Ingo Muller - Furchtbare Juristen
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Zwar hatten zu den »alten Kämpfern« der nationalsozialistischen Bewegung auch einige Juristen gezählt – unter den am 9. November 1923 beim Marsch auf die Feldherrnhalle gefallenen »Blutzeugen der Bewegung« war sogar ein Rat am Bayerischen Obersten Landesgericht, und ein anderer Rat dieses Gerichts gehörte in dem nachfolgenden Prozess zu Hitlers Mitangeklagten –, aber insgesamt war dieser Berufsstand in der NS-Bewegung eher unterrepräsentiert.
Auch unter den Karrierejuristen des Dritten Reiches findet man nur eine Handvoll »alter« Nationalsozialisten: den Gerichtsassessor Dr. Werner Best, Verfasser der »Boxheimer Dokumente«, ab 1933 Justitiar der Gestapo und im Kriege Reichsbevollmächtigter in Dänemark; Hans Frank, Rechtsanwalt, »Reichsrechtsführer«, 1934 Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Präsident der Akademie für Deutsches Recht und ab 1939 Generalgouverneur in Polen; Roland Freisler, Rechtsanwalt, 1933 Staatssekretär im preußischen Justizministerium, 1934 im Reichsjustizministerium und ab 1942 Präsident des Volksgerichtshofes; Hans Kerrl, 1933/34 preußischer Justizminister und danach bis zu seinem Tode 1941 Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten; und Otto Thierack, Staatsanwalt, 1933 Justizminister in Sachsen, dann Vizepräsident des Reichsgerichts, 1936 Präsident des Volksgerichtshofes und von 1942 an Reichsjustizminister.
Die Justiz blieb auch im Dritten Reich eine Domäne der (früheren) Deutschnationalen. Freisler und Thierack waren die einzigen hochkarätigen Nazis, die eine Spitzenstellung in der Justiz erreichten. Alle anderen hohen Justizfunktionäre, der 1941 verstorbene Reichsjustizminister Gürtner, sein Staatssekretär Schlegelberger, Reichsgerichtspräsident Bumke und der oberste Ankläger, Oberreichsanwalt Werner, kamen aus der Deutschnationalen Volkspartei oder waren ihr mindestens nahegestanden. Sie hatten auch sämtlich ihre hohen Ämter schon in republikanischen Zeiten erreicht. Das Dritte Reich hat sie nur übernommen, und sie verkörperten ein Stück Justizkontinuität vom Kaiserreich über die Weimarer Republik hinweg bis in den Führerstaat. Mag ihr Verhalten in jenen 12 Jahren auch vielfach opportunistisch motiviert gewesen sein, so scheidet doch Karrierestreben als Motiv für ihre Handlungen aus, ihre Karrieren hatten sie ja, wie gesagt, schon vorher gemacht.
Der höchste Richter
Erwin Konrad Eduard Bumke wurde als Sohn vermögender Eltern – sein Vater war Arzt – am 7. Juli 1874 im pommerschen Stolp geboren. Nach Abitur, Studium, Doktorprüfung, Referendar- und Assessorenzeit bekam er 1905 eine Stelle als Landrichter in Essen.
Da er intelligent, strebsam, finanziell unabhängig und zudem streng konservativ in seinen politischen Einstellungen war, machte Bumke schnell Karriere. Bereits 1907 wurde er kommissarischer Hilfsarbeiter beim Reichsjustizamt – wie das Reichsjustizministerium damals hieß –, und schon 1909 ernannte man ihn dort zum Geheimen Regierungsrat. Nach der Teilnahme am Weltkrieg – letzter Dienstgrad: Hauptmann der Landwehr – wurde er 1920 zum Ministerialdirektor und Abteilungsleiter im nunmehr demokratisch geführten Reichsjustizministerium befördert. In dieser Funktion formulierte er mehrere Notverordnungen, die tief in die deutsche Rechtsordnung eingriffen und, wie Kritiker meinten, zumindest das Strafprozessrecht in voraufklärerische Zeiten zurückwarfen. Nachdem der Reichsgerichtspräsident Simons 1929 vorzeitig aus dem Amt geschieden war, berief man Bumke zu seinem Nachfolger. Gleichzeitig wurde er Präsident des 3. Strafsenats dieses Gerichts, Präsident der Vereinigten Senate und Vorsitzender des Staatsgerichtshofes für das Deutsche Reich. 117Durch die schleppende Behandlung der Klage der sozialdemokratischen Regierung des Landes Preußen gegen ihre Absetzung durch den Reichskanzler von Papen am 20. Juli 1932, den sogenannten Preußenschlag, und mit dem skandalösen Urteil, in dem er diesen Staatsstreich im Großen und Ganzen für rechtens erklärte, schuf der Staatsgerichtshof unter Bumkes Vorsitz eine günstige Voraussetzung für die nationalsozialistische Machtergreifung: Als Hitler zum Reichskanzler ernannt wurde und Hermann Göring zum kommissarischen preußischen Innenminister machte, war die preußische Polizei, jener so wichtige Machtfaktor der Weimarer Republik, wie erwähnt schon weitgehend von demokratischen Elementen »gesäubert« und auf die kommenden innenpolitischen Auseinandersetzungen vorbereitet.
Im Dezember 1932 avancierte der Reichsgerichtspräsident sogar zum Stellvertreter des Reichspräsidenten und damit – zumindest nach dem Protokoll – zum zweiten Mann im Staate. Als dann nach der Machtergreifung der Nazi-Terror zur Ausschaltung der politischen Opposition immer brutaler wurde, soll Bumke »aufs schwerste bedrückt« gewesen sein und insgeheim auch an Rücktritt gedacht haben. 118Zu einer öffentlichen Distanzierung hat sein Unwille jedoch nicht gereicht. Dabei war er keineswegs der Mann, der jede Maßnahme ohne Protest hinnahm. In einem Brief an die Reichskanzlei hatte er sogar einmal wirklich mit Rücktritt gedroht. Das Schreiben gipfelte in den mutigen Worten: »Es ist für mich ein kaum erträglicher Gedanke, dass mein Name mit einer Periode der Geschichte des Reichsgerichts verbunden sein soll, die seinen Niedergang bedeutet.« Bumkes Auflehnung richtete sich aber nicht gegen die Entlassung der jüdischen Richterkollegen, die Gleichschaltung der Justiz oder die Ermordung der Regimegegner; der Brief wurde auch nicht 1933 geschrieben, sondern bereits im Januar 1932 – als Protest gegen Pläne, den Reichsrichtern im Rahmen der Brüning‘schen Sparmaßnahmen die extrem hohen Pensionen auf maximal 12.000 Mark zu kürzen. Für Bumke war es damals »fast eine Unmöglichkeit, der oberste Richter eines Staatswesens zu bleiben, das sich vom Rechtsgedanken so weit entfernt, wie dies mit der Annahme des Pensionskürzungsgesetzes geschehen würde«. 119
Nachdem im Dritten Reich »Ruhe und Ordnung« eingekehrt waren, in der Phase der Konsolidierung nationalsozialistischer Herrschaft, trat das ehemalige Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei 1937 der NSDAP bei. Bereits ein Jahr später wurde ihm das goldene Parteiabzeichen verliehen. Bumke genoss in so hohem Maße das Vertrauen Hitlers, dass er nicht nur zusätzlich Vorsitzender des Besonderen Senats (des »Führers Gerichtshof«, wie dieser sich stolz nannte), der über die im Namen des Diktators erhobenen »außerordentlichen Einsprüche« gegen alle Strafurteile zu entscheiden hatte, fungieren durfte; aufgrund eines Führererlasses vom 4. Juli 1939 wurde er mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres auch nicht pensioniert, sondern zunächst für drei Jahre. und selbst nach Ablauf dieser Frist weiterhin im Amt belassen. Dieses Vertrauens erwies sich der Reichsgerichtspräsident – wie noch zu zeigen sein wird – in jeder Hinsicht würdig: bei der extremen Auslegung des sogenannten Blutschutzgesetzes wie bei der »Korrektur« rechtskräftiger Urteile und in der Sitzung der Spitzen der deutschen Justiz zur Besprechung der Modalitäten der Massenmorde an Behinderten. Am 20. April 1945, beim Einmarsch der amerikanischen Armee in Leipzig, schied Reichsgerichtspräsident Dr. Dr. h. c. Erwin Bumke freiwillig aus dem Leben.
Der Staatsdenker
Carl Schmitt wurde am 11. Juli 1888 im sauerländischen Plettenberg als Sohn eines Kaufmanns geboren. Nachdem er in Berlin, München und Straßburg Rechts- und Staatswissenschaften unter anderem bei Max Weber studiert hatte, promovierte er 1910 an der Universität Straßburg mit einem strafrechtlichen Thema, habilitierte sich 1916 – ebenfalls in Straßburg – und wurde 1921 ordentlicher Professor für Öffentliches Recht zunächst an der Universität Greifswald, 1922 in Bonn und 1926 an der Handelshochschule Berlin. Seine Berufung an die Universität Köln Anfang 1933 war ganz wesentlich von seinem jüdischen Kollegen und Antipoden im staatstheoretischen Denken, Hans Kelsen, gefördert worden, bei dessen Vertreibung aus dem Lehramt Schmitt wenig später die Führerschaft übernahm. 120Nach dem schon oben angeführten Staatsstreich des Reichskanzlers von Papen gegen die sozialdemokratische Regierung Preußens im Juli 1932, gegen den die preußische Regierung vor dem Staatsgerichtshof des Deutschen Reichs klagte, wurde er von der Reichsregierung mit der Prozessführung beauftragt, und für Papens Nachfolger, General von Schleicher, war Schmitt sogar ein enger politischer Freund und Berater. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten holte ihn der in Preußen allmächtige Göring an die Universität Berlin und ernannte ihn zum preußischen Staatsrat. Schmitt kehrte seinen konservativen Freunden und Förderern den Rücken, trat am 1. Mai 1933, gerade noch rechtzeitig vor der mehrjährigen Aufnahmesperre, der NSDAP bei und avancierte rasch zum führenden Staatsdenker des Nazi-Reichs. In einem treffenden Psychogramm des Professors kommentierte der Schriftsteller Ernst Niekisch diesen Schritt: »Kaum hatte es Hitler geschafft, war auch Schmitt soweit: so rechtzeitig schlüpfte er noch durch die Tore des Dritten Reiches, dass er nicht übersehen werden konnte, als dieses einen Kronjuristen brauchte. In einer erstaunlichen Weise war Schmitt der politischen Realität immer gerade um eine Nasenlänge voraus. Infolgedessen war er der geistige Quartiermacher, der sich durch seine Vorsorge und Umsicht die Dankbarkeit jedes einzelnen Stadiums der großen bürgerlichen Restaurationsbewegung erwarb und der sich dabei selbst jedesmal vorteilhaft plazieren konnte.« 121
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