Alle Systeme können jedoch zu Fehlalarmen führen, die insbesondere nachts erheblich den Schlaf stören. Manche Systeme müssen bezogen auf das Körpergewicht und die Matratzenstärke individuell eingestellt werden, fehlende individuelle Einstellungen können zu trügerischer Sicherheit bei allen Beteiligten führen. Einige Systeme alarmieren nur, wenn ein Anfall länger als 30 Sekunden dauert. Andere alarmieren bei tonisch-klonischen Ereignissen. Es sollte individuell beurteilt werden, wie die Prophylaxe eines SUDEPs (sudden unexpected death by epilepsy) durchgeführt werden sollte (Ramgopal et al. 2014).
2.2.8 Verhalten beim Anfall
Die Beobachtung des Anfalls und die Erste Hilfe bei einem Anfall können miteinander konkurrieren. Sofern es möglich ist, sollten sich Pflegende, die zum ersten Mal einen Anfall begleiten, Unterstützung holen. In diesem Fall können die Erste Hilfe und die Beobachtung des Anfalls auf zwei Personen aufgeteilt werden.
Verhalten bei Anfällen, Erste Hilfe beim Anfall
Folgende Grundsätze gelten für die Begleitung von Anfällen:

1. Umsichtig Handeln
2. Verletzungen vermeiden: gefährliche Gegenstände aus der Reichweite der betroffenen Patient*innen entfernen
3. Stabile Seitenlage, enge Kleidung lockern, wenn die Patient*innen das Bewusstsein verloren haben
4. Menschen mit Anfallsereignissen nicht alleine lassen
5. Wenn der Anfall nach fünf Minuten nicht aufhört oder zum ersten Mal auftritt oder innerhalb einer Stunde zwei Anfallsereignisse auftreten, unmittelbar den Notarzt rufen
Keinesfalls sollte versucht werden, Gegenstände zwischen den Kiefer zu schieben, um einen Zungenbiss zu verhindern. Die Gefahr, dass Patient*innen ersticken können oder sich verletzen, steigt durch die in den Mund eingebrachten Gegenstände. Menschen mit Anfallsereignissen sollten auf keinen Fall festgehalten werden, da die Gefahr für aggressive Entgleisungen steigt (Deutsche Epilepsievereinigung 2013).
Stürze/Verletzungen dokumentieren
Verletzungen sollten ärztlich und pflegerisch beurteilt werden, bei Platzwunden sollte eine chirurgische Versorgung erfolgen. Wichtiger Bestandteil der Dokumentation ist die Auswertung von Verletzungen und Stürzen. Daraus kann sich ergeben, dass sich das Sturzrisiko erhöht. Im Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege (Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege 2013) wird u. a. gefordert, dass eine Erfassung des Sturzrisikos vorliegt und jeder Sturz systematisch dokumentiert und ausgewertet wird. Dies sollte auch auf epileptische Anfälle mit Sturzereignis übertragen werden.

1. Wurde dem Betroffenen »schwarz« vor Augen, bevor das Sturzereignis auftrat?
2. Handelte es sich bei dem Sturz um ein Herabsinken des Körperstammes oder stürzte der*die Patient*in wie ein Baum?
3. War das Bewusstsein während des Anfalls erhalten oder verändert?
4. Die Dokumentation und Differenzierung von epilepsie- und entwicklungsbedingten Stürzen im Kindesalter erfordern Training und Reflexion. Stürze beeinträchtigen den Alltag der Patient*innen erheblich.
2.2.9 Wenn ein Anfall zum Notfall wird
Status epilepticus ist die schwerste Anfallsform einer Epilepsie insbesondere bei generalisierten Anfällen. Bei dieser dauert das Anfallsgeschehen an oder hat nur wenige kurze Pausen. Bei der Entstehung eines Status werden drei Phasen unterschieden:
1. Initialphase (die ersten zehn Minuten)
2. Etablierter sekundär generalisierter tonisch-klonischer Anfall, im Zeitraum von mehr als 10 Minuten bis 60 Minuten
3. Refraktärer sekundär generalisierter tonisch-klonischer Anfall ab 60 Minuten
In der ersten Phase ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Anfall sistiert, am höchsten. Deshalb ist es wichtig, dass Patienten mit Epilepsie für diesen Fall Bedarfsmedikationen erhalten. Im Krankenhaus können diese intravenös verabreicht werden. Von Laien oder wenn kein intravenöser Zugang vorhanden ist, kann Bedarfsmedikation auch in die Wangentasche verabreicht werden.
In der zweiten Phase ist eine klinische Behandlung notwendig, in der nacheinander unterschiedliche intravenöse Antiepileptika verabreicht werden, und falls nicht wirksam, wird spätestens in der refraktären Phase die Option einer Narkose-Behandlung erwogen.
Begleitend sollten abhängig vom klinischen Verlauf Blutentnahmen, Infusionstherapien und eine intensive Überwachung der neurologischen und vitalen Parameter erfolgen (AMWF 2012).
SUDEP (sudden unexpected death in epilepsy)
Bei allen chronischen Erkrankungen ist das Risiko zu sterben ganz leicht gegenüber der Normalbevölkerung erhöht. Auch bei einer Epilepsie können lebensbedrohliche Situationen entstehen. Hier sind zwei Situationen zu nennen, bei denen das Mortalitätsrisiko erhöht ist: der Status epilepticus und die Situation nach einem Anfall mit bilateral-tonisch-klonischer Phase (SUDEP: sudden unexpected death in epilepsy). Bei einem Status epilepticus kann es durch die andauernde Anfallsaktivität zu weiteren Komplikationen im kardio-respiratorischen Bereich kommen, die lebensbedrohlich sein können und in jedem Fall einer intensiven Überwachung und Therapie bedürfen. Nach einem Anfall mit bilateral-tonisch-klonischer Phase kann es bereits während des Anfalls zu kardialen Beeinträchtigungen kommen, die wiederum durch Hypoxie oder weitere Faktoren, wie z. B. Herzrhythmusstörungen, verstärkt werden. Dies führt zu einer Zunahme von respiratorischen Defiziten, sodass ein Herz-Kreislauf-Stillstand entstehen kann (SUDEP). Dieses Phänomen ist sehr selten und wird bei May und Israel (2019) mit einer Häufigkeit von 1,2/1000 Personenjahre beziffert. Da auch jüngere Menschen betroffen sein können, ist es relevant, in Abstimmung mit dem interprofessionellen Team über präventive Maßnahmen bezüglich SUDEP aufzuklären:
1. Anfallskontrolle: Verbesserung der Anfallssituation durch optimierte medikamentöse Therapie und Verbesserung der Adhärenz der Medikamenteneinnahme vermindert das Risiko, einen SUDEP zu erleiden.
2. Anfallsüberwachung: Sensor-Überwachung der schlafgebundenen Anfälle oder das gemeinsame Übernachten mit einer weiteren Person in einem gemeinsamen Zimmer führen zu einer verbesserten Kontrolle der postiktalen Situation (
Kap. 2.2.7).
3. Ermittlung von weiteren Risikofaktoren, wie z. B. kardiale Probleme, medikamentöse Polytherapie oder therapieschwierige Epilepsie, um individuell angepasste Maßnahmen zu planen (May & Israel 2019).
Auch die Schulung von Reanimationsmaßnahmen von Professionellen und Angehörigen trägt zur Vorbeugung bei.
2.2.10 Anfälle in der Situation der Palliativpflege
Das Risiko für epileptische Anfälle ist für Menschen am Lebensende erhöht. Risikofaktoren sind alle Erkrankungen, bei denen eine Beteiligung des zentralen Nervensystems gegeben ist. Auch Entgleisungen von Stoffwechselerkrankungen führen in dieser Phase zu epileptischen Ereignissen. Die Wünsche der Patient*innen an die letzte Lebensphase sollten höchste Priorität haben und die Therapie der Epilepsie und der Anfälle sollten daran angepasst werden.
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