Rainer Huhle - Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46

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Die Hauptankläger der vier Siegermächte haben zu Beginn und am Ende des Nürnberger Prozesses große programmatische Reden gehalten, in denen sie ihre rechtsphilosophischen Ansichten, ihre Sicht auf die Verbrechen des Nationalsozialismus und ihre Zukunftsvisionen für ein internationales Strafrecht für Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschheit deutlich machten.
Von diesen Reden ist diejenige des amerikanischen Anklägers Robert H. Jackson als einzige ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gelangt.
Die Reden des britischen Anklägers Hartley Shawcross, der französischen Ankläger François de Menthon und Auguste Champetier de Ribes sowie des sowjetischen Anklägers R. A. Rudenko, sind hingegen so gut wie unbekannt geblieben.
Zu Unrecht, denn in ihnen finden sich ebenfalls Gedankengänge, die für den Umgang mit der NS-Vergangenheit in den jeweiligen Ländern und weltweit bedeutsam waren, aber auch zukunftsweisend für die nationale und internationale juristische Behandlung von Staatsverbrechen.
Von den vier Eröffnungsreden und den vier Schlussplädoyers werden hier je eine Rede der vier Mächte nachgedruckt und mit kommentierenden Essays begleitet. Diese Essays beleuchten zum einen historisch-kritisch die Argumentationslinien der Reden aus ihren – durchaus unterschiedlichen – Rechtsverständnissen und zum anderen verdeutlichen sie die Elemente, die im Sinne der «Nürnberger Prinzipien» zukunftsweisend und –wirksam waren.

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Jacksons Quellen und Vorlagen

Bei aller Bewunderung, die schon die Zeitgenossen Jacksons Rolle in Nürnberg und insbesondere seiner Eröffnungsrede entgegenbrachten, ist klar, dass auch Jackson ebenso wie seine Kollegen der anderen Mächte dabei auf die Unterstützung eines großen Teams angewiesen war. Dies betraf nicht nur die zahlreichen Details der Anklage und ihr Beweismaterial, sondern durchaus auch substantielle Teile von Jacksons Argumentation. Bis Ende 1945 war sein Stellvertreter in Nürnberg General William J. “Wild Bill” Donovan, der seit 1942 den Geheimdienst Office of Strategic Services (OSS) aufbaute.28 Neben den im engeren Sinn geheimdienstlichen Spionagetätigkeiten unterhielt das OSS vor allem eine große wissenschaftliche Forschungsabteilung, den “Research and Analysis Branch” (R&A),29 die im Wesentlichen wissenschaftlich auf der Basis von zu 80–90 Prozent öffentlich zugänglichen Quellen arbeitete.30 Ihr Personal bestand hauptsächlich aus deutschen Emigranten aus dem Umfeld des Frankfurter Instituts für Sozialforschung. Zu den bekanntesten Mitarbeitern des R&A gehörten die linken Sozialwissenschaftler und Juristen Otto Kirchheimer, Herbert Marcuse und vor allem Franz Neumann, der seit 1943 die Leitung der Forschungsabteilung für Nazi-Deutschland innehatte. Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehörte ausdrücklich auch die Zuarbeit für die NS-Prozesse.

Franz Neumanns „Speerspitzentheorie“ der Judenverfolgung

Franz Leopold Neumann, geboren 1900 als Sohn eines jüdischen Kleinhändlers in Kattowitz, studierte Jura, Ökonomie und Philosophie, nahm an der Revolution 1918 teil, wurde in der Weimarer Republik ein wichtiger Rechtsberater der SPD und Arbeitsrechtler der Gewerkschaften, musste schließlich 1933 fliehen, zunächst nach London, wo er eine zweite juristische Promotion erwarb, 1936 dann in die USA, wo er ohne feste Anstellung mit dem Institut für Sozialforschung arbeitete. Seine umfassenden Analysen des NS-Staates veröffentlichte er 1942 in dem Buch “Behemoth”, das bis heute zu den Standardwerken über den Nationalsozialismus zählt und 1944 in einer erweiterten Neuauflage erschien.31 Aufgrund dieser Arbeiten wurde er 1942 vom OSS angeheuert.

In einem seiner ersten Dokumente für das R&A bezeichnete Neumann den Antisemitismus (bzw. die Judenvernichtung) als „Speerspitze des universellen Terrors“ der Nationalsozialisten. In einer längeren Passage, die sich wortgleich auch in “Behemoth” findet,32 bezeichnete er die Judenvernichtung als lediglich ersten Schritt auf dem Weg der Nazis zur Vernichtung auch anderer Völker und der Zerstörung aller freien Institutionen, Religionen und Gruppen. „Man kann diese Theorie die Speerspitzentheorie des Antisemitismus nennen.“33 Dieser Ansatz stellte zwar keine Verharmlosung der Judenvernichtung dar, wie gelegentlich behauptet wird, denn Neumann arbeitete ihre Dimension klar heraus, aber er stellte sie nicht als etwas unvergleichbar Einzigartiges dar, sondern wies ihr stattdessen einen strategisch herausragenden Platz in der Kette der sonstigen NS-Verbrechen zu. Die Juden, meinte Neumann, seien das Experimentierfeld dafür gewesen, einen Feind aufzubauen und zu zerstören, da sie stark genug seien, dass man sie als Bedrohung darstellen konnte, aber zu schwach, um wirklich eine Gefahr zu bilden.34

Dieser analytische Ansatz, der sich deutlich von der damaligen sowjet-­kommunistischen Faschismustheorie, aber genauso von auf die Singularität des Holocaust zielenden neueren Interpretationen unterscheidet, liegt auch Jacksons Anklagerede zugrunde. Ohne Neumann zu nennen, erklärte er, man habe den Antisemitismus „zutreffend als „Lanzenspitze [spearhead] des Schreckens“ bezeichnet“.35 Fast wörtlich übernimmt er auch Neumanns Interpretation der Rolle der Judenverfolgung: „Sie waren wenig genug, um hilflos zu sein, aber zahlreich genug, um als eine Gefahr hingestellt zu werden.“36 Neumanns Grundthese, dass die Judenverfolgung Teil einer umfassenderen Politik sei, in der sie letztlich Mittel zu einem anderen, umfassenderen Zweck37 sei, durchzieht Jacksons Rede, entsprach sie doch perfekt seiner Vorstellung von einer Alles umgreifenden Verschwörung zur Kriegsvorbereitung:

„Die Verfolgung der Juden war eine ununterbrochene und vorsätzliche Politik, die sich gegen andere Völker in gleicher Weise richtete wie gegen die Juden selbst. Der Antisemitismus wurde gefördert, um die demokratischen Völker zu spalten und zu verbittern und ihren Widerstandsgeist gegen den Angriff der Nazis zu schwächen.“38

Doch ebenso wenig wie Neumann hindert ihn diese Sicht, die einmalige Ungeheuerlichkeit des Verbrechens an den Juden herauszustellen. Er führt die Zahl von 5,7 Millionen fehlenden Juden an und erklärt, „die Geschichte berichtet von keinem Verbrechen, das sich jemals gegen so viele Opfer gerichtet hat oder mit solch einer berechnenden Grausamkeit begangen worden ist.“39

Die Struktur der Anklage

Die von den vier Mächten ausgearbeitete Anklageschrift trägt in allen wesentlichen Teilen die Handschrift der Amerikaner. Zu den meistdiskutierten Besonderheiten der Nürnberger Anklage gehört zum einen, dass sie nicht nur gegen (ursprünglich) 24 Personen, sondern auch gegen sechs Organisationen gerichtet war. Das zweite waren die vier Anklagepunkte Verschwörung, Angriffskrieg, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit, die bis auf den Punkt Kriegsverbrechen auch unter den Anklägern umstritten waren. Vor allem der Anklagepunkt der Verschwörung, der im Londoner Statut noch nicht als eigener Anklagepunkt enthalten war, wurde von Jackson mit großem Nachdruck vorgetragen.

Diese beiden entscheidenden Elemente der Anklageschrift wurden ebenfalls von den Analytikern des OSS vorgeformt, vermutlich wieder von Franz Neumann, der auch während der Beratungen in London im amerikanischen Stab anwesend war. Unter den OSS-Dokumenten für die Vorbereitung des IMT findet sich eines, das speziell der Anklage der NS-Organisationen gewidmet ist.40 Zweck des Dokuments war es, die Verantwortlichkeit der verschiedenen NS-Organisationen detailliert zu benennen. Der Entwurf setzt voraus, dass sowohl Personen als auch Organisationen angeklagt werden. Die Anklagepunkte, die den Organisationen darin vorgehalten werden sollen, stimmen mit den späteren Punkten der Nürnberger Anklage überein:

„Anklagepunkt 1: Verschwörung zum Zwecke der Weltherrschaft“

„Anklagepunkt 2: Illegale Kriege und Aggressionen sowie die Verletzung internationaler Abkommen“

„Anklagepunkt 3: Verletzung internationaler Regeln der Kriegführung“

„Anklagepunkt 4: Verbrechen im Inland“

Alle Anklagepunkte werden in dem Dokument detailliert ausgearbeitet und den zahlreichen NS-Organisationen und ihren Untergliederungen zugeordnet. Bemerkenswert ist der vierte Anklagepunkt, der später in der Nürnberger Anklage als „Verbrechen gegen die Menschheit“ erscheint. Aus der Formulierung „Verbrechen im Inland“ wird der Ausgangspunkt dieses Tatbestands deutlich, der gerade die nationalsozialistischen Verbrechen erfassen sollte, die nicht mit dem Krieg zusammenhängen, aber dennoch so gravierend sind, dass sie unter internationales Recht fallen.41 Diese Intention wurde schon im Art. 6 c) des Londoner Statuts verwässert und im IMT-Urteil dann vollends fallen gelassen.

Zeugen oder Dokumente?

Jackson bestand bekanntlich darauf, dass die Beweisführung gegen die Angeklagten sich möglichst ausschließlich auf deutsche Dokumente stützen sollte, von denen die Anklage aus insgesamt über 100.000 zunächst 10.000 auswählte, von denen dann immer noch 4.000 übersetzt und in das Verfahren eingeführt wurden.42 Diese Strategie stieß innerhalb und außerhalb der US-Delegation auf beträchtlichen Widerstand. Aus verschiedenen Gründen widersetzten sich so wichtige Mitarbeiter Jacksons wie Telford Taylor, Sidney Aldermanund allen voran William J. Donovan, Jacksons Wunsch, auf Zeugen möglichst zu verzichten. Mit General Donovan, dem Gründer und Chef des OSS, kam es u.a. darüber zum Zerwürfnis, so dass Donovan im Oktober 1945 den Stab verließ. Viele waren der Meinung, die sich dann ja auch bewahrheitete, dass ein Prozess nur auf der Basis der Dokumente seine mediale Wirkung verlieren und damit ein wesentliches Ziel, nämlich die Öffentlichkeit zu erreichen, verfehlen würde. Für Donovan ging es aber auch darum, durch die Präsentation von Belastungszeugen aus dem Bereich nicht der Opfer, sondern des inneren Zirkels der Herrschaft, die Verteidigungsfront der Angeklagten psychologisch und publikumswirksam zu erschüttern.43 Jackson setzte sich zwar durch, dennoch erschienen im Prozess neben den 61 Zeugen der Verteidigung und den in den Zeugenstand gerufenen Angeklagten selbst auch 33 von den Anklägern aufgerufene Zeugen, darunter hohe Militärs wie Paulus und Lahousen, die im Sinn Donovans die Angeklagten verunsicherten und großes Interesse bei den Medien fanden.

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