Karl Schattenhofer - Einführung in die Fallbesprechung und Fallsupervision

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In vielen Berufen sichern Fallbesprechungen und Fallsupervisionen die Qualität der täglichen Arbeit ab. Helfende und erziehende Professionen, Teamleiter und Führungskräfte unterstützen sie darin, Probleme zu überwinden, Lösungen zu finden und die Zufriedenheit aller Beteiligten zu erhöhen.
Was mitunter aus dem Blick gerät, ist der Umstand, dass Fallbesprechungen zwei Komponenten haben: Neben dem «Dort und Damals» des besprochenen Falls spielt auch das «Hier und Jetzt» der Gruppe eine bedeutende Rolle – Fallbesprechungen sind besondere soziale Situationen, in denen ein komplexes Wechselspiel von Falldynamik und Gruppendynamik herrscht. Für Gruppenleiter und Supervisoren bedeutet das: Man muss auf den Fall und auf die Gruppe achten.
Oliver König und Karl Schattenhofer stützen diese Einführung auf drei Säulen: Gruppendynamik, systemisches Arbeiten und qualitative Sozialforschung. Anhand von ausführlichen Beispielen aus ihrer langjährigen Praxis als Supervisoren beschreiben sie neben den notwendigen Rahmenbedingungen unterschiedliche Methoden und Arbeitsweisen. Die acht Phasen einer gelungenen Fallbesprechung verstehen die Autoren nicht als Norm, sondern als Möglichkeiten, Fallarbeit zu gestalten. Ihr multiperspektivischer Ansatz hilft Lesern, eine besondere Kompetenz in der Leitung solcher Gruppen zu entwickeln.

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Der Verstehensprozess befasst sich also mit einem immer schon verstandenen Gegenstand, in der Sprache der qualitativen Forschung: mit Konstruktionen ersten Grades . Die Fallarbeit hat es mit Menschen zu tun, die sich ihrerseits einen Reim auf die Dinge gemacht haben, auch wenn er manchmal auf den ersten Blick absonderlich anmutet. Wenn man versucht, die Sinnhaftigkeit dieses alltagspraktischen Verstehens zu rekonstruieren, also seinerseits in seiner Logik zu verstehen, warum eine Person etwas gerade so versteht, wie sie es versteht, und nicht anders, so spricht man von Konstruktionen zweiten Grades .

Um sie zu rekonstruieren, arbeitet man systematisch die Kontextualität von Daten, Informationen und Erzählungen heraus, indem man danach fragt, vor welchem Hintergrund die gemachten Aussagen, d. h. die Konstruktionen ersten Grades, überhaupt erst einen Sinn ergeben.

Der Verstehensprozess zielt darauf ab, die Menschen in ihrer Ganzheit zu erfassen und nicht vorschnell einzelne Aspekte zu isolieren. Dem analytischen Denken, d. h. dem Zerlegen in einzelne Bereiche und Themenfelder, tritt eine ganzheitliche Betrachtung an die Seite, die das so Getrennte wieder zusammenführt. Eine untersuchte Person ist zudem immer auch in ihrer Historizität zu sehen, in ihrem biografischen Lebensvollzug und Gewordensein, eingebettet in eine spezifische soziale, kulturelle und historische Lebenslage. Dieser Blick in die Vergangenheit verbindet sich mit der Annahme einer prinzipiell offenen Zukunft , selbst wenn sie in vielerlei Hinsicht eingeengt erscheint. Der Verstehensprozess arbeitet daher auch nicht mit der Idee allgemeingültiger sozialer Gesetzmäßigkeiten, sondern bevorzugt die Vorstellung, dass unser Denken und Handeln von Regeln und Strategien geleitet ist, die situationsspezifisch zur Anwendung kommen. Sie gilt es zu verstehen.

Damit man diesen Grundannahmen im Verstehensprozess gerecht werden kann, wird seine Offenheit zum leitenden Prinzip. Die Forschenden gehen in einen discovery mode , in eine entdeckende Haltung , die den untersuchten Personen gegenüber eingenommen wird. Damit ein Fall in seiner Eigenheit zur Darstellung kommen kann, wird daher eine Gesprächssituation geschaffen, in der die Falleinbringenden erzählen können, was und wie sie es wollen und können, sodass sich ihre Art der Darstellung des Falles entfalten kann. In der Anfangsphase der Erzählung z. B. sollte es daher möglichst wenige Unterbrechungen geben. Die Kunst des Fragens , die in der qualitativen Forschung zu sehr ausdifferenzierten Frageformen geführt hat (vgl. Helfferich 2021, S. 90 ff.), ist in der Fallbesprechung von großer Bedeutung. Es kommt darauf an, möglichst wenige Unterstellungen und Vorannahmen in den Fragen zu verpacken. Die Erzählenden sollen vielmehr anregt werden, die eigene Erzählung zu ergänzen, sie mit weiteren Details und bislang nicht berücksichtigten Aspekten zu versehen.

Was die an Fallbesprechungen Teilnehmenden von qualitativer Forschung insbesondere lernen können, ist das Gestalten von Interviews, speziell anhand des narrativen Interviews (Mayring 2016, S. 54 ff.). Dieses Interview zeichnet sich dadurch aus, dass eine Eingangsfrage formuliert wird, die konkret genug ist, damit eine Antwort erfolgt, aber offen genug, sodass die befragte Person möglichst wenig festgelegt wird, in welcher Art sie antwortet. Die Kunst des Interviewenden besteht darin, diesen Erzählstimulus aufrechtzuerhalten.

2.5Hypothesenbildung unter Handlungsdruck

Ziel und Zweck von Fallbesprechungen und qualitativer Sozialforschung ist zuallererst die Entwicklung von Hypothesen zum Fall, also das Fallverstehen . Ungleich der Situation qualitativer Forschung steht sie dabei aber zumeist unter dem Druck, vor dem Hintergrund dieses neuen Verständnisses auch neue Handlungsoptionen für die falleinbringende Person zu entwickeln. Diese beiden Ziele in Einklang zu bringen ist in Fallbesprechungen eine Aufgabe eigener Art. Schiebt sich der Handlungsdruck zu sehr in den Vordergrund, verliert die Fallbesprechung gerade die Distanz zur Praxis, die es für ein neues Verständnis braucht. Wird die Handlungsebene zu sehr vernachlässigt, wird der Falleinbringer mit seinem Handlungsdruck alleine gelassen und damit die Zweckmäßigkeit der Fallbesprechung infrage gestellt.

Eine Konsequenz des stärkeren Handlungsdrucks bei Fallbesprechungen ist es, dass sie in ihrer Rekonstruktionsarbeit stärker als qualitative Forschungsansätze auf bestehendes Wissen zurückgreifen (müssen). Je mehr und je früher dies getan wird, umso mehr bewegen sich Fallbesprechungen im Rahmen eines klassifizierenden Verfahrens. In der sozialpädagogischen Diagnostik, einem der klassischen Anwendungsfelder von Fallbesprechungen, wird diese Unterscheidung zwischen rekonstruktiven und klassifizierenden Verfahren seit vielen Jahren diskutiert (Ader u. Schrapper 2020). Während Erstere strikt am Material entlang ihre Hypothesen zu entwickeln versuchen, arbeiten Letztere mit festen Rastern, z. B. mit Erhebungsbogen und diagnostischen Schemata. Sie erleichtern, gerade unter Zeitdruck, eine erste Einschätzung, bringen relevante Fragen ins Blickfeld. Zugleich sind sie immer in der Gefahr, das Besondere eines Falles zu verfehlen. Für Fallbesprechungen bedeutet dies, dass eine jeweils passende Balance gefunden werden muss zwischen der Arbeit am vorliegenden Material und dem Rekurs auf Wissensbestände , vor deren Hintergrund dieses Material interpretiert werden kann.

Eine Hypothese ist zunächst einmal eine Behauptung, die am Material entlang entwickelt wird, wie wir dies in Kapitel 7vorführen werden. D. h., Hypothesen beziehen sich auf reale und empirisch zugängliche Sachverhalte. Durch das Hinzuziehen von weiterem Material und die Kontrastierung mit alternativen Hypothesen werden sie fortlaufend geprüft. Fälle entwickeln sich häufig gerade dann problematisch, wenn die Beteiligten nicht in der Lage sind, eine einmal formulierte Hypothese auch wieder fallen zu lassen, bzw. alle neuen Informationen nur noch vor dem Hintergrund einer einmal gefassten Meinung bewerten. Die Sozialpsychologie der sozialen Wahrnehmung hat diese Effekte detailliert beschrieben (Martin u. Wawrinowski 2014). Bei der Hypothesenbildung als Konstruktionen zweiter Ordnung sollten sich die Beteiligten daher der prinzipiellen Vorläufigkeit von Hypothesen bewusst bleiben.

Gute Hypothesen sind so kurz wie möglich und so lang und differenziert wie nötig. Sie sollten sprachlich prägnant sein und verständlich formuliert. Sie sollten keine Allgemeinplätze beinhalten und nicht einfach Tatsachenbehauptungen oder Fakten aneinanderreihen. Gute Hypothesen sollten sachlich formuliert sein und zur Diskussionen anregen, in denen sie abgewogen, überprüft, erweitert, präzisiert oder auch verworfen werden können.

Verstehensebene und Handlungsebene stehen in einem Verhältnis gegenseitiger Wechselwirkung, was im Blick behalten werden sollte. Hypothesen implizieren sowohl in der Wahl der Ebene wie in ihrer Formulierung häufig Handlungsoptionen bzw. legen sie nahe. Umgekehrt, wenn bestimmte Handlungsoptionen von vorneherein ausgeschlossen werden oder der Verfügungsmacht der handelnden Personen entzogen erscheinen, bleiben diese Bereiche eventuell schon im Verstehensprozess ausgeblendet.

Bei einer Fallbesprechung, bei der es um eine Wohngruppe mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit emotionalen Auffälligkeiten insbesondere autistischer Art ging, wurde ein Mädchen von ca. 15 Jahren mit der Diagnose Asperger-Syndrom vorgestellt, die mit ihrem häufig aggressiven Verhalten die Gruppe stark dominierte. Die Mitarbeiterinnen richteten ihre Aktionen weitgehend darauf aus, alles zu unterlassen, was dieses Mädchen in einen Erregungszustand bringen könnte. Dabei beschlich sie konstant ein schlechtes Gewissen, dass dies auf Kosten der anderen Gruppenmitglieder gehe, die weniger Aufmerksamkeit bekämen bzw. sich unterordnen müssten. Im Verlauf der Informationserhebung wurde deutlich, dass dieses Muster der Dynamik ihrer Herkunftsfamilie folgte, in der die Eltern ebenfalls alles unternommen hatten, um Krisen dieser Art zu verhindern, dort auf Kosten eines Geschwisterkindes. Als dies, auch vor dem Hintergrund eines Paarkonfliktes der Eltern, nicht mehr tragbar erschienen war, erfolgte der Umzug in die Wohngruppe, wo sich schnell das gleiche Verhaltensmuster einspielte. Verstärkt wurde dies durch die damalige Teamsituation, da mehrere Positionen neu besetzt worden waren durch junge und noch wenig berufserfahrene Mitarbeiterinnen. Wie schon in der Familie verstellte nun auch im Team die Erklärung der Verhaltensauffälligkeiten vor dem Hintergrund der Asperger-Diagnose den Blick darauf, dass das Verhalten des Mädchens durch seinen Erfolg massiv belohnt und stabilisiert worden war und sich dies nun in der WG fortsetzte. Auf meine Frage, ob es eine (konzeptionelle) Vorstellung davon gäbe, wann eine Grenze erreicht sei, sodass ein Jugendlicher eventuell nicht mehr in der Einrichtung gehalten werden könne, antworteten die beiden Falleinbringerinnen, darüber könnten sie noch nicht einmal mit ihrer Gruppenleitung sprechen, in der Einrichtung insgesamt sowieso nicht. Vor diesem Hintergrund erschien es ihnen das kleinere Übel, die Auffälligkeiten des Mädchens weiter zu ertragen. Das Wissen, dass das Mädchen die Gruppe aufgrund der Altersstruktur der Gruppe in etwa einem Jahr verlassen würde, erleichterte ihnen dies. Die Einschränkung des Verstehensprozesses vor dem Hintergrund der angenommenen und ausgeschlossenen Handlungsoptionen hatte einen Preis für alle Beteiligten, für das Team, für die anderen Kinder in der Gruppe und für das Mädchen selber, das in seinem Verhaltensmuster weiter bestärkt wurde.

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