Christoph Sigrist - Diakonie - eine Einführung

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Diakonie - eine Einführung: краткое содержание, описание и аннотация

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Mit diesem Band legen die Autoren eine Einführung in die Diakonie als Praxis sozialen Helfens vor. Auf dem Hintergrund biblischer Grundlagen und kirchengeschichtlicher Entwicklungen erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit theologischen Begründungen diakonischen Handelns. Die Autoren gehen von einer dezidiert schöpfungstheologischen Position aus, die anerkennt, dass helfendes Handeln ein allgemein-menschliches Phänomen ist, das zwar zum christlichen Glauben gehört, aber keine christliche Spezialität darstellt. Ein ausführliches Kapitel widmet sich Aspekten diakonischer Ethik und bietet Orientierungspunkte für helfendes Handeln heute.

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Wir teilen diese Sicht Hentschels. Daraus ergibt sich nun aber ein doppelter Schluss: Zum einen machen sowohl die Untersuchung von Collins als auch diejenige von Hentschel deutlich, dass die im Neuen Testament mit diakonein beschriebenen Tätigkeiten nicht als niedriger, demütig-ergebener |81| Dienst an den Armen beschrieben werden können, wie er in Wilhelm Löhes Diakonissen-Spruch seine prägnante Ausformulierung gefunden hat.152 Die mit diakonein beschriebenen Aktivitäten sind vielmehr als durch eine klare Beauftragung autorisierte, vollmächtige Leitungs- oder Vermittlungsfunktionen zu verstehen, die mit einem entsprechenden Selbstbewusstsein der Handelnden verbunden gewesen sein dürften.

Zum andern werden mit dem Begriff diakonein im Neuen Testament solch grundlegend andere Aspekte (der Verkündigung, der Mission, des Gemeindeaufbaus) ausgesagt, dass wir den Begriff als Bezeichnung für das uns in diesem Buch interessierende Phänomen der solidarischen Hilfe gegenüber Mitmenschen eigentlich gar nicht verwenden können. Christliche Sozialarbeit als Diakonie zu bezeichnen, ist ein begriffliches Missverständnis mit weitreichenden, verhängnisvollen Konsequenzen, ein Missverständnis, das sich allerdings ziemlich flächendeckend durchgesetzt hat. Eigentlich müsste man statt von Diakonie besser von karitativer, sozialer oder solidarischer Tätigkeit oder, wie wir es in diesem Buch vorzugsweise tun, von helfendem Handeln reden. Denn Diakonie ist ein reiner Formalbegriff, der eine Beauftragung umschreibt. Inhaltlich ist der Begriff für die Beschreibung helfenden Handelns letztlich unbrauchbar.

Wenn wir in diesem Buch auf den Diakoniebegriff doch nicht ganz verzichten, so einfach deshalb, weil er so weit verbreitet und geläufig ist und von so vielen christlichen Institutionen und sozial Tätigen als Selbstbezeichnung verwendet wird. Wir verwenden den Diakoniebegriff darum abwechselnd mit anderen Begriffen immer wieder, um anzudeuten, dass wir in diesem Buch von dem reden, was nun einmal landauf, landab, über Länder-, Sprach- und Konfessionsgrenzen hinweg als «Diakonie» bzw. als «diakonisch» bezeichnet wird. Aber es ist für uns dabei klar, dass es methodisch verfehlt ist, zur inhaltlichen Klärung dessen, was helfendes Handeln von Christen oder Kirchen heute sinnvollerweise ausmacht, auf die neutestamentlichen Belege des Wortfeldes diakonein/diakonia zurückzugreifen; |82| denn dieses meint, wie Hentschel überzeugend gezeigt hat, etwas ganz anderes als das deutsche Wort Diakonie.

Wir schliessen dieses Kapitel mit einem kurzen Überblick über die wichtigsten, klassischen neutestamentlichen Belegstellen, in denen diakonia/diakonein vorkommt, um zu verdeutlichen, dass es dort in der Regel nicht um soziales Handeln, sondern um eine Beauftragung zu anderen Diensten geht.

Paulus

Paulus bezeichnet mit diakonein die Ausführung von Aufgaben unterschiedlicher Art, die durch die Beauftragung durch Gott, Christus oder die Gemeinde (im polemischen Kontext auch durch Satan, vgl. 2Kor 11,14 f.) zustande kommen und häufig verschiedene Vermittlungs- und Botengänge beinhalten wie etwa das Überbringen der Kollekte nach Jerusalem im Auftrag der Gemeinden (2Kor 8,19 f.; 2Kor 9,1.12 f.; Röm 15,25). Diese Vermittlungsaufgabe als Ausdruck der umfassenden Gemeinschaft zwischen den christlichen Gemeinden hat nach Ulrich Luz wesentlich dazu beigetragen, das spätere Verständnis von «‹Diakonie› vorbereiten zu helfen, ebenso wie die Kollekte der paulinischen Gemeinden für Jerusalem zum Modell für spätere zwischenkirchliche Hilfen wurde».153

Paulus beschreibt mit dem Nomen diakonia (18-mal in den Paulusbriefen belegt) vor allem die Beauftragung zur Evangeliumsverkündigung im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit seinen Gegnern (2Kor 3,6: «Diener des neuen Bundes»; 3,8: Dienst am Geist; 3,9: Dienst der Gerechtigkeit; 4,1: Dienst [der Verkündigung], 5,18: Dienst der Versöhnung, in dem Paulus und seine Mitarbeiter als Gesandte Christi auftreten). Grundsätzlich werden alle Formen der Mitarbeit in der Gemeinde als offizielle Beauftragungen (diakoniai) durch Christus ausgewiesen (1Kor 12,5). Als Verbalsubstantiv (12-mal belegt) bezeichnet er die Mitarbeitenden als «beauftragte Verkündiger des gemeindegründenden bzw. -auferbauenden Evangeliums».154 Diese offiziellen Beauftragungen verleihen den Beauftragten durchaus eine besondere Autorität. Der Begriff diakonein ist deshalb für Paulus besonders geeignet, weil damit das Beziehungsnetz zwischen Auftraggeber, Beauftragten und Adressaten beschrieben wird. Zwar gibt es eine diakonia im engeren Sinne, zu der nicht alle Gemeindeglieder berufen sind (Röm 12,7). Weil jedoch jede Gestalt der Mitarbeit in der Gemeinde diakonia (Beauftragung) ist, können in diesem Sinne auch karitative |83| Tätigkeiten als diakoniai bezeichnet werden. «Ansonsten verwendet Paulus das Lexem nicht für im heutigen Wortsinn diakonische, d. h. karitative Aufgaben. […] Auch lässt sich die Verwendung von diakoneo und seiner Derivate bei Paulus weder auf einen niedrigen Status der aktiven Subjekte noch auf deren demütige Gesinnung schliessen.»155 Als Fazit hält Hentschel fest: «Diakonia bei Paulus ist also […] in erster Linie die Beauftragung und Autorisierung zu Wortverkündigung und Mitarbeit in Gemeindeleitung und -verwaltung, nicht das Schöpfen von Suppe für bedürftige Gemeindeglieder.»156

Lukas

Lukas verwendet den Begriff diakonein fast ausschliesslich im Sinne von Tischdienst und unterscheidet sich so von Paulus. Sind Frauen Subjekte, bezeichnet der Begriff entweder den gastfreundlichen Tischdienst (Lk 4,39; 10,40) oder die materielle Unterstützung (Lk 8,3).

Auch wenn der Begriff für Männer verwendet wird, bezeichnet er in der Regel die Aufwartung zu Tisch. Allerdings wird er metaphorisch zur Belehrung der Jünger im Hinblick auf ihre gesamthafte Verpflichtung interpretiert (Lk 12,35–38; 17,7 f.; 22,26 f.). Die Ermahnung zu einer der Lehre und dem Leben Jesu entsprechenden Ausübung ihrer Aufgaben verbindet sich mit der Warnung vor einem selbstherrlichen Streben nach Status und Erfolg. Die Vorliebe von Lukas für Mahlszenen bildet dabei den narrativen Hintergrund zur Beschreibung der Verantwortung in gemeindeleitenden Aufgaben.

In der Apostelgeschichte bezeichnet das Lexem diakonein verschiedene organisatorische und gemeindeleitende Aufgaben und Tätigkeiten, so den Verkündigungsauftrag der Apostel und von Paulus im Namen Gottes bzw. von Jesus Christus (Apg 1,17.25; 20,24; 21,19). Inhalt dieses Auftrages ist die Bezeugung des Evangeliums durch Wort und Tat, Wunder, Gemeindeleitung oder entsprechende Lebenspraxis sowie die Überbringung von Spenden (Apg 11,29; 12,25).

Die soziale Tätigkeit der Sieben in der Jerusalemer Gemeinde, beschrieben in Apg 6,1–6, wird durch den Begriff diakonia als wichtige Beauftragung

dargestellt und bezeichnet nicht ein niedriges oder gar dem Wortdienst untergeordnetes Amt. «Apg 6,1–6 kann entsprechend nicht als Erzählung über die Einführung eines im modernen Sinne des Wortes diakonischen Amtes gedeutet werden, sondern ist vermutlich auf dem historischen Hintergrund der Existenz verschiedener Leitungsgremien in Jerusalem zu verstehen, deren möglicherweise vorhandene oder von Lukas als solche empfundene Konkurrenz dieser durch die |84| entsprechende Darstellung einer Arbeitsteilung und Beauftragung der Sieben durch die Zwölf erzählerisch vermeiden will.»157

Paulus wie auch die Apostel sind mit der diakonia beauftragt, die als Bezeugen des Reiches Gottes und des Christusgeschehens umschrieben werden kann (Apg 1,21; 20,24 f.). Die gleichzeitige Verwendung der Begriffe Dienst und Apostolat für die Zwölf (Apg 1,25) zeigt die semantische Nähe der beiden Begriffe mit ihren Schwerpunkten von Beauftragung (diakonein) und Sendung (apostolein).

Die Gleichwertigkeit der zwölf Apostel und von Paulus im Hinblick auf ihre normative Verkündigungspraxis im Auftrag Gottes weist nicht auf ein Amt hin. Ihnen ist einfach die Verkündigung des Evangeliums anvertraut, die sie nach Lukas vorbildlich in der engen Verbindung von Zeugendienst und Lebenspraxis umzusetzen haben (Apg 20,19–27.33–35). Gerade die soziale Dimension des Umgangs mit Besitz und Geld lässt erkennen, dass im lukanischen Doppelwerk mit dem Begriff diakonia kein Amt, sondern eine offizielle Beauftragung beschrieben ist. So hat Lukas einen wichtigen Impuls gegeben, neben der Autorität eines Amtsträgers seine verpflichtende Verantwortung in der Amtsführung hervorzuheben.

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