Martina Schlamp - Die Vergütung von Betriebsräten

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Die angemessene Vergütung von Betriebsräten führt seit geraumer Zeit immer wieder zu Diskussionen. Vor allem in der Praxis bereitet die Anwendung der gesetzlichen Regelungen Schwierigkeiten und führt häufig zu Unsicherheiten – vor allem bei den Arbeitgebern. Die Arbeit beschäftigt sich daher ausführlich mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Vergütungssystem für Betriebsräte und der konkreten Berechnung ihres Entgeltes. Neben der genauen Anwendung und dem Verhältnis der einzelnen Bemessungsvorschriften werden zahlreiche Sachverhalte untersucht, die bei der Betriebsratsvergütung relevant werden können sowie nicht zuletzt die Risiken beleuchtet, die bei Zahlung überhöhter Betriebsratsentgelte bestehen. Berücksichtigt wird bei der gesamten Betrachtung der gesetzlichen Vorschriften insbesondere die Entwicklung der Stellung und Aufgaben der Betriebsräte in den letzten Jahr(zehnt)en. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, inwieweit die Regelungen noch mit der betrieblichen Realität in Einklang stehen. Dabei werden bestehende gesetzliche Schwächen aufgezeigt und entsprechende Reformvorschläge unterbreitet.

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5 Inhaltsübersicht

6 Inhaltsverzeichnis

7 Einleitung

8 Kapitel 1 Grundlagen und Hintergründe der Betriebsratsvergütung § 1 Die Entwicklung des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes A. Von den Anfängen bis zu ersten gesetzlichen Regelungen des Teilhabegedankens B. Einführung und Reformen des Betriebsverfassungsgesetzes § 2 Der Wandel der BetriebsratsarbeitA. Aufgaben des Betriebsrates B. Die Entwicklung der Tätigkeit des BetriebsratesI. Von betrieblicher Sozialarbeit zu gestalterischem Interessenmanagement II. Auswirkungen verschiedener Entwicklungsfaktoren auf die Betriebsratsarbeit III. Bedeutung für das Betriebsratsamt C. Künftige Weiterentwicklungen D. Fazit für die Vergütung von Betriebsräten § 3 Systematik und Zweck der betriebsverfassungsrechtlichen Vergütungsvorschriften A. Überblick über die vergütungsrelevanten Regelungen B. Sinn und Zweck der Vorschriften I. Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder II. Vertrauen der Belegschaft und Fortbestand des Amtes

9 Kapitel 2 Allgemeine Grundsätze und Schutzvorschriften § 1 Das Ehrenamts- und Unentgeltlichkeitsprinzip nach § 37 Abs. 1 BetrVG A. Das Betriebsratsamt und seine Ausgestaltung als Ehrenamt I. Der Begriff des Ehrenamtes nach allgemeinem Verständnis II. Das betriebsverfassungsrechtliche Ehrenamt 1. Betriebsratsamt mit typischem Ehrenamtscharakter 2. Betriebsrats-Ehrenamt als Beruf 3. Fazit B. Das Prinzip der Unentgeltlichkeit der Amtsführung I. Inhalt und Reichweite der Regelung1. Verbot der Vergütung 2. Keine ausnahmsweise Vergütung der Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 3 BetrVG 3. Immaterielle Vorteile 4. Versprechen und Vereinbarungen von Leistungen 5. Zahlungen durch Arbeitnehmer oder sonstige Dritte II. Ergänzung durch Nachteilsverbot und Ersatz notwendiger Auslagen III. Maßstab für die Anwendung und Auslegung des Grundsatzes 1. Meinungsstanda) Überwiegend strikte Anwendung des Grundsatzes b) Teils gelockerter Maßstab 2. Abkehr von dem strengen Maßstab wegen Wandels der Betriebsratsarbeit a) Lockerung aufgrund zunehmender Professionalisierung der Betriebsräte b) Fazit für die Anwendung des Unentgeltlichkeitsgrundsatzes IV. Auslegung des Unentgeltlichkeitsprinzips 1. Notwendigkeit einer (objektivierten) zeitgemäßen Auslegung a) Neue Fallgruppe „professionalisierter“ Betriebsräte b) Auslegungsziel 2. Auslegungskanon a) Auslegung nach dem Wortlaut b) Systematische Auslegung c) Auslegung nach dem Willen des Gesetzgebers d) Teleologische Auslegung aa) Zweck des Unentgeltlichkeitsgrundsatzes(1) Gewährleistung der Unabhängigkeit (2) Sicherung des Fortbestandes des Amtes bb) Gerechtigkeits- und Gleichbehandlungserwägungen cc) Wahl einer von mehreren Auslegungsalternativen e) Auslegungsergebnis: nachträgliche verdeckte Regelungslücke 3. Teleologische Reduktion des Unentgeltlichkeitsgrundsatzesa) Einschränkung des Regelungsinhaltes b) Bestimmung eines „professionalisierten“ Betriebsratsmitgliedes C. Zusammenfassung § 2 Das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot des § 78 S. 2 BetrVGA. Anwendbarkeit neben den speziellen Vergütungsvorschriften I. Überblick über die Einordnung in Literatur und Rechtsprechung II. Das Verhältnis zwischen § 37 und § 78 S. 2 BetrVG1. Einordnung des § 37 BetrVG als Ergänzung oder Konkretisierung des allgemeinen Verbotes 2. Gesetzeskonkurrenz a) Beurteilung von Konkurrenzfragen im Privatrecht b) Konkurrenzverhältnis der betriebsverfassungsrechtlichen Vergütungsvorschriften aa) Verhältnis der Subsidiarität bb) § 37 BetrVG als Spezialnorm gegenüber § 78 S. 2 BetrVG III. Konsequenz der Nichtanwendung des § 78 S. 2 BetrVG auf Vergütungsfälle 1. Kritik an der Annahme einer verdrängenden Eigenschaft des § 37 BetrVGa) § 78 S. 2 BetrVG als stets zu beachtender Grundsatz b) Gefahr der Erleichterung von Begünstigungen c) Parallel laufender Sinn und Zweck der Vorschriften d) Gefahr von Schutzlücken in besonderen Einzelfällen 2. Zusammenfassende Stellungnahme und Fazit IV. Verbleibender Anwendungsbereich des § 78 S. 2 BetrVG 1. Allgemeine Anwendungsfälle des § 78 S. 2 BetrVG 2. Anwendung im Bereich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern 3. § 78 S. 2 BetrVG als Auslegungskriterium B. Personeller und persönlicher Schutzbereich des § 78 S. 2 BetrVGI. Adressaten des Verbotes II. Geschützter Personenkreis C. Verbotsinhalt und Voraussetzungen I. Benachteiligung und Begünstigung im Sinne der Vorschrift 1. Benachteiligunga) Meinungsstand b) Stellungnahme 2. Begünstigung 3. Vergleichsmaßstab a) Notwendigkeit eines Vergleichs b) Wahl des Vergleichsmaßstabes aa) Überblick über die verwendeten Vergleichskriterien bb) Stellungnahme(1) Vergleich mit anderen Arbeitnehmern im Betrieb (2) Vergleichbare Arbeitnehmergruppen mit betriebsüblicher Entwicklung (3) Vergleich der Situation mit und ohne Amtsstellung cc) Fazit 4. Erscheinungsformena) Arten und Wirkungsweisen von Benachteiligungen und Begünstigungen b) Vereinbarungen, Versprechen und Androhungen von Vor- oder Nachteilen II. Kausalzusammenhang 1. Bestimmung der Kausalität 2. Einschränkung des Kausalitätskriteriums a) Überblick über die verschiedenen Lösungsansätzeaa) Literatur und Rechtsprechung bb) Lösung ähnlicher arbeitsrechtlicher Konstellationen b) Einschränkung durch Einbeziehung subjektiver Elemente 3. Zwischenergebnis III. Subjektive Voraussetzungen IV. Ausnahmsweise Zulässigkeit bei besonderen Gründen 1. Rechtfertigung oder zusätzliche Tatbestandsvoraussetzung 2. Mögliche Rechtfertigungsgründe a) Rechtfertigung aufgrund gesetzlicher Regelungen b) Rechtfertigung aufgrund betrieblicher Gepflogenheiten c) Rechtfertigung aufgrund persönlicher oder amtsbezogener Gründe D. Fazit für die Vergütung § 3 Grundsätze und Vorschriften außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes A. Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz B. Unionsrecht

10 Kapitel 3 Bemessung des Entgeltes von Betriebsräten anhand der betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften § 1 Systematik und Anwendung der speziellen Vergütungsregelungen § 2 Entgeltfortzahlung trotz Arbeitsversäumnis wegen Betriebsratstätigkeit nach § 37 Abs. 2 BetrVG A. Ordnungsgemäße Arbeitsbefreiung als Grundlage der Entgeltfortzahlung I. Voraussetzungen der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG1. Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben 2. Erforderlichkeit II. Durchführung der Arbeitsbefreiung III. Umfang und Formen der Befreiung1. Anlassbezogene Arbeitsbefreiung 2. Möglichkeiten dauerhafter Befreiung 3. Befreiung von bestimmten Tätigkeitsarten B. Weitere Anwendungsbereiche des § 37 Abs. 2 BetrVG I. Verweis auf Entgeltfortzahlung bei Teilnahme an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung II. Anwendbarkeit des § 37 Abs. 2 BetrVG auch auf nach § 38 BetrVG freigestellte Betriebsratsmitglieder1. Ausgangssituation 2. Überblick über die verschiedenen Lösungsansätze 3. Kritische Würdigung 4. Besondere Anforderungen an die Freistellung für die Anwendbarkeit des Entgeltausfallprinzips C. Verbot der Minderung des ArbeitsentgeltesI. Entgeltausfallprinzip 1. Anspruchsgrundlage und Anspruchsinhalt 2. Entgeltberechnung allgemein II. Einzelne Bestandteile des nach § 37 Abs. 2 BetrVG fortzuzahlenden Entgeltes 1. Entgeltformen und Abgrenzung von Aufwandsentschädigungen 2. Geld- oder Naturalvergütunga) Grundentgelt üblicherweise in Form von Geldlohn b) Sachbezügeaa) Allgemein bb) Gewährung von Dienstfahrzeugen (1) Einordnung in Literatur und Rechtsprechung (2) Beurteilung bei nur vorübergehend befreiten Betriebsratsmitgliedern (3) Bewertung bei dauerhaft befreiten und freigestellten Betriebsräten (4) Private Nutzungsmöglichkeit erst nach Übernahme des Betriebsratsamtes 3. Variable Vergütungssysteme a) Arbeitsabhängige Vergütung aa) Überblick über die verschiedenen Ansätze zur Berechnung bb) Stellungnahme und Festlegung der Berechnungsmethode(1) Keine ausschließliche Orientierung an vergleichbaren Arbeitnehmern (2) Berechnung fiktiven Entgeltes anhand des Durchschnittseinkommens vor Amtsübernahme (3) Bestimmung des Berechnungszeitraumes (4) Rückgriff auf weitere Leistungskriterien bei dauerhaft freigestellten Betriebsräten b) Erfolgsabhängige Entgeltbestandteileaa) Überblick bb) Provisionen cc) Aktienoptionen dd) Beteiligungen an dem geschäftlichen Erfolg des Arbeitgebers c) Vergütung nach vereinbarten Zielenaa) Überblick und Problemstellung bb) Gruppenzielvereinbarung cc) Einzelzielvereinbarung (1) Möglichkeiten der Entgeltbestimmung (2) Notwendigkeit der Differenzierung nach Art der Arbeitsbefreiung (3) Festlegung einer hypothetischen Zielerreichung bei dauerhafter Arbeitsbefreiung (4) Berechnung bei teilweise von der Arbeit befreiten Betriebsratsmitgliedern (a) Fiktive Bestimmung für die Zeit der Arbeitsbefreiung (b) Anpassung der Zielvorgaben (c) Stellungnahme und Fazit d) Ermessensbezogenes Entgelt e) Problem der Neueinführung oder Abschaffung einer variablen Vergütung aa) Entgeltberechnung bei Einführung nach Amtsübernahme(1) Ausgangslage (2) Kritische Betrachtung der verschiedenen Lösungsansätze (3) Fazit: Entgeltberechnung nach bisherigem Leistungsverhalten der Betriebsräte bb) Vorgehen bei Abschaffung eines Vergütungssystems 4. Mehrarbeitsvergütung a) Berechnung hypothetischer Mehrarbeit b) Problem freistellungsbedingter Mehrarbeit 5. Vergütung besonderer Arbeitsformen a) Heimarbeit b) Home Office c) Rufbereitschaft 6. Entgeltzulagen und -zuschläge a) Grundsätzliche Weitergewährung trotz Betriebsratstätigkeit aa) Abgrenzung bb) Auswirkungen betriebsratsbedingter Änderungen der Arbeitszeit oder Versetzungen b) Pauschalierungen 7. Sondervergütungen 8. Gewährung anderer ausgleichender Rechtspositionen III. Nachträgliche Änderungen des Entgeltanspruches 1. Betriebsbedingte Entgeltverschlechterungen a) Arbeitsausfall oder Verkürzung der Arbeitszeit aa) Problemstellung bb) Beurteilung der verschiedenen Lösungsansätze cc) Stellungnahme und Fazit b) Streik, Aussperrung c) Versetzung auf geringer entlohnten Arbeitsplatz 2. Fehlende Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung bei Betriebsratstätigkeit a) Keine wirksame Arbeitsbefreiung aa) Nichtbestehen oder Wegfall der Voraussetzungen bb) Fehlerhafte Annahme der Voraussetzungen b) Entsprechende Voraussetzungen bei dauerhafter Freistellung aa) Bestehende Freistellung bb) Anforderungen während der Freistellung (1) Rechtsprechung und Literatur (2) Kritische Würdigung (3) Fazit c) Keine ordnungsgemäße Schulungsteilnahme 3. Entgeltkürzung aufgrund vertraglicher Vereinbarung 4. Möglichkeiten einer Entgelterhöhung im Rahmen des Entgeltausfallprinzips D. Bewertung der Vergütungsbemessung nach § 37 Abs. 2 BetrVG § 3 Entgeltanpassung nach § 37 Abs. 4 BetrVGA. Regelung eines Arbeitsentgeltschutzes für versäumte berufliche Entwicklung B. Voraussetzungen der Entgeltentwicklung I. Vergleichbare Arbeitnehmer 1. Auswahl der Vergleichspersonena) Anzahl der Vergleichsarbeitnehmer b) Bezugsrahmen c) Maßgeblicher Zeitpunkt für den Vergleich d) Festlegung der Vergleichsarbeitnehmer ex ante oder ex post e) Sonderfall: Fehlen oder Wegfall vergleichbarer Arbeitnehmer 2. Anforderungen an die Vergleichsperson a) Tätigkeitsvergleichaa) Allgemeine Anforderungen bb) Sonderfall: Wegfall des früheren Arbeitsplatzes des Betriebsratsmitgliedes b) Fachliche und persönliche Qualifikationaa) Konkretisierung fachlicher und persönlicher Vergleichsmerkmale bb) Einschränkung der Vergleichskriterien (1) Einfluss der Qualifikation auf das Tätigkeitsfeld oder Entgelt (2) Wesentliche Prägung des Tätigkeitsbildes II. Betriebsübliche berufliche Entwicklung 1. Allgemeine Definition 2. Konkretisierende Merkmale C. Herausforderungen und Grenzen bei der Anwendung des § 37 Abs. 4 BetrVG I. Berücksichtigung nur des Normalfalles der beruflichen Entwicklung II. Die Beurteilung von Beförderungen im Rahmen der Entgeltanpassung 1. Schwächen des Merkmals der Betriebsüblichkeit bei Beförderungen a) Beurteilungsschwierigkeiten aufgrund des Wandels der Beförderungspraxis b) Besonderheiten bei Vorhandensein nur einer Beförderungsstelle oder weniger Vergleichspersonen aa) Überblick über die vertretenen Lösungsansätze bb) Bewertung 2. Möglichkeit der Berücksichtigung besonderer Beförderungsfälle im Rahmen des § 37 Abs. 4 BetrVG III. Besonderheiten in der Entwicklung der Vergleichsarbeitnehmer1. Berücksichtigung von Weiter- und Fortbildungen a) Erfolglose Teilnahme des Mandatsträgers an einer Fortbildungsmaßnahme b) Lösungswege in der Literatur c) Stellungnahme 2. Unterdurchschnittliche Entwicklungen der Vergleichspersonen IV. Berücksichtigung persönlicher Umstände und Leistungen des Betriebsratsmitgliedes1. Ausgangssituation 2. Negative Entwicklung eines Mandatsträgers 3. Persönliche und fachliche Fortschritte des Betriebsratsmitgliedes a) Weiterentwicklung während der Amtszeit b) Möglichkeit der Einbeziehung im Rahmen des § 37 Abs. 4 BetrVG aa) Meinungsstand bb) Bewertung und Stellungnahme (1) Notwendigkeit der Berücksichtigung persönlicher Entwicklungen (2) Vereinbarkeit mit § 37 Abs. 4 BetrVG (3) Vereinbarkeit mit den weiteren Vergütungsvorschriften (a) Kein Verstoß bei amtsunabhängiger Entwicklung (b) Indizielle Wirkung bei amtsbedingten Entwicklungen (c) Ausnahmsweise Zulässigkeit bei „professionalisierten“ Betriebsräten c) Entsprechende Anpassung des Entgeltes im Rahmen des § 37 Abs. 4 BetrVGaa) Vorgehensweise bb) Berücksichtigung neu erworbener Qualifikationen und Fähigkeiten (1) Mögliche Varianten der Einbeziehung (2) Anpassung der Vergleichspersonen (3) Einfluss bei nicht „professionalisierten“ Betriebsräten cc) Sonderfall: Berücksichtigung tatsächlicher Karrieren und konkreter Beförderungsangebote V. Mögliche Kritik an den Vorgehensweisen und Ergebnissen 1. Schwierigkeiten der Reintegration eines Betriebsratsmitgliedes nach Ende der Amtszeit 2. Problem des Erreichens der Ebene eines leitenden Angestellten 3. Gefahr des Verlustes der Unabhängigkeit und einer Kandidatur nur aus monetären Interessen VI. Bewertung und Fazit D. Umsetzung und Vorgehensweise der Anpassung des Entgeltes für Betriebsräte I. Zugestehen eines Einschätzungsspielraumes II. Durchführung der Entgeltanpassung1. Bemessung der konkreten Entgeltangleichung 2. Keine tatsächliche Höhergruppierung oder Übertragung höherwertiger Tätigkeiten III. Auszugleichende Posten1. Entgelt und allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers 2. Ausgleich von Nachteilen IV. Dokumentation und regelmäßige Prüfung V. Ansprüche des Betriebsratsmitgliedes1. Anspruchsgrundlage für eine Entgeltanpassung 2. Auskunftsanspruch E. Zusammenfassende Bewertung der Entgeltanpassung

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