Der sogenannte Ehrenmord fällt noch eindeutiger in die Kategorie patriarchalischer Herrschaftsmorde. Er wird mitleidlos geplant und begangen, einzig und allein, um eine junge Frau zu töten, weil sie die Spielregeln nicht beachtet und Eigenmächtigkeiten entfaltet hat, die sie letztlich aus dem Machtgefüge emanzipieren würden. Die Frau wird ermordet, um ein Herrschaftssystem des Schreckens aufrechtzuerhalten. Die von uns so beschönigend bezeichneten Ehrenmorde erfüllen alle Kriterien des Mordes: Sie werden geplant, sie sind heimtückisch (der Täter ist bewaffnet und überrascht das wehrlose Opfer) und sie geschehen aus niederen Beweggründen, nämlich aus Herrschsucht. Zudem stehen sie im Grundsatz einer terroristischen Tat nahe. Es wird sogar eine terroristische Vereinigung gegründet: Der Familienclan – Vater und Brüder des Opfers – legt fest, dass die Tochter/Schwester sterben muss, und bestimmt, dass der Jüngste, der noch unter Jugendstrafrecht fällt, die Tat ausführt.
Familiendrama
Die meisten Tötungsdelikte werden in der Familie begangen. Für einen Krimi erscheinen sie uns zu banal, zu eindeutig, im Grunde unverständlich und zugleich bestens bekannt, ja stereotyp.
Ein Mann tötet seine Kinder, seine Frau und dann sich selbst. Er sticht die Frau ab, die sich von ihm getrennt hat, oder er ermordet die Kinder, damit die Frau sie nicht bekommt. Ein Sohn erschlägt seine Eltern. Eine Mutter tötet ihre Kinder. Gerade diese Taten, die vergleichsweise häufig sind, entziehen sich unserem Verständnis am meisten. Sie machen deutlich, dass Menschen, die töten, sich in einer emotionalen Extremsituation befinden, die für Außenstehende kaum verständlich ist.
In dem in den Medien so beliebten Wort »Familiendrama« steckt übrigens die ganze gesellschaftliche Ratlosigkeit angesichts solcher Taten. Insgeheim nehmen wir an, dass die Frau, die im Ehestreit erstochen wird, ihren Teil zum Drama beigetragen, also provoziert hat. »Zum Streiten gehören immer zwei«, wie es so schön heißt. Tatsächlich aber findet das Drama im Kopf des Mannes statt und hat sich über einen längeren Zeitraum aufgebaut. Sein Leben gerät ihm außer Kontrolle, seine Frau unterwirft sich seinen Konzepten nicht. Nur wenn er sie tötet, gewinnt er die Kontrolle zurück. Nur tot gehört ihm die Frau ganz. Da mischen sich Verlustangst – mit der Geliebten verliert der Verlassene den sozialen Halt, die Lebensperspektive und sein Ich – und Herrschsucht: »Wenn ich dich nicht kriege, kriegt dich keiner.« Oder: »Wenn ich die Kinder nicht kriege, bekommst du sie auch nicht.«
Der Gewinn ist zwar paradox, aber hoch. Der Verlassene gewinnt nur dann Kontrolle über die Person, die ihn verlässt, wenn er sie tötet. Dann kann sie sich nämlich überhaupt nicht mehr bewegen. Erst nach der Tat mag dem Täter aufgehen, dass er sich den Gewinn befriedigender vorgestellt hat, als er ist. Er wird sich und anderen nie wirklich erklären können, wieso ihn diese Gefühle von Wut, Eifersucht und/oder Kränkung so haben beherrschen können, dass er zugestochen, zugeschlagen, gewürgt oder geschossen hat. Gekränkte männliche Ehre, gekränkte Männlichkeit oder frustrierte männliche Herrschsucht sind, wie die Wirklichkeit zeigt, äußerst starke Tatmotive.
Erweiterter Selbstmord
Oft beschließt der Täter, nicht nur mit dem Leben seiner Freundin, seiner Frau und seiner Kinder, sondern auch mit seinem eigenen Leben Schluss zu machen. Psychologen und Juristen nennen das einen erweiterten Selbstmord (Unwort des Jahres 2006 in der Schweiz). Auch das ist eine Tat, die typischerweise Männer begehen. Häufig sind es banale und an sich lösbare wirtschaftliche Schwierigkeiten, die Männer dazu bringen, ihre Frau und ihre Kinder zu töten, weil sie glauben, diese würden mit den Problemen genauso wenig fertig wie sie selbst. Er befindet sich in einem Seelenzustand von Angst, Sorge, Verzweiflung, Stress und Depression, in dem er keinerlei vernünftigen Ausweg mehr sieht.
So ein Mann kann sich nicht vorstellen, dass andere Menschen, seine Frau oder seine Kinder, für ihr eigenes Leben verantwortlich sind und sein wollen. Er glaubt, seine Frau lebe nur für ihn und durch ihn. Dass sie nicht sterben will und vor allem die Kinder leben wollen, kann er nicht denken. Und zuweilen fällt es auch uns schwer, das zu denken. Als der Ex-General und Grünen-Politiker Gert Bastian im Jahr 1992 seine Lebensgefährtin, die Grünen-Politikerin Petra Kelly, im Schlaf erschoss und anschließend sich selbst, dauerte es eine Weile, bis die Medien darauf kamen, dass man in diesem Fall nicht einfach von Doppel-Selbstmord sprechen konnte, sondern dass es sich hier vermutlich um einen Mord mit anschließendem Suizid handelte.
Der Begriff Familiendrama verfälscht und verharmlost auch hier die Situation. Er verschweigt nämlich, wer der Täter ist, und impliziert, dass Frau und Kinder in irgendeiner Form aktiver Teil der Handlung waren. Tatsächlich aber hat hier ein Mann schweigend eine einsame Entscheidung getroffen, Frau und Kinder ermordet (geplant, heimtückisch und aus niederen Beweggründen) und sich dann selbst das Leben genommen.
Es gibt übrigens auch Frauen, die einen sogenannten erweiterten Selbstmord begehen, sie töten dabei aber nicht ihre Männer oder Lebensgefährten, sondern ihre von ihnen abhängigen Kinder. Abgesehen von den unerkannten Fällen, wo eine Frau sich und ihren Mann vergiftet hat, vielleicht weil sich beide in hohem Alter befanden, der Umzug ins Heim anstand oder sie ihn nicht alleine zurücklassen wollte.
Ohnmacht des Opfers
Während uns die subjektiven Opfer, ihre narzisstische Kränkung und ihre grausamen Taten fremd bleiben und als Krimifiguren nur taugen, wenn wir uns auf ein paranoides inneres Drama einlassen wollen, erscheinen uns alle Taten klar, die von echten Opfern begangen werden. Sie taugen bestens für handlungsorientierte und plausibel erscheinende Geschichten.
Erpressung
Erpressung gehört zu den zutiefst verletzenden Opfererfahrungen. Es ist deshalb für jeden nachvollziehbar, wenn das Opfer seinen Peiniger tötet. In der deutschen Realität passiert das aber höchstens alle zehn Jahre mal.
Fanny Fuchs verdient sich ein Taschengeld, von dem ihr Mann nichts wissen soll, in einer Boutique. Sie wird von einer Kollegin dabei erwischt, wie sie Modeschmuck im Wert von 7 € in die Handtasche steckt und nicht bezahlt. Die Kollegin zeigt sich dann aber bereit, den Diebstahl nicht anzuzeigen – Fanny wäre dann vorbestraft und niemand würde sie mehr anstellen –, wenn Fanny ihr künftig monatlich einen Teil des Verdienstes bis zu einem Betrag von insgesamt 2000 € zahlt. Fanny lässt sich darauf ein, zahlt im Lauf von einem halben Jahr 2000 €. Danach meldet die Kollegin den Diebstahl der Chefin, und Fanny wird gekündigt.
Fanny wäre besser zur Staatsanwaltschaft gegangen und hätte die Erpressung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hätte von der Verfolgung des Diebstahls abgesehen, selbst wenn sie mehr gestohlen hätte.
§ 154c Strafprozessordnung:
(1) Ist eine Nötigung oder Erpressung (§§ 240, 253 des Strafgesetzbuches) durch die Drohung begangen worden, eine Straftat zu offenbaren, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung der Tat, deren Offenbarung angedroht worden ist, absehen, wenn nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist.
(2) Zeigt das Opfer einer Nötigung oder Erpressung (§§ 240, 253 des Strafgesetzbuches) diese an (§ 158) und wird hierdurch bedingt ein vom Opfer begangenes Vergehen bekannt, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung des Vergehens absehen, wenn nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist.
Die Kollegin hingegen wäre wegen Erpressung angeklagt worden (Höchststrafe 5 Jahre) und hätte das erpresste Geld an Fanny zurückgeben und womöglich sogar noch Schadensersatz leisten müssen. Außerdem wäre sie daraufhin entlassen worden. Fanny Fuchs allerdings auch. Denn wer klaut, wird entlassen. »Zeig deine Kollegin wegen Erpressung an!«, sagt sich daher leicht. Die Frage ist, wie viel Fanny ihr Arbeitsplatz wert ist.
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