Franz Rosenzweig - Zweistromland

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Zweistromland, 1926 erstmals im alten Philo Verlag erschienen, dokumentiert die Diskussionen, die vor und nach dem 1. Weltkrieg innerhalb des deutschen Judentums geführt wurden. Den Gefahren der Assimilation, Akkulturation und des Zionismus setzt Rosenzweig ein Bildungsprogramm entgegen, das noch heute von politischer Brisanz ist, da es u. a. eine kollektive Identitätsbestimmung des deutschen Judentums versucht.

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Nein, das Nur der Orthodoxie darf uns genau so wenig vom Gesetz zurückschrecken, wie uns das Nur des Liberalismus, nachdem Sie uns sehen gelehrt hatten, noch die Lehre verstellen konnte. Das Judentum umfaßte jene Nurs, aber nicht als Nurs. Das Gesetz kann genausowenig erledigt sein mit einem Ja oder Nein zu der pseudohistorischen Theorie seines Ursprungs oder der pseudojuristischen seiner Verpflichtungskraft, wie sie von Hirschs Orthodoxie als Grundriß ihres festen, aber engen und in all seinem Prunk unschönen Gebäudes aufgezeichnet wurden, wie die Lehre uns abgetan mit einem Ja oder Nein zu der pseudologischen Theorie der Gotteseinheit oder der pseudoethischen der Nächstenliebe, mit denen Geigers Liberalismus die Fassade des neuen Geschäfts- und Wohnhauses der emanzipierten Judenheit bemalte, – pseudohistorisch, pseudojuristisch, pseudologisch, pseudoethisch: denn ein Wunder ist keine Geschichte, ein Volk keine Rechtstatsache, Blutzeugentum kein Rechenexempel und Liebe nicht sozial. Sondern Gesetz und Lehre, – zum einen wie zum andern führt uns der Weg nur, wenn wir wissen, daß wir noch an seinem Anfang stehn und jeden Schritt selber zu tun haben. Welches ist aber hier, beim Gesetz, der Weg?

Welches war er bei der Lehre? Ein Weg, der durch das ganze Gebiet des Wißbaren hindurchführte, wirklich hindurch, der sich nicht begnügte, nur einige erhöhte Aussichtspunkte zu berühren, ja der selbst dahin führte, wo frühere Zeiten es überhaupt nicht der Mühe wert gefunden hätten, Wege anzulegen, – und der doch selbst dem, der ihn ganz durchlaufen hätte, nicht das Recht geben würde, zu sagen, nun sei er am Ziel; sondern immer dürfte auch ein solcher nur sagen: nun habe er den Weg durchmessen; aber das Ziel läge immer noch, auch für ihn, einen Schritt weiter, im Weglosen. Warum aber gleichwohl der Weg? führt er denn, führt irgend ein Weg ins Weglose? Was hat der, der den Weg ging, voraus vor dem, der gleich den Sprung wagte, der ja auch ihm nicht erspart bleibt? Nur ein kleines, nicht wert so großer Anstrengung nach der Meinung der Menschen, und doch uns aller, der höchsten Mühe wert: nur dieser mühsame und ziellose Umweg durch das wißbare Judentum gibt uns die Gewißheit, daß der endliche Sprung aus dem, was mir wißbar, in das, was mir um jeden Preis zu wissen notwendig ist, der Sprung in die Lehre, zu jüdischer Lehre führt. Diese Not ist so für andere Völker gar nicht vorhanden. Der Mensch aus den Völkern, wenn er lehrt, lehrt in seinem Volke und in sein Volk, auch wenn er nicht gelernt hat; alles was er lehrt, wird seinem Volke zu eigen. Denn die Völker haben nur ein werdendes Gesicht, jedes das seine; keinem ist an der Wiege schon gesungen, wie es werden solle; keinem ist schon im Mutterschoß der Natur das Antlitz geprägt. So sind seine Großen erst Schöpfer und dann werden sie die Seinen. Unserm Volk aber, dem einzigen, das ursprünglich nicht aus dem Mutterschoß der nationengebärenden Natur hervorsprang, sondern – nie erhört! – herausgeführt wurde „ein Volk aus dem Eingeweide eines Volks“, unserm Volke ward ein andres Los. Die Geburt selber ward hier zum großen Augenblick des Lebens, das bloße Dasein verband sich ihm schon mit seiner Bestimmung. Bevor es gebildet worden, war es, wie sein Prophet, schon erkannt. Darum gehört ihm nur an, wer sich dieses bestimmenden Ursprungs besinnt; darum bricht aus ihm heraus, wer nicht mehr fähig oder willens ist, das neue Wort, das er spricht, „im Namen seines Sprechers“ zu sagen und es so, und sich mit ihm, der goldenen Kette anzuglieden. Und darum ist diesem Volk das Lernen des Wißbaren die Bedingung, unter der allein die Lehre des Ungewußten ihm seine Lehre wird, und müssen seine Großen erst die Seinen sein, ehe sie schöpferisch werden.

Das alles gilt nun auch für das Tun und das Gesetz. Nur daß das Tubare, und auch das nicht mehr Tubare aber zu Tuende, nicht wie das Wissen gewußt werden kann, sondern nur getan. Aber von diesem schwerwiegenden Unterschiede einmal vorerst abgesehen, ist das Bild das gleiche. Wie dort durch alles Wißbare, so führt auch hier der Weg durch alles Tubare. Und der Kreis dieses Tubaren ist grundsätzlich ungeheuer erweitert gegen den Pflichtenkreis der Orthodoxie. Denn es gibt hier, wie es in der Lehre nicht mehr den starren Unterschied des Wesentlichen und Unwesentlichen, den der Liberalismus aufzustellen gesucht hatte, geben darf, nicht mehr den Unterschied von Verboten und Erlaubt, wie ihn, ebenfalls nicht ohne Vorgang und doch erst hier mit praktischer gestaltgebender Wirkung, die westeuropäische Orthodoxie des 19. Jahrhunderts ausgebaut hat. Hier hatte die Grenzlinie Verboten-Erlaubt einen jüdischen Bezirk innerhalb des Lebens, das man führte, abgeteilt; was außerhalb dieser Linie lag, das Nichtjüdische, war, gesetzlich gesprochen, „erlaubt“; was innerhalb, war das Jüdische mit seinen Ge- oder Verboten. Grenzverschiebungen konnten, bei grundsätzlicher Wahrung der im inneren Bezirk geltenden Normen, vorgenommen werden nach der Methode des „Hetter“, des „Herauslernens“ einer Erlaubnis aus dem Verbotenen selber, – an sich, wie auch jenes Zusammenfallen der Grenzlinie Verboten-Erlaubt mit der andern Jüdisch-Unjüdisch, in gewissem Sinn immer gültig gewesen und in der Tiefe begründet, dennoch aber erst von der Neuzeit zum umfassenden System ausgebildet. Nur subsidiär, nur wo der Bestand des jüdischen Lebens sonst in Frage gezogen wäre, nur da hatten vergangene Zeiten jene Grenze in solchem Sinn und die dann zu ihr als ihre notwendige Ergänzung gehörige Methode der Grenzverschiebung gekannt. Erst die Neuzeit machte, indem sie die Infrageziehung permanent machte, auch hier wie bei der Wesensfrage der Lehre die Antwort konstitutiv. Die Zukunft darf jene Grenze, jene Methode, überhaupt jene Unterscheidung, so aufgefaßt, nicht mehr kennen. So wenig wie in der Lehre von vornherein Unwesentliches, so wenig darf es für sie im Gesetz von vornherein „Erlaubtes“ geben. Grade das, was die Orthodoxie grundsätzlich freigegeben hatte, grade das muß jüdisch geformt werden. In den Raum, der außerhalb jener Grenzlinie lag, tritt der Minhag, der Brauch, und der Taam, der Sinn, also ein Positives an Stelle des negativen „Erlaubt“. Wo lebendiges Judentum war, war das schon immer so; aber wenn man früher dieser Tatsache, wenigstens in Hinsicht des Minhag, offiziell kritisch oder mild-ironisch gegenüber gestanden hatte, so wird sie in Zukunft vollen prinzipiellen Ernst gewinnen. Es darf grundsätzlich kein Bezirk des Lebens mehr preisgegeben werden. Um je ein Beispiel für die beiden Möglichkeiten zu sagen, die hier gemeint sind: wo jüdisch gegessen werden soll, da müssen die zahllosen nur mündlich von Mutter zu Tochter überlieferten Bräuche des Speisezettels ebenso unverletzlich sein wie die Trennung von milch- und fleischdingen; und wer am Sabbat einen Geschäftsbrief selber nicht aufmacht, darf ihn auch dann nicht lesen, wenn ein andrer ihn ihm öffnet. Überall muß dem Brauch und dem Sinn der gleiche Rang und die gleiche Unverbrüchlichkeit werden wie dem Gesetz.

Und dieses selbst, der innere Bezirk jener Abgrenzung, – auch es bleibt nicht unberührt davon, daß es nicht mehr gegen ein nur Erlaubtes sich abzugrenzen hat. Dem Erlaubten gegenüber war es ganz wesentlich Verbotenes gewesen; auch dem Gebot war irgendwie der negative Charakter aufgeprägt worden; der klassische Ausdruck für die Erfüllung der Pflicht, der etwa besagt: sich seiner Pflicht entledigen, bekam da eine verhängnisvolle Bedeutung, die er nicht haben konnte, solange das Heraustreten aus dem Bereich einer Pflicht nur das Eintreten in den Bereich einer anderen bedeutete, die er aber sofort annehmen mußte, wenn rings um das abgegrenzte Reich der jüdischen Pflicht das Reich eines jüdisch ungeformten „Erlaubt“ lag. Wie aber in der Lehre, wenn das „Unwesentliche“ uns wesentlich wird, das Wesentliche selber etwas von der Farbigkeit des Unwesentlichen annimmt, so wird hier, nachdem der Brauch die Würde des Gesetzes angenommen hat, das Gesetz teilhaftig der Positivität des Brauchs. Nicht mehr das Verbot, sondern das Gebot bestimmt seinen Charakter. Selbst das Verbotene wird, indem man es unterläßt, nun positiv. Man hält die Arbeitsverbote des Sabbats um des Ruhegebots willen, man empfindet in der Enthaltung von den verbotenen Speisen die Freude, mit dem Alltäglichen und Allmenschlichen des leiblichen Lebens noch Jude sein zu dürfen, das Unterlassen selber wird Tun.

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