Benedikt Sturzenhecker - Gesellschaftliches Engagement von Benachteiligten fördern – Band 3

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Gesellschaftliches Engagement von Benachteiligten fördern – Band 3: краткое содержание, описание и аннотация

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Kindern und Jugendlichen eine hörbare Stimme zu geben, ist ein zentrales Ziel des Projekts «jungbewegt – Für Engagement und Demokratie.» der Bertelsmann Stiftung. Dabei sollen auch diejenigen jungen Menschen einbezogen werden, die mit gesellschaftlichen Ausgrenzungen konfrontiert sind. Hier setzt das Konzept «Gesellschaftliches Engagement Benachteiligter fördern» (GEBe) an, entwickelt unter der wissenschaftlichen Federführung von Professor Dr. Benedikt Sturzenhecker.
Das Konzept ist zunächst mit dem Fokus auf junge Menschen erarbeitet worden, die durch ihre Herkunft, ihren Bildungshintergrund, ihre sozioökonomische Lage, ihr Geschlecht oder ihre Religion Benachteiligungen erfahren.
In den ersten beiden Bänden der GEBe-Reihe wurden konzeptionelle und methodische Wege aufgezeigt, wie Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit lebensweltliche Themen zum Ausgangspunkt der Partizipation und demokratischen Mitbestimmung in Einrichtungen machen können.
Mit dem vorliegenden dritten Band wird der Blick geweitet: Es geht nun darum, wie Akteure im Sozialraum unter Nutzung des GEBe-Ansatzes gemeinsam und einrichtungsübergreifend demokratisches Engagement von Kindern und Jugendlichen stärken können.
Das Buch wendet sich an Fachkräfte und Träger aller Felder der Kinder- und Jugendhilfe – etwa Kindertageseinrichtungen, Ganztagsbetreuung, Eltern- und Erziehungsberatung, Hilfen zur Erziehung, Schulsozialarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendverbände und Vereine.

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Was ist demokratische Partizipation von Kindern und Jugendlichen und warum sollte man sie in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe fördern?

Das Konzept bezieht sich auf partizipatorische Demokratiekonzepte, für die Demokratie nicht nur ein Verfahren zur Bestimmung von Regierungen ist, sondern Mitsprache und Mitbestimmung der Bürger*innen beinhaltet, ebenso wie deren Beteiligung an Entscheidungen in den gesellschaftlichen Handlungsfeldern und Institutionen. Demokratie ist mit Dewey (1916/1985) nicht nur eine Regierungsform, sondern auch eine Lebensform, deren Prinzipien für die gemeinsame Regelung der Fragen des Zusammenlebens in Kraft sind. In ihrem symbolischen Kern (Richter et al. 2016) geht es bei Demokratie darum, dass die Mitglieder von Entscheidungsgemeinschaften gleichberechtigten Zugang und gleichrangige Teilnahme an Verhandlungen und Entscheidungen haben, und zwar zu Frage- oder Problemstellungen der kooperativen Lebensführung. Wer von Entscheidungen und ihren Folgen betroffen ist, hat auch das Recht, dabei mitzubestimmen, aber auch die Pflicht, Entscheidungen zu respektieren, mithandelnd umzusetzen und die Folgen zu verantworten. Habermas (1981) formuliert das demokratische Prinzip als die Einheit von „Urhebern und Adressaten“ gemeinsamer Entscheidungen. Demokratie ist ein Versuch, alle (das Volk, altgriechisch: „demos“) gleichberechtigt an der Ausübung der Herrschaft (altgriechisch: „kratia“) zu beteiligen (vgl. zu den folgenden Argumenten auch Knauer, Sturzenhecker und Hansen 2016).

Überträgt man die Idee der Demokratie auf sozialpädagogische Einrichtungen, stellt sich dort die Machtfrage . In (sozial)pädagogischen Einrichtungen besteht zunächst keine Gleichrangigkeit der beteiligten erwachsenen Fachkräfte mit den Kindern/Jugendlichen. Stattdessen ist Erziehung immer von asymmetrischen Machtverhältnissen gekennzeichnet. Fachkräfte verfügen über viele Machtpotenziale: bei jüngeren Kindern besonders über körperliche Überlegenheitsmacht, aber auch insgesamt über Handlungs- oder Gestaltungsmacht, Verfügungsmacht, Definitions- oder Deutungsmacht, Mobilisierungsmacht usw. (Knauer, Sturzenhecker und Hansen 2011: 28 ff.).

Kinder brauchen Sorge, Schutz und Erziehung durch Erwachsene; sie sind darauf angewiesen, dass Erwachsene ihre Macht nutzen, um die Rahmenbedingungen gelingenden Aufwachsens herzustellen und zu sichern und Kinder angemessen in die gesellschaftlichen Handlungsweisen einzuführen, also Erziehung zu gewährleisten. Allerdings besteht damit auch immer das Risiko, dass die so auf die Erwachsenen Angewiesenen zu Objekten erzieherischer Macht werden. Die Geschichte der Erziehung zeigt bis heute, wie sehr diese Machtungleichheit zu Objektivierung, Machtmissbrauch, Grausamkeit und Unterdrückung führen kann. Will man solchen Machtmissbrauch verhindern, geht das nicht einfach dadurch, dass diese strukturelle Ungleichheit zwischen Erziehenden und Kindern verleugnet wird. Solche Versuche der Vertuschung von Machtverhältnissen führen eher zu einer Verschärfung des Missbrauchsrisikos, weil so den real abhängigen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit genommen wird, die Machtverhältnisse als solche zu benennen und sich öffentlich gegen sie zu wehren.

Die hier aufgenommenen Konzepte von GEBe und von „Mitentscheiden und und Mithandeln in der Kita“ zielen darauf, einseitige Machtausübung in der Sozialpädagogik zu verhindern oder zu erschweren. Sie erkennen die unvermeidbare Machtungleichheit in der Sozialpädagogik an, meinen aber, dass eine Demokratisierung der Verhältnisse zwischen erwachsenen Fachkräften und Kindern und Jugendlichen eine Möglichkeit ist, Machtungleichheit und ihre negativen Folgen zu zähmen. Demokratie versucht ja gerade, Ungleiche (in Bezug auf ihre Macht, ihre gesellschaftlichen Ressourcen, Statusgefälle, Durchsetzungsfähigkeiten und so weiter) doch in eine faire und gleichberechtigte Aushandlung von Entscheidungen zu setzen. Für die demokratischen Entscheidungen sollte es nämlich nicht relevant sein, wer über welche Machtpotenziale und Überlegenheitschancen verfügt, weil grundsätzlich alle unabhängig von ihren Voraussetzungen gleichberechtigt zur Teilnahme und Mitwirkung an Entscheidungen sein sollten – so zumindest lautet der ideale Anspruch, der allerdings oft nicht eingelöst wird.

In sozialpädagogischen Einrichtungen hieße dies, die Teilnehmenden mit klaren Rechten der Selbst- und Mitbestimmung auszustatten und genau zu klären, wie Macht geteilt wird und wie man zusammen zu Entscheidungen und gemeinsam bestimmten Regeln und Handlungsweisen kommt. Eine öffentliche und differenzierte Klärung von Rechten, Rollen, Pflichten und Verantwortungen der Einzelnen und der Gemeinschaft ermöglicht Kindern und Erwachsenen, einerseits ihre Interessen zu vertreten, andererseits Unrecht zu benennen und sich gegen Machtmissbrauch zu wehren. Bei der demokratischen Strukturierung der Verhältnisse aller Beteiligten in sozialpädagogischen Einrichtungen und Arbeitsfeldern handelt es sich um eine demokratischn Teilung von Macht und damit um die Verhinderung von Grausamkeit, Ungerechtigkeit, „Willkür und Despotismus“ (wie Janusz Korczak es nannte) der Fachkräfte beziehungsweise Erwachsenen.

Damit lässt sich das Thema der Demokratieerziehung ansprechen. Wenn Kinder und Jugendliche Erziehung brauchen, also eine Einführung in die Lebens- und Handlungsweisen einer Gesellschaft, um in dieser selbst aktiv und auch verändernd handeln zu können, dann müsste in einer demokratischen Gesellschaft Erziehung auch in Demokratie einführen. Wenn Demokratie eine Lebensform ist, die als Handlungsorientierung den gesamten gesellschaftlichen Alltag durchziehen soll – statt nur eine Regierungsform, an der man sich erst ab Erreichung des Wahlalters beteiligen darf –, dann müssten Kinder und Jugendliche sich von Beginn an der Demokratiepraxis beteiligen können. Wenn Demokratie zudem nicht auf ein fixiertes und allzeit gültiges Verfahren festgelegt werden kann, sondern sich dauernd verändern muss, müssen auch alle Beteiligten, unabhängig von ihrem Alter, Demokratie immer wieder weiter und neu lernen. Wenn also Kinder mit der Kita das erste Mal eine gesellschaftliche Institution betreten, müssen sie dort auch auf die Lebensform Demokratie treffen und Demokratie lernen, indem sie aktiv mitentscheiden und mithandeln können.

Eine demokratische Erziehung als Einführung von Kindern und Jugendlichen in eine demokratische Gesellschaft muss die Adressat*innen „dialogisch“ (Mollenhauer) befähigen, in dieser Gesellschaft möglichst selbstbestimmt und mitbestimmend zu handeln. Das wäre eine „Erziehung in Mündigkeit zur Mündigkeit“ (Richter 1998: 69), also eine Erziehung, die das Gegenüber als mündiges Subjekt von Anfang an thematisiert und ihm oder ihr Verhältnisse der Ausübung von Mündigkeit anbietet. Es geht also in einer solchen Demokratieerziehung darum, dass die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in ihren Binnenverhältnissen demokratisch strukturiert sind, sodass die demokratische Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in ihnen selbstverständlich ist. Zu einer solchen Erziehung gehört auch, durch Fürsorge und Schutz Bedingungen – zuvorderst in den Einrichtungen – zu schaffen, die die demokratische Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen sichern.

Erziehung bezeichnet hier die Tätigkeit der Erwachsenen beziehungsweise Fachkräfte. Demgegenüber ist die Selbsttätigkeit der Kinder als Bildung zu bezeichnen. Danach eignen sich Menschen – hier die Kinder und Jugendlichen – selbsttätig die Welt und Gesellschaft aktiv an, setzen sich dabei mit ihrer sozialen und gesellschaftlichen Angewiesenheit und auch mit deren be- und verhindernden Verhältnissen auseinander und ringen um mehr Subjekthaftigkeit. Bildung ist also gekennzeichnet durch soziale/gesellschaftliche Einbindung und Angewiesenheit, allerdings gerade dadurch, dass die Subjekte mit diesen Abhängigkeiten aktiv umgehen und sich gleichzeitig mit ihrer Hilfe und trotz ihrer Vorgaben eigensinnig selbst bilden. So verstandene Bildung ist ein unverfügbarer, offener und immer wieder auch krisenhafter transformatorischer Prozess. Die Selbstbildung des Subjekts kann nicht erzieherisch gemacht werden, ihr kann pädagogisch nur assistiert werden.

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