Ingo Muller - Furchtbare Juristen
Здесь есть возможность читать онлайн «Ingo Muller - Furchtbare Juristen» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.
- Название:Furchtbare Juristen
- Автор:
- Жанр:
- Год:неизвестен
- ISBN:нет данных
- Рейтинг книги:3 / 5. Голосов: 1
-
Избранное:Добавить в избранное
- Отзывы:
-
Ваша оценка:
- 60
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
Furchtbare Juristen: краткое содержание, описание и аннотация
Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Furchtbare Juristen»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.
Furchtbare Juristen — читать онлайн ознакомительный отрывок
Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Furchtbare Juristen», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.
Интервал:
Закладка:
Die Meinungen über das Urteil waren geteilt und sind es bis heute – wohl auch deshalb, weil das Regime seine Erwartungen scheinbar nicht erfüllt sah. Die Nationalsozialistische Partei korrespondenz sprach von einem »glatten Fehlurteil«, 99der Völkische Beobachter berichtete unter der Überschrift »Letzter Anstoß zur Überwindung einer überalterten Rechtsprechung: Das nationalsozialistische Deutschland wird die Folgerungen zu ziehen wissen.« 100Und Hitler redete später in vertrauter Runde von einem »lächerlichen Ergebnis« des Prozesses. 101Angesichts solcher Reaktionen musste das Reichsgerichtsurteil wie ein mutiger Akt des Widerstands gegen die damaligen Machthaber erscheinen, und so wird es heute in der juristischen Literatur unter Hinweis auf die Naziäußerungen auch fast durchgängig dargestellt.
Die Reaktionen der Nationalsozialisten waren allerdings hochgradig heuchlerisch. Der weisungsabhängige Oberreichsanwalt hatte selbst auf Freispruch für die drei Bulgaren plädiert, und bei der Bedeutung des Reichstagsbrandprozesses ist es ausgeschlossen, dass er diese Entscheidung ohne Rücksprache getroffen hatte; belegt ist jedenfalls, dass der Prozess in mehreren Kabinettssitzungen diskutiert wurde. Angesichts der Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit war das Dritte Reich gezwungen, in dem Verfahren von international üblichen rechtsstaatlichen Standards nicht allzu weit abzuweichen, denn der Prozess sollte schließlich alle Behauptungen, im »neuen« Deutschland gehe es nicht rechtsstaatlich zu, Lügen strafen. Wenn das Verfahren sich auch deutlich von dem unterschied, was später vor dem Volksgerichtshof stattfand, hat das Reichsgericht im Reichstagsbrandprozess mit dessen Vorbereitung und Durchführung, den polemischen Ausfällen gegen die Kommunisten, den tiefen Verbeugungen vor den neuen Machthabern im Urteil und schließlich mit der Anwendung der mörderischen Rechtskonstruktion der rückwirkenden Todesstrafe für Marinus van der Lubbe – wie das Landgericht Berlin, 47 Jahre später, es nannte – »politische Zweckjustiz« im Sinne der Nationalsozialisten geübt. 102
2. Die Selbstgleichschaltung
Der Deutsche Richterbund
Noch zur Jahreswende 1932/33 hatte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Senatspräsident Karl Linz, in seinem Grußwort für die Deutsche Richterzeitung befürchtet, Gutes für die Justiz lasse sich 1933 »kaum erwarten, eher deuten alle Anzeichen auf neue Angriffe und neue Kämpfe um den Bestand des Rechts und eine unabhängige Rechtspflege hin«. 103Der Richterbund hatte sich stets gegen republikanische Zumutungen zur Wehr gesetzt und »das Eindringen der Politik in die Rechtspflege« bekämpft. 1926 war der (auf Vorschlag eines sozialdemokratischen Justizministers von einem sozialdemokratischen Reichspräsidenten ernannte) Reichsgerichtspräsident Simons sogar so weit gegangen, Sozialdemokraten pauschal die Fähigkeit zum Richteramt abzusprechen, da ihnen die dafür erforderliche Objektivität fehle, 104und der Richterbund befürchtete nichts so sehr wie eine demokratische Überfremdung durch »Bevorzugung der Anhänger der Kabinettsparteien«. 105
In einer Vielzahl von Urteilen war die Sympathie für die nationalsozialistische Bewegung zwar unübersehbar gewesen, aber die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler fand nicht den ungeteilten Beifall der Richterschaft. Ihr Vorsitzender Linz befürchtete von der neuen Regierung Maßnahmen, »die die Unabsetzbarkeit der Richter und die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellen«. 106Zu solchen Befürchtungen hatte das Verhalten der NSDAP-Führung nach verschiedenen Prozessen gegen Nationalsozialisten genügend Anlass gegeben.
Freilich stellte die deutsche Richterschaft ihre Bedenken bald hintan, und trotz der Notverordnungen »zum Schutz des deutschen Volkes« und »zum Schutz von Volk und Staat«, mit denen die Regierung – wie gezeigt – handstreichartig große Teile der Verfassung außer Kraft gesetzt hatte, trotz des SA-Terrors bei den Reichstagswahlen vom 5. März und trotz der Staatsstreiche, mit denen die SA in den meisten Ländern die Polizeigewalt an sich gerissen hatte, begrüßte das Präsidium des Richterbundes am 19. März in einer Erklärung »den Willen der neuen Regierung, der ungeheuren Not ... des deutschen Volkes ein Ende zu bereiten«, und bot seine Mitarbeit am »nationalen Aufbauwerk« an: »Deutsches Recht gelte in deutschen Landen! Der deutsche Richter war von jeher national und verantwortungsbewusst.« Die Erklärung endete mit der Versicherung: »Der deutsche Richter bringt der neuen Regierung volles Vertrauen entgegen.« 107
Dieses Vertrauen war nur schwer zu erschüttern. Obwohl bereits am 1. April anlässlich einer Judenboykottaktion die Justizminister der Länder alle jüdischen Richter, Staats- und Amtsanwälte beurlaubt hatten und am 7. April das sogenannte Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums die Entlassung jüdischer, sozialdemokratischer und anderer »politisch unzuverlässiger« Richter und Beamten dekretierte 108, womit die Unabhängigkeit der Richterschaft praktisch aufgehoben worden war, teilte der Richterbundsvorsitzende nach einer Audienz – just am 7. April – beim Reichskanzler mit: »Wir legten alles vertrauensvoll in seine Hand. Der Herr Reichskanzler war mit diesen Ausführungen offenbar einverstanden und erklärte, dass er die Unabhängigkeit der Richter aufrechterhalten werde, wenn auch gewisse Maßnahmen notwendig seien. Wir dürfen also damit rechnen, dass die im Gesetz über das Berufsbeamtentum niedergelegten Bestimmungen sobald als möglich wieder in Wegfall kommen.« 109
Diese devoten Worte waren schon das Äußerste an Kritik, die sich der Richterbund an der Entlassung seiner zahlreichen jüdischen Mitglieder – allein in Preußen waren es 643 – erlaubte. Über die Entlassung der sozialdemokratischen Richter war man eher erfreut, und das Verbot des Republikanischen Richterbundes wurde in der Richterschaft mit großer Genugtuung aufgenommen. Ohnehin war es in den 14 republikanischen Jahren nur sehr wenigen Sozialdemokraten gelungen, in der Justiz Fuß zu fassen oder gar Karriere zu machen. Von den 122 Richtern beim Reichsgericht war ein einziger – Reichsgerichtsrat Dr. Herrmann Grossmann – Sozialdemokrat, und er war auch das einzige Mitglied dieses Gerichts, das wegen politischer Unzuverlässigkeit im April 1933 entlassen wurde. 110
Während das Präsidium des Deutschen Richterbundes noch taktierend versuchte, durch Annäherung an die neuen Machthaber die Eigenständigkeit des Verbandes zu bewahren, forderte sein weitaus größter Landesverband, der Verein Preußischer Richter und Staatsanwälte, bereits am 21. April 1933 seine Mitglieder auf, »sich in die gemeinsame Kampffront Adolf Hitlers einzugliedern und sich dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen anzuschließen, denn nur unbedingte Geschlossenheit ist die Vorbedingung für ein Obsiegen in unserem Kampf«. 111Das Präsidium zögerte zwar noch, aber immer mehr Landesverbände folgten dem preußischen Beispiel. Der Oldenburgische Richterverein löste sich am 29. April selbst auf, der Vorstand des Richtervereins beim Reichsgericht trat am 10. Mai »zum Zwecke der Gleichschaltung« zurück, und am 21. Mai stellte sich der Verein Sächsischer Richter und Staatsanwälte in Chemnitz »freudig und pflichtgetreu unter die Führung des Volkskanzlers Adolf Hitler«. 112Da erklärte schließlich auch der Vorstand des Richterbundes am 23. Mai in einem Telegramm an den »Reichsjuristenführer« Hans Frank »für sich und die ihm angeschlossenen Landesvereine seinen korporativen Eintritt in den Nationalsozialistischen Juristenbund und unterstellt[e] sich der Führung des Herrn Reichskanzlers Adolf Hitler«. 113
Dass dieses Patronat auch für die Arbeit am Recht nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfe, beteuerte der Richterbund bereits zwei Wochen später in einer Entschließung seiner Vertreterversammlung: »Der Deutsche Richterbund sieht seine Hauptaufgabe ... in der Mitwirkung des gesamten Richtertums an der Neugestaltung des deutschen Rechts ... Frei von Fesseln, entsprechend dem germanischen Richterideal, muss der Richter jeder Vergewerkschaftung und Verfachschaftung entzogen bleiben.« 114Solange die Zeitschrift des Richterbundes, die Deutsche Richterzeitung , noch existierte – sie wurde später in die regierungsamtliche Deutsche Justiz überführt –, war sie nun Forum für Vorschläge der Richterschaft zur Neugestaltung der Rechtsordnung. Reichsgerichtsrat Erich Schultze zum Beispiel plädierte hier bereits 1933 für die scharfe Bestrafung von »Rasseverrat ..., d. i. kurz gesagt die Vermischung eines Deutschen mit Angehörigen bestimmter gesetzlich bezeichneter Rassen«. 115Als deutliches Zeichen der vollendeten Gleichschaltung schworen schließlich im Oktober 1933 anlässlich des ersten Juristentages nach Hitlers Machtergreifung auf einer imposanten Massenkundgebung vor dem Reichsgericht in Leipzig über 10.000 Juristen mit erhobenem rechten Arm, »bei der Seele des deutschen Volkes, dass [sie] unserem Führer auf seinem Wege als deutsche Juristen folgen wollen bis an das Ende unserer Tage«. 116
Читать дальшеИнтервал:
Закладка:
Похожие книги на «Furchtbare Juristen»
Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Furchtbare Juristen» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.
Обсуждение, отзывы о книге «Furchtbare Juristen» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.