Bei den Reichstagswahlen von März 1933 erzielte die NSDAP im Kreis Wittmund mit 71,0 Prozent (Reichsdurchschnitt 43,9 Prozent) eines ihrer Spitzenergebnisse. In Neustadtgödens kam die NSDAP auf 59,8 Prozent (162 von den insgesamt 271 abgegeben Stimmen), in Gödens auf 75,5 Prozent (336 von 445), in Horsten auf 82,6 Prozent (405 von 490) und in Friedeburg auf 85,3 Prozent (370 von 438).
Für die landständige Bevölkerung war von besonderer Bedeutung, dass der größte Grundbesitzer der Gegend, Haro Burchard Graf von Wedel (1891 – 1966) auf Schloss Gödens, bereits am 10. Februar 1932 in die NSDAP eintrat und als sozial stärkste Person am Ort bis 1937 die Ortsgruppe der NSDAP Gödens-Neustadtgödens leitete. Von ihm waren weite Kreise als Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke oder als Landarbeiter mehr oder minder abhängig. Ein anderer Teil der arbeitenden Bevölkerung war auf der Kriegsmarinewerft in Wilhelmshaven beschäftigt. Bei diesem reichseigenen Rüstungsbetrieb wurde größter Wert darauf gelegt, nur solche Arbeitskräfte zu haben, die sich positiv zum Nationalsozialismus stellten. Diese Umstände erklären vielleicht, dass nach 1933 fast die gesamte männliche Bevölkerung des Landstrichs, darunter selbst Männer im vorgerückten Alter, der SA beitrat. 7
Dem seit Beginn der 1920er Jahre ansteigenden gesellschaftlichen Druck auf die Juden folgten nach der Machtübertragung an die NSDAP 1933 sofort antisemitische Maßnahmen der Partei, der SA und des Staatsapparats. Robert de Taube erwähnt für die Anfänge der NS-Zeit in seinen Erinnerungen den Boykott vom 1. April 1933, das Umstürzen von Milchkannen an der Straße von Horsten nach Blauhand, Schwierigkeiten beim An- und Verkauf von Weidevieh und bei der Aufnahme von Pferden in das Ostfriesische Stutbuch. Am Eingang zu der zum Grashaus führenden Allee brachte die SA das Plakat „Juden unerwünscht!“ an. In Neustadtgödens und Horsten hing die SA das antisemitische Hetzblatt Der Stürmer in sogenannten Stürmer-Kästen aus. Bei den Kundgebungen und Umzügen der NS-Verbände wurden die üblichen „Kampflieder“ und Parolen gebrüllt. Schleichend schränkten die Behörden den Radius der jüdischen Viehhändler durch Maßnahmen wie Entzug des Führerscheins oder Nichtverlängerung der Wandergewerbeerlaubnis ein, bis sie 1938 das generelle Berufsverbot aussprachen. Nichtjüdische Bauern, die ihre alten Geschäftsbeziehungen aufrecht erhielten, wurden als „Judenknechte“ denunziert und bedroht. Solche Verfolgungen strangulierten in ihrer Wirkung mehr und mehr die Wirtschaftlichkeit des Grashauses und legten den Wegzug in weniger enge Verhältnisse innerhalb Deutschlands oder die Emigration nahe. Auch Samuel de Taube spielte spätestens 1936/37 nicht nur in Gedanken mit dem Verkauf der Ländereien, sondern beauftragte damit sogar schon einen Auktionator. Der Verkauf realisierte sich allerdings nicht und musste dann nach dem Pogrom von November 1938 unter behördlichem Zwang und in einem engen Zeitrahmen vorgenommen werden.
Am 15. März 1936 gab die jüdische Gemeinde Neustadtgödens ihre Synagoge mit einem feierlichen Gottesdienst durch den Landesrabbiner Dr. Samuel Blum aus Emden (1883 – 1951) auf. 1936 hatte die Gemeinde nur noch wenige Mitglieder und deshalb kaum noch Einkünfte zur Gebäudeunterhaltung. Der Psalm 43,5, über den der Landesrabbiner sprach, lautete: „Was betrübst du dich, meine Seele, und bist so unruhig in mir? Harre auf Gott; ich werde ihm noch danken, dass er meines Angesichts Hilfe und mein Gott ist.“
Die de Taubes waren in dieser Generation im engeren Sinne nicht mehr religiös, aber wir dürfen annehmen, dass zumindest Samuel, sein in Neustadtgödens wohnender Bruder Salomon und Robert de Taube bei diesem traurigen Abschied anwesend waren. Der vier Jahre jüngere Bruder Kurt de Taube, der als Kaufmann in der Wilhelmshavener Viktoriastraße 10 im Eck direkt an der Adalbertstraße 34 wohnte, war im Vorstand der dortigen Synagogengemeinde engagiert, die 1915 eine stattliche Synagoge hatte errichten lassen.
IV. Der Pogrom gegen die Juden im November 1938
Zum vorläufigen Höhepunkt der antisemitischen Maßnahmen und der Einkreisung der Juden durch die Nationalsozialisten geriet der reichsweit initiierte Pogrom gegen die Juden vom 9. auf den 10. November 1938. Er traf auch einen so abgelegenen Landstrich wie Neustadtgödens und das angrenzende Grashaus mit voller Gewalt. Zu diesem Zeitpunkt vermittelte Robert de Taube auf dem Gut jungen Juden eine landwirtschaftliche Ausbildung (Hachscherah). Ein entsprechendes Zertifikat war notwendig für die angestrebte Auswanderung nach Palästina, denn ansonsten ließ Großbritannien, die Mandatsmacht für Palästina, diese nicht zu. Es gab außer Horsten nur noch wenige Orte im Reich, an denen eine solche Ausbildung überhaupt möglich war, denn jüdische Landwirte waren ohnehin schon immer selten gewesen und zu diesem Zeitpunkt fast nicht mehr vorhanden.
Das Gutshaus des Horster Grashauses im Mai 1971
(© Sammlung Pohl, Lexington, Kentucky)
Gegen ca. 3 Uhr früh am 10. November 1938 erreichte der Aktionsbefehl der übergeordneten SA-Standarte 1 in Emden den zuständigen SA-Sturm 38/1 von Gödens per Telefon. Die Anweisung lautete:
1. Die im Sturmbereich wohnenden Juden sind
sofort festzunehmen.
2. Gelder und Wertsachen, die sie im Besitz haben,
sind sicherzustellen.
3. Falls sich im Sturmbereich eine Synagoge
befindet, ist diese niederzubrennen. 8
Die Synagoge von Neustadtgödens wurde nicht zerstört, da sie inzwischen an einen nichtjüdischen Unternehmer verkauft worden war, der plante, hier Wohnungen einzurichten. Ziel der unverzüglich nach dem Zusammentreffen der SA-Leute auf dem Alarmplatz Schulhof beginnenden Ausschreitungen waren die sieben in Neustadtgödens zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Juden und die elf Juden auf dem Horster Grashaus. Mit der Ausnahme der schwerkranken Johanna de Taube, der Ehefrau von Salomon de Taube, wurden sie am frühen Morgen aus dem Schlaf heraus festgenommen und zu einem Sammelpunkt verschleppt.
Auf dem Platz neben der Gastwirtschaft „Stadt Hannover“ mussten sie unter Bewachung zunächst einige Stunden im Freien öffentlich ausharren. Im schräg gegenüberliegenden „Sturmbüro“ der SA, das sich in der „Alten Pastorei“ befand, konfiszierte derweil die SA die Geld- und Wertsachen. Die Opfer wurden einzeln hineingebracht und mussten Bargeld und Wertsachen wie Uhren und Schmuck auf den Tisch legen. Später erfolgten noch Leibesvisitationen. Der Schriftführer des SA-Sturms fertigte in dreifacher Ausfertigung eine Liste an, in der er die Namen der Festgenommenen und die abgezwungenen Werte eintrug. Der Ford-Kraftwagen Robert de Taubes wurde mit 1.115,– RM beziffert.
Zur Pflege ihrer Mutter wurde Käthe de Taube nach Hause entlassen. Die SA führte gegen neun Uhr sechzehn Personen zum „Hotel zur Deutschen Eiche“, das der Synagoge schräg gegenüberlag, und sperrte sie dort in einen Saal. Die anderen jüdischen Frauen - Bertha Cohen und Rosa Stein aus Neustadtgödens sowie Anneliese Meyersohn, Edith Pinkus und Rita Pinkus vom Hoster Grashaus - kamen auf Order der SA-Standarte Emden einige Stunden später frei. Sie durften anschließend nicht ihre von SA-Posten bewachten Häuser verlassen. Das galt auch für die nichtjüdische Ehefrau von Alfred Weinberg, der Erschießung angedroht wurde, als sie aus ihrem Haus trat.
Im Laufe des frühen Nachmittags inspizierten drei höhere NS-Funktionäre die Männer in dem provisorischen Gefängnis, darunter der NSDAP-Kreisleiter und der SA-Sturmbannführer. Sie sollen zur Verschärfung der Situation beigetragen haben. Man bezichtigte Robert de Taube fälschlich des Besitzes von Munition und bedrohte ihn. Über die kommende Nacht wurden die Männer im Saal festgehalten, Decken und Kissen hatten die jüdischen Frauen zu bringen. Verpflegung besorgte der kurzfristig zur Klärung laufender Viehverkäufe unter Bewachung zum Grashaus gebrachte Robert de Taube aus eigenem Besitz.
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