Friedrich Lurz - Einführung in das neue Gotteslob

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Der Einblick in die wichtigsten Abschnitte des neuen Gotteslob soll allen Haupt- und Ehrenamtlichen die notwendige Hilfestellung geben, sich schnell im neuen Gebet- und Gesangbuch zurechtzufinden. Es gilt, um seine Möglichkeiten zu wissen, die sich bietenden Chancen und auch gewisse Problembereiche zu kennen, um adäquat mit dem neuen Buch umgehen zu können und kompent Gottesdienste mit ihm zu gestalten.
Für hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter, die Gottesdienste leiten oder liturgische Dienste in ihnen übernehmen; Kirchenmusiker; engagierte und interessierte Laien.

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Das erste Gotteslob von 1975

Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil und der anschließenden Liturgiereform änderte sich die Situation grundlegend. Da nun für den deutschen Sprachraum einheitliche liturgische Bücher veröffentlicht wurden – unterstützt durch zahlreiche Behelfe (etwa Einlegehefte), um die Gemeinden damit vertraut zu machen –, stellte die He­rausgabe eines gemeinsamen Gebet- und Gesangbuches nur ein weiteres, auf Dauer angelegtes Instrument dar, die erneuerten Gottesdienste den Menschen vertraut und zugänglich zu machen. Zudem zeigte sich, dass die Mobilität der Menschen erheblich zugenommen hatte. Diözesane Grenzen hatten ihren Rang verloren, während durch den Bedeutungsverlust der lateinischen Liturgiesprache der Raum einer Landessprache an liturgischer Relevanz gewann. Damit wurden zugleich die Grenzen der politischen Systeme überwunden, denn auch in der damaligen DDR konnte das Gotteslob mit wenigen staatlichen Auflagen verbreitet werden. Eine gewisse Vorentscheidung war andererseits dadurch gefallen, dass die deutschschweizerischen Diözesen bereits 1966 ein eigenes, seit 1957 angestrebtes gemeinsames Gesangbuch einführen konnten.

1963 wurde in Deutschland und in Österreich die Herausgabe eines Einheitsgesangbuches beschlossen, aber in vielen Bereichen führte die Koppelung an die parallellaufenden liturgischen Reformen zur erheblichen Ausdehnung der Arbeiten. Erst im März 1975 konnte das neue Gotteslob in Gebrauch genommen werden. Zudem erschienen zahlreiche Begleitpublikationen für die Hand der Hauptamtlichen, für Kantoren, für die Organisten und für besondere Gottesdienstformen.

Neben dem umfangreichen Stammteil besaßen die primär verbreiteten Ausgaben der Diözesen noch einen Anhang, mit dem „eingesungenes“ Eigengut der Bistümer erhalten bleiben, zugleich aber die Akzeptanz des Gesamtwerkes während einer Übergangsphase erhöht werden sollte. Deutlich war die emotionale Dimension zu erkennen, die durch den Wegfall oder die Abänderung bekannter Lieder berührt wurde. Einige Bistümer haben später noch einen weiteren Anhang zum Einlegen veröffentlicht, der vor allem junges Liedgut enthielt, das im Gotteslob noch nicht berücksichtigt worden war. Viele Gemeinden nutzten aber auch die Liederbücher der Katholikentage als parallele Gesangbücher neben dem Gotteslob, etwa für Jugendgottesdienste. Zur Verbreitung des Gotteslob hat sicherlich verholfen, dass einerseits der persönliche Besitz eines Gesangbuches in den 1970er-Jahren noch selbstverständlich war, andererseits aber die Gemeinden einen großen Satz an Exemplaren in den Kirchen vorrätig hielten: Ein Gotteslob war stets zur Hand, wenn jemand danach suchte.

Die Entstehung des neuen Gotteslob

Als in den 1990er-Jahren ein Nachdruck des Gotteslob in größerem Umfang notwendig wurde, wurden mögliche Verbesserungen diskutiert. Es blieb aber bei geringfügigen Korrekturen, die ab 1996 in einer Neuauflage umgesetzt wurden: Druck- oder sachliche Fehler wurden beseitigt und Anpassungen an die nach 1975 erschienenen liturgischen Bücher vollzogen. Vor allem wurden an einigen Stellen Veränderungen einer geschlechtergerechten Sprache in einer Weise durchgeführt, die dennoch die parallele Benutzung von bisheriger und revidierter Gotteslobfassung möglich machte.

Im Jahr 2001 beschlossen die Österreichische und die Deutsche Bischofskonferenz, ein neues „Gemeinsames Gebet- und Gesangbuch“ zu erarbeiten. Bald begannen die organisatorischen Vorarbeiten mit der Bildung der entsprechenden Kommissionen und Arbeitsgruppen. Im Jahr 2003 wurde bei ausgewählten Pfarreien und kirchlichen Institutionen, aber auch bei Kirchenmusikern und Kirchenchören eine Umfrage zur Akzeptanz des Stammteils des bisherigen Gotteslob durchgeführt, die in Zusammenarbeit mit dem Bonner Seminar für Liturgiewissenschaft ausgewertet wurde. Gemeinsam mit der Sammlung der wissenschaftlichen Publikationen zum Thema wurden erste Perspektiven für die Neukonzeption entwickelt.

Der Arbeitsprozess dauerte einige Jahre. Vom Advent 2007 bis Pfingsten 2008 wurde eine Probepublikation in ausgewählten Gemeinden einem Praxistest unterzogen, dessen Ergebnisse in die weitere Planung einflossen. Damit konnten die Arbeiten nochmals präzisiert und die Erstellung von begleitenden Materialien (etwa dem Orgelbuch) gestartet werden. Zusätzliche Zeit forderten das rechtliche Verfahren und die mit „Liturgiam Authenticam“ von 2001 geforderte Genehmigung von Teilen des Gesangbuches durch den Heiligen Stuhl – ein liturgiegeschichtlich gänzlich neuer, zudem umstrittener Vorgang. Als dann die Bischöfe im November 2012 die Druckfreigabe des Manuskriptes erteilten, konnte die aufwendige Produktion des neuen Gesangbuchs beginnen.

Als Erstes konnten die Diözesen Aachen und Würzburg im Oktober 2013 ihre Ausgaben der Öffentlichkeit vorstellen. Andere Diözesen waren von Druckproblemen betroffen. Während in vielen Gemeinden am ersten Adventssonntag schon das neue Gotteslob vorliegt, müssen sich einige Diözesen bis ins neue Jahr oder sogar bis zur Jahresmitte gedulden, um alle Gemeinden mit ihrem Gotteslob zu versorgen.

Theologische Grundlegung und Anlage des neuen Gotteslob

Um die theologische Bedeutung eines solchen Gebet- und Gesangbuches für die gottesdienstliche Feier tiefer ergründen zu können, lohnt es, die heutige liturgische Situation mit der vor ca. 100 Jahren zu vergleichen. Diese war nämlich sehr verschieden von der heutigen, und entsprechend hatte ein solches Buch eine andere Funktion.

Gilt die liturgische Feier heute als Vollzug der gesamten versammelten Gemeinde (die wiederum eingebunden ist in die Gemeinschaft der ganzen Kirche), so galt vor einem Jahrhundert allein das liturgische Handeln des Priesters als relevant, der es für die Gemeinde vollzog – ob diese nun direkt anwesend war oder nicht. Die Anwesenheit war erwünscht, und ein wie auch immer gearteter Mitvollzug der Gemeinde galt als fromm, im liturgischen Wertesystem aber war beides nicht entscheidend. Entsprechend boten Gebet- und Gesangbücher bis zur Liturgischen Bewegung Material für die fromme Übung des Einzelnen während der Messe oder aber auch für eine (Mess-)Andacht der Gemeinde, die neben der vom Priester gelesenen Messe gefeiert wurde, man könnte auch sagen: ablief. Schnittpunkt war in der Regel nur die Elevation mit der Anbetung und Verehrung der konsekrierten eucharistischen Gaben. Selbst wenn die Gemeinde Teile der Messe direkter mitvollzog, etwa in einem entsprechenden Lied, oder ein Chor in einer gesungenen Messe die Ordinariumsteile übernahm, hatte der Priester all diese Teile gleichzeitig für sich zu sprechen, damit die Feier überhaupt „gültig“ war.

Rollenbuch der Gemeinde

Indem die Liturgische Bewegung den inneren Mitvollzug der Feier durch alle als wesentliches Ziel herausgestellt hatte, konnte das Zweite Vatikanische Konzil dies auf die Kurzformel von der Actuosa participatio, der „Aktiven Teilnahme“ aller an der Liturgie zuspitzen. Die Mitfeier der Gemeinde war nun nicht mehr ein hinzukommendes Element zum Eigentlichen, sondern gehörte selbst wesentlich zum Vollzug. Damit mussten Gebet- und Gesangbücher all das bieten, was die versammelte Gemeinde für den Vollzug benötigte. Das Gotteslob von 1975 wurde daher bei Erscheinen auch als „Rollenbuch der Gemeinde“ bezeichnet, weil es all das bieten sollte, was die Gemeinde für die aktive Mitfeier des Gottesdienstes benötigte.

Dies bedeutet aber z. B. für die Eucharistiefeier nicht, dass das Gotteslob das komplette Messbuch enthalten müsste. Seit die Feier in der Muttersprache zur gängigen Feierform geworden ist, kann darauf vertraut werden, dass viele Gebete, die der Priester im Namen aller Versammelten spricht, oder die Lesungen, die eine Lektorin oder ein Lektor vorträgt, schon beim Hören verstanden werden. Dennoch gilt als unabdingbar, dass das Grundgerüst der Feier mit seinen gleichbleibenden Teilen (selbst wenn zwischen verschiedenen Formen gewählt werden kann) enthalten ist, damit die Gläubigen verschiedene Zugangsweisen haben und sich darin vertiefen können. So enthält das neue Gotteslob zumindest das zweite Hochgebet, das heute wegen seiner gut erfassbaren Struktur das Standard-Hochgebet in vielen Gemeinden darstellt (GL 588); das bisherige Gotteslob führte sogar alle vier bis zum Jahr 1975 approbierten Hochgebete auf (vgl. GL 1975 360, 367–369).

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