Rudolf Walther - Aufgreifen, begreifen, angreifen

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Der erste von drei Bänden umfasst Arbeiten aus den letzten 18 Jahren: aufklärende historische Essays, Porträts gegen das Vergessen (von Diderot über Rudi Dutschke bis zu Reinhart Koselleck), ins Grundsätzliche gehende politische Kommentare jenseits des tagespolitischen Handgemenges sowie Verrisse von Sachbüchern. Das verlegerische und das redaktionelle Gewerbe schätzen Verrisse nicht besonders. Sie sind jedoch als Korrektive im Kulturbetrieb umso wichtiger, als dieser generell zu verharmlosender Glätte und Beliebigkeit neigt. Im einem weiteren Abschnitt folgen Sprachglossen, die sich auf tagespolitische und mediale Eseleien beziehen. Den Band schließen Texte in eigener Sache ab. Der Titel hebt auf das Moment von Spontaneität der Reflexion ab. Jede Behauptung eines «roten Fadens», dem die Texte folgten, liefe auf eine alberne Selbstinterpretation hinaus. Es bleibt den Leserinnen und Lesern überlassen, allenfalls vorhandene, durchlaufende Motive zu erkennen oder zu bestreiten.

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Eine große deutsche Zeitung hält sich einen Berufskroaten, um propagandistisch umzudrehen, was gestern noch akademische Weihen erhielt: »Das vergangene Jugoslawien hing in seiner Existenz daran, dass seine Teilrepubliken zusammenblieben. Verließen einige die (Zwangs-)Föderation, konnte es kein Jugoslawien mehr geben. Der weitaus größte Teil dessen, was übrigblieb, ist Serbien ... Was heute vom Belgrader Regime Milosevic beherrscht wird, ist nicht Rest-Jugoslawien, sondern das völkerrechtlich in der Luft hängende Serbien« 7 . Soweit das Programm für die nächste völkerrechtliche Dissertation, die aus der alten Gleichung Serbien = Jugoslawien problemlos den Unstaat Serbien herausdestillieren wird – im Namen des Rechts.

Solange man mit Begriffen hantiert wie mit Plastikjetons, kann das Spiel beliebig lange hin- und hergehen. Für die Trümmer aus dem zerfallenden Jugoslawien klagte ein großer Teil der Presse frühzeitig und ganz selbstverständlich die »nationale« Anerkennung ein, als ob Nationalitäten unterscheidbar wären wie Birnen und Äpfel. Der zentrale Terminus ist ein wahrer Kobold: das national bzw. ethnisch gefasste »Recht auf Selbstbestimmung«. Alle drei Komponenten des »nationalen« Selbstbestimmungsrechts – Nation, Selbstbestimmung und Recht – werden mindestens doppel- bzw. mehrdeutig (und damit ebenso unbrauchbar wie illusorisch), wenn das Selbst, das angeblich bestimmt, gleichzeitig national und rechtlich verfasst sein soll. Wird die Nation ethnisch bestimmt, gerät universalistisches Recht zur juristischen Fiktion innerhalb willkürlich festgelegter ethnischer Ab- und Ausgrenzungen. Das Fremde und das Andere erhalten einen minderen oder gar keinen Rechtsstatus. Hält man sich dagegen an Recht, das diesen Namen verdient, muss man alle Hoffnung auf Fremdes ausgrenzenden Nationalitätenzauber ebenso fahren lassen wie Identitätsstifterei durch rechtliche Privilegierung einer zur Nation deklarierten Gruppe.

Dagegen bejaht der Philosoph Rüdiger Bubner die Frage »Brauchen wir einen Begriff Nation?« und versucht in gut hegelianischer Manier, »die Notwendigkeit eines Begriffs der Nation« 8 – gegen die Tatsachen und umso schlimmer für diese darzutun. Das gelingt ihm nur mit einer ebenso grotesken wie unhistorischen Gleichsetzung von Staat und Nation sowie auf Kosten eines argumentativen Tricks, den seine Branche eine petitio principii nennt. Nämlich etwas »schlichtweg zu unterstellen, um dessen Gültigkeit« es gerade geht. Bubners großkalibrige Behauptung (»der Nationalstaat ist eine bestimmte Allgemeinheit in Gestalt konstitutionell begründeter Rechtsordnung, die sich mit einem besonderen Profil einer auf Grund ihrer Geschichte unterscheidbaren Nation vermittelt«) zerschellt an den tatsächlichen Formationsprozessen von Staaten, und die vermeintliche »Rechtsordnung vermittelt« sich historisch und in der Gegenwart mit der »Nation« vornehmlich mit dem betörenden Charme einer wilden Metzelei an der »Schlachtbank«, wie die Geschichte bei Hegel einmal genannt wird. Bubners hilflosem Versuch, »das historisch greifbare Selbst« als Substrat von »Selbstbestimmung« ausgerechnet im Konstrukt Nation anzusiedeln, ergeht es wie dem »historischen Recht«: der regressus ad infinitum ist so unvermeidlich wie der salto mortale in die Operettenwelt geschichtsphilosophischer Spekulation. Solcher Begriffsturnerei pfiff Ernest Renan schon 1871 die Melodie vor: »Lothringen hat einmal zum deutschen Reich gehört, darüber besteht kein Zweifel. Fast überall, wo die hitzigen deutschen Patrioten sich auf ein altes germanisches Recht berufen, können wir ein noch älteres keltisches belegen, und vor den Kelten lebten dort, wie man sagt, die Allophylen, die Finnen, die Lappen; und vor den Lappen waren es Höhlenmenschen und vor den Höhlenmenschen die Orang-Utans. Für eine solche Geschichtsphilosophie gibt es als ein dingliches Recht in der Welt nur das Recht der Orang-Utans, die ungerechterweise von der bösen Zivilisation vertrieben worden sind.« 9

Gegenüber den älteren und jüngeren Begriffsakrobaten, die national definierte Selbstbestimmung für etwas Besseres als eine verkappte Menschenfresser-Parole halten, gilt es festzuhalten: Es gab niemals ein allgemein akzeptiertes und akzeptables Verfahren für die Bestimmung dessen, was eine »Nation« ist. Es gab und gibt keine konsensfähige Theorie und Praxis, wie und von wem das »Selbstbestimmungsrecht« der »Nation« legitim in Anspruch genommen bzw. durchgesetzt werden soll. Und weil für beides auf absehbare Zeit keine Lösung in Sicht ist, läuft das famose Recht auf »nationale« Selbstbestimmung schnurstracks auf die Gleichsetzung von Recht und Gewalt um der ethnischen Territorialisierung willen hinaus.

Der grauenhafte Bürgerkrieg auf dem Balkan hat viele Facetten. Ob wenigstens die nicht direkt Beteiligten etwas lernen können? Geschichte und Gegenwart lehren von sich aus längst niemanden mehr irgendetwas. Vielmehr tönt aus ihnen nur zurück, wie und was man hineinruft. Es käme darauf an, mit kritisch überprüften, rationalen Kategorien zu operieren, statt mit billigen Schlagwörtern. Die Chancen dafür stehen wieder einmal herzlich schlecht, solange der süßliche Duft der sinnlosgesinnungsstark auf den nationalen Altären Geopferten die Wahrnehmung auch hierzulande trübt. 10 Auf dem Balkan kann jedes Volk an einem Ort die Mehrheit bilden und bereits im Nachbarort eine von diversen Minderheiten darstellen. Mit der Unterwerfung des vielfältigen lokalen und regionalen Zusammenlebens unter den Primat des Nationalen und Nationalstaatlichen wurden die Konflikte auf dem Balkan dramatischer und unlösbarer als je zuvor. Die übergestülpten nationalen Ordnungsrezepte der deutschen und europäischen Anerkennungspolitik bereiteten dem nationalistischen Populismus und der vulgär-völkischen Demagogie den Weg als Herrschaftsinstrumente. Was momentan geschieht, hat deshalb weitgehend den Charme des Déjà-vu.

Anmerkungen

1 Johann Caspar Bluntschli: Art. Nation und Volk, Nationalitätenprinzip, Deutsches Staatswörterbuch, hg. v. J. C. Bluntschli u. K. L. T. Brater, Bd. 7 (Stuttgart, Leipzig 1862), 159.

2 F. J. Stahl: Die Philosophie des Rechts (1830/37), 3. Aufl., Bd. 2/2 (Heidelberg 1856), 156.

3 F. L. Jahn: Runenblätter (1814), Werke, hg. v. C. Euler, Bd. 1 (Hof 1883), 418.

4 Am Begriff »Volk« ist der Bruch, den die Französische Revolution darstellt, exemplarisch nachvollziehbar. Die demokratischen Konnotationen des Begriffs »Volk« treten erst nach 1789 in den Vordergrund; vgl. J .u. W. Grimm, Deutsches Wörterbuch, Bd. 12/1 (1951), 468: »Infolge der hier notwendigerweise entstehenden Kämpfe erhielt ›Volk‹ den Klang eines politischen Parteiworts; es umschloss gewissermaßen die Forderung der Demokratie, die Vertreter einer starken Monarchie liebten es nicht und verwandten für die Gesamtheit der Staatsbürger lieber das Wort ›Nation‹, während ›Volk‹ für die Opposition einen berauschenden Klang hatte.« In den mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Quellen dagegen hat »populus/Volk« ständisch-rechtliche Konnotationen und meint immer eine privilegierte Minderheit im Gegensatz zum sozial-schichtenspezifischen Begriff »vulgus/Pöbel«, womit der rechtlich benachteiligte bzw. rechtlose »große Haufe« oder der »gemeine Mann« bezeichnet wird. Die Diagnose bei Grimm erweist im Übrigen alle älteren, neuerdings wieder modischen Versuche, Nation, Nationalstaat und Nationalismus genuine und dauerhafte Verbindungen zu Demokratie und Demokratisierung anzudichten, als anachronistisch und spekulativ.

5Interview, Frankfurter Run dschau vom 12.9.1992.

6 K. Schilling: Ist das Königreich Jugoslawien mit dem früheren Serbien völkerrechtlich identisch? Iur. Diss., Berlin/Dresden 1939, 167.

7 J. G. Reißmüller, FAZ vom 2.7.1993.

8 R. Bubner: Staat und Weltstaat, NZZ vom 5.7.1991. – Bei der Beschäftigung mit Nation schleudern auch luzidere Köpfe aus der Kurve. Christian Meier gab zu Protokoll (NZZ vom 30.7.1993): »Ich persönlich kann ohne Nation ganz gut auskommen, doch ich denke, dass es gut wäre, wenn auch die Deutschen eine möglichst normale Nation sein (oder werden) könnten.« Und direkt daran anschließend stellt der Historiker fest: »Die ganze Welt besteht ja aus Nationen.« Das stimmt natürlich wörtlich nicht einmal für die letzten 200 Jahre. Irgendwie scheint Meier geahnt zu haben, dass er sich auf glatter Bahn bewegt, schwankt er doch erheblich: Was er selbst »nicht braucht«, doch anderen andient, und was im zweiten Satz angeblich weltweit »besteht«, »könnte« im ersten noch »sein (oder werden)«. Das Gerede über »Nationen« ist allein deshalb eine Zumutung, weil es einem mit so viel Konfusion präsentiert wird.

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