Ingo Muller - Furchtbare Juristen
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Ingo Müller
Furchtbare Juristen
Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz
– FUEGO –
– Über dieses Buch –
Das 1987 erschienene Standardwerk, in dem zum ersten Mal sehr sachlich und fundiert erzählt wurde, wie willfährig sich die deutsche Justiz unter den Nazis verhielt und wie wenig Widerstand es gegen die neuen Machthaber gab, liegt nun um einige neue Kapitel erweitert wieder vor. Ein Klassiker, der frei von Juristenjargon die ganze unselige Geschichte unseres Rechtssystems im 20. Jahrhundert präzise beschreibt.
»Ein aufregendes Buch ... eine beschämende Lektüre.«
Der Spiegel
»Eine exzellente Studie von ausführlicher Exaktheit, ohne je langatmig zu werden.«
Stuttgarter Zeitung
»Ein Standardwerk ... über das, was die BRD im Innersten zusammenhält.«
Konkret
»Eine ebenso glänzende wie niederdrückende Bilanz ... ein beklemmendes Buch, das alle Illusionen zerstäubt.«
Die Zeit
Erster Teil
Die Vorgeschichte
Einen »furchtbaren Juristen« hatte Rolf Hochhuth den baden-württembergischen Ministerpräsidenten und ehemaligen Wehrmachtsrichter Dr. Hans Karl Filbinger wegen einiger Urteile aus der Kriegs- und Nachkriegszeit genannt. 1In der darauffolgenden öffentlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung – Filbinger stellte Strafantrag, Hochhuth wurde freigesprochen, der Ministerpräsident musste von seinem hohen Amt zurücktreten – fiel Filbingers erstaunt ungläubige Äußerung, dass heute doch nicht Unrecht sein könne, was damals Recht war. Dieser Ausdruck der Unbelehrbarkeit, das Beharren auf der Rechtmäßigkeit der unmenschlichen Justiz des Dritten Reichs, zeigte erst die ganze Furchtbarkeit jenes Juristen und vieler Berufskollegen seiner Generation, denn der Marinerichter a. D. Filbinger war kein Einzelfall. »Die Kaste, aus der sich der deutsche Richterstand« rekrutierte, hatte schon 1927 der Jurist Kurt Tucholsky in der Weltbühne seine Erfahrungen mit der Justiz zusammengefasst, »repräsentiert nicht dasjenige Deutschland, das etwa von Goethe über Beethoven bis Hauptmann jene Elemente enthält, um derentwillen wir das Land lieben.« Wer ihm darin zustimmt, womöglich »furchtbare Juristen« für eine Tautologie hält und meint, Justiz müsse zwangsläufig etwas Furchtbares sein, sollte sich jedoch klarmachen, dass das Wort »Justiz« keineswegs den Klang eines Peitschenknalls haben muss, dass es auch im Deutschen einmal als Synonym für Recht und Gerechtigkeit galt und es Zeiten gab, in denen große Teile der Richterschaft sich bemühten, diesen Anspruch einzulösen.
1. »Zeit zu lärmen«
Deutsche Richter gegen die Reaktion
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bildeten Juristen, darunter auch zahlreiche Richter, das Rückgrat der Aufklärungsbewegung und des Widerstands gegen die Metternichsche Reaktion. Der Kampf um eine unabhängige, von staatlicher Bevormundung freie Justiz war Teil des Kampfes um bürgerliche Freiheiten. Einer der Richter, der mit seiner freiheitlichen Einstellung notwendig in Opposition zur Obrigkeit geriet, war der Komponist, Schriftsteller und Jurist E.T.A. Hoffmann. Als Kammergerichtsrat und Mitglied einer »Immediatkommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und anderer gefährlicher Umtriebe« hatte er es gewagt, das Vorgehen der Polizei gegen den als Demagogen verfolgten »Turnvater« Jahn offen rechtswidrig zu nennen und sogar Jahns Klage gegen den Leiter der Polizeiaktion, den Polizeidirektor von Kamptz, zu vertreten, weil – wie er meinte – »auch die höchsten Staatsbeamten nicht außer Gesetz gestellt, vielmehr demselben, wie jeder andere Staatsbürger, unterworfen sind«. 2Die Affäre ist in die Literatur eingegangen; in der Knarrpanti-Episode seines satirischen Märchens Meister Floh stellte Hoffmann – wenig verschlüsselt – die damaligen Polizeimethoden dar, »ein ganzes Gewebe heilloser Willkür, frecher Nichtachtung der Gesetze (und) persönlicher Animosität«. 3
Der Untersuchungsführer Knarrpanti trägt deutliche Züge von Hoffmanns Gegenspieler von Kamptz, und sein Vorgehen karikiert die Methoden der politischen Justiz nicht nur jener Zeit: »Auf die Erinnerung, dass doch eine Tat begangen sein müsse, wenn es einen Täter geben solle, meinte Knarrpanti, dass, sei erst der Verbrecher ausgemittelt, sich das begangene Verbrechen von selbst findet. Nur ein oberflächlicher, leichtsinniger Richter sei ... nicht imstande, dies und das hinein zu inquirieren, welches dem Angeklagten doch irgendeinen kleinen Makel anhänge und die Haft rechtfertige.« Das aufgrund dieser Veröffentlichung gegen Hoffmann eingeleitete Dienststrafverfahren – sinnigerweise wegen »Preisgabe von Prozessgeheimnissen« – kam nicht mehr zum Abschluss. Er starb am 25. Juli 1822, sein Gegenspieler von Kamptz wurde 1832 preußischer Justizminister.
Der Richter E.T.A. Hoffmann war durchaus keine Ausnahme. Einige führende Opponenten gegen die Unterdrückung der Freiheit waren Juristen, und die Frankfurter Nationalversammlung von 1848 bestand gar zu einem Viertel aus Richtern und Rechtsgelehrten. 4Einer ihrer Abgeordneten, Benedikt Waldeck, Rat am Geheimen Obertribunal in Berlin, der zeitlebens gegen preußischen Despotismus und für die Rechte des Volkes kämpfte, wurde 1849 wegen angeblichen Hochverrats ein halbes Jahr eingesperrt. Später, als Abgeordneter des preußischen Landtags, war er Wortführer der Freisinnigen und einer der beharrlichsten Gegner des Bismarck‘schen Krypto-Absolutismus. Die Hochachtung, die Waldeck bei der Bevölkerung genoss, zeigte sich ein letztes Mal bei seinem Begräbnis; der Trauerzug von 20 000 Menschen stellte im Berlin von 1870 eine einzigartige Massendemonstration dar. 5Der Münsteraner Oberlandesgerichtsdirektor Jodokus Donatus Temme hatte sogar aus dem Gefängnis heraus für die Nationalversammlung kandidiert und war prompt gewählt worden. Von einer Anklage wegen Hochverrats musste er zwar freigesprochen werden, nach einem Disziplinarverfahren wurde er jedoch ohne Bezüge entlassen und emigrierte in die Schweiz. 6
Obwohl diese Richter keine isolierten Erscheinungen waren, repräsentierten sie aber auch nicht die Justiz als Ganzes. Vor allem Bismarck setzte – zunächst als preußischer Ministerpräsident, später als Reichskanzler – die Justiz skrupellos als Kampfmittel in innenpolitischen Auseinandersetzungen ein. Dabei konnte er sich auf eine Institution stützen, von der sich die Liberalen zunächst sogar eine unabhängigere Rechtssprechung erhofft hatten, weil mit ihr der absolutistische Inquisitionsprozess abgelöst wurde: die 1849 nach französischem Vorbild eingeführte Staatsanwaltschaft. Sie erwies sich jedoch schon bald als »eine der schneidigsten Waffen der bürokratischen Reaktion«. 7Mit dem Anklagemonopol der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft konnte die Regierung die Justiz gezielt gegen oppositionelle Politiker einsetzen. Während des preußischen Verfassungskonflikts (1860-1866) machten Mitglieder der liberalen Fortschrittspartei ebenso mit dieser politischen Justiz Bekanntschaft wie während des Kulturkampfs (1872-1886) die Anhänger des katholischen Zentrums. Sie hatten allen Anlass, die »himmelschreiende Parteilichkeit der Richter zu beklagen«. 8
Immer wieder waren es aber auch Richter, die sich gegen den politischen Missbrauch der Justiz auflehnten. Schon 1844 hatte Heinrich Simon, Stadtgerichtsrat in Breslau, unter Hinweis auf die staatliche Gängelung der Justiz prophezeit: »Er wird fallen, der bisher so edle preußische Richterstand ..., und die Trümmer dieser Institution werden auf den preußischen Thron stürzen und auf die bürgerliche Freiheit des preußischen Volkes.« Ein Jahr später gab Simon sein Richteramt auf und schrieb an den König den bemerkenswerten Satz: »Nur auf das kann man sich stützen, was Widerstand leistet.« Für seine führende Rolle bei der Revolution wurde er dann in Abwesenheit zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Anlässlich seines Todes im Schweizer Exil schrieb die liberale Nationalzeitung: »Das deutsche Volk hat einen seiner größten Bürger verloren ... Männer wie Heinrich Simon verkünden durch ihr Leben eine bessere Zukunft.« 9
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