Wenn eine Unternehmensleitung dagegen das bebaute Grundstück von ihrem vorhandenen Bankguthaben bezahlt, spricht sie nur Aktivkonten an, und zwar:
1 Anlagevermögen (bebaute Grundstücke)
2 Bankguthaben.
In diesem Fall bleibt die Bilanzsumme unverändert, und da nur eine „ Vermögensumschichtung“ auf zwei Aktivkonten erfolgt, nennt man diese Veränderung in der Bilanz den „Aktivtausch“.
Bezahlt die Unternehmensleitung die Lieferantenrechnung aus einem früheren Kauf durch Banküberweisung, so werden ihre Verbindlichkeiten geringer, und ihr Bankguthaben reduziert sich ebenfalls.
Verbindlichkeiten sind ein Passivposten und Bankguthaben ein Aktivposten.
Sie wissen ja, wenn beides gleichzeitig geringer wird, verringert sich auch die Bilanzsumme, und wir sprechen bei dieser Veränderung in der Bilanzsumme von einer „ Bilanzverkürzung“.
In einem anderen Fall akzeptiert die Unternehmensleitung für eine Verbindlichkeit einen Schuldwechsel.
Was für Konten spricht sie an?
Hier werden nur Passivkonten angesprochen, die Bilanzsumme verändert sich also nicht; denn wir haben jetzt lediglich eine Kapitalumschichtung und nennen diese Veränderung in der Bilanz den „Passivtausch“.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach Aufwendungen und Erträgen unterteilt.
Auf der Aufwandsseite stehen die Roh-, Betriebs stoff- und Personalkosten, Abschreibungen, Zinsaufwendungen und sonstigen Kosten.
Die Ertragsseite beinhaltet die Erlöse, Bestandsveränderungen und sonstigen Erträge.
Der Gewinn bzw. Verlust ergibt sich als Differenz zwischen dem Gesamtaufwand und dem Gesamtertrag.
Das Unternehmen hat mit der Erfassung der vorangegangenen Geschäftsvorfälle keinen Gewinn erwirtschaftet.
Woran mag das liegen? Die Unternehmensleitung hat zwar die Bestandsveränderungen zwischen den beiden Bilanzen erfasst, jedoch nicht die Erfolgskonten und damit auch noch nicht die erfolgswirksamen Geschäftsvorgänge in die Schlussbilanz übertragen.
Es werden also erst die Erfolgskonten über die „Gewinn- und Verlustrechnung“ abgeschlossen, und dann erfolgt die Übertragung des Saldos aus der „Gewinn- und Verlustrechnung“ in die Bilanz.
Das aktienrechtliche Schema der „ Gewinn- und Verlustrechnung“ sieht keine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge vor, sondern verlangt eine Staffelrechnung.
Die Staffelrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung :
1 UMSATZERLÖSE
2 + Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an halbfertigen und fertigen Erzeugnissen
3 Andere aktivierte Eigenleistungen
4 Sonstige betrieblich Ertrage
5 a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6 Summe Personalaufwendungen
7 Abschreibungen auf immaterielle und Sachanlagevermögen
8 Sonstige betriebliche Aufwendungen
9 + Beteiligungsergebnis
10 + Erträge auf Finanzanlagen und Wertpapiere
11 + Zinsen und ähnliche Erträge
12 - Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere
13 - Zinsaufwendungen __________________________________________________________
14 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
15 + außerordentliche Erträge
16 - außerordentliche Aufwendungen
17 SALDO AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS
18 - Steuern vom Einkommen und Ertrag
19 - sonstige Steuern ____________________________________________________________
20 JAHRESÜBERSCHUSS / JAHRESFEHLBETRAG
Merke :Die „Gewinn- und Verlustrechnung“ zeigt auf, mit welchen Aufwandsarten und mit welchen Ertragsarten die Veränderungen des Vermögens, der Schulden und des Eigenkapitals erreicht werden.
Die „Gewinn- und Verlustrechnung“ ist zeitraumbezogen.
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