Es würde uns auch nicht stören, wenn man das halbe Grundeinkommen in erster Betrachtung als das marktwirtschaftliche, die Eigenverantwortung und Kreativität zusätzlich anregende Grundeinkommen wahrnimmt. Man kann es sich gut in der liberalen, pluralistischen Demokratie vorstellen – und zwar nur dort. Ein vollwertiges bedingungsloses Grundeinkommen ist ein viel totaleres Kaliber und passt auch, vielleicht sogar besser, in eine totalere, unfreiere Gesellschaft irgendeiner „brave new world“ 19.
Nach seinem Grundaffekt kommt die Idee eines halben Grundeinkommens nicht aus der moralischen Bitterkeit der Kritik an einem mächtigen und ungerechten System, sondern aus der heiteren Extrovertiertheit bei der Weiterentwicklung von guten und weniger guten Systemelementen. Wir sind von der Bedeutung – ja von der Weisheit – der in Demokratie und Marktwirtschaft über Jahrzehnte gewachsenen Institutionen überzeugt. Das gilt insbesondere für die Arbeitslosenversicherung und die konventionelle Arbeitsmarktpolitik.
Nicht die große rhetorische Pose des Entwurfs einer Utopie ist also unsere Sache, sondern die sorgfältige Planung einer pragmatischen Reiseroute zu einer gerechteren Arbeitsgesellschaft. Wir sind überzeugt, dass viele Menschen bereit sind, diesen Weg zu gehen. Zwischen den einzelnen Kapiteln wollen wir in insgesamt sieben Erfahrungsberichten 20zeigen, wie Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen und Lebenswelten die Idee eines Grundeinkommens auf ihre ganz besondere Weise bewerten.
Wenn bei uns 21, so auch in diesem Zusammenhang, von Gerechtigkeit die Rede ist, dann ist auch von Philosophen die Rede, mit denen wir und unsere Leser in Dialog treten wollen. Immer wieder kommen sie, ausdrücklich oder „im Hinterkopf“, zu Wort, indem wir zum Beispiel fragen:
Wäre der Ahnherr der Aufklärung und Pflichtethik Immanuel Kant damit einverstanden, dass wir vorgemerkte Arbeitslose von der Vermittlungspflicht weitgehend entbinden?
Was könnte Hannah Arendt, die sich in einem ihrer Hauptwerke ganz grundlegend mit dem Tätigsein des Menschen beschäftigt hat, 22dem Gedanken abgewinnen, dass sich in der digitalisierten Arbeitswelt die Erwerbsarbeit und die Nichterwerbsarbeit, ja sogar die Ausbildung und die Bildung, immer ähnlicher werden, was unter Umständen die gesellschaftlichen Bindungskräfte wieder stärken könnte?
Dürfen wir mit Bezug auf das Denken unseres Zeitgenossen Axel Honneth 23, der einer der wichtigsten Denker der „Anerkennung“ als dem sozialsten und wechselseitigsten Grundbedürfnis des Menschen ist, damit rechnen, dass bald auch ehrenamtliche Arbeit oder Familienarbeit zu einer vollwertigen gesellschaftlichen Anerkennung des Individuums beitragen werden?
Am Ende des Buches unterziehen wir die Idee eines halben Grundeinkommens einem philosophischen Gerechtigkeitscheck. Dabei stützen wir uns vor allem auf den Begriff der Gerechtigkeit, wie ihn der Harvard-Philosoph Michael J. Sandel entfaltet hat 24. Das geschieht mit viel Realitätssinn und inspiriert zugleich, denn Sandel zufolge manifestiert sich Gerechtigkeit in drei wesentlichen Dimensionen: „Nützlichkeit“, „Freiheit und Würde“ sowie in „Werten und Tugenden“. Sandels Clou ist: Nicht allein Freiheit und Würde der einzelnen Person, sondern auch Nützlichkeit und Wirtschaftlichkeit unserer kollektiven Unternehmungen sind trotz aller moralischen Grenzen des Marktes Dimensionen der Gerechtigkeit. Entscheidend sind aber die dritte Dimension und der Appell: Denken wir immer wieder gemeinsam über Sinn und Zweck unserer sozialen Praktiken, unsere Institutionen und über die Werte nach, die das Gemeinwohl bestimmen sollen. Es geht dabei nicht um wahr oder falsch im Sinne der objektiven Wissenschaften oder um vollständige einvernehmliche Problemlösungen, sondern – gut aristotelisch – um die begründete Hoffnung, dass aus dem vernunftgeleiteten öffentlichen Dialog über das Sein ein kluges und doch weithin verbindliches Sollen entspringen kann.
Wir vertreten in unserem Philosophieren also so etwas wie einen pragmatischen „moralischen Realismus“ 25, weil wir überzeugt sind, dass es „von unseren Privat- und Gruppenmeinungen unabhängige moralische Tatsachen“ gibt, die objektiv bestehen und über die man trefflich streiten kann, 26über die man aber auch trefflich streiten muss, weil sie uns nicht allen auf die gleiche Weise und jedenfalls nicht als Tatsachen an sich zugänglich sind.
Und wir erwarten immer noch von der Philosophie, was Jürgen Habermas zuletzt – wieder einmal – auf den Punkt gebracht hat: „Sie (die Philosophie) darf von Haus aus nicht vor dem Komplexitätswachstum unserer Gesellschaft und unseres immer weitergehend spezialisierten Wissens von der Welt resignieren, wenn sie – wie Kant zu seiner Zeit – ihre Zeitgenossen nach wie vor mit Gründen dazu ermutigen will, von ihrer Vernunft einen autonomen Gebrauch zu machen und ihr gesellschaftliches Dasein praktisch zu gestalten.“ 27
So viel scheint uns gewiss: Die Idee eines halben Grundeinkommens wird sich ihren fixen Platz im öffentlichen Vernunftgebrauch erobern. Denn seine Einführung kann die Spielregeln der Arbeitsgesellschaft recht grundlegend und auf insgesamt vorteilhafte Weise verändern.
1Zu den ethischen Grundlagen und den fachlichen Eckpunkten einer moralischen Arbeitsmarktreform siehe Georg Grund-Groiss / Philipp Hacker-Walton: Arbeit und Gerechtigkeit. Wien 2019.
2Thomas Mann: Der Zauberberg. Frankfurt am Main 2015, S. 9.
3Ein Begriff in der politischen Arena der 2000er-Jahre, mit viel öffentlicher Resonanz gebraucht auch vom damaligen österreichischen SPÖ-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer.
4G. W. F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts, § 257. Wir interpretieren Hegel so, dass sich der „objektive Geist“ in den Familien, Firmen, Organisationen, in den Vereinen und den Kirchen verwirklicht. Aber erst im Staat und seinen Institutionen kommt in paradigmatischer Form zum Ausdruck, was eine Gesellschaft zu ihrer Zeit jeweils für moralisch richtig hält. Der demokratische Rechts- und Wohlfahrtsstaat ist in dieser Hinsicht zweifellos bereits ein Ideal. Aber auch dieses Ideal ist geschichtlich, wird vom „Formwandel der sozialen Integration“ (Jürgen Habermas, siehe Fußnote 27) beeinflusst und muss daher zuweilen reformiert werden, insbesondere wenn es sich als bedroht erweist.
5Bei einem Einschaltgrad des AMS am gesamten Stellenmarkt von „bloß“ 42 Prozent.
6Wir haben schon in „Arbeit und Gerechtigkeit“ darauf hingewiesen, wie sehr der universelle Ruf nach Qualifizierung in seinem Kern meritokratisch ist und wie sehr er jene kränken kann, die nicht qualifizierungsfähig oder -willig sind.
7Salopp gesprochen: Die einen finden es nicht richtig, dass viele andere bei der Stellenvermittlung gar nicht mehr „gefordert“ werden, ihnen aber schon offene Stellen zugemutet werden, die sie im Grunde ablehnen. Andere wiederum empfinden die „Forderung“, sie sollten sich doch bitte „fördern“ (sprich in Nachfragebereichen qualifizieren) lassen, als eine Zumutung bzw. je nach Berufsbiografie als demütigend.
8Im September 2020 erkannte die österreichische Datenschutzbehörde mit Bescheid, dass die Steuerung von Betreuung und Förderung arbeitsloser Menschen per „AMS-Algorithmus“ einer gesetzlichen Deckung entbehrt. Im Dezember hob das Bundesverwaltungsgericht nach Beschwerde des AMS diesen Bescheid wieder auf.
9Die Konzepte werden im 4. Kapitel kurz besprochen.
10Was polizeilich richtig gedacht ist, da selbstverständlich vorsätzliche Regelverletzungen vorkommen. In der österreichischen Polizei selbst wurde im Übrigen 2019 eine eigene „Task Force Sozialbetrug“ eingerichtet.
11Siehe dazu Barbara Prainsack: Vom Wert des Menschen. Wien 2020, S. 163. Für die Autorin ist das Konzept der staatlichen Jobgarantie die „falsche Antwort auf die richtige Frage“.
Читать дальше