Wolfgang Benz - Alltagsrassismus
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Antisemitismus, d.h. Judenfeindschaft in jeder Erscheinungsform, ist das älteste politisch und gesellschaftlich wirksame Vorurteil mit den schlimmsten Folgen in der Geschichte. Als Antijudaismus diente ursprünglich religiös motivierte Judenfeindschaft zur Ausgrenzung der Minderheit. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich mit rassistischer statt religiöser Begründung der moderne Antisemitismus, dem nach dem Holocaust ein aus Schuld- und Schamgefühlen genährter „sekundärer Antisemitismus“ folgte. Als politisch argumentierende Judenfeindschaft trat nach der Gründung Israels der aktuelle Antizionismus hinzu.
Muslimfeindschaft, für die auch die Begriffe Islamkritik und Islamophobie benützt werden, setzt sich aus religiösen, kulturellen und rassistischen Vorbehalten zusammen und enthält ein aus Bedrohungsgefühlen entspringendes Abwehrpotential. Die strukturelle Verwandtschaft von Antisemitismus und Islamophobie wird oft nicht erkannt oder von Akteuren aggressiv geleugnet, weil die Erkenntnis verweigert wird, dass Opfergruppen beliebig austauschbar sind, die Methoden der Ausgrenzung aber gleich bleiben.
Mit den Begriffen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind Probleme der Ausgrenzung von Menschengruppen – von der Verweigerung der gesellschaftlichen Teilhabe bis zur ausgrenzenden Gewalt – umschrieben. Rassismus schließt die ältere biologistische Ablehnung von Gruppen (definiert durch „Blut“ und „Volkstum“) ein, meint aber, seit sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass es keine „Rassen“ gibt, auch die Ablehnung beliebig definierter Andersartigkeit (Kulturrassismus). Für die notwendige Differenzierung des irrationalen Phänomens Rassismus nutzt die Ressentimentforschung den Antisemitismus als Erkenntnis leitende Erfahrung: Judenfeindschaft in allen Formen richtet sich gegen Menschen, weil sie Juden sind, deren angebliche Vergehen und Eigenschaften von außen definiert sind, ohne Tatsachen zu beachten. Die Konsequenz des Judenhasses in der Menschheitskatastrophe des Holocaust macht den Antisemitismus einmalig.
Strukturell folgt die Islamfeindschaft jedoch den gleichen Motiven und Regeln. Muslime werden gehasst, weil sie Muslime sind, die erforderlichen negativen Eigenschaften werden erfunden, um die Minderheit ausgrenzen zu können. Eine Besonderheit besteht in der Delegation der Judenfeindschaft auf Muslime, mit der sowohl Muslimfeindschaft begründet als auch von der latenten Judenfeindschaft der christlichen Mehrheit abgelenkt wird. Die Ausgrenzung von Muslimen mit dem pauschalen Argument, sie seien Antisemiten und kämen als Flüchtlinge getarnt, um Judenfeindschaft zu verbreiten, ist abwegig, wird aber von Interessenten politisch mit einigem Erfolg instrumentalisiert. Zur Ausgrenzung von Juden und Muslimen werden sowohl rassistische als auch religiöse und kulturelle Kategorien benutzt. Der Ausschluss von Sinti und Roma („Zigeuner“) erfolgt nicht mit religiösen Argumenten, denn diese Minderheit hat die gleiche Religion wie die jeweilige Mehrheit, in der sie lebt. In Mittel- und Westeuropa sind Sinti und Roma überwiegend katholisch (und leben ihren Glauben meist mit größerer Hingabe als ihre Umgebung), im Südosten Europas und in der Türkei sind sie oft Muslime. Aufgrund jahrhundertealter Tradition gelten Sinti und Roma als sozial und kulturell unverträglich mit der Mehrheit und werden deshalb mithilfe von negativen Zuschreibungen (kriminell, nicht integrierbar, gemeinschaftsfremd usw.) genuin von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit erfahren auch Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung. Auch bei offizieller Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben existieren Vorbehalte, die auch in aufgeklärt-toleranten Kreisen insgeheim gepflegt werden. Die Mehrheit verständigt sich in solchen Fällen durch Codes der Verachtung, der Preisgabe an Lächerlichkeit oder durch stillschweigende Ausgrenzung. Ähnliche Formen eines solchen heimlichen Rassismus erfahren auch Behinderte.
Versteht man – mit der notwendigen Differenzierung – Rassismus gegen ganz unterschiedliche Menschengruppen aufgrund ethnischer, religiöser, sozialer, kultureller Stigmatisierung als Summe der Begründungen von Fremdenfeindlichkeit, als Begründung von Ausgrenzung, Intoleranz und Inhumanität, als Argument zur Rechtfertigung von Gewalt, dann ist evident, dass jede daraus erwachsende Haltung undemokratisch ist.
Rechtsextremismus als Gesinnung
Die theoretisch-exakte Definition sowohl des Begriffs Rechtsextremismus als auch seiner Inhalte stößt auf erhebliche Schwierigkeiten. Rechtsextreme Gesinnung und daraus entspringende Bestrebungen – Organisationen, Publikationen, Aktionen – können als politische Erscheinung immer nur annähernd bestimmt werden, da ihr keine allgemein verbindliche, wissenschaftlich entwickelte und systematisch fassbare Ideologie zugrunde liegt. Es gibt nicht einmal eine Übereinkunft, ob „Extremismus“ oder „Radikalismus“ die richtige semantische Kategorie ist, unter der Gesinnung und Aktivitäten der äußersten Rechten einzuordnen wären. Ebenso wenig ist festgelegt, wo rechtspopulistische und demagogische Strömungen in Rechtsextremismus übergehen.
Aber gerade hier ist die Nahtstelle, wie schon das Beispiel des brandenburgischen Dorfes Dolgenbrodt lehrt. Die Dorfbewohner, die am 1. November 1992 das Ausländerheim abfackeln ließen, haben das, was als Ausfluss rechtsextremer Gesinnung geschah, ja nicht selbst erfunden, das Motiv nicht entwickelt, sondern sie sind Appellen und Vorbildern gefolgt. Nicht anders verhält es sich auch mit der Vorgeschichte des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen im Sommer 1992. Dolgenbrodt war kein Einzelfall und Rostock-Lichtenhagen, wo unter dem anfeuernden Beifall von Gaffern und Sympathisanten hunderte von Gewalttätern mit Molotowcocktails eine Unterkunft von Ausländern und Asylbewerbern angriffen, war nur trauriger Höhepunkt einer ersten Welle rechter Gewalt in den 1990er Jahren. Im November 1990 traten Skinheads in Eberswalde bei Berlin den Angolaner Amadeu Antonio zu Tode. Im April 1991 starb ein Afrikaner in Dresden, nachdem ihn Skinheads aus einer Straßenbahn geworfen hatten. Im September 1991 spendeten Anwohner Beifall, als Rechtsextreme ein Ausländerwohnheim angriffen. Ein halbes Jahr nach dem Mordanschlag in Mölln (Schleswig-Holstein) gegen eine türkische Familie starben im Juni 1993 bei einem nächtlichen Attentat in Solingen (Nordrhein-Westfalen) fünf Menschen türkischer Herkunft in einem brennenden Zweifamilienhaus, 17 weitere wurden schwer verletzt. In Magdeburg hetzten junge Rechtsradikale im Mai 1994 am „Vatertag“ Ausländer durch die Stadt. Im Juni 2000 trampelten in Dessau rechtsextreme jugendliche Gewalttäter einen Mann zu Tode, weil er Ausländer war.
Ohne die von Politikern verkündeten Parolen, das Boot sei voll, es strömten zu viele Ausländer ins Land, Deutschland sei kein Einwanderungsland, man müsse den Zuzug der Asylbewerber irgendwie begrenzen, ohne solche Mutmaßungen mit Aufforderungscharakter wären die Gewaltakte gegen Ausländer kaum so verlaufen. Die Wechselwirkung von Ideologie und Gewalt, die Arbeitsteilung zwischen Ideologen und Tätern zeigt sich daher so deutlich wie die Instrumentalisierung der Dümmeren, der Gewalt agierenden, durch die Klügeren, als den zur Gewalt Appellierenden. Die letzteren müssen nicht einmal das Odium rechtsextremer Gesinnung auf sich nehmen, denn mit wenig Geschick lässt sich der Zusammenhang verwischen und dementieren, der Zusammenhang zwischen dem Appell – im Parlament, vor der Fernsehkamera, im Wahlkampfgetümmel und vor allem in den „sozialen Medien“, – und den Tätern, die die Aufforderung verstehen und in gewaltsame Aktionen umsetzen.
Im günstigen Fall verhaftet die Polizei nach einem Anschlag ein paar Täter, während die Anstifter sich mit staatsmännischen Kommentaren erfolgreich zurückziehen. In der Maske des Biedermanns sind die Brandstifter, die, wenn es dann brennt, nur einer Sorge Ausdruck verliehen haben wollen oder nur das gesagt haben, was das Volk angeblich empfindet und will. Nicht nur Fanatiker verstehen das direkt als Handlungsanweisung. Die Zügellosigkeit des Demagogen ist schon ein Stück Rechtsextremismus, auch wenn der äußere Anschein dagegen spricht.
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