Alexander Goldmann - Über die Textgeschichte des Römerbriefs

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Der neutestamentliche Römerbrief ist die redaktionelle Überarbeitung einer älteren Fassung, die für die marcionitische 10-Briefe-Sammlung bezeugt ist. Bei dieser Überarbeitung im 2. Jahrhundert wurde die ältere Fassung in großem Umfang ergänzt: Das «Abrahamkapitel» (Rm 4) sowie die beiden letzten Kapitel (Rm 15f) finden sich nur in dieser jüngeren, kanonisch gewordenen Fassung.
Diese grundstürzende These wird vor allem textgeschichtlich begründet: Die Studie stützt sich auf paratextuelle Zeugnisse, die von der Textkritik bislang weitgehend vernachlässigt wurden, und verbindet sie mit neueren Untersuchungen zur marcionitischen Schriftensammlung und zur Kanonischen Ausgabe des NT.
Die Ergebnisse haben weitreichende Auswirkungen auf die Paulusexegese sowie auf die Textkritik und ihre Methodik. Sie erschließen die früheste Theologiegeschichte und etablieren das NT als Buch des 2. Jahrhunderts.

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Über das Rühmen der Hoffnung auf die Herrlichkeit Gottes ( 5,2).
De gloriatione spei gloriae dei.

KA Rm Reg Sektion VIII

Das entsprechende Capitulum XI der KA Rm A wurde bereits zuvor zitiert – allerdings in einem anderen Zusammenhang. Es lautet folgendermaßen:

Über das Rühmen der Hoffnung auf die Herrlichkeit Gottes (5,2)und in gleicher Weise das Rühmen der Bedrängnis (5,3).
De gloriatione spei gloriae dei pariter gloriatione tribulationis.

KA Rm A Sektion XI

Man erkennt unschwer einerseits die wörtliche Übereinstimmung der beiden Sektionen, andererseits die zusätzliche Bezugnahme auf einen weiteren Vers durch den Text der KA Rm A.

Eine weitere bemerkenswerte Besonderheit der KA Rm Reg zeigt sich bei der genauen Untersuchung der Sektionszahlen des Verzeichnisses. Auf den ersten Blick scheinen diese sehr wirr in den Bezugstext gesetzt zu sein. So finden sie sich oftmals an Stellen, in denen der Bezugstext etwas ganz anderes liest, als es die Sektionen der Kapitelreihe nahelegen.7 Am eben zitierten Beispiel des Capitulum VIII lässt sich dies exemplarisch verdeutlichen.

Wie bereits oben gezeigt, bezieht sich der Text der Sektion auf Rm 5,2. An der besagten Stelle im tatsächlichen Bezugstext sucht man die Sektionszahl VIII allerdings vergeblich. Stattdessen findet sie sich ein ganzes Stück weiter vorn verzeichnet, nämlich bereits bei Rm 4,9, obwohl dort thematisch von etwas ganz anderem die Rede ist. Dieses Phänomen tritt bei etwa der Hälfte aller Sektionen der KA Rm Reg auf.8 Doch wie kommt diese Besonderheit zustande, wie ist sie zu erklären?

Zunächst einmal macht es deutlich, dass der Schreiber im Prozess des Abschreibens des Bezugstextes keinen Blick auf die vorangehende Kapitelliste wirft – ansonsten wäre ihm vermutlich aufgefallen, dass etwa die Hälfte der Capitula gar nicht mit den Stellen korrespondieren, an denen die Sektionszahlen im Bezugstext gesetzt sind.9 Analysiert man auch die anderen, bisher bekannten lateinischen Kapitelverzeichnisse für den Römerbrief, so eröffnet sich m.E. eine plausible Erklärungsmöglichkeit für den beschriebenen Befund. Konkret ziehe ich dafür das Kapitelverzeichnis der Bamberger Alkuin-Bibel10 (B → Vg Obzw. Φ V→ Vg S) heran, einer karolingischen Minuskel, die um 840 in Tours, entweder im Kloster St. Martin11 oder Marmoutier12 entstanden ist. Zunächst fällt auf, dass das Kapitelverzeichnis zum Römerbrief der Alkuin-Bibel (KA Rm B) genau 30 Sektionen aufweist. Es stellt damit die einzige der bekannten lateinischen Kapitelreihen dar, die eine der KA Rm Reg ähnliche Anzahl an Sektionen aufweist. Ein genauer Vergleich der Positionen der Sektionszahlen in den beiden Bezugstexten zeigt nun, dass diese im Bezugstext der KA Rm Reg (bis auf zwei Ausnahmen) genau an denjenigen Stellen auftauchen, an denen sich auch die Sektionszahlen des Kapitelverzeichnisses zum Römerbrief der Alkuin-Bibel (KA Rm B) befinden.13 Anders als die Sektionszahlen der KA Rm Reg sind sie in der Alkuin-Bibel jedoch ausnahmslos an den „richtigen“ Stellen verzeichnet, also an denjenigen Textstellen, welche die einzelnen Capitula tatsächlich auch zusammenfassen. Da der Text der einzelnen Sektionen der Kapitelliste der Alkuin-Bibel dagegen keinerlei wörtliche bzw. inhaltliche Übereinstimmungen mit denen der KA Rm Reg (und somit auch der KA Rm A) aufweist, wird deutlich, dass die beiden Kapitelreihen grundsätzlich unabhängig voneinander sind. Die parallele Setzung der Sektionszahlen muss daher – wie bereits zuvor angedeutet – auf den Abschreibeprozess des Bezugstextes zurückzuführen sein. Hierbei wurden die in der Vorlage befindlichen Sektionszahlen einfach an genau den gleichen Stellen übernommen, ohne allerdings zu bemerken, dass das Kapitelverzeichnis, welches sich vor dem Text befindet, in vielen Fällen gar nicht zu den im Text selbst gekennzeichneten Abschnitten passt.

Diese Erklärung belegt, dass eine Kapitelliste unabhängig von ihrem tatsächlichen Bezugstext auszuwerten ist, da sie in einigen Fällen nachweislich auf verschiedene Vorlagen zurückgehen und damit verschiedene Textzustände bezeugen. So zeigt die Stellung der Sektionszahlen im Römerbrieftext des Codex Regalis, dass dieser auf eine Handschrift zurückgehen muss, der ein anderes Kapitelsystem vorangestellt war (nämlich KA Rm B). Wie an späterer Stelle der vorliegenden Arbeit ausführlich gezeigt wird, verweist dagegen KA Rm Reg ursprünglich auf einen ganz anderen Text bzw. eine andere Textsammlung. Bezugstext und Kapitelliste sind also inkongruent. Gleiches wird nachfolgend auch für die Kapitelliste des Codex Amiatinus ausführlich plausibilisiert werden. Zuvor jedoch ist es nun an der Zeit, das Verwandtschaftsverhältnis der KA Rm Reg und der KA Rm A zu erörtern. Denn wie bereits deutlich wurde, sind sich die beiden Kapitellisten durchaus sehr ähnlich. Allerdings sollte man sie keinesfalls gleichsetzen, wie das älteste Werk der neutestamentlichen Forschung aus der Feder des Benediktinermönches Donatien de BRUYNE suggeriert.14 Möglicherweise ist diese Gleichsetzung auch die Ursache für die bisherige wissenschaftliche Vernachlässigung der Capitula Regalia.

3.2.3. Das Abhängigkeitsverhältnis der KA Rm A und der KA Rm Reg

Allen nachfolgenden Überlegungen liegt der vollständige lateinische Text der beiden besagten Kapitellisten zugrunde, wie er in der Oxford Vulgate (Vg O) aufgeführt ist.1 Zur Erleichterung der Handhabung und zur Erhöhung der Nutzbarkeit der dort gebotenen Texte wurde im Rahmen der vorliegenden Studie eine Synopse der einzelnen Sektionen angefertigt.2 Ausgewählte Besonderheiten der beiden Listen, die nachfolgend diskutiert werden, um in der übergeordneten Frage nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu einer plausiblen Lösung zu gelangen, werden hier separat gezeigt. Um jedoch einen Gesamtüberblick über Struktur, Inhalt und konkreten Wortlaut der beiden Kapitelverzeichnisse zu erhalten, sei auf die besagte Textsynopse im Anhang verwiesen.

Dass ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den KA Rm A und den KA Rm Reg anzunehmen ist, scheint relativ offensichtlich. Die Argumente dafür wurden bereits im vorangegangenen Abschnitt implizit genannt. Zusammengefasst lauten die relevanten Beobachtungen wie folgt:

1 Bereits auf den ersten Blick fallen die wörtlichen Parallelen zwischen zahlreichen Capitula der beiden Kapitellisten auf. Einige davon weisen sogar einen gänzlich identischen Text auf. In den übrigen Fällen bieten die Capitula Amiatina in der Regel ausführlichere Textzusammenfassungen und kommentieren zusätzliche Abschnitte des jeweiligen tatsächlichen Bezugstextes.

2 Fast alle Sektionen der KA Rm Reg sind in der KA Rm A enthalten. Einzig die letzten beiden Capitula der KA Rm Reg (Nr. XXVIII und XXIX) finden sich nicht auch in der KA Rm A.

Beide Beobachtungen lassen sich nur anhand der Annahme einer literarischen Verwandtschaft zwischen den beiden Listen plausibel erklären. Wie genau dieses Verhältnis tatsächlich aussieht, bleibt zunächst unklar. Vorstellbar wären die folgenden drei Varianten:

1 Die kürzere Kapitelliste hatte die längere als Vorlage (d.h. KA Rm A → KA Rm Reg), KA Rm Reg ist also eine Verkürzung der KA Rm A oder

2 die längere Kapitelreihe hatte die kürzere als Vorlage (d.h. KA Rm Reg → KA Rm A), KA Rm A ist also eine Erweiterung der KA Rm Reg oder

3 die Kapitellisten gehen beide auf einen gemeinsamen Archetyp, also eine bisher unbekannte Vorlage, zurück.

Die Frage nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen den beiden Kapitellisten wurde bisher kaum thematisiert.3 Die einzigen, die sich darüber Gedanken gemacht haben, sind LIGHTFOOT4 und GAMBLE.5 Beide gehen davon aus, dass das längere amiatinische Kapitelverzeichnis die Vorlage für das kürzere Kapitelverzeichnis KA Rm Reg darstellt.6 Argumente für dieses Urteil liefern sie leider nicht. Möglicherweise haben beide schlicht im Hinterkopf, dass der Codex Amiatinus gut 200 Jahre älter als der Codex Regalis ist. Da die ursprünglichen Bezugstexte der beiden Kapitelreihen allerdings deutlich früher zu datieren sind, ist dieses Argument hinfällig und kann folglich in der Frage nach dem Verwandtschaftsverhältnis nicht zur Lösungsfindung beitragen.

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