Ulrich March - Kleine Geschichte deutscher Länder

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Kein anderes europäisches Land weist im Verhältnis zu seiner Größe eine solche regionale Vielfalt auf wie Deutschland. Das Spannungsverhältnis zwischen kaiserlicher Reichsidee und Beharren auf regionaler Eigenständigkeit führte zu einer Herausbildung unterschiedlichster Herrschaftsstrukturen. Große Fürstentümer standen kleinsten adeligen Territorien und den Besitztümern der Reichsritterschaft gegenüber, Fürstbistümer den freien Reichsstädten. Zuletzt hat es im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation nicht weniger als 1.789 eigenständige Territorien gegeben. Die Entwicklung in den protestantischen Gebieten und den katholischen Bistümern, wo der Bischof zugleich Landesherr war, verlief nicht selten gegensätzlich. Manche Gebiete wurden von der Macht aufstrebender Handelsstädte geprägt, andere blieben ländlich. In den preußischen und österreichischen Ländern entwickelte sich ein mächtiges Landesherrentum, auch die bayerischen, sächsischen und welfischen Herrscher konnten ihre Länder zu einer eigenständigen Entwicklung führen, die sich nicht zuletzt im Charakter der jeweiligen Hauptstädte spiegelt. Anderswo war wiederum die Vielzahl kleiner und kleinster Landesherren für die Entwicklung bestimmend.
Das Buch schildert die Geschichte der deutschen Territorien von den Anfängen der frühmittelalterlichen Stammesherzogtümer bis zu den jüngsten Entwicklungen in den deutschen Bundesländern. Auch die 1648 bzw. 1866 aus dem Reichsverband ausgeschiedenen Länder Schweiz und Österreich werden behandelt. Dabei ist es die besondere Fähigkeit des Autors, die in ihrer Vielfalt oft verwirrenden geschichtlichen Entwicklungen knapp und präzise auf den Punkt zu bringen und an typischen Einzelbeispielen zu veranschaulichen. Insgesamt entsteht so ein lebendiges Bild der deutschen Vielfalt und ihrer historischen Wurzeln.
Der Autor:
Ulrich March ist unter anderem als Mitautor folgenden Buches hervorgetreten:
Kleine Geschichte Europas. Erweitert nach den Ereignissen seit 1986
Edition Antaois, Schnellroda 2004

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Die regionalen und lokalen Machthaber profitieren insbesondere von den großen reichspolitischen Auseinandersetzungen, vor allem vom Investiturstreit zwischen Kaiser und Papst (1074–1122) und den beiden staufisch-welfischen Bürgerkriegen Mitte des 12. Jahrhunderts und um 1200.

Die Fürsten lassen sich ihre jeweilige Parteinahme durch immer umfassendere politische Privilegien entgelten; wo die Zentralgewalt nicht zu Geltung kommt, entstehen überdies Herrschaften „aus wilder Wurzel“, also ohne reichsrechtliche Legitimation.

Das Königtum hat durchaus versucht, dieser bereits früh einsetzenden Territorialisierung entgegenzuwirken. Erste und wichtigste Machtgrundlage der Zentralgewalt ist dabei das von Otto dem Großen begründete ottonisch-salische Reichs-Kirchen-System. Durch die Übertragung politisch-administrativer Befugnisse an hohe kirchliche Würdenträger wie Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte großer Klöster schafft sich das Königtum eine loyale Gefolgschaft, die sich in der Regel auch deswegen königstreu verhält, da die Geistlichkeit aus vielerlei Gründen, nicht zuletzt im Hinblick auf die Heidenmission, an einem starken Imperium interessiert ist. Der Vorteil des Systems für das Reich besteht darin, daß, da die Bischöfe keine legitimen Erben haben, ihre Positionen im Todesfall immer wieder mit zuverlässigen Leuten besetzt werden können, häufig mit speziell auf ihre politische Aufgabe vorbereiteten Mitgliedern der Hofkapelle.

Die Hofkapelle dient nämlich nicht nur der gottesdienstlichen Versorgung des Hofes, sondern auch als Nachwuchsschule für hohe Staatsämter. Die wechselseitige Beziehung zwischen Reich und Region, wie sie für das Reichs-Kirchen-System typisch ist, kommt bei dieser Institution besonders deutlich zum Ausdruck. Befähigte junge Adlige aus allen Teilen des Reiches leisten einige Zeit ihren Dienst, bevor sie bei Vakanz eines Bischofsstuhls in die Region zurückversetzt werden und hier – in genauer Kenntnis der Intentionen der jeweiligen königlichen Politik – als Hoheitsträger des Reiches fungieren. Vielfach übernehmen sie darüber hinaus auch zentrale Reichsämter, so stets die der Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, die zu den engsten Ratgebern des Königs gehören und die drei Reichskanzleien – für die Königreiche Deutschland, Italien und Burgund – leiten. In diesen Kanzleien wiederum arbeiten und lernen die jungen Geistlichen der Hofkapelle, so daß eine ständige Verbindung zwischen königlicher Zentralgewalt und regionalem Hochadel besteht. Dieses enge Zusammenwirken von Reich und Region, von königlicher Zentralgewalt und politischen Kräften vor Ort ermöglicht es überhaupt erst, ein so großes Reich ohne technische Kommunikationsmittel zu regieren.

Eine weitere Machtbasis des Königtums bilden die Reichsburgen, die seit Konrad II. (1024–1039) vor allem in Franken, in Südwest- und Mitteldeutschland errichtet und mit Reichsministerialen besetzt werden, ursprünglich unfreien Rittern, die eben deshalb unbedingt loyal sind, den Kern des Reichsheeres stellen und vor Ort die Präsenz der Reichsgewalt verkörpern. Die Staufer (1138–1254) bauen das Netz der Reichsburgen immer mehr aus und ergänzen es durch hunderte von „Freien Reichsstädten“, die für das Königtum aus wirtschaftlichen Gründen und als Gegengewicht gegen die Fürsten von größter Bedeutung sind. In manchen Gegenden häufen sich Königsland, Pfalzen, Reichsburgen und Freie Reichsstädte so stark, daß man von „Reichslandschaften“ spricht. So erstreckt sich ein breiter Gebietsstreifen mit zahlreichen reichsunmittelbaren Herrschaften vom Elsaß über das Bodensee- und Neckargebiet nach Mittel- und Mainfranken und von dort über Nordthüringen und das Harzgebiet bis Sachsen.

Friedrich Barbarossa (1152–1190) und sein Sohn Heinrich VI. (1190–1197) haben zum letzten Mal einen groß angelegten Versuch unternommen, dem längst eingetretenen Territorialisierungsprozeß Einhalt zu gebieten und die Machtstellung des Königtums gegenüber den immer stärker aufkommenden fürstlichen Regionalgewalten zu festigen („staufische Reichsreform“). Durch die systematische Förderung aller reichsunmittelbaren Herrschaften, die Umwandlung der letzten Stammesherzogtümer in kleinere und folglich schwächere „Gebietsherzogtümer“, die geplante Errichtung einer Erbmonarchie anstelle des bestehenden Wahlkönigtums, schließlich durch die Feudalisierung der Reichsverfassung und die dadurch bewirkte persönliche Lehnsbindung der Reichsfürsten an den König hofft man, die Stammesgewalten endgültig auszuschalten und der territorialen Zersplitterung begegnen zu können.

Das erste Ziel wird erreicht, das zweite nicht. Der frühe Tod Heinrichs VI., der wieder aufflammende staufisch-welfische Bürgerkrieg, vollends dann die Katastrophe des staufischen Hauses und der zeitweilige Ausfall der Zentralgewalt („Interregnum“ 1254–1273) lassen die Bedeutung der Regionen immer mehr steigen, die des Königtums immer mehr sinken. Die Erben der Stammesherzöge sind nicht Könige und Kaiser, sondern die Landesherren.

Deutschland ist auf Grund seiner geographischen Zentrallage seit jeher stark in die europäische Gesamtentwicklung involviert, stärker jedenfalls als manche anderen Teile des Kontinents. Von Anfang an haben sich sowohl Könige als auch regionale Machthaber nicht nur mit konkurrierenden Gewalten im Inneren, sondern auch mit auswärtigen Mächten auseinanderzusetzen. Unter Otto dem Großen (936–973) wächst die Reichspolitik ganz in europäische Dimensionen hinein. Otto schiebt die Reichsgrenzen im Osten bis zur Oder vor, vereinigt Deutschland mit Ober- und Mittelitalien, schlägt die Ungarn endgültig in der Schlacht auf dem Lechfeld (955) und befreit damit nicht nur das christliche Abendland von einer ständigen Gefahr, sondern schafft auch die Voraussetzungen für Siedlung und Mission im Südosten und für die Einbeziehung der Ungarn in die europäische Völkerfamilie.

Es entspricht daher der inneren Logik des Geschehens, wenn Otto im Jahre 962 zum römischen Kaiser gekrönt wird und damit das höchste Amt der Christenheit wahrnimmt. Die Deutschen, die sich bis dahin kaum als einheitliche Nation begriffen haben, werden damit in Nachfolge der Römer und der Franken zu Trägern der imperialen Idee, zur Reichsnation. Das Regnum wird zum Imperium, der deutsche König ist als römischer Kaiser Schutzherr der Christenheit, die sich laut Missionsbefehl Christi „in alle Welt“ ausbreiten soll; auch wenn sich die „Welt“ damals noch auf Europa beschränkt, ist das Kaisertum also mit besonderer Verantwortung für den christlichen Glauben und die christliche Kirche verbunden.

Otto der Große hat nicht gezögert, diesen Erwartungen an sein Amt gerecht zu werden. Mit der Eroberung des Elb-Oder-Raumes korrespondiert die Errichtung des Erzbistums Magdeburg, das im Osten ein unbegrenztes Missionsfeld erhält. Die Missionsaufgabe für den Südosten übernimmt das 799 gegründete Erzbistum Salzburg, das erst jetzt, nach der Zurückdrängung der Ungarn, seine volle Wirksamkeit entfalten kann. Für den Norden ist das Erzbistum Hamburg zuständig, das ebenfalls bereits in karolingischer Zeit gegründet worden ist, seine eigentliche Bedeutung aber erst jetzt mit der in großem Stil betriebenen Missionsarbeit in Dänemark, Norwegen, Island, Schweden und im Baltikum gewinnt. Mit welcher Selbstverständlichkeit Otto dabei vom Grundgedanken der Gemeinsamkeit kirchlicher und politischer Expansion ausgeht, zeigt sich daran, daß, wo immer die Möglichkeit dazu besteht, die Missionsarbeit der Reichskirche und die Markenpolitik des Reiches aufeinander abgestimmt sind und Hand in Hand gehen. Auch aus vielen Einzelmaßnahmen ergibt sich die Grundvorstellung des Königs, etwa aus der Tatsache, daß er 948 in Schleswig, Ripen und Aarhus, also außerhalb der deutschen Grenzen, drei neue Bistümer errichten läßt und sie der Hamburger Kirche unterstellt.

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