch grundsätzlich mit den Strafordnungen in allen Anstalten befasste. Zur Vorbereitung der ersten Kommissionssitzung wurden die Anstaltsleitungen von der Behörde im Juli 1921 beauftragt, Vorschläge für die Änderung der jeweiligen Strafordnungen zu unterbreiten. Die Oberin der Erziehungsanstalt für Mädchen bat die Lehrerinnen und Erzieherinnen, Erfahrungen mitzuteilen und Änderungen vorzuschlagen. Es scheint ein Interesse an der Mitgestaltung der Strafordnung bestanden zu haben, denn die Oberin erhielt eine Reihe kurzer Mitteilungen, aber auch lange Ausführungen. Manche Vorschläge hatten eher pädagogischen Charakter wie etwa die Wiedergutmachung, wenn Schaden angerichtet wurde, und dass eine Reaktion auf Fehlverhalten zügig erfolgen solle. Dass die körperliche Züchtigung aber weiterhin als Mittel gewünscht wurde, auch wenn sie angeblich wenig Anwendung fand, wurde offen geäußert: „Für angebracht halte ich bei frechen, ungebührlichen Reden und Gegenreden gleich einen ordentlichen Klaps auf den Mund, (…) bei mutwilligen Beschädigungen (…) Kleider zerreißen usw. sind wohl eine Tracht Prügel angebracht.“ Eine andere Erzieherin schrieb dazu: „Körperliche Züchtigung habe ich, abgesehen von einigen Ohrfeigen in der Anstalt noch nicht erlebt. Doch bin ich der Überzeugung, dass eine Tracht Prügel bei schlimmen Vergehen od. bei sehr großem Trotz ein wirksames Heilmittel sein könnte.“{81}

Die Meinungsäußerungen wurden besprochen und führten zum Entwurf einer neuen Strafordnung, die ein wenig milder erscheint, zumindest semantisch: Das abgestufte Strafregister begann mit dem Entzug von Vergünstigungen und verschiedenen Formen der Absonderung von der Gruppe durch Arbeit in der Freizeit, Vorenthaltung der Briefpost, Zimmerarrest für einzelne Stunden oder auch mehrere Tage. Die drei härtesten Strafen waren die Entziehung der Besuchserlaubnis, „Fasttage mit trockenem Brot und Wasser“ und die Rückversetzung in die Aufnahmegruppe. Eine körperliche Züchtigung war nicht mehr vorgesehen. Der Vorschlag endete mit der Bemerkung, „dass die Reihenfolge der Strafen ihrer, von den Zöglingen empfundenen Schwere nach aufgestellt worden ist.“{82}

Der Entwurf wurde am 6. Dezember 1921 in einer Kommissionsitzung beraten, an der für die Mädchenanstalt nicht nur die Oberin Rothe, sondern auch die Erzieherinnen Petri und Heuer teilnahmen. Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Kommissionsvorsitzenden Müller erhielt Direktor Heskel die Gelegenheit, einen Überblick über die Entwicklung der Strafordnung der Erziehungsanstalt für Mädchen zu geben. Sodann entspann sich eine Grundsatzdebatte, bei der im Vergleich zu den in der Vergangenheit geführten Diskussionen Zweifel und ein offenerer Umgang mit Erfahrungen spürbar waren. Oberin Rothe äußerte, dass sie ihre Auffassung bezüglich der Notwendigkeit einer körperlichen Züchtigung nicht geändert habe. Allerdings würde sie der Wiedereinführung widersprechen. Sie persönlich würde sie nicht mehr vollziehen, weil sie nicht wisse, „wie eine solche auf das innere Leben eines Menschen wirke“. Allerdings „seien aber frühere Zöglinge zu ihr gekommen, die ihr die empfangene Züchtigung noch nach acht Jahren gedankt hätten.“{83} Auch Direktor Schallehn von der Knabenanstalt berichtet über einen Fall des Dankes für die Züchtigung. Die Erzieherin Heuer hingegen äußerte, dass die „Züchtigung in den meisten Fällen bei dem Zögling einen Hass entwickle.“ Dem stimmte auch Direktor Schallehn zu. Pastor Gastrow vertrat die Auffassung, dass die körperliche Züchtigung nur Erfolg haben könne, „wenn das Kind die Empfindung habe, dass diese Strafe ein Ausfluss der suchenden Liebe sei.“ Diese Äußerung wurde mit der Bemerkung abgetan, dass „die Gedanken des Herrn Gastrow nur auf das Familienleben anwendbar [seien].“

Die Abgeordnete Stengele, die die Einrichtung der Kommission erwirkt hatte, führte einen neuen Gedanken ein, der die Diskussion aufkochen ließ. Kinder seien nur das Produkt der Verhältnisse, denen sie entstammten. Sie selbst habe während ihrer Tätigkeit als Erzieherin nur einmal ein Kind gezüchtigt, dies aber später bereut. „Die Erzieher dürften nicht das Odium auf sich laden, Tierbändiger zu sein“. Falls die Behörde die Züchtigung beibehalten wolle, so würde sie die Schließung der geschlossenen Anstalten fordern. Zumindest sei die Einsperrung aufzuheben.

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