Kay Biesel - Prozessmanual. Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung

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Prozessmanual. Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung: краткое содержание, описание и аннотация

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Das «Prozessmanual. Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung»
– ist eine forschungsbasierte Wegleitung für einen kompletten Abklärungsprozess: von der Entgegennahme von Hinweisen auf Gefährdungen des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bis zum Vorstellen der Abklärungsergebnisse bei der Familie;
– bietet praxisbezogene Orientierung für das konkrete Vorgehen in Abklärungsprozessen;
– definiert die für die Abklärung von Kindeswohlfragen relevanten Schlüsselprozesse;
– enthält Vorschläge zum Vorgehen bei der Hilfeplanung;
– ist für die Verwendung im freiwilligen und zivilrechtlichen Kindesschutz konzipiert;
– kann mit anderen Verfahren, Methoden und Instrumenten kombiniert werden;
– unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Sozialdiensten / Kinder- und Jugenddiensten und anderen im Kindesschutz tätigen Organisationen;
– wurde in Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft entwickelt und erprobt;
– dient der Sicherung des Kindeswohls bereits während der Abklärung.

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• Entwicklungsgeschichte meines Kindes

• Buch der Stärken meines Kindes

• Hausbesuche

• Einzelgespräche mit Eltern, Verwandten und Bekannten

• Gespräche mit Kindern und Jugendlichen

• Elterngespräche

• Familiengespräche

• Gespräche mit Fachpersonen

• Kollegiale Beratung

Instrumente

• Situationsanalyse (Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz)

• Prüfbogen «Einschätzung des Förderungsbedarfs des Kindes» (DJI)

• Prüfbogen «Einschätzung der Ressourcen des Kindes» (DJI)

• Prüfbögen «Erziehungsfähigkeit der Eltern» (DJI)

• Prüfbögen «Einschätzung der Veränderungsfähigkeit der Eltern» (DJI)

Schlüsselprozess Bedarfsklärung

Im Kontakt mit dem Kind und den Eltern klären, welche Unterstützungsleistungen und/oder zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen notwendig und geeignet sind, um das Kindeswohl zu sichern und zu fördern. Auf dieser Basis Handlungsempfehlungen und einen Plan zur Sicherung und Förderung des Kindeswohls erarbeiten.

Gegenstand der Beurteilung

Angemessenheit und Notwendigkeit von Leistungen und/oder Anordnungen

Einschätzdimensionen

• Unterstützungsbedarf

• Notwendigkeit und Geeignetheit von Leistungen und/oder zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen

• Ziele, Dauer, Umfang und angestrebte Wirkungen von Leistungen und/ oder zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen

Methoden

• Einzelgespräche mit Eltern, Verwandten und Bekannten

• Gespräche mit Kindern und Jugendlichen

• Elterngespräche

• Familiengespräche

• Gespräche mit Fachpersonen

• Kollegiale Fallreview

• Hilfeplankonferenz

• Bedarfsklärungsgespräche

• Hilfeplangespräche

Instrumente

• Gesamteinschätzung (Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz)

• Prüfbogen «Einschätzung des Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisikos» (DJI)

• Bewahrungs- und Veränderungskalender

• Ressourcenbaum

• Ressourcentreppe

• Ressourcenkarte

• Netzwerkkarte

• Unterstützungskarte

Schlüsselprozess Ergebnisklärung

Eltern und Kind die Ergebnisse der Kernabklärung und/oder Bedarfsklärung vorstellen. Ihnen Gelegenheit geben, Zustimmung, Ablehnung sowie Alternativvorschläge vorzutragen. Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei den empfohlenen Leistungen und/oder zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen klären.

Gegenstand der Beurteilung

Akzeptanz der Abklärungsergebnisse und Empfehlungen bei Eltern und Kind

Einschätzdimensionen

• Mass der Übereinstimmung des Kindes und der Eltern mit den Inhalten und Ergebnissen des Abklärungsberichts und den darin empfohlenen Leistungen und/oder zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen

• Bereitschaft des Kindes und seiner Eltern, bei der Umsetzung der im Abklärungsbericht empfohlenen Leistungen und/oder zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen mitzuwirken

Methoden

• Einzelgespräche mit Eltern

• Gespräche mit Kindern und Jugendlichen

• Elterngespräche

• Familiengespräche

• Ampel-Feedback-Workshop

Instrumente

• Abklärungsberichtsvorlage

• Wenn Einvernehmen über empfohlene Leistungen besteht: z. B. Antrag auf Leistungen; Indikationsbogen

• Im Fall von Anordnungsbedarf: Antrag (vgl. Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz)

2.3 Praxisprinzipien dialogisch-systemischer Kindeswohlabklärung

Praxisprinzip 1

Bei allem, was wir tun, achten wir darauf, dass Sicherheit, Grundversorgung und Rechte des Kindes gewährleistet sind

Praxisprinzip 2

Wir begegnen Kindern und Eltern mit Anerkennung und Respekt

Praxisprinzip 3

Wir arbeiten mit Fachpersonen verschiedener Professionen im Interesse des Kindeswohls partnerschaftlich zusammen

Praxisprinzip 4

Wir sorgen dafür, dass wir unsere Abklärungsaufgaben kompetent und selbstbewusst wahrnehmen können

Praxisprinzip 5

Wir streben danach, die Ressourcen, Potenziale und Widerstände von Eltern und Kindern produktiv zu nutzen

Für die Arbeit mit dem «Prozessmanual. Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung» sind fünf Praxisprinzipien handlungsleitend. Sie sind mit Fachpersonen erarbeitet worden, die an der Entwicklung und Erprobung des Prozessmanuals beteiligt waren. Sie spiegeln Haltungen wider, die für die Gestaltung von Abklärungsprozessen von Bedeutung sind. Eine dialogische Haltung stellt sich nicht von selbst ein, sondern bedarf der bewussten Entscheidung und Gestaltung. Insbesondere wenn es um Fragen des Wohls von Kindern und Jugendlichen geht, ist ein dialogisches Vorgehen strukturell gefährdet, gibt es Tendenzen, ganz auf den Dialog zu verzichten. Auch systemische Prinzipien werden nicht selten im Namen des Kindesschutzes über Bord geworfen und zugunsten bevormundender und kontrollierender Ansätze aufgegeben (vgl. Conen 2014) . Die Praxisprinzipien sollen Fachpersonen eine Stütze sein. Sie sollen ihnen dabei helfen, dem Aufgeben im Kindesschutz zu widerstehen (vgl. Maihorn/Nowotny 2015) . Sie sollen ihnen aufzeigen, worauf es bei der Abklärung von Kindeswohlfragen ankommt und welcher Haltungen es bedarf, um dem Wohl von Kindern und Jugendlichen gerecht werden zu können. Sie sollen aber auch Organisationen des Kindesschutzes hilfreich sein und diesen einen Auseinandersetzung über ihr strategisches Profil ermöglichen, insbesondere dann, wenn sie daran interessiert sind, das «Prozessmanual. Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung» einzuführen.

Praxisprinzip 1

Bei allem, was wir tun, achten wir darauf, dass Sicherheit, Grundversorgung und Rechte des Kindes gewährleistet sind

Die Sicherheit und Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen hat für abklärende Fachpersonen oberste Priorität. Ihr Handeln ist darauf ausgerichtet, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen beachtet und deren Grundbedürfnisse befriedigt werden. Sie unterstützen Eltern dabei, Veränderungen im Interesse des Kindeswohls vorzunehmen. Sie regen sie dazu an, zu verstehen, was zur Förderung und Sicherung des Kindeswohls notwendig ist. Sie ermutigen sie dazu, Unterstützung zu suchen und anzunehmen, sofern diese erforderlich ist. Sie sind sich bewusst, dass die Entwicklung von Kindern am besten gelingt, wenn verlässliche und feinfühlige Bezugspersonen sich um ihr Wohl sorgen. Sie erkennen an, dass primär Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind, auch dann, wenn sie dieser Aufgabe (teilweise oder zeitweise) nicht gerecht werden und ihre Kinder im Interesse des Kindeswohls vorübergehend oder dauerhaft fremdplatziert werden müssen. Sie achten und wahren die Integrität familialer Beziehungen. Sie tragen durch ihr Handeln dazu bei, entwicklungsfördernde Bindungen zwischen dem Kind und seiner Familie aufrechtzuerhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Sie bemühen sich darum, diejenigen materiellen, sozialen, bildungsbezogenen und gesundheitsbezogenen Leistungen und/oder zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen zu empfehlen, die am besten dazu geeignet sind, das Kindeswohl zu fördern und zu sichern und Eltern in ihrer Rolle zu stärken: als Personen, die an erster Stelle mit der Aufgabe betraut sind, ihr Kind zu schützen und zu fördern.

Praxisprinzip 2

Wir begegnen Kindern und Eltern mit Anerkennung und Respekt

Abklärende Fachpersonen behandeln Kinder und Eltern als Partner. Sie begegnen ihnen mit Anerkennung und Respekt und streben danach, mit ihnen auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Sie stellen sich ihren Gefühlen und reflektieren diese. Sie gehen mit Eltern, die im Verdacht stehen, das Wohl ihrer Kinder zu gefährden, empathisch um. Im direkten Kontakt begegnen sie ihnen mit Verständnis und Authentizität. Sie versuchen, zu ihnen – ebenso wie zu ihren Kindern – eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung herzustellen. Sie teilen mit Eltern und Kindern ihre Informationen und Kenntnisse. Sie legen offen, was Anlass, Auftrag und Ziel ihres Handelns ist. Sie machen Eltern und Kindern gegenüber transparent, was ihnen und anderen Anlass zur Sorge bereitet. Sie zeigen auf, welcher Voraussetzungen es bedarf, damit das Kindeswohl jetzt und in Zukunft gewährleistet ist. Sie sorgen mithilfe flexibler und der jeweiligen Situation angemessener Arbeitsformen dafür, dass sich Eltern und Kinder ohne Angst und Schuldgefühle aktiv am Prozess der Abklärung des Kindeswohls beteiligen können. Sie ermutigen Kinder und Eltern dazu und unterstützen sie dabei, zu erzählen, was sie denken, fühlen, brauchen und wollen. Sie hören ihnen zu und tragen Sorge dafür, dass die Erlebensweisen, Wünsche und Interessen von Kindern und Eltern in die Prozesse der Klärung und Entscheidungsfindung einfliessen und bestmöglich berücksichtigt werden. Sie informieren Eltern und Kinder über ihre Rechte und darüber, wie sie ihre Rechte geltend machen können. Sie erkennen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundlage für vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen an und gehen mit personenbezogenen Informationen über Kinder und Eltern sorgfältig und respektvoll um.

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