Neben den zahlreichen Medienberichten und internen Nachbereitungsberichten hat insbesondere der Landtag NRW die Vorfälle in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet, dessen 1.352 Seiten umfassender Abschlussbericht öffentlich zugänglich ist. 1
1.1.1Ereignisse in der Nacht 2
Um den Herausforderungen gerecht zu werden, die Silvester in der Kölner Innenstadt an die Wahrnehmung polizeilicher und ordnungsrechtlicher Aufgaben stellt, wurde seit Jahren eine sogenannte Besondere Aufbauorganisation (BAO) genutzt, da es auch in den Jahren vor 2015 immer wieder zu anlasstypischen Delikten kam. Hier sind insbesondere die, an jedem Wochenende mehr oder weniger intensiv stattfindenden, alkoholtypischen Gewaltdelikte zu nennen, aber auch das seit einigen Jahren bekannte Phänomen, mit Böllern und Raketen auf Menschengruppen zu zielen. Punktuell war es auch immer zu Eigentumsdelikten gekommen und auch an Silvester wurden – grundsätzlich immer zu erwartende – Sexualdelikte begangen.
Aufgrund der Erfahrung der Vorjahre, dass sich die Abwanderung von Menschenmengen nach Mitternacht immer weiter hinauszögert, wurden ca. 50 Beamte mehr als im Vorjahr in den Einsatz genommen. So standen letztlich ungefähr 170 Polizeibeamte zur Verfügung. Daneben hatte auch das Ordnungsamt wieder eigene Planungen durchgeführt. Die für den inneren Bahnhofsbereich zuständige Bundespolizei hielt dort ebenfalls zusätzliches Personal im Dienst bereit. Die Einsatzführung der Kölner Polizei lag in den Händen eines erfahrenen Dienstgruppenleiters des gehobenen Dienstes, der auch im Vorjahr schon die BAO geleitet hatte.
Der Einsatz verlief zunächst wie geplant, allerdings stellten die Einsatzkräfte eine nach ihrem Eindruck ungewöhnlich hohe Anzahl an arabisch und nordafrikanisch aussehenden kleinen Gruppen junger Männer fest. Diese fielen durch offensichtlichen Alkohol- und Drogenkonsum und wachsende Aggressivität auf. Insbesondere bewarfen sich die Gruppen ohne Rücksicht auf Unbeteiligte mit Böllern.
Aufgrund dieser nicht erwarteten Ansammlung von aggressiven Männern auf dem Bahnhofsvorplatz und der Domtreppe stellte der Einsatzführer seine Konzeption um. Er verlagerte die Mehrzahl der ihm zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte an diesen Brennpunkt. Hier war zunächst der Blickwinkel nicht auf Eigentums- oder Sexualdelikte gerichtet, sondern auf Gefahrenlagen wie Panik oder Treppenstürze. Auch bei den Einsatzmaßnahmen zeigte sich eine hohe Aggressivität vieler Störer. Vereinzelt wurden Einsatzkräfte bereits von belästigten Frauen aufgesucht, diese wurden zur Anzeigenerstattung an die nahe gelegenen Wachen der Landes- und Bundespolizei verwiesen. Dass dort schon ein Anzeigenstau entstanden war, der dazu führte, dass in den polizeilichen Systemen am nächsten Morgen erst wenige Anzeigen aufgenommen waren, konnte zunächst nicht erahnt werden. Dies war aber u. a. eine Ursache für eine viel diskutierte Pressemeldung am Morgen des Neujahrstages, die auf dieser Datenlage basierte.
Neben der Presseveröffentlichung war noch intensiv diskutiert worden, warum das Polizeipräsidium Köln nicht schon nach 22 Uhr die sogenannte Landeseinsatzbereitschaft der Bereitschaftspolizei angefordert hatte. Bei der Entscheidung über eine solche Anforderung in der Einsatzsituation war der Einsatzleiter davon ausgegangen, dass sich nach Mitternacht die Situation wieder entspannt. Diese Prognose hat sich auch als zutreffend erwiesen. Zwischen Anforderung und Eintreffen der Kräfte liegen aber ca. drei Stunden. Es war zu diesem Zeitpunkt also schon erkennbar, dass eine Anforderung keinen positiven Einfluss auf den Einsatzverlauf mehr gehabt hätte.
Dass dies der Kölner Polizei bis heute als gravierender Fehler vorgehalten wird, ist m. E. aus einsatztaktischer Sicht nicht nachvollziehbar.
Das Ausmaß straftatbestandlicher Aktivitäten wurde erst in den Folgetagen sichtbar, da in der Silvesternacht kaum Anzeigen aufnehmende Beamtinnen oder Beamte zur Verfügung standen und daher nur wenige Anzeigen aufgenommen wurden. Dieses Versäumnis hatte die Kölner Polizei zu verantworten. Die Geschädigten wollten nach dem Erlebten in der Nacht verständlicherweise nicht mit einer Anzeigenerstattung warten, bis sie bei einer Wache vorstellig werden konnten.
1.1.2Polizeiliche Bearbeitung im Rahmen der EG Neujahr
Im Zuge der Vorfälle der ersten Kölner Silvesternacht kam es nach Stand Dezember 2016 im Bereich Hauptbahnhof und Bahnhofsvorplatz zu 1.624 erfassten Straftaten. In über 500 Fällen war ein Sexualstraftatbestand angezeigt worden, davon in 193 Fällen im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten.
Um diese erhebliche Straftatenanzahl sachgerecht aufarbeiten zu können, wurde unter Leitung des damaligen Kriminalinspektionsleiters 4 eine Ermittlungsgruppe „EG Neujahr“ eingerichtet. Deren Erkenntnisse wurden in einer 2017 in der Zeitschrift „Der Kriminalist“ beginnenden Aufsatzserie 3 präsentiert und diskutiert, auf die hier ausdrücklich als Quelle Bezug genommen wird.
Diese bis zu 100 Beamte große Ermittlungsgruppe hatte von Anfang an mit erheblichen Ermittlungshemmnissen zu kämpfen. Zum einen war es in der Silvesternacht zu keinen Personalienfeststellungen oder Festnahmen gekommen, sodass es sich um unbekannte Täter handelte. Zudem konnten die Opfer nur in wenigen Fällen sagen, wer aus der Gruppe welche Tathandlung vollzogen hatte. Selbst bei Vorlage von Lichtbildmaterial kam es nur in den seltensten Fällen zu einem Wiedererkennen. Andere klassische Ermittlungsmethoden konnten nicht angewendet werden, beispielsweise war kein Spurenmaterial vorhanden. Die Ermittlungen konzentrierten sich also auf die Auswertung von Videomaterial, von Telekommunikationsdaten und von sozialen Medien.
Als erfolgreich erwies sich die Zusammenarbeit mit sogenannten „Super Recognizern“ von Scotland Yard, die durch ihre hervorragenden Identifizierungsfähigkeiten Opfer, die auf Videomaterial erkannt wurden, bis zur Tat zurückverfolgen konnten. Dies führte in der Folge zu insgesamt 44 erfolgreichen Täteridentifizierungen.
Insgesamt konnte die EG Neujahr trotz schlechter Voraussetzungen 334 Personen als Tatverdächtige identifizieren. Hauptsächlich handelte es sich um Personen aus Algerien (93), Marokko (88), dem Irak (35), Syrien (28) und Tunesien (10).
Eine organisierte Tatbegehung konnte nicht festgestellt werden.
1.1.3Aufarbeitung im Rahmen des Untersuchungsausschusses
Im Nachgang zu den Silvesterereignissen setzte der Landtag NRW einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein, welcher sich am 18.2.2016 bereits konstituierte. In der 61. Sitzung am 23.3.2017 wurde der Abschlussbericht verabschiedet. Im Verfahren wurden 174 Zeugen vernommen.
Als wesentliche Ergebnisse lassen sich zusammenfassen 4 :
•Im Vorfeld zu Silvester hatte es keinerlei Hinweise auf die beschriebenen neuen Tatbegehungsweisen gegeben, die bei der Einsatzplanung hätten berücksichtigt werden müssen.
•Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtages NRW kommt, in Übereinstimmung mit dem BKA, zu der Auffassung, dass die Straftaten der Silvesternacht keine geplanten Massendelikte waren.
•Der Polizei wurden im Vorfeld zu wenige Kräfte aus dem übrigen Land NRW zugewiesen.
•Bei ausreichender Kräftelage hätte die Polizei die Taten durch rechtzeitiges und konsequentes Einschreiten verhindern können.
•Insbesondere das im Abschlussbericht aufgeführte Gutachten des Psychologen Prof. Dr. Rudolf Egg (Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden) hat ergeben, dass sozialpsychologische Effekte zu den Taten geführt haben, wobei die hohe Anonymität bei der Tatbegehung und eine nicht zu erwartende Strafverfolgung die Hemmschwelle haben sinken lassen. Auch strafrechtlich bisher unauffällige Personen können in einer solchen Umgebung egoistisches, antisoziales und auch kriminelles Verhalten zeigen.
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