Lukas Thommen - Die römische Republik

Здесь есть возможность читать онлайн «Lukas Thommen - Die römische Republik» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Die römische Republik: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Die römische Republik»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Die Auseinandersetzung mit der römischen Republik eröffnet faszinierende Einblicke in die Formierung politischer Gemeinschaft, Staatenbildung und Herrschaftssicherung. Rom stellt ein beeindruckendes Beispiel für einen aristokratischen Staat dar, der zur Weltmacht expandierte, dabei fremde Völker aufnahm, schließlich aber in eine tiefe Krise geriet und einen Systemwechsel zum Kaisertum vollzog. Dennoch wurden bereits in der Republik die entscheidenden Grundlagen für die politischen und rechtlichen Errungenschaften gelegt, mit denen Rom die weitere Entwicklung Westeuropas nachhaltig prägte.
Lukas Thommen zeichnet nicht nur die wichtigsten Ereignisse der römischen Republik von ihren Anfängen bis zur Ermordung Caesars und Ciceros nach, sondern behandelt auch wichtige Themenbereiche, wie das Bundesgenossen- und Provinzialsystem, die politischen Institutionen und die gesellschaftliche Gliederung des republikanischen Roms.

Die römische Republik — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Die römische Republik», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Die Tafeln 1–3 betreffen das Zivilprozessrecht, das insbesondere dem Schutz der Schuldner diente, aber auch die Rechte der Gläubiger sicherte. Tafel 1,1–3 besagt, dass der Kläger selbst handeln muss, wobei der Beklagte eine Erscheinungspflicht hat; bei Nichterscheinen sind Zeugen nötig, bevor der Beklagte ergriffen und auf das Forum gebracht werden kann. Gemäß Tafel 1,6–9 wird zunächst ein Verfahren (in iure) eröffnet, bei dem sich die Parteien einigen können. Ist dies nicht der Fall, muss der Praetor einen Richter (iudex; Tf. 2,1b) besorgen, der in einem nächsten Verfahren (apud iudicem) ein Urteil herbeiführt. 6Tafel 3 hält im Falle eines Schuldspruchs eine dreißigtägige Erfüllungsfrist fest, nach der die Ergreifung des Schuldners statthaft ist. Kam innerhalb von weiteren 60 Tagen und dreimaligem Erscheinen vor dem Praetor im Comitium immer noch keine Einigung bzw. Bürgschaft zustande, »sollen die Teile geschnitten werden« (Tf. 3,6). Dies bedeutet jedoch nicht die Zerstückelung des Schuldners (Gell. 20,1,48), sondern bestimmt im Falle von mehreren Gläubigern die Aufteilung des Erlöses aus dem Besitz oder Verkauf des Schuldners. 7

Die Tafeln 4–7 beinhalten weiteres Privatrecht (ius civile), darunter das Familien-, Vormundschafts- und Erbrecht (Tf. 4–5) sowie das Sachen- bzw. Nachbarrecht (Tf. 6–7). Sie regeln den Verkauf bzw. die »Verpfändung« des eigenen Sohnes (Tf. 4,2) sowie die »manusfreie« Ehe, bei der die Ehefrau unter der Hausgewalt ihres Vaters verbleibt (Tf. 6,4). Bei Diebstahl wird doppelter Wertersatz in Aussicht gestellt (Tf. 6,8). Bäume, die auf benachbarte Grundstücke hinüberragen, können zurückgeschnitten werden (Tf. 7,9a), und Eicheln, die auf die angrenzenden Parzellen fallen, dürfen vom Besitzer der Bäume aufgelesen werden (Tf. 7,10).

Die Tafeln 8–9 umfassen das Strafrecht bzw. öffentliches Recht (ius publicum). Sie beinhalten den Grundsatz, Gleiches mit Gleichem zu vergelten (Tf. 8,2), erlauben die Tötung im Falle von nächtlichem Diebstahl (Tf. 8,12), legen für Darlehen einen Zinssatz von 8 1/ 3% fest (Tf. 8,18a), begründen ein Treueverhältnis zwischen Patronen und Klienten (Tf. 8,21) und verbieten nächtliche Zusammenrottungen (Tf. 8,26). Tafel 10 bezieht sich auf das Sakralrecht (ius sacrum) und begrenzt den Aufwand bei Begräbnissen, wobei diese außerhalb der Stadt stattfinden müssen. Die Tafeln 11–12 haben verschiedene weitere Gegenstände zum Inhalt, darunter das angebliche Eheverbot zwischen Plebejern und Patriziern (Tf. 11,1). Die beiden letzten Tafeln sollen allerdings erst im Jahre 450 v. Chr. von einem zweiten, nicht nur mit Patriziern besetzten Dezemvirat festgelegt worden sein (MRR 1,46 f.).

Der Inhalt der zwölf Tafeln zeigt Überreste von Selbsthilfe, Privatrache und Vergeltung, die bis dahin an der Tagesordnung waren. Die privaten Belange wurden nun aber ins Gemeinwesen eingeordnet und dienten der Aufrechterhaltung des inneren Friedens. Durch das Prozessrecht erscheint die Stadt als eigentliche Rechtsgemeinschaft und schafft Rechtssicherheit. Das Zwölftafelgesetz bildete dennoch keine umfassende, homogene Satzung und stellte auch keine Neuordnung dar, sodass es sich vielmehr um eine Aufzeichnung des Gewohnheitsrechts handelte. Regelungen in Bezug auf eine Gerichtsverfassung und die politische Ordnung wurden ausgeklammert. Während die Rechtskenntnis bis dahin ein Privileg der patrizischen Priester gewesen war, wurde das Recht jetzt aber öffentlich.

Das Gesetz kennt eine grundlegende Unterscheidung von assidui (Grundbesitzer) und proletarii (Besitzlose; Tf. 1,4), was anfänglich wohl der Einteilung in das Heeresaufgebot der Schwerbewaffneten (classis) und der Leichtbewaffneten (infra classem) entsprach. Im Weiteren wird auch zwischen Patronen und Klienten (Tf. 8,21) unterschieden, nicht aber zwischen Patriziern und Plebejern. Diese treten nur in Tafel 11,1 auf, wo das Eheverbot zwischen den beiden Gruppen erwähnt wird, was jedoch ein erst später verfasster Einschub sein dürfte. 8Die zwölf Tafeln spiegeln insgesamt eine differenzierte Gesellschaft mit einer timokratischen Ordnung wider, bei der nicht die Geburt entscheidend war. Auch wenn die sozialen Verhältnisse nicht infrage gestellt wurden, sollte Rechtsgleichheit für alle Bürger bestehen. Damit war zugleich ein wesentlicher Fortschritt im Hinblick auf die Verfestigung der Gesellschaft erreicht.

Nach der Verabschiedung des Zwölftafelgesetzes erfolgte im Jahre 449 v. Chr. angeblich der zweite Aufstand der Plebejer (secessio plebis). Das zweite Dezemvirat unter der Führung des Patriziers Ap. Claudius sei nämlich nicht zurückgetreten, obwohl seine Aufgabe, die Ergänzung der ursprünglich zehn Tafeln, erledigt war. Dazu kam das tyrannische Gebaren der Zehnmänner. Es soll ein Übergriff des Ap. Claudius auf ein plebejisches Mädchen namens Verginia erfolgt sein, die an die vergewaltigte Patrizierin Lucretia am Ende der Königszeit erinnert (Liv. 3,44 f.). Daraufhin zogen sich die plebejischen Soldaten zunächst auf den Aventin, dann zusammen mit der Plebs auf den Mons Sacer zurück (Liv. 3,50,11–13. 52,3). Die Dezemvirn wurden zur Abdankung gezwungen, sodass es angeblich zur Wiedereinsetzung von Konsuln und Volkstribunen kam (Liv. 3,54,9–15; MRR 1,47–49).

Die Geschichte präsentiert sich insgesamt als annalistische Ausschmückung, denn das zweite Dezemvirat folgt ganz dem Triumvirat des Octavian, Antonius und Lepidus vom Jahre 43 v. Chr. (triumviri rei publicae constituendae). Dieses war auf fünf Jahre festgelegt, trat aber ebenfalls nicht zurück. 9Zu vermuten ist zudem, dass sich hinter dem Dezemvirat eine frühe Auseinandersetzung um das Volkstribunat und dessen Gerichtsbarkeit verbirgt. Diese sollte in Kapitalfällen nicht mehr vor der plebejischen Versammlung, sondern vor den patrizisch-plebejischen Centuriatcomitien ausgetragen werden. Im Gegenzug hatten die Patrizier damals wohl offiziell die sacrosanctitas (Unverletzlichkeit) der Volkstribunen anzuerkennen (Liv. 3,55,6 f.).

Magistratur, Senat und leges Liciniae Sextiae

Ein nächster Schritt in der Überlieferung zu den Ständekämpfen stellt die vermeintliche lex Canuleia von 445 v. Chr. dar, die auf den Volkstribunen C. Canuleius zurückgeführt wurde (Liv. 4,1). Sie soll das im Zwölftafelgesetz festgehaltene Eheverbot zwischen Patriziern und Plebejern aufgehoben haben, was einer privatrechtlichen Gleichstellung der Plebejer mit den Patriziern gleichkommt. Sowohl ein Eheverbot als auch ein diesbezüglicher Kompromiss erscheinen aber als unhistorisch, weil sich die Stände noch nicht abschließend formiert hatten und Brautvergaben generell in der Hand des Familienvorstandes lagen. 10Ein Volkstribun konnte zudem gar keine lex verabschieden, sondern nur ein plebiscitum. Auch aus formaler Sicht ist es unwahrscheinlich, dass einem plebejischen Beschluss im Hinblick auf das Eherecht allgemeine Verbindlichkeit verliehen wurde oder ein zusätzlicher Beschluss des Gesamtvolkes zustande kam.

Für das Jahr 445 v. Chr. ist im Weiteren die Einführung von Militärtribunen, die anstelle der Konsuln amtierten, bezeugt (Liv. 4,6,8). Dabei handelte es sich angeblich um Oberkommandanten, die mit konsularischer Gewalt ausgestattet waren (tribuni militum consulare potestate). Dies soll einen Kompromiss herbeigeführt haben, um das Eindringen der Plebejer ins Konsulat zu verhindern, denn bei der Wahl von Konsulartribunen sei das Konsulat jeweils ausgefallen. Bezeugt sind solche Fälle bis zum Jahre 367 v. Chr. 11Die Existenz des Konsulats ist in dieser frühen Zeit allerdings noch gar nicht gesichert. »Konsulartribunen« dürfte daher eine spätere Bezeichnung sein und eine militärische Führungsposition umfasst haben, die auch für Plebejer zugänglich war. 12

Dazu kommt, dass vom Volk für das Jahr 444 v. Chr. angeblich nur Patrizier gewählt wurden (Liv. 4,6,11). Ferner gibt es Konsulartribunen in Jahren, in denen keine Kriege geführt wurden. 13Eigentliche Militärtribunen (tribuni militum) der Plebs sind zudem erst in der Zeit um 400 v. Chr. belegt, was wohl auch der Zeitpunkt war, an dem diese Einrichtung ins Leben gerufen wurde. 14Im Zuge der Erweiterung der Armee wurde die Zahl der Truppenführer seit der zweiten Hälfte des 5. Jhs. v. Chr. erweitert und von den Centuriatcomitien gewählt. Für das frühe 4. Jh. v. Chr. ist daher auch die Einrichtung einer zweiten Legion anzunehmen. 15

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Die römische Republik»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Die römische Republik» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Die römische Republik»

Обсуждение, отзывы о книге «Die römische Republik» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x