Cassius Dio - Römische Geschichte

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Vollständige Ausgabe aller erhaltener Texte Cassius Dio Cocceianus aus Nikaia in Bythinien (um 163 – nach 229 n. Chr.) war Sohn eines Senators und selbst römischer Konsul und Senator. Diese Ämter prägten sein Bewusstsein und seine Haltung als Politiker und Autor. Als Statthalter wirkte er in Afrika, Pannonien und Obergermanien unter den Kaisern Septimius Severus und Severus Alexander. Sein Hauptwerk als Schriftsteller ist die Römische Geschichte, verfasst in griechischer Sprache und eingeteilt in 80 Bücher nach antiker Zählung. Das Werk reicht von der Gründung Roms bis in die Lebens- und Wirkungszeit des Autors selbst. Anfang und Ende sind nur in Fragmenten erhalten. Für einige Abschnitte der römischen Geschichte dazwischen stellt Cassius Dio allerdings die wichtigste, bisweilen sogar die einzige Quelle dar. Seine eigene Zeitgeschichte beschreibt Dio als Insider mit genauer Kenntnis aller Hintergründe, aber auch bei der Darstellung früherer Abschnitte ist sein Zugang zu Quellen ersten Ranges der Grund für die hohe Bedeutung seines Geschichtswerkes. Dass er in seine Erzählung öfter auch Gerüchte und Klatschgeschichten aufnahm, macht zwar stets eine kritische Prüfung seiner Ausführungen nötig, wirkte sich jedoch auf den Unterhaltungswert der Werke für Zeitgenossen wie für spätere Leser außerordentlich positiv aus.

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(18) Was braucht es eines weiteren Beweises? Wer sieht nicht ein, dass es nirgendwo gut getan noch heilsam ist, einem Einzigen das Ganze anzuvertrauen, ihn zum Herrn all unserer Güter zu machen? Und wäre er der Beste, so müssten ihn zu große Auszeichnungen und übermäßige Gewalt übermütig machen und verderben! 2 Auch gebe ich euch zu bedenken, dass ein einziger Mann unmöglich das ganze Meer beherrschen, die Leitung des ganzen Krieges mit Erfolg übernehmen kann. Denn wollt ihr die Sache am rechten Ort angreifen, so müsst ihr sie allenthalben gleichzeitig bekriegen, damit sie sich nicht zusammenschließen, nicht ihre Schlupfwinkel bei den gerade nicht Angegriffenen suchen und euch entschlüpfen. 3 Hierfür aber reicht ein Mann auf keine Weise aus. Denn wie kann er an demselben Tag in Italien, Kilikien, Ägypten, Syrien, Griechenland und Hispanien, auf dem Ionischen Meer und auf den Inseln Krieg führen? Soll etwas Erkleckliches dabei herauskommen, so müsst ihr eine starke Mannschaft und viele Befehlshaber aufstellen.

(19) Wendet man aber ein, dass, wenn ihr auch einem Einzigen den ganzen Krieg übertrüget, dieser doch auf jeden Fall seine Admirale und Befehlshaber unter sich hätte; so antworte ich mit mehr Recht und mehr Bedachtsamkeit auf unseren Nutzen: Warum können nicht dieselben Männer, welche als Befehlshaber unter ihm stehen sollen, von euch selbst gewählt und mit unbeschränkter Gewalt bekleidet werden? 2 Denn so ließen sie sich den Krieg mehr angelegen sein, weil jedem sein eigener Teil zugewiesen wäre, und er einen Fehlgriff, den er machte, keinem anderen zuschieben könnte; sie würden einander vielmehr nacheifern, weil jeder, auf sich selbst gestellt, auch den Ruhm seiner Taten für sich zu ernten hoffen dürfte. Wer dagegen würde unter den Befehlen eines anderen ohne Widerrede den gleichen Eifer betätigen, wenn er nicht für sich, sondern für einen anderen siegen soll?

3 Dass aber einen solchen Krieg ein Mann nicht allein zu führen vermag, gesteht selbst Gabinius ein, wenn er dem gewählten Oberadmiral eine Menge Gehilfen beigeben will. Noch bleibt uns zu betrachten übrig, ob sie als Ober- oder als Unterbefehlshaber und Legaten, ob vom ganzen Volk mit unbeschränkter Gewalt oder von ihm allein als seine Handlanger ausgeschickt werden sollen. 4 Dass mein Vorschlag sowohl an sich als auch in Bezug auf die Seeräuber dem Gesetz mehr entspricht, wird mir keiner von euch bestreiten. Bedenkt aber noch überdies, welchen Schritt ihr geht, wenn ihr wegen des Seeräuberkrieges alle Regierungsgewalt auflösen und keine Herrschaft, weder in Italien noch in den Provinzen, fortbestehen lassen wollt.« 80

(20) […] und in Italien als Prokonsul auf drei Jahre. Auch gab man ihm 15 Unterbefehlshaber und so viele Schiffe, Gelder und Truppen, wie er wollte. Dies und was sonst noch zum Krieg erforderlich war, bestätigte, obwohl ungern, der Senat, 2 besonders da Piso im narbonensischen Gallien, seiner Provinz, den Unterbefehlshabern des Pompeius nicht gestattete, Werbungen anzustellen, und das Volk darüber aufgebracht war und ihn seiner Stelle entsetzt hätte, wenn nicht Pompeius selbst für ihn Fürsprache eingelegt hätte. 3 Nachdem er nun alles gemäß den Umständen nach Gutdünken vorbereitet hatte, befuhr er zu gleicher Zeit das ganze Meer, soweit es die Seeräuber beunruhigten, teils selbst, teils durch seine Unterbefehlshaber, und stellte noch in demselben Jahr fast überall die Ordnung her. 4 Denn er hatte so viel Schiffe und Truppen zu seiner Verfügung, dass ihm zu Wasser und zu Land niemand widerstehen konnte; er bewies aber dabei gegen diejenigen, welche sich ihm ergaben, so viel Menschlichkeit, dass er auch hierdurch sehr viele unterwarf. 5 Denn da die Leute, durch seine Macht überwältigt, diese Beispiele seiner Milde sahen, wurden sie sehr geneigt, sich ihm in die Arme zu werfen. Er sorgte nicht nur überhaupt für sie, sondern wies ihnen auch, damit sie nicht wieder aus Bedürftigkeit auf schlimme Wege gerieten, unbewohnte Gegenden an oder verpflanzte sie in Städte, die nicht genug Einwohner hatten. 6 Auf diese Weise wurde unter anderem von vielen das früher Soli genannte und von Tigranes zerstörte Pompeiopolis an der Küste von Kilikien wieder bevölkert.

(21) Dies geschah unter den Konsuln Acilius und Piso. Auch wurde gegen die des Ämterkaufs Überführten von den Konsuln selbst das Gesetz 81gemacht, dass sie weder ein Amt bekleiden noch im Senat sitzen dürften und überdies einer Geldstrafe verfallen sollten. 2 Nachdem nämlich die Volkstribunen in ihre früheren Rechte 82zurückversetzt worden waren und viele der von den Zensoren aus dem Senat Entfernten ihre Stellen wieder zu erhalten suchten, entstanden bei allen Ämterbesetzungen viele Parteien und Zusammenschlüsse. 3 Dies taten aber die Konsuln nicht aus gerechtem Eifer gegen den Unfug (denn sie selbst waren auf ähnlichem Wege gewählt und Piso selbst deswegen belangt worden, hatte aber durch den einen und den anderen die Rücknahme der Anklage bewirkt), sondern weil sie vom Senat dazu genötigt worden waren. 4 Der Volkstribun Gaius Cornelius wollte nämlich, mit Zustimmung des Volkes, gegen die Schuldigen zu strenge Strafen in Vorschlag bringen. Der Senat jedoch, in der Voraussicht, dass die Androhung überhöhter Strafen zwar für den Augenblick abschreckt, 5 die Schuldigen aber, wenn sie, gesetzlich überführt, unrettbar verloren sind, nicht leicht Ankläger und Richter finden, eine mäßige Strafe dagegen viele zur Anklage bewegt und die Verurteilung nicht erschwert, befahl den Vorschlag des Tribuns in ermäßigter Gestalt dem Volk vorzulegen.

(22) Weil aber schon die Wahlen angesagt waren und vor denselben kein Gesetz mehr gegeben werden durfte, die Bewerber um Staatsämter aber in der Zwischenzeit großes Unheil stifteten und sogar blutige Händel vorfielen, beschloss man, das Gesetz noch vorher durchzusetzen und den Konsuln Personenschutz zu geben. 2 Darüber aufgebracht, brachte Cornelius in Antrag, dass der Senat nicht das Recht haben sollte, einem, der nicht gesetzlich darum anhielte, ein Amt zu geben oder sonst ein dem Volk zustehendes Recht auszuüben, wofür uralte Gesetze sprachen, an die man sich aber nicht hielt. 3 Als es darüber zu heftigem Streit kam, weil sich außer vielen anderen Senatoren auch Piso widersetzte, zerbrach ihm die Menge die fasces und drohte, ihn in Stücke zu zerreißen. 4 Da Cornelius sah, dass die Sache zu weit führe, entließ er, bevor es noch zum Schluss kam, die Versammlung, fügte aber nachher seinem Gesetzesvorschlag hinzu, dass der Senat durchaus den Antrag stellen, das Volk ihn aber zum Beschluss erheben müsste.

(23) So setzte er dieses und noch folgendes andere Gesetz durch. Bisher hatten die Prätoren die Rechtsgrundsätze, nach denen sie richten wollten, öffentlich bekannt gemacht. 2 Da sie aber nicht alle über die Verträge bestehenden Rechtsnormen beachteten und dies nicht nur das eine oder das andere Mal unterließen und sich nicht einmal an die von ihnen selbst festgestellten Grundsätze hielten, sie oft sogar veränderten und dabei je nach Gunst oder Feindschaft, wie es zu gehen pflegt, verfuhren, so schlug er vor, dass sie die Grundsätze, nach denen sie Recht sprechen wollten, vorher bestimmen und nicht davon abweichen sollten. 3 Überhaupt waren die Römer damals so ernstlich darauf bedacht, Bestechungen zu verhüten, dass sie nicht nur die Überführten bestraften, sondern auch den Anklägern Belohnungen aussetzten. Als daher Marcus Cotta seinen Quästor Publius Oppius wegen Bestechung und Verdachts heimlicher Nachstellung entlassen, sich selbst aber in Bithynien Erpressungen erlaubt hatte, 4 ehrten sie dessen Ankläger Gaius Carbo, obgleich er zuvor bloß Volkstribun gewesen war, mit den konsularischen Auszeichnungen. Als dieser aber später in seiner Provinz Bithynien ebenso schlimm wie Cotta verfuhr, wurde er von dessen Sohn deswegen belangt und schuldig befunden. 5 Oft geschieht es, dass man andere tadelt und den Tadel nicht selbst beherzigt und gar zu gerne selbst tut, was man bei anderen strafbar findet; sodass man nicht darauf rechnen darf, dass einer das hasst, was er anderen als Verbrechen anrechnet.

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