Forum Verlag Herkert GmbH - Das 1x1 der Baumkontrolle

Здесь есть возможность читать онлайн «Forum Verlag Herkert GmbH - Das 1x1 der Baumkontrolle» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Das 1x1 der Baumkontrolle: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Das 1x1 der Baumkontrolle»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Baumkontrolle und Baumpflege sind wichtige Bestandteile der Verkehrssicherungspflicht. Auch 50 Jahre nach dem Grundsatzurteil des BGH dazu.
Es sind Themen, die jeden Baumbesitzer betreffen, egal ob Kommune, Unternehmen oder Privatmann.
Direkt vor Ort – am Baum – muss über die Bruchgefährdung und Standsicherheit jedes einzelnen Baums entschieden werden.
Mit dem «1x1 der Baumkontrolle» können Baumbesitzer und Facharbeiter in der Garten- und Grünpflege einfach und korrekt die regelmäßigen Kontrollen durchführen und dokumentieren. Das Buch orientiert sich dabei an den von der FLL entwickelten Richtlinien zur Sichtkontrolle (VTA Ausgabe 2020).
Die verschiedenen Schadensursachen wie Pilz- oder Insektenbefall aber auch Krankheiten oder Beschädigungen sind im Buch beschrieben und bebildert. Eine Diagnose sowie die Ableitung der nötigen Maßnahmen gelingt sicher und schnell.
Auch für Trends wie Slacklines an Bäumen werden Schutz- und Pflegemaßnahmen vorgestellt. Weitere Aspekte der Arboristik sind in den Erläuterungen zur Kronensicherung, Großbaumverpflanzung und Seilklettertechnik (SKT) beachtet.
Abschließend sind im Handbuch Baumschnitt-Maßnahmen und Standortverbesserungsmöglichkeiten für die Baumpflege nach ZTV-Baumpflege 2017 behandelt.
Um bei Streitigkeiten oder gar Unfällen abgesichert zu sein, helfen die Muster und Vorlagen bei der lückenlosen Dokumentation.
Das E-Book besteht aus einer digitalen Ausgabe des kompletten Handbuchs im EPUB-Format.
Dieses bietet folgende Vorteile:
– Vor Ort kontrollieren:Mit den Abbildungen zu Krankheiten, Pilzen und Insekten können während der Baumschau festgestellte Schäden schnell zu geordnet werden!
– Maßnahmen ergreifen:Zu allen Schäden und Krankheiten enthält das Buch eine Gefahreneinschätzung sowie Vorschläge für Schutz- oder Pflegemaßnahmen. So handeln Baumbesitzer richtig!
– Praktisch: Für die Arbeit am PC oder unterwegs unterstützt das E-Book mit komfortablen Suchfunktionen und praktischen Verlinkungen.
Dieses Werk ist genau das Richtige für:
Baumkontrolleure, Baumpfleger, Gärtner, Forstwirte und Sicherheitsverantwortliche in Fachbetrieben, Park- und Schlossverwaltungen sowie Bauhöfen und Grünflächenämtern der Kommunen. Aber auch für interessierte Baumbesitzer in Gastronomie, Hotelerie und Privatwald und -garten.
Inhaltskurzübersicht:
Einstieg in die Baumkontrolle
– Rechtliche Grundlagen, FLL Baumkontrollrichtlinie 2020 und aktuelle Rechtsprechung
– Natur- und Artenschutz ÜBERARBEITET
Regeln und Technik der Baumkontrolle
– Organisation und Umsetzung der Baumkontrolle
– Schritt-für-Schritt-Anleitung vor Ort
– Kontrollarten und besondere Kontrollen
Abiotische Schäden am Baum
– Astbruch/Astwurf
– Baumfremder Bewuchs
– Bodenverdichtung
– Nährstoffschäden
– Risse/Schnittwunden
– Stamm- und Stockaustriebe
– Wetterbedingte Schäden (Blitzschlag, Frost, Hagel, Sonnenbrand, Windwurf, …)
Biotische Schäden am Baum
– Schädigende Pilze
– Schädigende Insekten
– Schädigende Pflanzen
– Schädigende Bakterien und Viren
Pflegemaßnahmen nach ZTV-Baumpflege 2017
– Jungbaumpflege
– Schnittmaßnahmen (Form- und Kopfschnitt, …)
– Standortverbesserung
– Fachgerechte Sicherung (Kronensicherung, …)

Das 1x1 der Baumkontrolle — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Das 1x1 der Baumkontrolle», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Voraussetzung der Fahrlässigkeit ist die Vorhersehbarkeit der Gefahr. Vorkehrungen für alle abstrakt denkbaren Schadensrisiken können regelmäßig nicht verlangt werden, sondern nur die Vorsorge gegen eine konkrete Gefahr. Diese liegt vor, wenn ein Schadenseintritt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Eine rein theoretische Gefahr, dass ein Dritter durch einen Baum geschädigt werden kann, reicht zur Begründung einer Handlungspflicht nicht aus.

Kein Verschulden liegt vor, wenn der durch einen Baum eingetretene Schaden auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Darunter versteht man ein unabwendbares Ereignis, das auch durch Anwendung äußerster, den Umständen nach möglicher und dem Betreffenden zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden war. Es handelt sich um ein unvorhersehbares Wirken von Naturkräften, das dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen ist. Dabei beruhen Schäden durch Bäume, die bei stürmischem Wind der Stärke neun nach Beaufortskala [16]umstürzen, nicht automatisch auf höherer Gewalt. Dies ist nur dann der Fall, wenn das Umstürzen des Baums ein nicht vorhersehbares Ereignis darstellt, dem mit angemessenen und zumutbaren Mitteln nicht rechtzeitig begegnet werden konnte. Entscheidend ist daher, dass zuvor keine verkehrsgefährdenden Schadsymptome {Schadsymptome, verkehrsgefährdend} erkennbar waren. Nach dem LG Köln [17]ist einer Kommune die lückenlose Kontrolle des Stadtgebiets innerhalb weniger Tage nach einem Sturm nicht zumutbar. Dagegen trifft nach dem OVG Münster [18]den Verkehrssicherungspflichtigen für einen Behördenparkplatz die Pflicht, bei einem Druckzwiesel nach einem Sturm unverzüglich eine fachmännische Untersuchung durchzuführen.

Rechtsfolge der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist ein Schadensersatzanspruch des Geschädigten in Geld, der den Vermögensschaden und ggf. auch einen Schmerzensgeldanspruch umfasst. Dieses zivilrechtliche Haftungsrisiko ist versicherbar.

Amtshaftung {Amtshaftung}

Ein Hoheitsträger wie der Staat oder die Gemeinde haftet bei der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich wie eine Privatperson nach § 823 Abs. 1 BGB. Soweit der Hoheitsträger jedoch hoheitlich tätig wird, haftet er nach den Regeln der Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). Voraussetzung hierfür ist, dass die Verkehrssicherungspflicht durch einen gesetzlichen Organisationsakt ausdrücklich als hoheitliche Aufgabe qualifiziert wurde. Alle Bundesländer außer Hessen haben in ihren Landesstraßengesetzen die sich aus der Überwachung der Verkehrssicherung ergebenden Aufgaben als öffentlich-rechtliche Amtspflicht geregelt. In diesen Fällen greift daher die Amtshaftung.

Bei der Amtshaftung haftet im Außenverhältnis zum Geschädigten nur der Hoheitsträger und nicht der Bedienstete persönlich. Nur im Innenverhältnis (Hoheitsträger – Bediensteter) ist der Rückgriff des Hoheitsträgers bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Bediensteten möglich (Art. 34 Satz 2 GG). Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn dasjenige außer Acht gelassen wird, was sich einer umsichtigen, verständigen Person aus dem Verkehrskreis des Handelnden hätte aufdrängen müssen. Es ist von einem hohen Maß an unentschuldbarer Pflichtverletzung auszugehen.

Strafrecht {Strafrecht}

Neben der Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz kann auch eine strafrechtliche Haftung, d. h., die Verurteilung zu Geld- oder gar Freiheitsstrafe in Betracht kommen. Die maßgeblichen Straftatbestände sind die fahrlässige Körperverletzung (§ 22 StGB) und die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB). Fahrlässig im strafrechtlichen Sinne handelt, wer einen Straftatbestand, wie z. B. eine Körperverletzung, rechtswidrig verwirklicht, ohne dies zu wollen oder zu erkennen, aber wenn ihm dies vorwerfbar ist. Ob sich ein Bediensteter im Zusammenhang mit der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht strafbar gemacht hat, entscheidet sich danach, ob er die erforderliche Sorgfalt nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen außer Acht gelassen hat. Es kommt – anders als im BGB – nicht auf das in dieser Stellung allgemein geforderte Wissen an, sondern darauf, welche Einsichts- und Handlungsfähigkeit ihm persönlich zugemutet werden konnte. Die strafrechtliche Verantwortung ist immer höchstpersönlich, sie lässt sich weder auf Dritte abwälzen noch versichern.

Fußnoten:

[1]

BGH NJW 2013, 48 m. w. N.

[2]

BGH NZV 1989, 346; vgl. im Einzelnen Hilsberg BayVBl. 2012, 492

[3]

BGH NJW 2004, 3328

[4]

OLG Celle NJW 1957, 1637; OLG Frankfurt NJW 1989, 2824; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 29.04.2003, Az.:7 K 300/00

[5]

BGH NJW 2001, 2019; NJW 2004, 1449

[6]

Voraussetzung: Die Regel ist in der Fachpraxis erprobt und bewährt; maßgebend ist die Durchschnittsmeinung, die sich in Fachkreisen gebildet hat.

[7]

Herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)

[8]

Herausgegeben vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN)

[9]

Herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV)

[10]

Herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)

[11]

Herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)

[12]

Herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

[13]

Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG), herausgegeben von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - SVLFG

[14]

Herausgegeben von der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA)

[15]

Die RSA sind Bestandteil der VwV-StVO (Ziffer I VwV-StVO zu § 43 Abs. 3 Nr. 2).

[16]

Nach der Beaufortskala liegt Sturm erst ab einer Windstärke von neun Beaufort vor; OLG Brandenburg, Urt. v. 22.10.2015, Az.: 5 U 104/13, ließ allerdings bereits eine Windgeschwindigkeit von acht Beaufort ausreichen.

[17]

LG Köln, Urt. v. 05.05.2015, Az.: 5 O 409/14

[18]

OVG Münster, Beschl. v. 13.07.2016, Az.: 1 A 1194/15

картинка 4 Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

{Verkehrssicherungspflicht, bei Bäumen}

Allgemeines zur Durchführung der Kontrollen

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind Baumkontrollen grundsätzlich nur an Stellen durchzuführen, an denen auch ein Verkehr stattfindet. Dies betrifft v. a. Bäume und baumartige Gehölze an Straßen, in öffentlichen Grünanlagen, auf Spiel- und Sportplätzen sowie Friedhöfen, an Kindergärten und Schulen und in Wohnanlagen. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen richten sich generell nach den im Einzelfall vorhersehbaren Risiken und danach, welche Vorkehrungen aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten geboten sind. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere [1]:

Zustand des Baums (Alter, Baumart, Vorschädigungen, Vitalität)
Standort des Baums (z. B. an einer öffentlichen Straße, in einer öffentlichen Parkanlage, neben baulichen Anlagen, an privaten Waldwegen oder im Waldbestand)
Art des Verkehrs (Verkehrsbedeutung und Verkehrshäufigkeit bei öffentlichen Straßen, fließender oder ruhender Verkehr, Kfz- oder Fahrradverkehr)
berechtigte Sicherheitserwartungen des jeweiligen Benutzers (mit welchen Gefahren muss der Benutzer rechnen und welche kann er erkennen; stark frequentierte Straße oder öffentlicher Feldweg, innerörtliche Parkanlage oder naturbelassener Steig im Wald)
Art der drohenden Schadensfolgen (Sachschäden oder auch Körperschäden, Schadenshöhe)
Zumutbarkeit der erforderlichen Maßnahmen (Berücksichtigung von Kosten und ökologischen Interessen an der Erhaltung von Baumbeständen; je größer die Wahrscheinlichkeit der Schädigung und je schwerer der drohende Schaden ist, desto höher ist das Maß des wirtschaftlich Zumutbaren)
Status des Verkehrssicherungspflichtigen (Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht sind bei einer Behörde höher als bei einer Privatperson; dies gilt aber nicht bei privaten Waldbesitzern: Diese müssen den gleichen Sicherheitsstandard einhalten wie die öffentliche Hand [2].)

Im Ergebnis ist eine Gesamtabwägung aller Gesichtspunkte vorzunehmen.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Das 1x1 der Baumkontrolle»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Das 1x1 der Baumkontrolle» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Das 1x1 der Baumkontrolle»

Обсуждение, отзывы о книге «Das 1x1 der Baumkontrolle» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x