Rainer Huhle - Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46

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Die Hauptankläger der vier Siegermächte haben zu Beginn und am Ende des Nürnberger Prozesses große programmatische Reden gehalten, in denen sie ihre rechtsphilosophischen Ansichten, ihre Sicht auf die Verbrechen des Nationalsozialismus und ihre Zukunftsvisionen für ein internationales Strafrecht für Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschheit deutlich machten.
Von diesen Reden ist diejenige des amerikanischen Anklägers Robert H. Jackson als einzige ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gelangt.
Die Reden des britischen Anklägers Hartley Shawcross, der französischen Ankläger François de Menthon und Auguste Champetier de Ribes sowie des sowjetischen Anklägers R. A. Rudenko, sind hingegen so gut wie unbekannt geblieben.
Zu Unrecht, denn in ihnen finden sich ebenfalls Gedankengänge, die für den Umgang mit der NS-Vergangenheit in den jeweiligen Ländern und weltweit bedeutsam waren, aber auch zukunftsweisend für die nationale und internationale juristische Behandlung von Staatsverbrechen.
Von den vier Eröffnungsreden und den vier Schlussplädoyers werden hier je eine Rede der vier Mächte nachgedruckt und mit kommentierenden Essays begleitet. Diese Essays beleuchten zum einen historisch-kritisch die Argumentationslinien der Reden aus ihren – durchaus unterschiedlichen – Rechtsverständnissen und zum anderen verdeutlichen sie die Elemente, die im Sinne der «Nürnberger Prinzipien» zukunftsweisend und –wirksam waren.

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12Der gut englisch sprechende Angeklagte Rosenberg machte von solchen Einwänden besonders ausgiebig Gebrauch, s. Kalverkämper, Erstbewährung, S. 110ff.

13Die IMT-Dolmetscherin Marie-France Skuncke berichtet, dass z.B. die groben Beleidigungen Julius Streichers nicht ins Protokoll aufgenommen wurden (Skuncke, Tout a commencé). Oder auf Verlangen der sowjetischen Delegation wurden bestimmte Passagen gestrichen, s. dazu den Essay zu Rudenko in diesem Band.

14Ramler, Prozesse, S. 81f.

15So der Dolmetscher Peter Uiberall, zitiert in Baigorri-Jalón, From Paris, S. 226.

16Gaiba, Origins, S. 51f.

17Im Deckblatt des ersten Bandes der Protokolle heißt es: „Veröffentlicht in Nürnberg, Deutschland, 1947“. Der letzte Protokollband (Band 22) erschien im Jahr darauf, die restlichen 20 Bände mit Indices und Dokumenten dann 1949. Dies gilt für die deutsche und englische Ausgabe der Protokolle und Dokumente. Dieser enorme editorische Kraftakt zeugt von dem Wert, den die US-Militärregierung der Verbreitung des Prozesses im Kontext ihres Re-education-Programms zuschrieb. Zum Herausgeberstab gehörte auch Jacksons Sohn William.

18Auch die erste, inoffizielle deutsche Übersetzung von Shawcross’ Eröffnungsrede hat das richtig erfasst und „Crimes against Humanity“, anders als in den Protokollen, durchgängig mit „Verbrechen gegen die Menschheit“ übersetzt (Shawcross, Rede).

19S. den Beitrag zu Rudenko in diesem Band.

20Huhle, Umgang.

21NP Bd. 3, S. 108. In der englischen Fassung steht an dieser Stelle „shocking the sense of mankind“, eine weit klarere Formulierung als die gefühlige deutsche Übersetzung.

22Pella, Memorandum, S. 348.

23Donnedieu de Vabres, Modern Principles, S. 238, Fußnote 66.

24S. den Beitrag zu Shawcross in diesem Band.

25Vgl. Nürnberger Menschenrechtszentrum, Von Nürnberg nach Den Haag.

Otto Böhm / Rainer Huhle

„Die wahre Klägerin vor den Schranken dieses Gerichts ist die Zivilisation.“

Zur Eröffnungsrede des amerikanischen Hauptanklägers Robert H. Jackson

Robert Houghwout Jackson ist mit Abstand der meistzitierte und am besten erinnerte Protagonist des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses (International Military Tribunal – IMT). Im historischen Gedächtnis des Prozesses ist Jackson die prägende Figur, sein Gesicht ist das der Anklage, ja überhaupt der Idee dieses Strafgerichtshofes.1 Er war der entschiedenste Verfechter eines internationalen Tribunals gegen die Hauptverantwortlichen der NS-Verbrechen und der wesentliche Organisator des Verfahrens. Er war Chef des amerikanischen Office of the Chief of Counsel for the Prosecution of Axis Criminality (OCCPAC) und ab 1945 amerikanischer Delegationsleiter, als die vier Mächte in London das Gerichtsstatut, die Anklagepunkte und die Verfahrensweisen des IMT ausarbeiteten. Der Bedeutung seiner Mission war sich Jackson stets bewusst.2 Hartnäckig und zielbewusst setzte er seine Positionen auf der Londoner Konferenz durch. Das am 8. August 1945 verabschiedete Statut war auch ein persönlicher Triumph für ihn und seine Konzeption der Bestrafung der NS-Verbrecher: Wie seit 1941 von Churchill und Roosevelt angekündigt, war eines ihrer Kriegsziele die „Bestrafung von Kriegsverbrechen“, durchzuführen durch die „Vereinten Nationen“,3 also die Alliierten. In Jacksons und seiner Verbündeten Vorstellung sollte dies in Gestalt eines förmlichen Gerichtsverfahrens gegen die Hauptkriegsverbrecher geschehen. Dies war in der US-Regierung nicht unumstritten.

Im Januar 1945 hatten sich Kriegsminister Henry Stimson und Justizminister Francis Biddle (der später der amerikanische Richter am IMT wurde) mit Präsident Roosevelt und dessen Rechtsberater Samuel Rosenman darauf geeinigt, dass vor einem ordentlichen Gericht Anklage erhoben werden sollte. Damit hatte sich diese Position in der Roosevelt-Regierung endgültig gegen die Fraktion von Finanzminister Henry Morgenthau durchgesetzt, der nicht nur Deutschland zu einem Agrarland machen, sondern auch ausgewählte NS-Täter („Erzkriminelle, deren offensichtliche Schuld allgemein anerkannt ist“) nach ihrer Identifizierung ohne Gerichtsverfahren erschießen lassen wollte.4

Zu den Unterstützern einer rechtsförmigen Bestrafung zählte auch der Stellvertreter des Verteidigungsministers, John J. McCloy, später Präsident der Weltbank (1947–1949) und anschließend Alliierter Hochkommissar für Deutschland (1949–1952). Nachdem sich während der Konferenz von Jalta im Februar 1945 die drei Hauptalliierten auf ein Internationales Militärtribunal geeinigt hatten, fuhr Roosevelts Berater Samuel Rosenman zu weiteren Planungen zur Gründungskonferenz der UNO nach San Francisco. Dort konnte er im Mai den Außenministern Eden, Molotow und Bidault ein erstes Konzept vorlegen, dessen Fassung im Wesentlichen von Robert Jackson stammte.5 Am 2. Mai wurde Jackson dann von Präsident Harry Truman (Roosevelt war überraschend am 12. April gestorben) zum Hauptankläger und verantwortlichen Organisator der Vereinigten Staaten für das Militärtribunal ernannt. Am 22. Mai flog er, begleitet von Colonel John Amen, zu ersten Gesprächen nach London, im Juni begann er mit den konkreten Vorbereitungen für das International Military Tribunal (IMT).

Country Lawyer, New Deal Lawyer, General Attorney

Wer war der Mann, der da nach Europa kam und als “America’s advocate”6 das Bild der USA in Nürnberg so stark prägen sollte wie kein anderer? Seine Herkunft aus dem hart-arbeitenden, ländlichen Milieu Pennsylvanias mit Farmern, Friedensrichtern und Lehrern in der Verwandtschaft prädestinierte ihn nicht unbedingt zu einer Karriere in der Bundespolitik. Er selbst schreibt seine Entwicklung und seinen Aufstieg dem Einfluss seiner Lehrer und Lehrerinnen an der High-School in Jamestown/New York zu, die so viele Interessen in ihm geweckt hätten.7 Als politische Heimat betont er seine Herkunft aus einer Tradition von „kompromisslosen Demokraten“ in einer „überwiegend republikanischen Umgebung. Seine Lebensphilosophie wird – auch von ihm selbst – als religions- und ideologiefrei sowie als pragmatisch gekennzeichnet.8 Nach seinem Jura-Studium,9 das er gegen den Willen seines Vaters und ohne dessen Geld an der Albany Law School begann und schon nach einem Jahr zugunsten eines Referendariats im Anwaltsbüro Frank H. Mott (einem Verwandten mütterlicherseits) aufgab, ließ er sich im Jahr 1913 als selbstständiger Rechtsanwalt in Jamestown nieder. Als “country lawyer” entwickelte er die nötige Eloquenz, aber auch das Bedürfnis, dem „natürlichen Gerechtigkeitsgefühl bei Leuten ohne Bildung entgegenzukommen“.10

Seine Ziele aber waren höher gesteckt und zunehmend politisch. Der Rechtsanwalt wurde zum Vorsitzenden des lokalen Unterstützerkomitees für die Präsidentschaftskampagnen Woodrow Wilsons 1912 und 1916. Noch vor dem Ersten Weltkrieg lernte er dabei Franklin D. Roosevelt (“FDR”) kennen,11 der nach der Wahl Wilsons zu dessen Marine-­Staatssekretär geworden war. Aber Jackson wollte nach den ersten Erfahrungen zunächst nicht weiter in die Politik einsteigen. Erst 1934 nahm er ein Angebot aus Washington an: Finanzminister Henry Morgenthau machte ihn zum Abteilungsleiter im Bureau of Internal Revenue (Einkommensteuer-Abteilung). Da Jackson Kartell-Gesetze und die Kontrolle des “Big Business” als eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit betrachtete,12 wechselte er zur Anti-Trust-Abteilung des Ministeriums. Seine Erfahrungen mit den Methoden der Wirtschaftsmonopole waren prägend für Jacksons Betonung des Verschwörungscharakters der NS-Verbrechen und der sie tragenden kriminellen Vereinigungen, die er dann in Nürnberg verfolgte. Den Grund für die ökonomischen Probleme der USA in den späten 20er und frühen 30er Jahre sah er in der sehr starken und schnellen Konzentration von Macht und Wohlstand. Der “New Deal”, das sozial- und wirtschaftspolitische Projekt, mit dem die Demokraten unter Präsident Roosevelt auf die Wirtschaftskrise ab 1929 reagierten, umfasste nicht nur weitreichende sozialstaatliche Vorhaben, sondern auch Maßnahmen gegen die großen Trusts. Parallel bildete sich eine neue, progressive Strömung in der Rechtsprechung heraus, die eine im europäischen Verständnis sozialdemokratische Perspektive vertreten hat und als “New Deal Justice” bezeichnet wurde.13 Jackson war ein prominenter Vertreter dieser “New Deal Justice”, sein Biograph Gerhart nennt ihn im Untertitel seines Buches treffend einen “New Deal Advocate”.14

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