Brigitte Geldermann - Der Ruhestand - Perspektiven eines Arbeitslebens

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Ist es normal und sogar wünschenswert, Menschen im Alter von 65 oder 67 Jahren aus dem Erwerbsleben auszugliedern und sie zu Versorgungsfällen einer von ihnen selbst zu finanzierenden Rentenkasse zu machen? Durch die Belastungen und Wechselfälle eines Berufslebens in der Konkurrenzgesellschaft sind lohnabhängig Beschäftigte sogar oft noch früher verbraucht und sehnen die Rente geradezu herbei. Sie hoffen, gesund zu bleiben und stellen sich darauf ein, «was dann noch geht». Das Buch erklärt, warum es diese soziale Errungenschaft gibt und was sich die arbeitende Bevölkerung mit ihrer «Lebensleistung» als Lohn für das Leben im Alter einhandelt.

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% aller Rentenzugänge
Versicherungspflichtige Beschäftigung (inkl. geringfügige Beschäftigung ohne Verzicht auf Versicherungsfreiheit) 41,7,0
Altersteilzeit/Vorruhestand 8,5
Leistungen nach SGB III (Arbeitslosengeld I) 6,4
Anrechnungszeitversicherte (inkl. ALG II-Bezug) 5,9
Sonstige aktive Versicherungsverhältnisse (Handwerker, Pflegepersonen, Künstler, geringfügige Beschäftigung ohne Verzicht auf Versicherungsfreiheit) 8,8
Passive Versicherung (Hausmänner, Arbeitslose oder Kranke ohne Leistungsbezug, Selbstständige) 25,1

Bei den Rentenzugängen der Frauen 2017 war der letzte Versicherungsstatus:

% aller Rentenzugänge
Versicherungspflichtige Beschäftigung (inkl. geringfügige Beschäftigung ohne Verzicht auf Versicherungsfreiheit) 38,2
Altersteilzeit/Vorruhestand 5,5
Leistungen nach SGB III (Arbeitslosengeld I) 4,4
Anrechnungszeitversicherte (inkl. ALG II) 4,8
Sonstige aktive Versicherungsverhältnisse (Handwerker, Pflegepersonen, Künstler, geringfügige Beschäftigung ohne Verzicht auf Versicherungsfreiheit) 11,3
Passive Versicherung 32,8

Weniger als die Hälfte aller Neurentner hat also bis zum Rentenbeginn abhängig gearbeitet, wobei geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sofern keine Versicherungsfreiheit in Anspruch genommen wurde, schon mit eingeschlossen sind. Die Quote hat sich allerdings in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt.

Bei den Frauen ist das Ausscheiden aus dem Beruf noch weniger von einer festen Altersgrenze bestimmt. Teilzeit- und „Zuverdienst“- Beschäftigung war und ist vielfach auch heute noch bei ihnen Standard lange vor der Rente. Ihre Familienarbeit unterliegt keinem staatlichen Lebenslaufregime und wird nicht von der Arbeitsverwaltung erfasst. (Kindererziehungszeiten können allerdings der Rentenversicherung gemeldet werden und gehen in die Rentenberechnung ein.) Erwerbsbiografien von Frauen verlaufen weniger geradlinig, ihre „Erwerbsbeteiligung“ wird nicht nur durch ihre Situation am Arbeitsmarkt, sondern auch durch die Anforderungen der Familie bestimmt. Insgesamt sind die Frauenbeschäftigung und damit auch die Zahl der Ruheständlerinnen ständig gestiegen. Dass sie immer häufiger eine eigene Rente beziehen, sagt natürlich noch nichts über ihre materielle Lage im Ruhestand aus.

Arbeitnehmer mit höheren Rentenanwartschaften gehen früher in Rente als solche mit geringen. Das Sozialversicherungssystem bestraft kurze oder unterbrochene Erwerbsbiografien. Die rigiden Wartezeitregelungen verlängern tendenziell die Übergangszeit zwischen Berufsaustritt und Renteneintritt (vgl. Radl 2007, 519). Die Anhebung der abschlagsfreien Altersgrenzen zwingt viele, den Rentenbeginn aufzuschieben (vgl. Brussig 2012, 2/19). Dennoch beziehen 36 Prozent aller Neurentner (2017) nicht den vollen Rentenbetrag, sondern kassieren einen Abschlag von im Schnitt 88 € im Monat (bei einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 816,08 € also mehr als 10 Prozent) bis an ihr Lebensende, weil sie ca. 30 Monate „zu früh“ in Rente gehen (vgl. DRV 2018, 80). Der Verdacht liegt nahe, dass ihnen Krankheit oder Arbeitslosigkeit keine andere Wahl lassen.

Die Anhebung der abschlagsfreien Altersgrenzen und die Schließung von vorzeitig beziehbaren Altersrenten wurden in mehreren Schritten in den 1990er Jahren eingeführt und – abhängig von Geburtskohorte und Rentenart – zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam. Dafür nehmen die Rentenübergänge aus instabiler Beschäftigung zu. Immer mehr Menschen sind gezwungen, sich bis zum Rentenbeginn mit den Gelegenheitsjobs über Wasser zu halten, die sie auch danach noch benötigen.

Der Deutsche Alterssurvey 2013 stellt fest:

„Während das Renteneintrittsalter gestiegen ist, trifft dies auf das Alter, in dem Menschen aus dem Erwerbsleben ausscheiden, nicht in vergleichbarer Weise zu. So liegt das Erwerbsaustritts­alter bei Personen, die zwischen 1996 und 2002 in Rente gegangen sind, bei durchschnittlich 57 Jahren. Bei Personen, die zwischen 2003 und 2008 in Rente gegangen sind, bei 56 Jahren und bei Personen mit einem Renteneintritt zwischen 2009 und 2011 bei 56,5 Jahren. Hier ist also bisher kein Trend in eine bestimmte Richtung zu beobachten (BMFSFJ 2013, 11).“

Die festgelegten Altersgrenzen bilden nur teilweise den Übergang aus einem Lebensberuf in die Rente ab. Wurde dieser Übergang noch bis vor einigen Jahren als Phase der Arbeitslosigkeit oder des Vorruhestands organisiert und finanziell ausgestattet, so fällt er zunehmend in die alleinige Verantwortung der Individuen.

Nach Angaben des Deutschen Alterssurveys 2013 lag die Zeitspanne zwischen Erwerbsaustritt und Renteneintritt für Personen, die 2009 – 2011 in Rente gegangen sind bei durchschnittlich 6,6 Jahren, im Vergleich zu 4,9 Jahren für Neurentner 1996 – 2002 (vgl. BMFSFJ 2013, 12). Überbrückt wurde diese Zeitspanne mit Altersteilzeit oder Vorruhestand, aber auch Phasen der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder sonstiger Nichterwerbstätigkeit waren eingeschlossen. Letztere werden als „indirekter Rentenübergang“ bezeichnet, und die betroffenen Personen wiesen durchschnittlich 15 Jahre Abstand zwischen Erwerbstätigkeit und Rentenbezug auf, mit gravierenden Folgen für die Rentenhöhe.

Die 66- bis 71-Jährigen des Jahres 2014 (Geburtsjahrgänge 1943/48) gingen mit durchschnittlich 62,3 Jahren in Rente, nachdem sie ihre Berufstätigkeit im Mittel mit 57,8 Jahren beendet hatten (vgl. Engstler/Romeu Gordo 2016, 69).

Ärzte, Apotheker, Hochschullehrer ziehen sich vergleichsweise später aus dem Berufsleben zurück. Auch Manager arbeiten länger, andererseits aber auch Personen in einfachen Dienstleistungs- und in Agrarberufen. Am ehesten geben Bergleute, Gleisbauer oder Hilfsarbeiter den Beruf auf.

Um die 65 Jahre herum geht die „Erwerbsbeteiligung“ in allen Berufen sehr stark zurück. Noch am geringsten ist dieser Rückgang bei Personen in einfachen Diensten, also z. B. bei Wachschutzpersonal oder bei Raum- und Gebäudereinigern. Das liegt unter anderem daran, dass ein großer Teil der in diesen Bereichen beschäftigten Personen eine frühere Beschäftigung bereits aufgeben musste und eine einfache Tätigkeit – ggf. mit reduzierter Arbeitszeit - neu übernommen hat (vgl. Brussig 2010, 9f.).

Die Wissenschaft unterscheidet bei den Determinanten des Renteneintritts „Pull“- und „Push-Ansätze“: Pull-Ansätze betonen den Stellenwert finanzieller Anreize – im wesentlichen die voraussichtliche Rentenhöhe, die den Arbeitnehmer zu einem früheren oder späteren Ausscheiden veranlassen. „Hingegen heben Push-Ansätze auf die strukturellen Zwangsmomente in der Ausgliederung älterer Arbeitnehmer aus den Betrieben ab (Radl 2007, 44).“ Dazu kommen „lebenslauforientierte Ansätze“, die auch moralische Kriterien einbeziehen, unter anderem, ob der Renteneintritt als legitimer Abschluss des Erwerbslebens interpretiert werden kann (vgl. ebd. 46).

Diskussion über Altersgrenzen: Der Streit um den fiktiven Dachdeckergreis

Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Alters-grenzenanpassungsgesetz) von 2007 sieht eine stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr vom Jahr 2012 an bis zum Jahr 2029 und entsprechende Anhebungen bei anderen Renten vor. Einwände gegen die Anhebung der Altersgrenzen für den Rentenbezug kamen und kommen überwiegend von den Gewerkschaften.

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