Nachdem die Trommeln und Gesänge verstummt waren, verkündete einer der sieben Oberaufseher, der zuvor vom Voodoo-Meister zum Bokor bestimmt worden war, das Urteil, dem eine kurze Begründung folgte. Die Versammelten schrien nach der Urteilsverkündung: „Houay, hou-ay, hou-ay!“ Der Bokor führte nun die Gesetzestexte auf, gegen welche der Delinquent verstoßen hatte, worauf die Anwesenden abermals ihr dreimaliges Hou-ay brüllten. Er schloss mit den Worten: „Vollstrecker – walte deines Amtes!“ Wieder erklangen die Trommeln. Mit jedem feierlichen, gemessenen Schritt, den der Scharfrichter in Richtung des Opfersteins tat, wurden die Intervalle kürzer, bis der Trommelwirbel abrupt endete. Der Vollstrecker setzte sein Instrument an und trennte mit genau sieben Hüben zwischen dem vierten und fünften Nackenwirbel den Kopf vom Körper des Verurteilten, der dabei nur einen kurzen, brennenden Schmerz verspürte und Mund und Augen weit aufriss, bis seine Grimasse in Sekundenbruchteilen regelrecht versteinerte. Das soll wohl bei allen Hinrichtungen so gewesen sein.
Der Vollstrecker musste penibel darauf schauen, dass er die ganze Länge des Sägeblatts – beim ersten und siebten Schub zudem mittels Vorschneider – unter mäßigem Druck, mal schiebend, mal ziehend, ausnutzte, um die vorgeschriebene Zahl der Sägeschnitte einzuhalten. War er zu schnell und der Druck zu groß, trennte er den Kopf bereits mit sechs oder gar fünf Hüben ab. War er zu langsam und der Druck zu schwach, benötigte er mehr als er durfte. Je nach Laune des Oberaufsehers wurde er dann selbst bestraft: Mit teilweisem bis völligem Ausschluss vom Opfermahl oder der Zurückstellung der Paradies-Erlangung für eine mindere bis längere Zeit. Diese konnte im schlimmsten Fall sieben Monate währen.
Der Vollstrecker war also darauf bedacht, sorgsam zu Werke zu gehen. Er konnte ja nicht üben. Das wäre auch nicht sinnvoll gewesen. Selbst für den Fall, dass er zur nächsten Höllenfahrt erneut berufen wurde, war es ihm unmöglich, sich an die letzte zu erinnern, sofern der Abstand mehr als drei Wochen betrug. Und daran, was er unter Umständen falsch oder richtig gemacht hatte. Oftmals half ihm deshalb der Oberaufseher, welcher selbst von einer gelungenen Hinrichtung profitierte, indem er zuvor die richtige Stelle am Hals des tief schlafenden Opfers mit dem Strich eines Permanentmarkers versah. Mehr konnte er nicht tun.
Ich habe vier solcher Hinrichtungen miterlebt. Miterleben müssen. Wenn über einen Delinquenten in der sogenannten „Kammer“ Recht gesprochen wurde, war keiner der Untoten anwesend. Zur Vollstreckung allerdings schon. Aus Gründen der Belehrung und Abschreckung wurden dann nach Sonnenuntergang sämtliche Arbeiterinnen und Arbeiter zusammengetrommelt. Sie mussten sich auf dem Opferplatz hinter den Fischteichen einfinden und hatten ihre Hocker aus den Schlafbaracken mitzubringen. Die Arbeit ruhte in dieser Zeit bis zum Morgengrauen. Die Bergleute fuhren aus, die Korbflechterinnen unterbrachen ihre Tätigkeit, und die Gemüsebauern, Viehhirten und Bediensteten kamen gar nicht erst in den wohlverdienten Schlaf. Alle Untoten hatten an der Zeremonie teilzunehmen. Alle mit Ausnahme derer, die im Krankenrevier lagen. Aber das war stets nur eine Handvoll.
Der Richtplatz war hell erleuchtet. Besonders der weiße Altar. Es schien, als phosphoresziere er. Als käme das Licht aus seinem Inneren. Es wäre wohl ein Zauber, der ihn so leuchten ließ, munkelte man. Hinter ihm befand sich die „Tribüne“, ein langes Podest, auf welchem der Bokor stand, seine Anweisungen gab und die Exekution überwachte. Der Platz zwischen Opferstein und erster Zuschauerreihe, die sogenannte „Bühne“, maß acht Meter und war den „Beschwörern“ vorbehalten, welche die Zeremonie mit absonderlichen Tänzen, maskiert und körperbemalt, einleiteten. Sechs Trommler, je zu dritt an den Seiten, gaben den Takt vor. Auch sie waren martialisch mit groben Zeichnungen beschmiert; die Farben rot und schwarz dominierten hierbei.
Das Makaberste allerdings bestand in der Auswahl des exekutiv Richtenden. Nie war es einer der Lebenden. Kein Aufseher. Keine Schwester. Keiner von jenen, die hier das Sagen hatten. Es handelte sich stets um Untote, die Untote ins Jenseits beförderten. In die Hölle. In die ewige, schlaflose Verdammnis. Wer Glück hatte und seines Amtes ordnungsgemäß waltete, dem konnte eine zuvor ausgesprochene Zurückstellung erlassen werden. Verrichtete er die Vollstreckung allerdings nicht zur Zufriedenheit des Meisters, so verlängerte sich die Wartezeit bis zum Eintritt ins Paradies um ein Vielfaches.
Wer hinrichten „durfte“, respektive musste, bestimmte der Voodoo-Meister, der durch den Bokor zu den Anwesenden sprach, indem er von diesem für die Dauer der Zeremonie Besitz ergriff. In jedem Fall war der Bokor ein Lebender. Zumeist handelte es sich um einen der Oberaufseher. Seltener um Oberschwestern. Doch auch das kam schon mal vor. Von den übrigen Oberaufsehern und -schwestern wurde eine Person für das Amt des Ritualleiters oder der Ritualleiterin zwei Stunden vor der Zeremonie vom Bokor berufen. Es war dies eine Ehre, welche es den Auserwählten gestattete, in der Folge besondere Vergünstigungen zu erhalten: Doppelte Essensrationen, zusätzliche freie Tage, Teilnahme an den Beratungen des „Obersten Rats“ mit Stimmrecht für mindestens drei Jahre und einiges mehr.
Als Untoter konnte man sich nicht weigern, das Amt des Vollstreckers zu bekleiden. Nicht aus moralischen oder mitfühlenden Gründen heraus; Untote kennen solcherlei Empfindungen anderen gegenüber nicht. Das liegt in ihrer Natur. Sie verweigerten das Amt des Vollstreckers nur deshalb nicht, weil sie jeden Befehl mechanisch ausführten. Im völligen Unvermögen, darüber nachdenken zu können, was man da von ihnen verlangte. Untote sprängen, ohne zu zögern, von einer Brücke oder einem Turm, sofern es ein Aufseher verlangte. Sie handeln wie Roboter. Völlig willenlos. Wie dressierte Affen, die auf Kommando Kunststücke vollführen, ohne zu wissen, was sie da eigentlich tun. Jedoch – kein Aufseher setzte das „Leben“ eines Untoten aus einer bloßen Laune heraus aufs Spiel. Schließlich wurde der ja noch gebraucht.
Nachdem der Kopf vom Rumpf getrennt war, wischte der Vollstrecker sein Instrument an der Kleidung des Dahingeschiedenen sauber, steckte es in die Scheide, packte den Kopf mit beiden Händen – der Trommelwirbel erklang abermals –, ging hinüber zum Zaun und spießte den frischen Schädel rechts vom letzten, inzwischen mumifizierten oder zumindest verfaulenden, auf den angespitzten Pfeiler. Ein paar Schläge mit der Faust auf den Kopf – dann steckte dieser unverrückbar auf dem Pfahl. Damit war die Zeremonie für den Vollstrecker beendet. Er konnte, sofern er alles richtig gemacht hatte, aufatmen. Die Gunst des Meisters sollte ihm nun gewiss sein.
Derweil trugen die Untoten, welche den Delinquenten kurz vor der Hinrichtung festgehalten hatten, dessen Körper zum Scheiterhaufen, platzierten ihn in der Mitte und entfachten das Feuer, welches den kopflosen Rumpf innerhalb weniger Stunden verzehrte. Das war das Zeichen, dass der Opferschmaus beginnen konnte. Daran nahmen alle teil.
Wenngleich wir Untoten im Allgemeinen keinen Geschmackssinn besaßen, so hatten wir in jenen Nächten doch welchen. Und großen Appetit auf frisch gebratene Ziegen und Hühner, im Feuer gebackene Kartoffeln und Obst aller Art. Und Bier. Ein besonderer Zauber, so munkelte man, machte dies möglich.
Und während der Kadaver im Feuer des Scheiterhaufens zischte und Mund sowie Augen des abgetrennten Kopfs auf dem Zaunpfeiler in versteinertem Schrei weit geöffnet waren, begann ein jeder von uns mit jedem Bissen zu erahnen, dass es noch andere Gelüste geben mochte als die nach ewigem, tiefem, erholsamem Schlaf am Ende des Tagwerks. Bevor sich diese Ahnung jedoch zu einem regelrechten Gedanken zu manifestieren vermochte, war das Fest vorüber, und man versank wieder in den herbeigesehnten Schlummer auf der Strohmatte seines Ruheplatzes. Nur ein Traum, der blieb. Vage und diffus. Bis man zur nächsten Schicht geweckt wurde. Ein Festmahl? Gestern in der Nacht? Mit Ziegenfleisch und Gerstensaft? War ja wohl lachhaft …
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