Brigitte Geldermann - Der Ruhestand - Perspektiven eines Arbeitslebens
Здесь есть возможность читать онлайн «Brigitte Geldermann - Der Ruhestand - Perspektiven eines Arbeitslebens» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.
- Название:Der Ruhestand: Perspektiven eines Arbeitslebens
- Автор:
- Жанр:
- Год:неизвестен
- ISBN:нет данных
- Рейтинг книги:4 / 5. Голосов: 1
-
Избранное:Добавить в избранное
- Отзывы:
-
Ваша оценка:
- 80
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
Der Ruhestand: Perspektiven eines Arbeitslebens: краткое содержание, описание и аннотация
Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Der Ruhestand: Perspektiven eines Arbeitslebens»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.
Der Ruhestand: Perspektiven eines Arbeitslebens — читать онлайн ознакомительный отрывок
Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Der Ruhestand: Perspektiven eines Arbeitslebens», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.
Интервал:
Закладка:
Die pauschale Entlassung ganzer Jahrgänge aus dem Arbeitsleben kam auf mit der Einführung neuer, „wissenschaftlicher“ Produktionsmethoden (Stichwort „Taylorismus“) zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Die entsprechenden Rationalisierungsmaßnahmen stellten die Leistungsfähigkeit des einzelnen Arbeiters konsequent auf den Prüfstand. Sowohl im Zusammenhang der Zeit- und Bewegungsstudien des Taylorismus sowie der Untersuchungen des Vereins für Socialpolitik über „Auslese und Anpassung der Arbeiterschaft“, die ein Nachlassen der Leistungsfähigkeit ab dem 40. Lebensjahr konstatierten, wurde eine zwangsweise Pensionierung mit einem bestimmten Lebensalter gefordert. 1929 wurde in Kalifornien das 70. Lebensjahr als automatische Pensionsgrenze erstmals eingeführt (vgl. Borscheid 1992, 59). Dass der durchschnittliche Lohnarbeiter nach 40 Arbeitsjahren verbraucht, den Anforderungen an einem rentablen Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen ist, wurde eine offiziell anerkannte Tatsache.
In Deutschland wurde keine Zwangspensionierung eingeführt, jedoch wurden die Älteren zunehmend aus der Wirtschaft verdrängt. Die gesetzliche Altersgrenze für den Rentenbezug erspart es den Arbeitgebern, ihren älteren Mitarbeitern wegen nachlassender Leistungsfähigkeit kündigen zu müssen.
Noch nach Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 war der Renteneintritt nicht zwangsläufig mit einer Aufgabe der Erwerbstätigkeit verbunden. Speziell während der Boomphase der frühen 1960er Jahre stieg die Zahl der Männer und Frauen, die im Alter von 65 beziehungsweise 60 und mehr Jahren einer unselbstständigen Beschäftigung nachgingen, deutlich an. Erst infolge des Anstiegs der Arbeitslosigkeit in den Jahren 1967/68 und endgültig nach der ersten Ölkrise von 1973 nahm der Druck auf die Älteren zu, zugunsten der Jüngeren aus dem Berufsleben auszuscheiden (vgl. 6. Altenbericht 2010, 84).
Der systematische Austausch der älteren gegen leistungsfähigere, jüngere Erwerbspersonen sichert einen kontinuierlichen Zu- und Abfluss von Arbeitskräften und Qualifikationen. Dieser wird gewährleistet durch die staatliche Garantie eines „Lohnersatzes“, der von der Arbeitsbevölkerung als Lohn für eine Lebensleistung akzeptiert wird.
Zwangspensionierung in bestimmten BerufenBezirksschornsteinfegermeister können ihren Beruf nur bis zum 65. Lebensjahr ausüben (§ 9 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz).Notare werden von den Landesjustizverwaltungen bestellt. Die Altersgrenze für Notare ist in der Bundesnotarordnung auf 70 Jahre festgelegt. Der Bundesgerichtshof hat ihre Zulässigkeit damit begründet, dass auch jüngeren Anwärtern eine Chance auf Berufsausübung gegeben werden solle.Eine Besonderheit der Beamtenversorgung sind besondere Altersgrenzen für ausgewählte Berufsgruppen. Zu nennen sind insbesondere Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Polizei und der Feuerwehr sowie Vollzugsbeamte der Justiz2. 2 Zwangspensionierung in bestimmten BerufenBezirksschornsteinfegermeister können ihren Beruf nur bis zum 65. Lebensjahr ausüben (§ 9 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz).Notare werden von den Landesjustizverwaltungen bestellt. Die Altersgrenze für Notare ist in der Bundesnotarordnung auf 70 Jahre festgelegt. Der Bundesgerichtshof hat ihre Zulässigkeit damit begründet, dass auch jüngeren Anwärtern eine Chance auf Berufsausübung gegeben werden solle.Eine Besonderheit der Beamtenversorgung sind besondere Altersgrenzen für ausgewählte Berufsgruppen. Zu nennen sind insbesondere Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Polizei und der Feuerwehr sowie Vollzugsbeamte der Justiz2. 2 Das Bundesbeamtengesetz sieht vor: „Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit im Feuerwehrdienst der Bundeswehr treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden. Dies gilt auch für Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit in den Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes, die 22 Jahre im Feuerwehrdienst beschäftigt waren. Beamtinnen und Beamte im Sinne der Sätze 1 und 2 treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, wenn sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind.“ Für Beamtinnen und Beamte im Sinne der Sätze 1 und 2, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben (Bundesbeamtengesetz § 51 Abs. 3).Für die Wählbarkeit von Bürgermeistern gilt in den einzelnen Bundesländern eine Altersgrenze zwischen 60 und 65 Jahren (vgl. 6. Altenbericht, 383).In seinen beiden Urteilen vom 12.01.2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in einen Beruf oder für die Ausübung eines Berufes zum Schutz der Gesundheit oder durch legitime Ziele in den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung gerechtfertigt sein können und mit der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie (Richtlinie des Rates 2000/78) vereinbar sind.Weitere Details zu Altersgrenzen auch im Ehrenamt finden sich im 6. Altenbericht (ab S. 373).Das Bundesbeamtengesetz sieht vor: „Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit im Feuerwehrdienst der Bundeswehr treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden. Dies gilt auch für Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit in den Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes, die 22 Jahre im Feuerwehrdienst beschäftigt waren. Beamtinnen und Beamte im Sinne der Sätze 1 und 2 treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, wenn sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind.“ Für Beamtinnen und Beamte im Sinne der Sätze 1 und 2, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben (Bundesbeamtengesetz § 51 Abs. 3).Für die Wählbarkeit von Bürgermeistern gilt in den einzelnen Bundesländern eine Altersgrenze zwischen 60 und 65 Jahren (vgl. 6. Altenbericht, 383).In seinen beiden Urteilen vom 12.01.2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in einen Beruf oder für die Ausübung eines Berufes zum Schutz der Gesundheit oder durch legitime Ziele in den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung gerechtfertigt sein können und mit der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie (Richtlinie des Rates 2000/78) vereinbar sind.Weitere Details zu Altersgrenzen auch im Ehrenamt finden sich im 6. Altenbericht (ab S. 373). |
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts bis etwa 1970 hat sich in allen Industriestaaten eine generelle Ruhestandsphase für männliche Arbeitnehmer ab etwa dem 65. Lebensjahr durchgesetzt. Die „Erwerbsbeteiligung3“ über 65-jähriger Männer sank in USA, Frankreich, Schweden, Großbritannien und Deutschland von 60 – 69 Prozent um 1900 auf zwischen 17 und 29 Prozent im Jahr 1970 (Kohli 1992, 239).
3Dieser Terminus der Arbeitsmarktstatistiken ist ein Euphemismus: Die für viele bittere Notwendigkeit, sich von einem Unternehmen nach dessen Kriterien benützen zu lassen, um überhaupt eine Chance auf einen Lebensunterhalt zu haben, wird ausgedrückt als autonome Entscheidung für Erwerbstätigkeit.
Weibliche Arbeitskraft schneller verschlissenDie Rentenreform von 1957 regelte eine einheitliche Altersgrenze für Angestellte und Arbeiter. Danach erhielten weibliche Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag Altersruhegeld, wenn sie die Wartezeit erfüllt und in den letzten 20 Jahren überwiegend eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt hatten (§ 25 Abs. 3 AnVG in der Fassung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes vom 23. Februar 1957 [BGBl. I S. 88]). Die Einführung einer besonderen Altersgrenze für Frauen ging dabei auf einen Vorschlag des Bundestagsausschusses für Sozialpolitik zurück. Zur Begründung der vom Regierungsentwurf abweichenden Regelung führte dieser in seinem Bericht aus (BT Drucks. II/3080, S. 10 zu § 1253): „Bei dieser besonderen Altersgrenze für Frauen hat sich der Ausschuß davon leiten lassen, daß die versicherte Frau vielfach einen Doppelberuf als Arbeitnehmer und Hausfrau erfüllt hat, der eine frühzeitige Abnutzung der Kräfte und damit frühzeitige Berufsunfähigkeit hervorruft“(zit. nach Hermann 1984, 144).Die Anspruchsvoraussetzungen für die vorgezogene Altersrente für Frauen wurden verschiedentlich modifiziert. Sie gilt seit dem 01.01.2012 nur noch übergangsweise für die Jahrgänge bis 1951. Der „Doppelberuf“ der Frauen begründet heute keine besondere Rücksichtnahme mehr. |
Mit Erreichen des Ruhestandsalters wird die ältere Arbeitsbevölkerung von der regulären Erwerbsarbeit ausgeschlossen und alimentiert bzw. auf Hilfsjobs verwiesen. Die Masse der Beschäftigten ist nicht in der Lage, sich nach einem arbeitsamen Leben zur Ruhe zu setzen und von den Früchten der Arbeit den Lebensabend zu genießen: Dafür würde schließlich jeder einzelne selbst den seinem Vermögen und seinen Bedürfnissen entsprechenden Zeitpunkt bestimmen. Vielmehr wird vom Staat ein Alter festgelegt, ab dem ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rente hat und damit in der Regel seine Berufstätigkeit aufgibt. Unabhängig von der jeweils ausgeübten konkreten Tätigkeit erhält die Arbeitskraft ein Verfallsdatum, mit dem sie als verbraucht gilt. Eine individuelle Gesundheitsprüfung ist nicht nötig, denn es herrscht Gewissheit darüber, dass die Arbeit, die in Fabriken und Büros verrichtet wird, nach 40 Jahren nicht mehr auf dem geforderten Leistungsniveau zu schaffen ist. Und dieses Leistungsniveau ist fix: Nur wer ihm gerecht wird, erhält und behält einen Arbeitsplatz. Erleichterungen für Ältere gibt es nur gegen erhebliche Lohneinbußen in Pförtner- oder ähnlichen Jobs. Mit 60 oder 65 Jahren stehen viele Politiker, Künstler und Aufsichtsräte im Zenit ihrer Laufbahn, der „kleine Mann“ ist dagegen für die Wirtschaft Invalide. Alter wird zu einem der Risiken des Arbeitslebens und zum Topos der Sozialpolitik.
Читать дальшеИнтервал:
Закладка:
Похожие книги на «Der Ruhestand: Perspektiven eines Arbeitslebens»
Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Der Ruhestand: Perspektiven eines Arbeitslebens» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.
Обсуждение, отзывы о книге «Der Ruhestand: Perspektiven eines Arbeitslebens» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.