Termin beachten.Aus Ihren Vertragsunterlagen wissen Sie, zu welchem Termin die Leistung fällig wird. Der Versicherer wird Sie vor diesem Termin anschreiben und über die anstehende Auszahlung informieren. Es kann sein, dass dieses Schreiben ein halbes Jahr davor kommt, vielleicht aber auch erst wenige Wochen vorher. Das entscheiden die Versicherer. Je nach Vertragsgestaltung ist es häufig auch möglich, vorzeitig Geld aus den privaten Verträgen zu erhalten. Oder es kann sein, dass Sie die erste Auszahlung aufschieben können.
Unterlagen einreichen.Der Versicherer fordert Sie auf, Ihre aktuellen Kontodaten anzugeben. Je nach Vertrag müssen Sie weitere Unterlagen einreichen, zum Beispiel eine Kopie Ihres Personalausweises, wenn Sie Geld aus einer Rentenversicherung erhalten. Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, werden Sie aufgefordert, den Versicherungsschein (die Police) einzuschicken. Womöglich stellen Sie dann fest, dass Sie den Versicherungsschein nicht finden können. Das heißt aber nicht, dass Ihre Auszahlung verloren ist. Sie müssen dann eine Verlustanzeige des Versicherers ausfüllen. Er wird Ihnen den Verlust bestätigen, und Sie bekommen Ihr Geld. Ihre ursprüngliche Police wird damit ungültig.
Geldanlage in Ruhe auswählen.Wenn Sie eine größere Summe aus einer Lebensversicherung erhalten, sollten Sie sich darauf gefasst machen, dass Ihr Ansprechpartner bei der Versicherung Ihnen ein Angebot unterbreitet, wie Sie das Geld neu bei ihm anlegen können, zum Beispiel in Form einer Sofortrente. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern überlegen Sie gut, was Sie mit der Auszahlung anstellen wollen. Sie können Ihr Erspartes jetzt auch zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Mehr Informationen zur Geldanlage im Ruhestand finden Sie im Kapitel „ Ersparnisse nutzen – Geld neu anlegen“ ab S. 51. Auch eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenkasse kann eine Alternative sein.
Zahlung verschieben.Je nach Vertrag besteht bei den Rentenversicherungen die Möglichkeit, die Zahlung vor dem vereinbarten Fälligkeitstermin abzurufen. Sprechen Sie Ihren Versicherer darauf an, wenn Sie diese variable Abrufmöglichkeit nutzen wollen.
So kommen Sie an Ihr Erspartes im Riester-Vertrag
Als Riester-Sparer haben Sie mehrere Möglichkeiten für die Auszahlphase: Sie können zum Beispiel Ihre Ersparnisse komplett verrenten lassen, Sie können einen Teil auf einen Schlag entnehmen, oder Sie können Ihr Geld zur Finanzierung Ihrer Immobilie nutzen – etwa um Restschulden zu tilgen oder Ihre Wohnung altersgerecht umzubauen. Grundsätzlich gilt:
Wenn Sie sich scheiden lassen, werden sämtliche Versorgungsansprüche beider Partner – egal ob aus der gesetzlichen Rente, aus privaten Vorsorgeverträgen oder Betriebsrenten – aufgeteilt. Jeder Partner hat Anspruch auf die Hälfte der während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche. Es ist möglich, dass sämtliche Verträge hälftig geteilt werden. Alternativ sind auch andere Lösungen denkbar: Ein Partner verzichtet beispielsweise auf die Leistungen aus den privaten Rentenversicherungen und behält dafür die Eigentumswohnung. Die Bedingungen für den Versorgungsausgleich werden im Zuge des Scheidungsverfahrens geklärt.
Termin beachten.Seit Vertragsabschluss steht der Beginn der Auszahlphase zumindest ungefähr fest. Er wird gewöhnlich in etwa mit dem Beginn Ihrer Altersrente zusammenfallen. Sie können Ihre Zahlung aber auch schon früher bekommen: Bei Verträgen, die bis Ende 2011 geschlossen wurden, ist eine Auszahlung ab dem 60. Geburtstag möglich, bei später geschlossenen Verträgen ab dem 62. Geburtstag.
Informationen studieren.Ihr Riester-Anbieter wird Sie über die Höhe Ihrer Ansprüche und über die anstehende Auszahlung informieren – je nach Vertrag zu ganz unterschiedlichen Zeiten. Wenn Sie Fondssparer sind, kann es sein, dass Sie die erste Info zur Auszahlung bereits einige Jahre vor Beginn der Auszahlphase erhalten und gut ein Jahr vor Ablauf noch einmal. Als Riester-Kunde mit einer Rentenversicherung werden Sie das Schreiben dagegen häufig erst im Jahr des Rentenbeginns in Ihrem Briefkasten finden.
Auszahlung überlegen.Ihr Riester-Anbieter wird einige Punkte abfragen – neben den Daten zum Konto, auf das die Auszahlung fließen soll, zum Beispiel auch, ob Sie auf einen Schlag eine größere Summe Kapital entnehmen wollen: Bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Vermögens dürfen Sie als Einmalzahlung anstatt einer Rente erhalten. Das ist ein Vorteil, wenn Sie etwa Geld für Reisen oder einen größeren Umzug benötigen oder sich abzeichnet, dass Sie auf Pflege angewiesen sind. Aber Vorsicht: Auf die Auszahlung werden Steuern fällig. Durch die Progression kann Ihr Steuersatz deutlich steigen. Versuchen Sie, die Auszahlung in Ihr erstes volles Rentenjahr zu verschieben. Meist ist dann das Einkommen niedriger, und auch der Nachteil durch die Progression ist nicht so groß.
Über weitere Anlage entscheiden.Es gibt verschiedene Formen, wie das Geld aus dem Riester-Vertrag „verbraucht“ oder auch weiter angelegt werden kann. Möglich ist zum Beispiel, dass Sie sich das Geld als monatliche Leibrente auszahlen lassen. Oder wenn Sie beispielsweise einen Riester-Banksparplan abgeschlossen hatten, können Sie wählen, ob Sie Ihr Erspartes gleich als Sofortrente aus einem Versicherungsvertrag erhalten oder ob es erst einmal über einen Bankauszahlplan entnommen wird. Ab dem 85. Lebensjahr wird es dann aber als Sofortrente ausgezahlt. Möglich ist außerdem, Riester-Erspartes in Wohneigentum zu investieren.
Entscheidung vorbereiten
Überlegen Sie frühzeitig, welche Form der Auszahlung zu Ihren finanziellen Verhältnissen passt. Außerdem empfiehlt es sich, dass Sie sich vorab Unterstützung von einem Steuerexperten holen, etwa in einem Lohnsteuerhilfeverein: Je nach Art der Auszahlung kann die Steuerbelastung ganz unterschiedlich ausfallen. Das zeigen Modellberechnungen von Finanztest, nachzulesen unter test.de(Suchwort: Riester-Auszahlung).
Ab ins Ausland – mit Ihrer Rente
Wenn Sie den Winter im sonnigen Süden verbringen oder zu Ihren Kindern nach Kanada ziehen wollen, kann das Folgen für die Auszahlung Ihrer Rente und für Ihre privaten Altersvorsorgeverträge haben.
Gesetzliche Rente.Sie können sich auch nach einem Umzug darauf verlassen, dass Sie weiter Ihre Altersrente bekommen. Sie wird Ihnen im Ausland auf ein Konto vor Ort überwiesen. Je nach Land können dafür aber Gebühren anfallen. Außerdem müssen Sie womöglich einige Abstriche hinnehmen, wenn Sie dann nicht mehr im Euroraum leben. Um die Rentenzahlung kümmert sich der Renten Service der Deutschen Post. Informationen erhalten Sie in den Postfilialen oder unter deutschepost.de/rentenserviceim Internet.
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