Das Stundenangebot ist dabei großzügig geplant. Dies ermöglicht jeder Teilnehmerin eine gewisse Flexibilität in Bezug auf Dienstplanung, Urlaub oder krankheitsbedingte Ausfälle. Jede Teilnehmerin der Kooperationskliniken hat die Möglichkeit, sich für die im Voraus festgelegten Anleitungstage einzutragen.
Innerhalb der Anleitungen der Notaufnahmen werden Workshops angeboten, die sich immer auf Schwerpunkte der jeweiligen Abteilung beziehen.
Beispielsweise gibt es die Möglichkeit, im unfallchirurgischen Bereich der Notaufnahme die Anlage eines Gipsverbandes in Theorie und Praxis zu erlernen oder ein Reanimationstraining durchzuführen. Alle Veranstaltungen werden von der hauptamtlichen Praxisanleiterin geplant, organisiert, pädagogisch begleitet und evaluiert.
Aufgrund der Unberechenbarkeit des Patientenaufkommens in einer Notaufnahme besteht ein hoher Anspruch auf Flexibilität gegenüber der Planung und Durchführung von praktischen Anleitungen.
Um die Vorgabe der Fachweiterbildung nach § 2 der DKG-Empfehlung zu erreichen, werden die Anleitungen modulbezogen durchgeführt und ermöglichen der Teilnehmerin einen direkten Theorie-Praxis-Transfer. Das können wir gewährleisten, indem wir komplexe Pflegesituationen durchführen und anschließend evaluieren.

Ziele der Weiterbildung Notfallpflege nach § 2 DKG-Empfehlung
(1) Die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung im Fachgebiet Notfallpflege befähigt Teilnehmende, Patienten entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen.
(2) Nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung begegnen die Teilnehmenden komplexen beruflichen Situationen mit individuellem Handeln, indem fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vertieft und erweitert werden. Die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Patienten und deren Sicherheit werden ebenso wie ihre familiären, sozialen, spirituellen und kulturellen Aspekte einbezogen.
(3) In der Weiterbildung werden den Teilnehmenden Inhalte zur Kompetenzentwicklung vermittelt, die in den jeweiligen Modulen detailliert beschrieben werden.
(DKG-Empfehlung für die Weiterbildung Notfallpflege vom 29.11.2016)
Lernort Lehrrettungswache
Alle anerkannten Lehrrettungswachen verfügen über eine angemessene Zahl an Praxisanleiterinnen, die bereits Erfahrungen mit dieser Aufgabe aus der Ausbildung zur Notfallsanitäterin gesammelt haben. Bei den Themen können sich die Praxisanleiterinnen an den Vorschlägen auf den standardisierten Protokollen der Weiterbildungsleitung orientieren oder eigene Schwerpunkte setzen. Es ist vertraglich vereinbart, dass mindestens 10 % der Einsatzstunden in Form von Praxisanleitungen erfolgen.
Dieses Weiterbildungskonzept, basierend auf der DKG-Empfehlung für die Fachweiterbildung Notfallpflege, eröffnet pädagogische Spielräume und die Möglichkeit der individuellen Gestaltung für die Weiterbildungsteilnehmerinnen, wie es den Vorstellungen einer zeitgemäßen Auffassung von Erwachsenenbildung entspricht.
So sind außerhalb der Block- und Prüfungszeiten alle Urlaube frei wählbar. Auch die praktischen Pflichtstunden sind innerhalb der vorgegebenen Zeitkorridore, nach Abstimmung mit den Vorgesetzten der Praxisbereiche, eigenverantwortlich abzuleisten.
Im letzten Semester ist ein Wahlpflichteinsatz nach eigenem Wunsch möglich. Ein Praxisprojekt kann nach eigenen Zielvorstellungen entweder zu Beginn oder am Ende der Fachweiterbildung als Praktischer Leistungsnachweis durchgeführt werden. Bei den praktischen Anleitungen können Themen und Schwerpunkte mit den zuständigen Praxisanleiterinnen abgesprochen werden.
Nicht zuletzt finden mindestens dreimal im Verlauf der Weiterbildung individuelle Lernberatungen statt, in denen der aktuelle Lernstand, Leistungen, aber auch Sorgen und Probleme thematisiert werden können.

Die Fachweiterbildung Notfallpflege folgt den Prinzipien der Handlungsorientierung und Erwachsenenbildung.
1.9 Pädagogische Hinweise
Die Notaufnahme als Ort des Lernens
Die Fallarbeit bietet für den Lernprozess ganz entscheidende Vorteile. Sie zwingt die Betrachterin, fallrelevante Phänomene in den Fokus zu nehmen. Wichtiges von Unwichtigem zu trennen und alles auszublenden, was nicht zum Fall gehört. Dies fördert das Verständnis für patientenzentrierte Versorgung.
Bei allen beschriebenen Fällen findet die Leserin pädagogische Hinweise, die, aufgeschlüsselt nach Kompetenzen, Impulse und Ideen für die durchzuführenden praktischen Anleitungen bietet. Demnach gliedert sich die Handlungskompetenz in Fach-, Methoden- und Sozial-/Personalkompetenz. Dieses mehrdimensionale Kompetenzprofil, welches auch von der DKG gefordert wird, soll auch für die praktische Weiterbildung das Ziel sein (DKG-Empfehlung für die Weiterbildung Notfallpflege vom 29.11.2016).
Die berufliche Handlungskompetenz wird beschrieben als Bereitschaft und Befähigung des Lernenden, sich in beruflichen und gesellschaftlichen Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Die Handlungskompetenz wird mit dem Erlangen des Ausbildungsabschlusses offiziell bestätigt und muss im Verlauf des Berufslebens mittels Fortbildungsmaßnahmen weiter gewährleistet werden. Handlungskompetenz ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz (Denzel 2019).
Ganz bewusst werden bei den pädagogischen Hinweisen der Fallbeschreibungen nur Stichpunkte aufgeführt. Diese sollen in Kooperation zwischen Praxisanleiterin und Weiterbildungsteilnehmerin ausformuliert und weiterentwickelt werden und damit die Basis einer lehrreichen pädagogischen Zusammenarbeit bilden.
»Die Kunst ein Leben zu retten, besteht in der Kompetenz zu wissen, was meine Aufgabe ist und wo sie endet, im Geschick, die Aufgabe mit meinen Händen zu lösen, und dabei niemals die Gefühle und Ängste der betroffenen Menschen zu übersehen« (Bernd Fertig in Schubert & Kintzel 2012, Vorwort).
II Fälle
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