Die Gestaltungsprinzipien sind eine Orientierungshilfe für die Umsetzung konkreter Projekte. Sie richten sich im interdisziplinären Zusammenwirken rund um das Thema Pflege und Betreuung an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die auf Basis ihrer strategischen Handlungsfähigkeit großen Einfluss auf die Qualität bedarfs- und altersgerechter Lebensräume für Menschen mit Unterstützungsbedarf nehmen können, an Pflegepersonen, die durch ihre Expertisen wesentlich dazu beitragen, dass die Raumformung der geforderten Funktion entspricht, an Planende und alle Interessierten, die sich mit den Themen rund um das institutionelle Wohnen im Alter auseinandersetzen wollen.
Diese Arbeit gliedert sich in vier Teile. Nach dem ersten Teil der Einführung erfolgt in Teil IIeine breitgefächerte Recherche, die aus der Gesamtheit der Leitthemen zentrale Inhalte verdichtet, die in weiterer Folge der empirischen Erhebung zu Grunde gelegt wurden. Im dritten Teil werden acht Gestaltungsprinzipien beschrieben, denen theoriebasierte Erkenntnisse und empirisch erhobene Daten eingeschrieben sind, um gemeinsam mit kategoriegebundenen Zitaten der Expertinnen und Experten Interpretationsspielräume zu öffnen. Um neue Denkräume zu erschließen, werden im vierten Teil erweiternde Expertisen aufgenommen. Franz Kolland, Rebekka Rohner und Vera Gallistl fokussieren Affekte, die in Räumen stationärer Pflegeeinrichtungen eingeschrieben sind, Hanna Mayer, Martin Wallner und Sabine Köck-Hódi bringen als Basis für eine personzentrierte Pflege das Modell PeoPLe mit der Umgebungsgestaltung in der Stationären Langzeitpflege in Beziehung, Ernst Beneder beschreibt die räumliche Wahrnehmung zwischen Offenheit und Bestimmtheit und der Autor stellt zwei Architekturbeispiele nebeneinander, die räumliche Kleinteiligkeit als Maßstab in die Institution integrieren.
Diese Publikation definiert den Wert der Privatheit, des Wohnens und den Maßstab häuslicher Proportionen, skizziert soziales Distanzverhalten, beschreibt Handlungsräume, in denen Privatheit gelebt, Gemeinschaft gefördert, Begegnung ermöglicht und Gesellschaft erlebt werden kann, und beschreitet einen Weg zwischen theoriegeleiteten Herangehensweisen und praxisnahen Beispielen.
Andreas Wörndl, Wien 2021
Teil I – Einführendes
1 Einführendes
1.1 Stationäre Pflege und Betreuung in Niederösterreich
Als soziale Verantwortung gegenüber jenen, die durch ihre Lebensumstände nicht oder vorübergehend nicht in ihrer gewohnten Umgebung leben können, stellt sich die stationäre Pflege und Betreuung in den Dienst der niederösterreichischen Bevölkerung. Landesweit werden unter Berücksichtigung laufend durchgeführter Evaluierungen Anpassungen an das Leistungsspektrum vorgenommen und innovative Weichen gestellt. Auf Basis von soliden wissenschaftlichen Daten und Prognosen, die in regelmäßigen Abständen durch einen Bedarfs- und Entwicklungsplan, den sogenannten Altersalmanach, angepasst werden, reagiert die Sozialplanung und Steuerung des Landes Niederösterreich auf Veränderungen der Altersstruktur oder auf besondere Ereignisse.
Das Land Niederösterreich bietet ein vielfältiges Pflege- und Betreuungsangebot. Die stationäre Versorgung wird durch soziale und sozialmedizinische Pflegedienste, Beratungseinrichtungen und durch die 24-Stunden-Betreuung ergänzt. Menschen, die sich auf Grund physischer, psychischer oder kognitiver Einschränkungen für einen stationären Aufenthalt in einer Pflege- und Betreuungseinrichtung entscheiden, erhalten entsprechend ihrer Bedürfnisse Hilfe, Betreuung oder Pflege. In vielen Einrichtungen arbeiten multiprofessionelle Teams nach den Grundsätzen der personzentrierten Pflege und Betreuung. Der Schwerpunkt liegt auf einer selbstbestimmten und eigenverantwortlich gestaltbaren Lebensführung, die gemeinsam mit der Einbindung der An- und Zugehörigen Unterstützung findet. Das Pflege- und Betreuungsspektrum reicht von der Langzeit-, Tages- und
Abbildung 1: Bevölkerungsstruktur in Niederösterreich 2019 nach Geschlecht und Alter (Quelle: eigene Darstellung, Datengrundlage: Land NÖ, 2020, p. 9)
Abbildung 2: Sozialhilfe-Ausgaben des Landes NÖ 2019 nach Aufgabenbereichen (Quelle: eigene Darstellung, Datengrundlage: Land NÖ, 2020, p. 29 f.)
Kurzzeitpflege über Sonderformen, wie beispielsweise Schwerst-, Hospiz- oder Palliativpflege, bis hin zu psychosozialen und gerontopsychiatrischen Betreuungsformen an ausgewählten Standorten. Die Übergangspflege ist ein Angebot an Menschen, die nach einer medizinischen Akutversorgung rehabilitative Unterstützung benötigen. Diese Unterstützungsleistung wird innerhalb eines Jahres bis zu 12 Wochen gewährt. Menschen mit Demenz erhalten spezielle Angebote. Der Schwerpunkt liegt auf der validierenden Pflege. Im Vordergrund steht der Aspekt eines lebensunterstützenden Umfeldes (Land NÖ, 2020).
Niederösterreich ist das flächengrößte Bundesland in Österreich. Mit einer Bevölkerungszahl von rund 1,68 Millionen Personen wächst Niederösterreich nach der Bundeshauptstadt Wien am zweitstärksten. 26,5 Prozent der Wohnbevölkerung sind über 60 Jahre alt (vgl. Land NÖ, 2020, p. 9). Für Menschen mit stationärem Pflegeund Betreuungsbedarf stehen insgesamt 9.359 Plätze (vgl. Land NÖ, 2020, p. 45) zur Verfügung, in denen im Jahr 2019 13.320 Menschen im Jahr 2019 (vgl. BMSGPK, 2020, p. 170) betreut wurden. Von den 894 im Bericht des Rechnungshofes „Pflege in Österreich“ erwähnten stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen befinden sich 106 Standorte in Niederösterreich (vgl. Rechnungshof Österreich, 2020, p. 31).
Das Sozialhilfebudget des Landes NÖ umfasst Maßnahmen und Leistungen nach dem NÖ Sozialhilfegesetz 2000. Mit etwa 1,04 Mrd. EUR brutto beträgt der Anteil der Sozialhilfeausgaben rund 9 % am Gesamtbudget. Mit der stationären Pflege und Betreuung (42,6 %), den ambulanten Diensten (10,8 %) und der 24-Stunden-Betreuung (4,1 %) nimmt die „Hilfe für alte Menschen“ mit 57,5 % den größten Teil des Sozialhilfebudgets in Anspruch. Der Anteil der stationären Versorgung beträgt nach Rechnungsabschluss 2019 rund 444 Mio. EUR (vgl. Land NÖ, 2020, p. 29 f.). Insgesamt erhalten in Niederösterreich per Stichtag 31.12.2019 92.935 anspruchsberechtigte Personen Pflegegeld, 62,5 % Frauen und 37,5 % Männer (vgl. BMSGPK, 2020, p. 132).
Abbildung 3: Stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Österreich 2020 (Quelle: eigene Darstellung, Datengrundlage: Rechnungshof Österreich, 2020, p. 31)
Abbildung 4: Leistungserbringende nach Rechtsträgerschaft in Österreich 2020 (Quelle: eigene Darstellung, Datengrundlage: Rechnungshof Österreich, 2020, p. 31)
Die Leistungserbringung im Bereich der stationären Pflege und Betreuung erfolgt in den Bundesländern auf unterschiedliche Weise und in den meisten Fällen durch verschiedene Rechtsträgerschaften (Länder, Fonds, Sozialhilfeverbände, Gemeinden, private Betreiber). Von den für Niederösterreich genannten 106 Pflege- und Betreuungseinrichtungen werden 48 Einrichtungen durch das Land, 3 von Gemeinden und 55 von privaten Anbietern 1 getragen (vgl. Rechnungshof Österreich, 2020, p. 31).
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