Christoph Sigrist - Diakonie - eine Einführung

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Diakonie - eine Einführung: краткое содержание, описание и аннотация

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Mit diesem Band legen die Autoren eine Einführung in die Diakonie als Praxis sozialen Helfens vor. Auf dem Hintergrund biblischer Grundlagen und kirchengeschichtlicher Entwicklungen erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit theologischen Begründungen diakonischen Handelns. Die Autoren gehen von einer dezidiert schöpfungstheologischen Position aus, die anerkennt, dass helfendes Handeln ein allgemein-menschliches Phänomen ist, das zwar zum christlichen Glauben gehört, aber keine christliche Spezialität darstellt. Ein ausführliches Kapitel widmet sich Aspekten diakonischer Ethik und bietet Orientierungspunkte für helfendes Handeln heute.

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1.2 Geschichtliche Ausprägungen diakonischen Handelns

Dass die biblische Botschaft von der Menschenliebe, wörtlich: von der Philanthropie Gottes (Tit 3,4), von ihrem Wesen her bei den Glaubenden in tätiger Liebe Ausdruck finden müsse, also in solidarischem Engagement für andere Menschen, die auf irgendeine Weise der Hilfe bedürfen, das gehört seit jeher zum Kerngehalt christlichen Glaubens. Welche konkrete Gestalten dieser Grundimpuls des Glaubens im Verlauf der Geschichte annahm, hing von verschiedenen Faktoren ab: von der Art der Nöte, die zum Handeln herausforderten; von den gesellschaftlich-politischen, den kirchlich-strukturellen und den ökonomisch-organisatorischen Rahmenbedingungen, die man vorfand; auch von der jeweiligen Theologie und Frömmigkeit, die eine bestimmte Gruppe von Christen prägte. Grundsätzlich aber lassen sich drei Formen mitmenschlicher Hilfe unterscheiden, in denen sich «christliche Liebestätigkeit»5 ausprägte.

1. Die eine ist das spontane, informelle Helfen einzelner Christinnen und Christen nach ihren jeweiligen Möglichkeiten angesichts einer konkret begegnenden Notsituation. Das ist individuelle Praxis konkreter Nächstenliebe oder Mitmenschlichkeit. Hier liegt gleichsam die Urform christlichen Helfens, sei es innerhalb der christlichen Gemeinschaft oder darüber hinaus in der Gesellschaft.

2. Mit der Zeit bildeten sich in der Alten Kirche Formen des Übertragens von grundlegenden Aufgaben an dafür bestimmte Personen heraus. So kam es zur Entwicklung von kirchlichen Ämtern, unter anderem des Diakonats. Ihm oblag die Fürsorge für die Bedürftigen in der Gemeinde. Wenn der altkirchliche Diakonat im Verlauf der Jahrhunderte auch unterschiedliche Formen annahm, zeitweise sogar seinen eigenständigen sozialfürsorgerlichen Charakter verlor und zu einer blossen Vorstufe des Priesteramtes verkam, war damit doch der Dienst sozialen Helfens als ein eigenständiges |22| kirchliches Amt eingeführt. Es markierte neben der Aufgabe der Verkündigung und derjenigen der Leitung eine Grundfunktion des Kircheseins: die Praxis der Nächstenliebe angesichts konkreter Situationen von Not und Leiden.

3. Schliesslich entwickelte sich eine dritte, nachhaltig wirksame Form sozialer Hilfe aus christlicher Nächstenliebe in der Gestalt klösterlicher Diakonie. Hier wurde das herausgebildet, was man später Anstaltsdiakonie6 nannte: Es entstanden Einrichtungen wie z. B. Hospize, in denen Fremde beherbergt, Kranke gepflegt und Sterbende begleitet wurden. Unser Spitalwesen geht auf diese Ursprünge zurück. Später wurden Aufgaben organisierter Diakonie etwa von geistlichen Bruder- oder Schwesternschaften (z. B. den Beginen), von Diakonissen oder von Vereinen der Inneren Mission wahrgenommen. Diese Form institutioneller, von christlichen Gemeinschaften innerhalb oder neben der institutionalisierten Kirche getragenen Hilfe bildet eine bis heute prägende Form christlichen Helfens.7

Alle drei Grundformen – die individuelle Praxis der Nächstenliebe, der Diakonat als kirchliches Amt und die Anstaltsdiakonie – existieren bis heute, z. T. nebeneinander, z. T. miteinander verbunden, und verkörpern das, was man gemeinhin mit dem Begriff Diakonie bezeichnet.

1.3 Die Frage nach der Identität von Diakonie: die zweifache Falle

Die erste Form von Diakonie, die individuelle, spontane Praxis von Mitmenschlichkeit, bedurfte und bedarf auch heute in der Regel keiner differenzierten Begründung. Hier wird getan, was aus einer konkreten Notsituation heraus als unmittelbar gefordert und entsprechend evident erscheint. Man hilft einem Verunfallten, unterstützt jemand Bedürftigen, besucht eine einsame Person. Man tut, was Nächstenliebe immer schon zu allen Zeiten und in allen Kulturen selbstverständlich getan hat. Dabei spielen ganz elementare Motivationsfaktoren eine Rolle, in unserem Kulturkreis etwa das biblische Gebot der Nächstenliebe. Mehr war und ist nicht nötig. Dass man zu tätiger Hilfe herausgefordert ist, steht kaum zur Debatte, und die grundsätzliche Frage nach dem Wie des Helfens erübrigt sich in der Regel auch. |23| Man hilft so, wie man es kann und wie es die Situation erfordert. Daran hat sich bis heute nicht viel geändert.8

Komplexer ist die Situation bei den beiden anderen Grundformen von Diakonie, dem kirchlichen Diakonat und der Anstaltsdiakonie. Im Blick auf die Diakonie als Tätigkeitsbereich eines kirchlichen Amtes hat sich im Verlauf der Kirchengeschichte immer wieder die Frage gestellt, wie dieses Amt auszugestalten, wofür es zuständig und von wem es auszuüben sei. Der kirchliche Diakonat wurde hineingezogen in die zum Teil heftigen Auseinandersetzungen um das angemessene Amtsverständnis der Kirche, obwohl sich die heiklen, zum Beispiel ökumenisch kontroversen Fragen gar nicht um das diakonische Amt drehen, sondern um das priesterliche resp. pastorale Amt sowie um das Amt der Kirchenleitung. In der deutschsprachigen reformierten Tradition, die seit Zwingli und Bullinger eine stark pfarrerzentrierte Amtsstruktur aufwies, kam es erst im 20. Jahrhundert zu einer Neuentdeckung des diakonischen Amtes, und dessen Stellung im Gegenüber zum nach wie vor dominanten Pfarramt bleibt bis heute eine viel diskutierte Frage, die nicht nur mit Theologie, sondern auch mit Macht und Einfluss von Berufsständen zu tun hat.9 Die Frage nach der Identität von Diakonie entwickelte sich hier also als Frage nach der Begründung von Diakonie als eigenständiges kirchliches Amt einerseits und nach seiner Zuordnung zu den anderen Ämtern und Diensten innerhalb der Kirche andererseits.10

Anders entwickelte sich die Frage nach der Identität der Diakonie in der Tradition der sogenannten Anstaltsdiakonie, also in den freien, mit der Kirche nur indirekt verbundenen diakonischen Werken. Hier waren es einerseits der Rückgang der einstmals grossen Zahl von Diakonissen und die |24| Übernahme mancher früher von ihnen wahrgenommenen Funktionen durch kirchlich nicht gebundene, säkulare Mitarbeitende, die die Frage aufkommen liessen, ob diakonische Werke damit ihren diakonischen Charakter bzw. ihr religiöses Mandat verlören. Andererseits stellte sich die Frage ganz ähnlich durch den Ausbau des modernen, weltlichen Sozialstaats, der zahlreiche soziale Dienste, die zuvor von freien diakonischen Werken geleistet worden waren, übernahm. Ja, manche ehemals diakonischen Einrichtungen gingen ganz in die Trägerschaft der öffentlichen Hand über. Änderte sich dadurch etwas an der konkreten Dienstleistung, die in den entsprechenden Institutionen erbracht wurde? Und wenn ja: War das zu begrüssen oder zu bedauern? Viele diakonische Werke sind heute umgetrieben von der Frage nach ihrer Identität, nach dem, was sie gegenüber anderen, nicht religiös fundierten sozialen Institutionen auszeichnet. Die Frage nach dem diakonischen Proprium, also nach dem Besonderen der Diakonie gegenüber säkularer Sozialarbeit, Pädagogik, Pflege oder Betreuung, füllt inzwischen eine ganze Bibliothek.11

Mit der gesellschaftlichen Säkularisierung, die die reformierten Volkskirchen wie die meisten grossen Diakoniewerke in beträchtlichem Ausmass als eine innere Selbstsäkularisierung nachvollzogen haben,12 und mit dem zunehmenden kirchlichen Identifikationsdefizit der Mehrheit der Kirchenmitglieder hat sich eine analoge Frage auch im Blick auf das diakonische Amt in der Kirche gestellt: Wie viel kirchliche Identifikation und wie viel theologische Grundkenntnisse müssen Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone aufweisen, um angestellt werden und ihren Auftrag sachgemäss erfüllen zu können? Auch von hierher stellt sich heute die Frage nach der Identität der Diakonie im Sinne des kirchlichen Diakonats.

Bei solchem heutigen Fragen nach der Identität von Diakonie gibt es eine doppelte «Falle», in die manche Diskussionen geraten. Die eine «Falle» zeigt sich vornehmlich als Problem des volkskirchlichen Amtes der Gemeindediakonie: In den vergangenen Jahrzehnten haben sich immer wieder ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter von Kirchen als Gemeindehelferinnen und Gemeindehelfer oder als kirchliche Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter anstellen lassen, ohne ihre berufliche Aufgabe aber als spezifisch kirchliches, diakonisches Amt verstehen zu wollen. Das zeigte sich mitunter darin, dass in der Diskussion um die Ordination zum Diakonat gerade die als Sozialarbeiter ausgebildeten Berufstätigen sich zum Teil dezidiert weigerten, sich ordinieren zu lassen. Darin zeigt sich eine innere Distanz |25| zum theologisch expliziten Auftrag und Kirchesein der Kirche, die letztlich mit einem diffusen, inhaltlich nicht geklärten Bezug zum eigenen beruflichen Auftraggeber einhergeht. Hier kommt es zu einem Verlust des ekklesialen Bezugsrahmens und zu einer kirchlichen Identitätsdiffusion von Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen, die um des Zeugnisses und der Identität der Kirche willen der Klärung bedarf.

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