1 ...6 7 8 10 11 12 ...47 Die Eucharistie ist der Ort, an dem die Gemeinschaft Gottes mit den Menschen sakramental begründet sowie liturgisch vollzogen wird. In ihr verwirklicht sich ontologisch die Heilsfülle der Kirche im Heiligen Geist. 92Daher verwirklicht sich nach orthodoxem Verständnis Kirche primär in jeder Ortskirche, d.h. an jedem Ort, wo die im Namen Jesu versammelte Gemeinde in Gemeinschaft mit ihrem Bischof vereint Eucharistie feiert. Die Eucharistie ist dabei nicht zu trennen vom bischöflichen Amt. Denn die Gemeinschaft mit dem Bischof ist notwendige Voraussetzung dafür, dass die Versammlung der Gläubigen tatsächlich Eucharistiegemeinschaft wird. 93Der Ortsbischof vergegenwärtigt durch seinen eucharistischen Dienst nicht nur die Gegenwart Christi in den eucharistischen Gaben, sondern sichert jeder Eucharistie feiernden Ortskirche zugleich die Fülle des Heils sowie die Einheit der Kirche, letztlich deren Katholizität, zu. Jede Eucharistiegemeinschaft ist, wo sie sich um ihren Bischof im Heiligen Geist versammelt, durch den Dienst des Bischofs und nur durch diesen Kirche im vollen Sinne, d.h. „katholische“ Kirche in ihrer originären Erscheinungsform: autokephaler Teil der sichtbar-institutionellen Universalkirche. Der Bischof ist die Bedingung der Möglichkeit der Katholizität jeder Ortskirche und ermöglicht ihnen, aber auch jedem einzelnen Gläubigen, Anteil an der Einheit sowie an der Katholizität der Kirche. 94
Zu dieser Katholizität der Ortskirchen kommt unzertrennlich und notwendig die Katholizität der Universalkirche hinzu, welche als Gemeinschaft von Ortskirchen verstanden wird, die durch den gemeinsamen Glauben, die gemeinsame Feier der Liturgie und die Gemeinschaft der Bischöfe untereinander verbunden sind. 95Die Universalkirche gibt dem orthodoxen Episkopat seine kollegiale Ordnung und eint die Ortskirchen im Glauben sowie im Ritus, ohne dass die Gleichberechtigung der Bischöfe untereinander sowie die Selbständigkeit der einzelnen Ortskirchen geschmälert werden. Dabei stehen ekklesiale Einheit und Vielfalt oft in einem inneren Spannungsverhältnis. Dies belegen etwa immer wieder aufkeimende Differenzen zwischen den – verallgemeinernd gesagt – griechischsprachigen und slawischsprachigen Ostkirchen. 96Nichtsdestotrotz garantiert der jeweilige Ortsbischof durch seinen eucharistischen Dienst einerseits die Katholizität der Ortskirche, andererseits ermöglicht er als Bindeglied zu den anderen Ortskirchen die Katholizität der ganzen universalen Kirche. Die Katholizität einer Ortskirche verliert sich, wo sie nicht mehr eingebunden ist in die Katholizität der Universalkirche, oder anders gesagt: Eine Ortskirche hört dort auf, katholisch zu sein, wo sie entweder nicht mehr in Gemeinschaft mit ihrem Bischof oder wo ein Ortsbischof nicht mehr in Gemeinschaft mit den anderen Bischöfen steht.
Das Verhältnis von Ortskirchen und Universalkirche bzw. von kirchlicher Vielfalt und Einheit ist nach ostkirchlichem Verständnis im trinitarischen Wesensverständnis der Kirche grundgelegt. Nach diesem wird die Kirche als „Ikone der Trinität“ verstanden, gemäß einer Urbild-Abbild-Dialektik als Abbild der göttlichen Dreifaltigkeit: „Die Einheit und Vielfalt der Kirche ist Ausfluss der trinitarischen Wesenseinheit und der personalen Vielfalt der Dreieinigkeit.“ 97Analog der Einheit der drei göttlichen Personen durchdringen sich Ortskirchen und Universalkirche in einer Art Perichorese gegenseitig und kennen keine Präexistenz sowohl der einen als auch der anderen. Beide Größen sind in der einen, beide Erscheinungsformen der Kirche gleichermaßen durchdringenden inneren Katholizität begründet. 98
Ausdruck der sowohl für die Katholizität der Ortskirchen als auch für die der Gesamtkirche notwendigen Kollegialität der Bischöfe ist die Synode, auf der die von ihrem Amt her völlig gleichrangigen Ortsbischöfe zusammenkommen und Dinge regeln, die entweder eine oder mehrere Ortskirchen oder die Universalkirche betreffen. 99Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang die als „Sobornostj“ bezeichnete und im 19. Jahrhundert in Russland entwickelte Lehre von der Konziliarität bzw. Synodalität der Kirche. „Sobornostj“ kann sowohl mit „Katholizität“ als auch mit „Konziliarität“ übersetzt werden. Den inneren Zusammenhang beider Begriffe markiert die im russischen Glaubensbekenntnis vorgenommene Ersetzung des griechischen Wortes „katholike“ durch das russische Wort „sobornaja“ (von „sobor“ – „Konzil“). 100
Auf eine Besonderheit sei am Ende noch hingewiesen, die die Assyrische Kirche des Ostens betrifft. Diese nimmt aufgrund ihrer oben geschilderten besonderen historischen Entwicklung unter den ostkirchlichen Kirchen eine Sonderstellung ein, welche die Ökumene mit den anderen Ostkirchen nachhaltig betrifft. Denn sie steht mit den anderen orientalisch-orthodoxen sowie mit den (byzantinisch-)orthodoxen Kirchen bislang nicht in Kirchengemeinschaft. Lediglich mit der mit Rom unierten Chaldäischen Kirche pflegt die Assyrische Kirche des Ostens Kommuniongemeinschaft, was deren extensive Katholizität ökumenisch erfahrbar werden lässt. 101
Eine terminologische Besonderheit soll an dieser Stelle ebenfalls nicht unerwähnt bleiben. Wie alle christlichen Kirchen des Ostens sind auch die altorientalischen Kirchen bischöflich verfasst. 102Ihre Eparchien (Diözesen) unterstehen jeweils der Leitung eines Bischofs, die entweder als Metropolit, Erzbischof, Bischof oder Exarch tituliert werden. Bei der Bezeichnung des Primas unter den Bischöfen einer autokephalen Ostkirche taucht neben den Bezeichnungen Patriarch, Metropolit oder Erzbischof in einigen altorientalischen Kirchen der Titel „Katholikos“ zur Herausstellung des „allgemeinen“ (höherrangigen) Bischofs gegenüber den anderen („normalen“) Bischöfen. 103So ist diese Bezeichnung beispielsweise im Bereich der ostsyrischen Kirche seit dem fünften bzw. sechsten Jahrhundert belegt. Mit dieser Titulierung demonstrierten die ostsyrischen Bischöfe schon früh ihre beanspruchte Gleichberechtigung mit den übergeordneten Patriarchen, besonders demjenigen von Antiochia. Auch für die westsyrische Kirche ist diese Titulierung zur Bezeichnung ihres Kirchenoberhaupts gelegentlich belegt. In der Armenischen Kirche nannte man seit dem sechsten Jahrhundert das kirchliche Oberhaupt „Katholikos“, wobei aufgrund von Spaltungen mehrere Katholikate entstanden, wovon inzwischen der Katholikos von Edschmiatzin die geistliche Oberhoheit über alle Armenier innehat. In der äthiopischen Kirche nannte man den Ersthierarchen zweitweise „Patriarch-Katholikos“; heute trägt er nur noch den Titel „Patriarch“.
4.2Katholizität in den aus der Reformation hervorgegangen traditionellen evangelischen Kirchengemeinschaften
Die aus der Reformation hervorgegangenen Kirchengemeinschaften verstehen sich in Kontinuität zur reinen und unverfälschten altkirchlichen „Catholica“. Sie halten „mit dem gemeinsamen Bekenntnis der alten Christenheit auch am Bekenntnis zur katholischen Kirche fest“ und erheben entsprechend ihrem jeweiligen Kirchenverständnisses Anspruch auf Katholizität. Im Folgenden seien die jeweiligen ekklesiologischen Überzeugungen der aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen und mit ihnen das jeweilige Verständnis von Katholizität in Grundzügen grob und ohne Anspruch auf Vollständigkeit skizziert.
4.2.1Katholizität in evangelisch-lutherischer Sicht
Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche verstehen – im Rückgriff auf die ekklesiologischen Ausführungen von Martin Luther (1483–1546) sowie Philipp Melanchthon (1497–1560) – die Kirche Jesu Christi als Gemeinschaft der Gläubigen (communio sanctorum), die in der Teilhabe an den Sancta (Hören auf das Wort Gottes und rechtmäßige Feier der Sakramente) kraft des Heiligen Geistes teilhaben an der Fülle Christi und in dieser Teilhabe partizipieren an der „una sancta catholica“, deren Wesen sich im jeweiligen gottesdienstlichen Vollzug erschließt.
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