•In 150 Fällen wiesen Alias-Personalien nur geringfügige Abweichungen von den rechtmäßigen Personalien auf. In diesen Fällen ist es einerseits möglich, dass bei unterschiedlichen Behördenkontakten in verschiedenen IT-Anwendungen oder Dokumenten aufgrund von Verständigungs-, Übertragungs- oder Tippfehlern fehlerhafte Personalien erfasst wurden, andererseits kann die falsche Angabe auch bewusst erfolgt sein. Um die unterschiedlichen Personalien zu einer Person zusammenzuführen, werden die Alias-Personalien der jeweiligen Führungspersonalie in den polizeilichen Systemen zugeordnet.
Des Weiteren wurden erkennungsdienstliche Behandlungen und Kriminalakten ausgewertet.
Von den 641 überprüften Personen wurden 515 vor Silvester 2016 bereits erkennungsdienstlich behandelt, davon:
•im Rahmen des Asylverfahrens (AsylG): 394 Personen,
•wg. Verstoß gegen das AufenthG: 140 Personen,
•wg. anderer Straftaten: 87 Personen.
Asylantragsteller sind aufgrund einschlägiger Bestimmungen erkennungsdienstlich zu behandeln. Die AG Silvester hat festgestellt, dass 394 der 641 Personen im Rahmen des Asylverfahrens erkennungsdienstlich behandelt wurden.
Ausländer, die keinen Asylantrag gestellt haben, unterliegen dem AufenthaltsG. Wenn keine den Aufenthalt legitimierenden Dokumente vorgelegt werden können, besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts/der illegalen Einreise und eine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt wegen des Verstoßes gegen das AufenthaltsG. Dies ist bei 140 Personen der Fall gewesen. Wenn Ausländer danach einen Asylantrag stellen, werden diese „Ursprungsverfahren“ in der Regel eingestellt.
Unter den 87 Personen, die wegen anderer Straftaten erkennungsdienstlich behandelt wurden, befanden sich 42 Deutsche und drei EU-Ausländer. Die 87 Personen wurden insgesamt 129 Mal wegen anderer Straftaten auf Grundlage des § 81b StPO erkennungsdienstlich behandelt. Im Einzelnen waren die Gründe:
•Diebstahlsdelikte 45
•Körperverletzungsdelikte 19
•Raubdelikte 18
•Sexualdelikte 10
•BTM-Delikte 8
•Betrugs-, Urkundenfälschungsdelikte 8
•Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 7
•Sonstige Delikte 14
Von Interesse war auch die Frage, ob es Wiederholungstäter aus dem letzten Silvestereinsatz gab. Die Staatsanwaltschaft Köln hat hinsichtlich der Verwendung der Daten der überprüften Personen in Strafverfahren vorgegeben, dass ein Abgleich auf die Daten der Beschuldigten der EG Neujahr zu begrenzen ist, gegen die ein Ermittlungsverfahren gemäß § 154f StPO wegen Abwesenheit oder eines anderen in ihrer Person liegenden Hindernisses vorläufig eingestellt wurde. Ein entsprechender Abgleich der AG Silvester ergab keinen Treffer. Insoweit ergaben sich keine neuen Ermittlungsansätze für die EG Neujahr.
Um Hinweise auf die Motivationslage und Absichten der angereisten Gruppen junger Männer mit z. T. nordafrikanischer Herkunft sowie auf etwaige Verbindungen bzw. Absprachen zwischen den Gruppen zu erlangen, wertete die AG Silvester verschiedene Quellen aus und bat Polizeibehörden im In- und Ausland um Erkenntnismitteilung. Die Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt:
Zu den heutigen Standardmaßnahmen gehört auch eine Recherche in sozialen Netzwerken.
Die Recherchen im Rahmen der BAO Silvester ergaben keine Erkenntnisse in Bezug auf genutzte Messenger-Dienste oder Internet-Accounts. In sozialen Medien konnten keine öffentlichen Einladungen in Chat-Gruppen (Facebook o. Ä.) festgestellt werden.
Recherchen bei Facebook und Twitter ergaben auch nach dem 31.12.2016 keine Hinweise auf gezielte Verabredungen in sozialen Netzwerken in der Zielgruppe. In Facebook-Gruppen wurde rege über die allgemeine Polizeiarbeit am Silvesterabend und den Begriff „NAFRI“ diskutiert. Jedoch war laut den Einträgen keiner der Gruppenmitglieder am Silvesterabend persönlich in Köln im Bereich Dom/HBF anwesend, sodass sich hier keine Rückschlüsse auf das Verhalten der Zielgruppe und die Anzahl der reisenden Personen ziehen ließen.
In einem Forum der Website www.maroczone.de, das hauptsächlich von Deutschen mit marokkanischem Migrationshintergrund genutzt wird, sind in der Nachbetrachtung der Silvesterereignisse zwei Gruppen mit Silvesterbezug festgestellt worden:
•NAFRIS vs. NAZIS
•„Es geht um den Ruf unseres Landes“ – Marokkaner über die Silvesternacht
Somit konnten insgesamt Hinweise zu gezielten öffentlichen Verabredungen in sozialen Netzwerken hinsichtlich der Ereignisse an Silvester 2016 nicht festgestellt werden.
In die BAO Silvester waren Mitarbeiter der Landesinitiative „klarkommen!“ als Sprach- und Kulturmittler eingebunden. Diese stellten im Rahmen einer Nachbesprechung am 5.1.2017 ihre Eindrücke dar. So schilderte ein Streetworker, dass er im Rahmen der Kontrollmaßnahmen am HBF Köln Kräfte der Bereitschaftspolizei unterstützt habe und Gespräche mit Syrern, Irakern, Afghanen und Nordafrikanern übersetzt und z. B. Platzverweisungen erklärt habe. In seiner Wahrnehmung seien darunter Gruppierungen gewesen, die sehr stark alkoholisiert waren bzw. unter dem Einfluss von Medikamenten/Drogen gestanden hätten.
Insgesamt wurde von den Sprach- und Kulturmittlern zum einen die hohe Aggressivität, die von den Gruppen ausging, geschildert. Zum anderen gaben diese an, dass es sich nach ihrer sprachlichen Einschätzung insbesondere um Menschen aus dem nordafrikanischen Raum gehandelt habe. Die Erfassung der Nationalität im Asylverfahren bei nicht mehr vorhandenen Ausweisdokumenten könnte zu der Differenz in Bezug auf die oben dargestellten erfassten Nationalitäten geführt haben.
1.2.2.3Befragungen im Rahmen der AG Silvester
Um das für die Polizei neue Phänomen der Teilnahme einer Vielzahl von Gruppen junger Männer nordafrikanischer oder nahöstlicher Herkunft an den Silvesterfeierlichkeiten zu erforschen, erschien es erforderlich, auch andere Möglichkeiten der Analyse zu nutzen.
Neben der Aufbereitung der polizeilichen Daten und den Erkenntnissen in den anderen Arbeitspaketen wurden zwei Befragungen im Rahmen der AG Silvester durchgeführt. Zum einen wurde Kontakt mit wissenschaftlichen Experten aufgenommen, zum anderen wurde ein Teil der durch Erhebung der Adressdaten im Rahmen des Einsatzes festgestellten Besucher des Silvestereinsatzes 2016 mit einem Fragebogen befragt.
Hierdurch konnten sowohl neue Erkenntnisse gewonnen als auch vorhandene Einschätzungen und Vermutungen verifiziert werden.
1.2.2.3.1Expertenbefragung
Zunächst hat die AG Silvester mit folgenden Institutionen Kontakt aufgenommen, die aus Sicht der Arbeitsgruppe eine hohe Expertise entweder in dem infrage kommenden Kulturkreis oder in der grundsätzlichen Frage zur Entstehung von Gewalt im öffentlichen Raum haben:
•Institut für Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld (IKG)
•Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum
•Institut für Integrations- und Migrationsforschung der HU Berlin
•Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück
•Verein „180 Grad Wende“
Die Experten wurden in strukturierten Interviews zumeist telefonisch befragt. Fragen und Zusammenfassungen der Antworten werden im Folgenden dargestellt:
•Ist Köln ein Ort mit besonderer Anziehungskraft für die genannten Gruppen?
Köln ist als multikulturelle Partystadt mit einer „open society“ weltweit bekannt. Köln wird als bedeutende Metropole in Westeuropa wahrgenommen und ist verkehrsgünstig gelegen. Die Zielgruppe verfügt über sehr geringe Geldmittel und hat nur geringen Zugang zu Kraftfahrzeugen. Daher erfolgt die Anreise in sehr vielen Fällen mit der Deutschen Bahn.
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