Die Nachmittagsausgaben brachten nähere Erklärungen: Das Patrouillenschiff VI/221 der kosmischen Polizei habe in einer Entfernung von sechs Lichtjahren einen „Menschen im Nebel“ gesichtet. Der „Mensch“ — er entpuppte sich aus der Nähe als Riese von mehreren hundert Meilen Länge, bestehend aus Kopf, Rumpf, Händen und Füßen — sei von einer dünnen Staubhülle umgeben. Er habe dem Patrouillenschiff zugewinkt und sich dann abgewandt.
Die Aufnahme der Funkverbindung bereitete keine Schwierigkeiten. Das seltsame Wesen gab vor, der ehemalige Kathodius Mattrass zu sein. Vor zwei Jahren sei er an diesen Platz gekommen und habe sich, die lokalen Rohstoffreserven nutzend, in Roboter verwandelt. Er werde sich auch weiterhin langsam, aber stetig vermehren, denn das sage ihm zu, und er bitte sich aus, ihn nicht daran zu hindern.
Der Patrouillenkommandant tat, als akzeptiere er diese Erklärung, und verbarg seine kleine Rakete hinter einer Meteorenwolke. Nach einiger Zeit beobachtete er, daß sic der gigantische Pseudomensch allmählich in kleine Stükke teilte — jedes so groß wie ein gewöhnlicher Mensch. Die einzelnen Individuen verbanden sich miteinander, vereinigten sich zu einem kugelförmigen Gebilde, das aussah wie ein kleiner Planet.
Das Polizeischiff verließ sein Versteck. Der Kommandant fragte über Funk, was diese kugelige Metamorphose zu bedeuten habe und was er, Mattrass, denn eigentlich sei: Roboter oder Mensch?
Mattrass antwortete, daß er die Formen annehme, nach denen es ihn gerade gelüste. Als Roboter könne man ihn nicht bezeichnen, denn er sei aus einem Menschen entstanden, als Mensch aber auch nicht, denn er habe sich ja verwandelt. Weitere Erklärungen lehnte er entschieden ab.
Der Fall Mattrass, der in der Presse breiten Widerhall fand, begann sich langsam zu einem Skandal auszuweiten. Raumschiffe, die den Krab passierten, fingen Bruchstücke von Funksprüchen auf, in denen Mattrass als „Kathodius der Erste“ auftrat. Aus dem wirren Geschwätz war nur so viel zu entnehmen, daß Mattrass alias Kathodius der Erste zu anderen (anderen Robotern?) sprach, und zwar so, als ob sie seine eigener Körperteile wären, als ob sich jemand mit seinen eigenen Händen oder Beinen unterhielte. Kathodius der Erste oder die aus ihm entstandenen Roboter schienen einen Staat gegründet zu haben. Das State Departement ordnete sogleich eine genaue Untersuchung an. Patrouillen kundschafteten aus, daß sich im Nebelfleck des Krab ein metallisches Gebilde bewege, ein fünfhundert Meilen langes menschenförmiges Wesen, das die merkwürdigsten Selbstgespräche führe und auf Fragen nach seiner Staatlichkeit ausweichende Antworten erteile.
Die Behörden beschlossen, den Machenschaften des Usurpators ein Ende zu setzen. Die Aktion sollte offiziellen Charakter tragen — das mußte sein —, aber zu diesem Zweck brauchte sie einen Namen, das heißt eine rechtliche Grundlage. Und dabei tauchten die ersten Klippen auf. Das MacFlacon-Gesetz bildete einen Anhang zum Kodex des Zivilverfahrens über Mobilien, denn Elektronengehirne galten als Mobilien — unbeschadet der Tatsache, daß sie keine Beine haben. Das sonderbare Gebilde im Nebelfleck des Krab hatte indes die Ausmaße eines Planetoiden, und Himmelskörper wurden, obwohl sie sich bewegen, als Immobilien angesehen. Daraus ergaben sich Fragen über Fragen. Kann man einen Planeten verhaften? Ist eine Ansammlung von Robotern ein Planet? Ist dieser Mattrass ein zerlegbarer Roboter, oder muß man ihn als eine Vielfalt von Robotern betrachten?
Der juristische Berater des Mattrass stellte sich den Behörden vor und unterbreitete ihnen eine Erklärung, in der sein Klient behauptete, er habe sich zum Nebelfleck des Krab begeben, um sich in Roboter zu verwandeln.
Der Juristische Ausschuß des State Departement schlug darau&in vor, diesen Sachverhalt folgendermaßen auszulegen: Mattrass habe, indem er seinen lebenden Organismus vernichtete, Selbstmord begangen und sich somit keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht. Der oder vielmehr die Roboter, die nun an Mattrass’ Statt existieren, seien von ihm erschaffenes Eigentum, und als solches sollten sie dem Staat zufallen, zumal der Verblichene keine Erben hinterlassen habe. Gestützt auf diese Äeorie, entsandte das State Departement einen Gerichtsvollzieher zum Nebelfleck des Krab, und zwar mit der Weisung, alles zu beschlagnahmen und zu versiegeln, was sich dort rege.
Mattrass’ Anwalt legte Berufung ein. Er behauptete, die Anerkennung einer Kontinuation des Mattrass schließe einen Selbstmord aus, denn jemand, der kontinuiert werde, existiere, und wer existiere, könne keinen Selbstmord begangen haben. Mithin gebe es keine Roboter als Eigentum des Mattrass, sondern nur den Kathodius Mattrass, der die Form angenommen habe, die ihm zusage. Körperliche Verwandlungen seien nun einmal nicht straftar, außerdem dürfe man gerichtlich keine Körperteile beschlagnahmen — einerlei ob es sich um Goldzähne oder Roboter handele.
Das State Departement wehrte sich entschieden gegen diese Auslegung, zumal sie sich auf die ese gründete, daß ein lebendes Individuum, im vorliegenden Falle ein Mensch, durchaus aus toten Teilen, nämlich aus Robotern, bestehen könne. Mattrass’ Advokat aber legte den Behörden das Gutachten namhafter Physiker der Universität Harvard vor. Die Wissenschaftler erklärten einstimmig, daß sich jeder lebende Organismus — auch der menschliche — aus Atomteilchen zusammensetze, und die müsse man zweifellos als tot ansehen.
Angesichts dieser besorgniserregenden Wendung ging das State Departement davon ab, „Mattrass und Söhne“ von der physikalisch-biologischen Seite anzugreifen, und kehrte zur ursprünglichen Bezeichnung zurück, in der das Wort „Fortsetzung“ durch das Wort „Gebilde“ ersetzt wurde. Der Advokat unterbreitete dem Gericht darau&in eine neue Erklärung, in der sein Klient zu verstehen gab, daß es sich bei den sogenannten Robotern in Wahrheit um seine Kinder handele. Das State Departement verlangte die Vorlage der Adoptionsakte, aber dieses Manöver war allzu durchsichtig, denn die Adoption von Robotern war gesetzlich unzulässig. Mattrass’ Anwalt erläuterte denn auch gleich, es gehe nicht um Adoption, sondern um wirkliche Vaterschaft. Das Departement ließ prompt verlautbaren, die geltende Vorschrift setze bei Kindern die Existenz eines Vaters und einer Mutter voraus. Der Anwalt, darauf vorbereitet, bereicherte die Akten um ein weiteres Dokument: Ein weiblicher Elektroingenieur namens Melanie Fortinbrass enthüllte darin ihre „enge Zusammenarbeit“ mit Mattrass bei der Schaffung der umstrittenen Individuen.
Das State Departement stieß sich an dem Charakter jener „Zusammenarbeit“ und hob hervor, eine solche Verbindung entbehre aller natürlichen Merkmale der Zeugung. Im vorliegenden Fall — so hieß es im Expose — könne man lediglich im übertragenen Sinne von Vaterbeziehungsweise Mutterschaft reden, im geistigen Sinne also. Das Familienrecht beziehe sich jedoch ausdrücklich auf die leibliche Nachkommenschaft.
Mattrass’ Anwalt forderte das Departement auf, präzise zu definieren, wodurch sich geistige Elternschaft von leiblicher unterscheide. Darüber hinaus wollte er die Behauptung begründet wissen, daß die Verbindung zwischen Kathodius Mattrass und Melanie Fortinbrass keiner physischen Vereinigung gleichzusetzen sei.
Das Departement entgegnete, daß die Zeugung im Sinne des Familienrechts als physische Tätigkeit anzusehen sei, zumal sie nur geringfügigen geistigen Einsatz verlange. Bei der Angelegenheit Mattrass-Fortinbrass träfe das jedoch nicht zu.
Der Anwalt legte darau&in ein Gutachten von Experten der kybernetischen Gebärhilfe vor. Er wies nach, daß es Kathodius und Melanie ohne erhebliche physische Anstrengungen nicht gelungen wäre, ihre selbsttätige Nachkommenschaft in die Welt zu setzen.
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