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© 2020 united p. c. Verlag
ISBN Printausgabe: 978-3-7103-4834-1
ISBN e-book: 978-3-7103-4846-4
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Einleitung
1. Der Ruhestand als Phase im modernen normierten Lebenslauf
„Man lebt so vor sich hin und auf einmal wird man als den Alten zugehörig erklärt“ (Faulstich 2009, 8).
Das „Rentenalter“: Verfallsdatum der Arbeitskraft
Im alten China traten die Männer mit dem 70. Lebensjahr von öffentlichen Ämtern zurück, um sich auf den Tod vorzubereiten. Sie behielten allerdings noch ihre volle Autorität in der Familie, auch nachdem sie die Leitung des Hauses dem ältesten Sohn übergeben hatten. Von ihren Kindern und Enkeln wurden sie verehrt als die künftigen Ahnen, denen kultische Dienste zu erweisen sein würden (vgl. Beauvoir 1972, 115).
Dagegen gab es generell bis in das 20. Jahrhundert hinein keine festen Altersgrenzen für die Berufstätigkeit. Sie wurden in den modernen Industriestaaten erst ab den späten 20er Jahren des 20. Jahrhunderts eingeführt. Davor beendeten die älteren Menschen ihre Arbeitstätigkeit in der Regel nicht wegen des Alters als solchem, sondern weil Krankheit oder Invalidität sie dazu zwangen, oder weil sie mit nachlassender Leistungsfähigkeit keine Beschäftigung mehr fanden. Für die Masse bedeutete das: Abhängigkeit von der Familie mit allen unerfreulichen Begleiterscheinungen, Armenhaus oder Bettelei.
Gehörte man den besseren Ständen an, konnte man sich „zur Ruhe setzen“ und den Lebensabend genießen. Mit Bezug auf Autoren der Antike verbreitete sich in der englischen Oberschicht seit dem 17. Jahrhundert der Begriff des „retirement“. Der Ruhestand war Ausweis eines erfolgreichen Lebens und hohen Lebensstandards. Zur Finanzierung dieser arbeitsfreien Lebensphase entstanden unter anderem Lebensversicherungen.
Das Beamtenrecht lieferte das Vorbild für eine Altersgrenze, mit der die Entlassung eines abhängig Beschäftigten möglich wird: Das preußische Zivilpensionsgesetz von 1882 bestimmte erstmals, dass Beamte nicht wie zuvor nur bei nachgewiesener Dienstunfähigkeit, sondern mit Erreichen des 65. Lebensjahres von Seiten des Staates oder auf eigenen Antrag pensioniert werden können (nicht müssen). Damit umging man die diskriminierende Dienstunfähigkeitsfeststellung. Beamte hatten im Unterschied zum besitzenden Bürgertum, das sich im Ruhestand auch politisch oder kulturell betätigen konnte, ein Interesse daran, möglichst lange im Amt zu bleiben, um die eigene Reputation zu erhalten oder sich qua Amt für Familieninteressen einzusetzen. Mögliche Aktivitäten im Ruhestand waren für sie durch die fortbestehende Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Dienstherrn begrenzt (vgl. Göckenjan 2000, 343).
Historische Biografien sind voll von Beispielen lebenslanger Tätigkeit. Monarchen blieben ein Leben lang auf dem Thron, auch wenn sie das Regieren an Minister oder Verwandte delegieren konnten. Wissenschaftler und Künstler schufen Werke auch in reifen Jahren. So schrieb beispielsweise Alexander von Humboldt bis zu seinem Tod im Alter von 90 Jahren noch wissenschaftliche Darstellungen. Der Komponist Georg Philipp Telemann starb 1767 mit 86 Jahren im Amt des Hamburger Musikdirektors. Max Planck unternahm mit weit über 80 Jahren noch Vortragsreisen. Albert Einstein, der einmal gesagt haben soll: „Ein Physiker ist mit 30 Jahren praktisch tot.“- forschte bis zu seinem Tod mit 76 Jahren. Galilei verfasste seine wichtigsten Werke im Alter von über 70 Jahren.
Auch heute ist es in manchen Bereichen durchaus üblich, nicht mit dem 65. Lebensjahr abzutreten. Konrad Adenauer war mit 87 Jahren noch deutscher Bundeskanzler. Sein späterer Amtsnachfolger Helmut Schmidt fand mit über 90 Jahren noch Gehör in der deutschen Politik und ihren Talkshows. Janet Yellen wurde 2014 mit 67 Jahren zur Chefin der US-Notenbank berufen. Der Schauspieler Yves Montand starb mit 70 Jahren am Filmset. Mit 82 Jahren nahm die Pianistin Elly Ney im Herbst 1964 als Solistin an einer 19-tägigen Tournee des Berliner Symphonischen Orchesters teil. Der Dirigent Lorin Maazel wurde mit Beschluss des Münchner Stadtrats vom 24. März 2010 für die Konzertsaison 2012, in der er sein 82. Lebensjahr erreichte, zum Chefdirigenten der Münchner Philharmoniker berufen.
Als monstres sacrés sind jene alten Künstler anzusehen, die wegen ihres Alters zur Attraktion werden: Die Schauspielerin Sarah Bernhardt wurde 80-jährig und mit einem Holzbein in der Hauptrolle eines Racine-Stücks gefeiert, Johannes Heesters stand mit über 100 Jahren noch auf der Bühne, der Pianist Menachem Pressler gab mit 96 Jahren noch Konzerte. |
Unter den Professoren, die in Deutschland in Pension geschickt werden, lehren etliche noch mehrere Jahre in den USA. Zahlreiche weitere Beispiele ließen sich anführen.
Es handelt sich dabei offensichtlich um privilegierte Personen, die sich auch nach mehr als vier Jahrzehnten im Beruf nicht aufgerieben haben und die Arbeit nicht als notwendiges Übel verstehen, dem man sich sobald wie möglich zu entziehen sucht. Auf den unteren Hierarchieebenen wird dagegen der Rentenbeginn zumeist herbeigesehnt, und sogar ein vorzeitiger Ausstieg trotz finanzieller Einbußen angestrebt. Allerdings finden sich nach wie vor - bzw. heute wieder vermehrt – „aktive Senioren“, die nachdem sie ihre angestammten Plätze in Fabriken und Büros geräumt haben, Minijobs als Putzfrau oder Aushilfe im Supermarkt übernehmen, um ihre magere Rente aufzubessern. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren 2017 12 Prozent der 65- bis 74-Jährigen erwerbstätig gegenüber 6 Prozent im Jahr 2007 (https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/BevoelkerungSoziales/Arbeitsmarkt/Erwerb_Rentenalter.html).
Insgesamt waren 1 182.000 Personen, 737.000 Männer und 445.000 Frauen im Alter von über 65 erwerbstätig https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/Arbeitsmarkt.pdf?__blob=publicationFile).
Zur Historie
Der Ruhestand als Phase in einem staatlich normierten Lebenslauf entsteht mit der Festlegung von Altersgrenzen, die zum Bezug einer Rente berechtigen. Pensionssysteme gab es zunächst für Beamte und Militärs. Die preußische Beamtenversorgung orientierte sich am 65. Lebensjahr, die staatliche Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter, die unter Reichskanzler Bismarck und Kaiser Wilhelm II. eingeführt wurde, sah das 70. Lebensjahr vor. Diese Altersgrenzen waren zunächst reine Verwaltungsdaten. In Verbindung mit anderen objektivierbaren Kriterien wie Beschäftigungsdauer und Verdienst waren sie Kalkulationsbasis für die Höhe der auszubezahlenden Rente und die Finanzierung des gesamten Systems (vgl. Borscheid 1992, 58). Ein automatisches Ausscheiden aus dem Arbeitsleben markierten sie nicht. Die Rente war nicht als Lohnersatz, sondern als Kompensation für nachlassende Arbeitskraft gedacht. Nach wie vor gab es Regelungen vor allem in Kommunalverwaltungen, nach denen Älteren zum Beispiel Tätigkeiten als Nachtwächter, Pförtner oder Rathausdiener übertragen wurden. Im bäuerlichen Umfeld wurde erwartet, dass sie mit leichten handwerklichen oder hauswirtschaftlichen Arbeiten wie Stricken, Spinnen, Besenbinden, Flechten oder Schnitzen zu ihrem Unterhalt beitrugen (vgl. Göckenjan 2000, 325). Nicht mehr Arbeitsfähige waren auf die Familie oder die Armenfürsorge verwiesen. Eine alimentierte Freistellung von Arbeit aufgrund des Lebensalters war nicht einmal Gegenstand von Sozialutopien (ebd. 309). Im Gegensatz dazu wurde Arbeiten auch im Alter noch bis ins 20. Jahrhundert hinein als moralische Pflicht angesehen und automatische Pensionierung als entwürdigend für die Menschen, die dann nur noch als nutzlose Population zählten (ebd. 326 f.). Erst mit den Nationalsozialisten wurde die Ausmusterung der Alten in einen wohlverdienten „Lebensfeierabend“ umgedeutet (ebd. 332).
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