Friedemann Brückenbauer - Islam in Deutschland

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Wir wollen, dass in Deutschland Menschen aller Ethnien und Glaubensrichtungen gleichberechtigt und friedlich zusammenleben, unsere ethische Leitkultur Maßstab für das Handeln aller ist, in der Politik Überzeugungskraft, Transparenz und Ehrlichkeit herrschen, auch in der Politik klare und nachvollziehbare Entscheidungen getroffen werden weil wir eine lebenswerte Gesellschaft fordern, solche politische Entscheidungen verhindert werden, die Wenige einseitig bevorzugen, aber Viele benachteiligen, die Starken den Schwachen helfen, die Bürger angehört und ernst genommen werden, auch das strikte Verbot der oft so hinterhältigen Anonymität im Internet In unserem Konzept werden die gegenwärtigen Zustände sorgfältig registriert und analysiert. Anschließend setzen wir ihnen eine Fülle von machbaren Anregungen und Verbesserungs-vorschlägen entgegen, stellen aber keine utopischen Forderungen auf. Die genannten Ziele zu erreichen, ist realistisch, ist kein Wunschdenken! Der Weg zu einer derartig reformierten Gesellschaft wird langatmig, dornenreich und mit vielen Fallstricken gespickt sein doch es lohnt sich sehr, ihn zu betreten.

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Völlig unreflektiert bewerten die erzkonservativen islamischen Kreise jede Veränderung dieser Überlieferungen als „hadd-Vergehen“ – ganz gleich, in welcher Form, von welchem Menschen und mit welcher Methode auch immer sie durchgeführt worden sind. Sie bestehen darauf, dass die Todesstrafe von den Gläubigen an den Ungläubigen vollzogen wird. Damit wollen sie jede weiterführende Diskussion bereits im Keim ersticken.

Die Islamisten des IS „praktizieren in ihrem Einflussbereich, den sie als „Gottesstaat“ betrachten, reinen Gewissens (!) exakt diese ursprünglichen koranischen Forderungen durch Ermordung all´ jener, die sie für „Ungläubige“ halten.

Die schriftliche Fassung, auf die in den hier vorgelegten Ausführungen Bezug genommen wird, wird als Mushaf, d. h. das „geschriebene Wort Allahs“ tituliert.

Bis heute gibt es dabei zwei Arten von Koranlesung:

- Die eine erfolgt im normalen Sprechtempo,

- die zweite dagegen vollzieht der Koranleser wesentlich langsamer unter peinlich genauer Einhaltung der Artikulationsregeln.

Letztere soll auch die ästhetischen Qualitäten des Textes herausstellen. Dazu rezitiert der Leser meist unter Zuhilfenahme einer Melodisierung, die den höchsten Ansprüchen der arabischen Kunstmusik entsprechen kann, obwohl dieser Vortrag nicht als Musik verstanden werden darf.

Nichtmuslime verstehen den Mushaf als das heilige Buch der Muslime mit der Bezeichnung „Koran“.

Mit dieser wichtigen Unterscheidung ist (absichtlichen) Missverständnissen leider Tür und Tor geöffnet. Sie ist eine der vielen Gründe, warum bei interreligiösen Diskussionen oft aneinander vorbei argumentiert wird.

Um sie innerhalb dieses Buches nach Möglichkeit zu vermeiden, beziehen sich die Ausarbeitungen auf die schriftlich vorliegenden Überlieferungen im „Mushaf“. Hierfür wird dann die allgemein übliche Bezeichnung „Koran“ als Grundlage beibehalten.

Sollte es in Zukunft gelingen, die ruhige und bestmöglich fundierte sachliche Reflektion über den Islam nicht mehr von vornherein als Blasphemie zu verdammen, sind positive Änderungen für unser gesellschaftliches Zusammenleben nicht nur denkbar, sondern auch möglich.

Auf sie wird in Teil III dieses Buches im Kapitel „Und doch: Lösungen sind möglich“ nachdrücklich eingegangen.

5. Islam – Ideologie oder tolerante Religion wie andere auch?

Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle Religionen jeweils von einer starken Ideologie getragen werden. Unterschiedlich sind jedoch die jeweiligen Konsequenzen aus dieser Grundhaltung – seien sie nun beispielsweise religiöser bzw. politischer Natur oder „nur“ im Bereich der möglichen oder tatsächlich ausgeübten Toleranz.

5.1 Toleranz versus Intoleranz

Was unter Toleranz zu verstehen ist, wird sowohl gesellschaftlich als auch individuell häufig sehr unterschiedlich verstanden – und entsprechend praktiziert.

Allgemeine Übereinstimmung herrscht, dass Toleranz immer dort endet, wo sie auf die Intoleranz der „Gegenseite“ stößt – sie verwandelt sich dann ebenfalls in Intoleranz mit der Gefahr, sich bis zu einer tödlichen Feindschaft zu entwickeln.

Fast alle Menschen glauben, individuell ein gewisses Maß an Toleranz tagtäglich auszuüben – man erträgt die Launen und Schwierigkeiten seiner Umgebung mehr oder weniger gut. Tatsächlich wird die eigene Toleranzschwelle äußerst selten auf die Probe gestellt – die gesellschaftlichen „westlichen“ Umgangsformen sorgen regelmäßig für einen vorherigen Ausgleich.

Auch Organisationen aller Art – die unterschiedlichsten Religionen eingeschlossen – berufen sich gerne auf ihre Toleranz.

Bei genauerer Betrachtung ist es jedoch gerade auch im Christentum um die Toleranz nicht besonders gut bestellt. Es ist noch gar nicht so lange her, dass streng gefasste religiöse Auffassungen massiv in das alltägliche Leben der Nachkriegszeit bis Anfang der 70iger Jahre eingegriffen haben.

Bestimmte „christliche“ Sekten und ähnliche Gruppierungen praktizieren immer noch ein ungewöhnlich hohes Maß an gesellschaftlicher Intoleranz gegenüber allen anderen, die ihre Haltung nicht übernehmen wollen.

Allerdings kommt es deswegen selten zu kriminellen Übergriffen – notfalls geht man sich aus dem Weg.

Diesen Anspruch, tolerant zu sein, erhebt auch der Islam unter Verweis auf den Koran – aber:

Milde, Erbarmen mit den Mitmenschen und die Toleranz untereinander gelten nur für Muslime gegenüber Muslimen – ausdrücklich aber nicht gegenüber Nichtmuslimen!

Tatsächlich sind die unterschiedlichen islamischen Gruppierungen untereinander teilweise derart verfeindet, dass von ihren Hardlinern nur noch „Mord und Totschlag“ als Problemlösung anerkannt werden – dabei berufen sich alle islamischen Parteien jeweils strikt auf denselben Koran! Etwas vereinfacht muss daher in Bezug auf den Islam festgestellt werden, dass ihn ein erhebliches, das Denken vor allem der konservativ/orthodoxen Muslime nachhaltig bestimmendes Maß an Intoleranz auszeichnet. Das wirkt sich im Gegenzug naturgemäß auch auf die Haltung aller Nichtmuslime dem Islam gegenüber aus und führt wenigstens zu einem hohen Maß an gegenseitigem Misstrauen.

5.2 Christliche Gottesstaaten?

Lange Zeit beherrschte die christlich geprägte Ideologie das Denken der Menschen im weitesten Sinne. Mit Fragen der (christlichen) Religion ließen sich nicht nur politisch motivierte Handlungen wunderbar verbrämen – es gab eine enge Melange von Gläubigkeit und politischen Machtansprüchen.

In vereinfachender Zusammenfassung beriefen sich Kaiser und Könige auf das Gottesgnadentum (am besten mit päpstlicher Krönung) – bis zum Beginn der Neuzeit. So gesehen, waren auch die christlichen Staaten nicht weit von einem „Gottesstaat“ entfernt – wobei für die Bevölkerung die jeweils „falsche“ Religionsausübung höchst gefährlich werden konnte.

Und selbst heute noch streiten sich deutsche (nicht nur christliche) Politiker über die Frage, ob in die Verfassung ein Gottesbezug gehört ober nicht.

So enthält bereits die Präambel zum Grundgesetz die Formulierung: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Und auch in der Eidesformel lautet der für Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister vorgeschriebene Amtseid am Schluss: „ So wahr mir Gott helfe” (Artikel 56 GG).

Gleichwohl kann aus diesen Formulierungen im Unterschied zu islamischen Gottesstaaten kein Rückschluss auf die Religiosität Deutschlands und seiner Regierungen gefolgert werden. Das ergibt sich schon aus der Tatsache, dass der Eid auch ohne die religiöse Beteuerung abgelegt werden kann.

Grund für das damalige Einfügen des Gottesbezugs waren die negativen Erfahrungen mit der jüngeren deutschen Geschichte samt ihren vorhergehenden Verfassungen. Sie enthielten keinen Gottesbezug. Seine Einfügung in das deutsche Grundgesetz sollte das Umdenken in einem neuen Deutschland repräsentieren…

Zu der Frage, ob der Gottesbezug im Widerspruch zur Glaubens- und Gewissensfreiheit des Art. 4 GG steht, hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestages Stellung bezogen und diese Frage abschließend verneint:

„Das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Art. 4 Abs. 1 GG schützt die innere Freiheit des Einzelnen, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu bilden und diese nach außen zu bekennen und zu verbreiten. Zudem ist auch die negative Glaubensfreiheit, also das Recht, gerade keinen Glauben oder keine Weltanschauung zu teilen, geschützt. Damit die Bürger diese individuellen Freiheiten effektiv ausüben können, ist es erforderlich, dass sich der Staat gegenüber den unterschiedlichen Glaubensausübungen neutral verhält. Diese religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates ergibt sich aus einer Zusammenschau der Glaubensfreiheit und der Gleichheitsgrundrechte der Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG und Art. 33 Abs. 3 GG sowie des Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 und des Art. 137 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung (WRV). Der Staat hat „sich in Fragen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses neutral zu verhalten“. Insbesondere sind die „Einführung staatskirchlicher Rechtsformen“ und die „Privilegierung bestimmter Bekenntnisse“ und die „Ausgrenzung Andersgläubiger“ verboten. Der Staat darf sich folglich nicht mit bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen identifizieren.

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