Martin Weber - 5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen

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5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen: краткое содержание, описание и аннотация

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Perfekt vorbereitet in die Bilanzbuchhalterprüfung (VO 2015)
Die Bilanzbuchhalterprüfung zählt zu den anspruchsvollsten kaufmännischen Weiterbildungsabschlüssen der IHK. Mit der Reihe „5 vor“ bereiten Sie sich „auf den letzten Metern“ sicher auf die Prüfung zum Bilanzbuchhalter vor.
Die Inhalte dieses Titels sind speziell auf den Handlungsbereich „Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen“ abgestimmt. Aufbau und Struktur orientieren sich dabei am offiziellen Rahmenplan der aktuellen Prüfungsverordnung für Bilanzbuchhalter vom 26. 10. 2015.
Leicht verständlich, mit anschaulichen Beispielen, zahlreichen Abbildungen und Hinweisen werden die wesentlichen Kernthemen dieses Handlungsbereichs, u. a. Buchführung, Bilanzierung sowie Jahresabschluss nach HGB und IAS/IFRS, erläutert. Kontrollfragen am Ende eines jeden Kapitels und ein gesondertes Kapitel mit Übungsaufgaben helfen zusätzlich, Ihr Prüfungswissen gezielt aufzufrischen, zu überprüfen und zu vertiefen.
Alle Kontrollfragen stehen zudem als digitale Lernkarten für Smartphone, Tablet und PC kostenlos zur Verfügung.
Die „5 vor“-Reihe – die schnelle und effiziente Vorbereitung auf die Prüfung.
Die Reihe „5 vor“ deckt sämtliche Handlungsbereiche der Bilanzbuchhalterprüfung ab. Weitere Titel zu den anderen Handlungsbereichen finden Sie unter go.nwb.de/bibu.
Inhaltsverzeichnis:
Relevante Prüfungsinhalte ausgerichtet am offiziellen Rahmenplan (VO 2015):
Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfassen und daraus Buchungen ableiten.
Die Buchführung so organisieren, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann.
Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach von Vermögensgegenständen, Schulden, Eigenkapital und Rechnungsabgrenzungsposten nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften durchführen.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen nationalem und internationalem Recht gegenüberstellen.
Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie die Ergebnisauswirkungen der Bewertungsmaßnahmen darstellen.
Bestandteile des Jahresabschlusses, Inhalte und Aussagen der Bilanz, der Gewinn-und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung, des Eigenkapitalspiegels und des Anhanges beherrschen und den Lagebericht erstellen sowie hierzu die Regelungen nach den International Financial Reporting Standards und den International Accounting Standards zuordnen und den Segmentbericht im Überblick erläutern.
Grundzüge der Konzernrechnungslegung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften erkennen und die Buchungen für die Kapitalkonsolidierung nach nationalem Bilanzrecht durchführen.
Bilanzielle Auswirkungen unterschiedlicher Gesellschaftsformen im Handels- und Steuerrecht berücksichtigen.
Übungsaufgaben.

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Doppik

Die öffentliche Verwaltung führt die Rechnungslegung entweder nach den Grundsätzen der Kameralistik oder der Doppik durch. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen finden sich u. a. in den jeweiligen Gemeindeordnungen, im Haushaltsgrundsätzegesetz, in den Landeshaushaltsordnungen sowie in der Bundeshaushaltsordnung.14

Normierung im Steuerrecht

Die grundlegenden Normen hinsichtlich der Führung von Büchern und Aufzeichnungen finden sich in den §§ 140 bis 148 AO. Gemäß § 140 AO hat jeder, der nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, die Verpflichtungen, die ihm nach anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen.

Des Weiteren finden sich auch in Einzelsteuergesetzen wie im UStG (z. B. § 14b UStG), im EStG (z. B. § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG) oder im AStG (z. B. § 17 AStG) Vorschriften zur Rechnungslegung.

15

Rechtsentwicklung

Die Entwicklung der Rechnungslegungsstandards ist in Deutschland seit einigen Jahren durch die Konzentration der internationalen Kapitalmärkte sowie durch die Globalisierung der Waren- und Dienstleistungsmärkte beeinflusst. So ist das am 1. 1. 1900 in Kraft getretene HGB u. a. durch folgende Gesetze geändert worden:

картинка 27 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich(KonTraG, 1998)
картинка 28 Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz(KapAEG, 1998)
картинка 29 Transparenz- und Publizitätsgesetz(TransPuG, 2002)
картинка 30 Bilanzrechtsreformgesetz(BilReG, 2004)
картинка 31 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz(BilMoG, 2009)
картинка 32 Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz(MicroBilG, 2012)
картинка 33 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz(BilRUG, 2015)

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US-GAAP und IAS/IFRS

International agierende Konzerne haben aber seit jeher Kritik an der Konzernrechnungslegung nach deutschem Recht geübt. Das Bestreben dieser Konzerne war eine weitestgehende Annäherung, wenn nicht sogar eine unmittelbare Umsetzung des internationalen Normengefüges von US-GAAP1) und IAS/IFRS2).

Auf diese Bedürfnisse hat der Gesetzgeber in einem ersten Schritt durch das KapAEG vom 24. 4. 1998 reagiert. Die Hauptänderung dieses Gesetzes war die Regelung des § 292a HGB. Hiernach war es den deutschen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach deutschem Recht zu verzichten.

Die Regelung des § 292a HGB war jedoch nur befristet bis zum 31. 12. 2004 anzuwenden. Die EU-Wirtschaftsminister haben am 6. 6. 2002 eine Verordnung verabschiedet, der zur Folge ab dem Jahr 2005 alle börsennotierten Unternehmen IAS/IFRS als Pflichtstandard anzuwenden haben (vgl. § 315a HGB). Bilanzierten die betroffenen Unternehmen bereits nach US-GAAP, galt eine Übergangsfrist für Geschäftsjahre, die vor dem 1. 1. 2007 beginnen (vgl. Art. 57 EGHGB).

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Geschichte der Buchführung

Schon seit Jahrtausenden führen die Kaufleute Aufzeichnungen über ihre Geschäftstätigkeit, da zuverlässiges kaufmännisches Handeln nur möglich ist, wenn der Akteur über die finanzielle Auswirkung seiner Taten Bescheid weiß. So wurden beispielsweise bereits 3500 v. Chr. bei den Sumerern Abrechnungen für Lebensmittel auf Tontafeln vorgenommen.

Die doppelte Buchführung wie wir sie heute kennen kann erstmals für 1340 nachgewiesen werden. Sowohl in Italien (Genua, Venedig und Florenz) als auch in Lübeck wurden aus dieser Zeit Hauptbücher gefunden, die Einnahmen und Ausgaben nach verschiedenen Kostenarten aufgliederten. Eine Bilanz im heutigen Sinne wurde wohl erstmals 1511 von den Fuggern erstellt.

Aufgaben des Rechnungswesens

Die heutige Aufgabe des betrieblichen Rechnungswesens ist es, alle Vorgänge in einem Betrieb zu erfassen und auszuwerten. Auf der Grundlage des Zahlenmaterials seines Betriebes – ergänzt um weitere Daten (Ziele, Prognosen, etc.) – kann der Kaufmann so die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens überprüfen und für die Zukunft planen. Das betriebliche Rechnungswesen gliedert sich dabei in folgende Teile:

картинка 34 Buchführung
картинка 35 Kosten- und Leistungsrechnung
картинка 36 Statistik
картинка 37 Planung
картинка 38 Controlling

18 Buchführung (Finanzbuchhaltung):

Buchführung

In der Finanzbuchhaltung werden die Geschäftsvorfälle des Unternehmens chronologisch geordnet, planmäßig und vollständig für jeweils einen bestimmten Zeitraum, das Geschäftsjahr, aufgezeichnet. Die Buchführung hat somit folgende Aufgaben:

картинка 39 Aufzeichnungen aller Veränderungen des Vermögens und der Schulden
картинка 40 Darstellung von Vermögen und Schulden zu einem bestimmten Stichtag
картинка 41 Ermittlung des Periodenerfolgs
картинка 42 Erfassung der belegmäßigen Nachweise aller Geschäftsvorfälle
картинка 43 Lieferung der Grunddaten für
die Besteuerung,die Kosten- und Leistungsrechnung,die Statistik unddie Planung

19 Kosten- und Leistungsrechnung:

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