Alexander Grieger - Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen

Здесь есть возможность читать онлайн «Alexander Grieger - Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Kaum ein Streit hat die juristische Wirtschaftspraxis so bewegt wie der Disput um die angeblichen Mängel der AGB-Kontrolle im B2B-Bereich. Das vorliegende Werk greift dies in einer praktischen Tiefe auf, die bislang kaum erreicht wurde.
Aus dem Blickwinkel des betrieblichen Risikomanagements konzentriert sich die Arbeit auf:
– die Darstellung von Rechtsprechung aller Instanzen, um im Raum stehende, angeblich unzureichende Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere in Bezug auf Folgeschäden differenziert zu hinterfragen;
– die relevanten Gestaltungsspielräume und Empfehlungen, die in der Debatte bislang kaum angesprochen wurden;
– die Rechtsprechung, died, differenziert nach Massengeschäft und Projektgeschäft, weitaus mehr interessensgerechte Gestaltungsmöglichkeiten bietet als vielfach kolportiert;
– einen Vergleich mit den Grenzen privatautonomer Risikoverlagerungen im Schweizer Recht sowie in den USA.
Abschließend wird aus diesen Erkenntnissen mit dem neuartigen Konzept einer Folgeschädenpflichtversicherung ein Vorschlag zur Lösung abgeleitet, der aus Unternehmenssicht praxistauglich und international wettbewerbsfähig wäre und auch rechtssichere Weiterentwicklungen im LegalTech-Bereich fördern würde.

Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

167Miethaner, AGB-Kontrolle versus Individualvereinbarung, S. 1; zur Üblichkeit von Regelungen zu Haftungsfragen in AGBs in den meisten AGBs siehe statt vieler: Niebling, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Allgemeiner Teil/Grundlagen, S. 127. 168Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1810); Lischek/Mahnken, ZIP 2007, S. 158ff. (158/159); für Bestellformulare im Allgemeinen, insbes. bei tlw. Befüllung: BGH, Urt. v. 18.05.1983 – VIII ZR 20/82, Ziffer II.2.a. 169Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1810). 170ULMER/BRANDNER/HENSEN-Ulmer/Habersack, Einl. Rn. 50. 171Stellvertretend der als Justiziar tätige Rechtsanwalt Kollmann in Kollmann, NJOZ 2011, S. 625ff. (625). 172ULMER/BRANDNER/HENSEN-Ulmer/Habersack, Einl. Rn. 5 u. 47–54; Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1811). 173Schuhmann, BB 1996, S. 2473ff. (2475); Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1810); Del Popolo, Grenzen des AGB-Rechs im unternehmerischen Alltag und das damit zusammenhängende Risikomanagement an Hand von praxisrelevanten Beispielen, S. 122; vgl. auch MÜNCHNER VERTRAGSHANDBUCH Bd. 2/I-Kratzsch, S. 329ff.. 174Leuschner, AcP Bd. 207 (2007), S. 491ff. (517); Huth, Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung geltender Gewohnheiten und Gebräuche, S. 96. Das Erfordernis der Nutzung von Musterverträgen nicht nur aus Sicht des Qualitätsmanagements zur Fehlerreduzierung sehend (STAUB/HEHLI HIDBER-Staub Kapitel 3 D Rn. 11) sondern auch als strategischen Wettbewerbsvorteil und Teil des Wissensmanagements zur erfolgreichen Kanzleiführung (STAUB/HEHLI HIDBER-Schulz Kapitel 3 D Rn. 11). Aus Sicht des Unternehmensjuristen bestätigend: Del Popolo, Grenzen des AGB-Rechs im unternehmerischen Alltag und das damit zusammenhängende Risikomanagement an Hand von praxisrelevanten Beispielen, S. 2, 36. Dabei auch eine Verpflichtung aus Sicht der Compliance sehend, um andere Risiken adäquat zu vermeiden: ders., S. 102. 175Keller, AnwBl 4/2012, S. 293ff. (297f.); Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1810); Huth, Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung geltender Gewohnheiten und Gebräuche, S. 95. Die äußere Erscheinungsform hinsichtlich Aussehens und Schriftbild im Rahmen der Ermittlung gestellter Vertragsbedingungen als tatsächliche Vermutung ansehend: OLG Nürnberg, BKR 2017, S. 251ff. (253). 176ULMER/BRANDNER/HENSEN-Ulmer/Habersack, Einl. Rn. 4; Koch, BB 2012, S. 1810ff. (1810); Kessel/Jüttner, BB 2008, S. 1350ff. (1350); Lischek/Mahnken, ZIP 2007, S. 158ff. (158/159). 177Richter, Allgemeine Geschäftsbedingungen im B2B-Verkehr in Deutschland, der Schweiz und England – unter besonderer Berücksichtigung von Haftungsklauseln in Kaufverträgen und der ökonomischen Analyse des Rechts, S. 95. 178Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1810/1811). 179Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1811). 180Koch, BB 2010, S. 1810ff. (1811). 181Bruns, Haftungsbeschränkung und Mindesthaftung, S. 339/340; so i.E. auch Graf v. Westphalen, ZIP 2002, S. 545ff. (545). 182So i.E. auch Graf v. Westphalen, ZIP 2002, S. 545ff. (545).

B. Grundbegriffe und -konzepte der vertraglichen Beschränkbarkeit von Haftung

Vertragliche Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse können, wie zuvor beschrieben, entweder auf der Tatbestandsseite ansetzen (z.B. keine Haftung für bestimmte Handlungen oder Unterlassungen oder nur für ausgewählte Verschuldensstufen) oder auf der Rechtsfolgenseite bestimmte Schadensarten (wie Folgeschäden) aus dem Haftungsumfang ausklammern oder limitieren183. Zudem sind auch zeitliche Befristungen durch vertraglich vereinbarte Verfristungen und vom gesetzlichen Leitbild abweichende Verjährungsregeln denkbar184.

Es gilt als anerkanntes Rechtsprinzip, dass vertraglich vereinbarte Haftungsklauseln – sofern diese zulässig sind – den gegebenenfalls parallellaufenden deliktischen Ansprüchen auf Schadensersatz vorgehen und auch zu einer Beschränkung der eigentlich unbeschränkten Deliktshaftung führen185.

Nicht problematisiert oder näher konkretisiert wird im Rahmen dieser Arbeit die in § 276 Abs. 1 S. 1 BGB angesprochene Möglichkeit, dass durch den Schuldner eine strengere als die gesetzliche Haftung (insbes. aus der Abgabe einer Garantie 186) eingegangen wird. Nachdem es sich – selbst bei betragsmäßigen oder inhaltlich eingeschränkten – Garantien nicht um Beschränkungen der gesetzlichen Haftung handelt, sondern um ein frei gestaltetes Haftungsregime mit dem Ziel der Haftungserweiterung, wäre eine Ausweitung des Betrachtungsgegenstandes im Rahmen der Zielsetzung dieser Arbeit nicht zielführend187.

Zudem ist höchstrichterlich festgestellt, dass bei der Abgabe von Garantien (sofern der Garantietext selbst nicht bereits die Inanspruchnahmevoraussetzungen und Rechtsfolgen beinhaltet) keine Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen vereinbart werden können188.

183ULMER/BRANDNER/HENSEN-Fuchs, § 307 Rn. 299; Bruns, Haftungsbeschränkung und Mindesthaftung, S. 3, 6/7, 301; PALANDT-BGB-Grüneberg, § 307 Rn. 41/42. 184ULMER/BRANDNER/HENSEN-Fuchs, § 307 Rn. 299. 185H.M, vgl. PALANDT-BGB-Grüneberg, § 307 Rn. 49; Bruns, Haftungsbeschränkung und Mindesthaftung, S. 239/240. 186Hierunter werden i.d.R. selbständige Garantien (d.h. eigenständiges Haftungsregime neben gesetzlicher Gewährleistung mit zusätzlichem, verschuldensunabhängig zugesagtem Leistungserfolg) und unselbständige Garantien (d.h. aufbauend auf gesetzlicher Gewährleistung, ohne zusätzlich zugesagtem Leistungserfolg) verstanden, wobei die Abgrenzung mangels gesetzlicher Definition im Einzelfall schwierig ist (vgl. aber zur Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie § 443 BGB). Vgl. PALANDT-Putze, § 443 Rn. 4. 187So auch Bruns, Haftungsbeschränkung und Mindesthaftung, S. 341. 188Die Unzulässigkeit des Haftungsausschlusses für Mangelfolgeschaden in den VDMA-Musterbedingungen für den Fall der Abgabe einer Garantie feststellend: BGH, Urt. v. 05.12.1995 – X ZR 14/93, Ziffer IV.3.

C. Entstehungsgeschichte und Begründung der AGB-Kontrolle

I. Einführung

Um zu verstehen, welche Zielsetzung die AGB-Kontrolle im B2B-Bereich verfolgt, ist es zuallererst von Nöten, das „Woher“ und „Warum“ näher zu ergründen. Nur so lässt sich überprüfen, ob es zu den proklamierten Fehlentwicklungen gekommen ist, und welche inhärenten Problemstellungen und Lösungswege existieren.

II. Gesetzgeberische Entstehungsgeschichte

Bereits vor Einführung des AGBG zum 01.04.1977 nahm zuerst das RG, später auch der BGH, eine Inhaltskontrolle bei Verträgen vor189. Während das RG ursprünglich unerwünschten Risikoverlagerungen nur mit einer restriktiven Deutung solcher Klauseln begegnete, zog es sich später auf § 138 BGB als Bewertungsmaßstab zurück190. Ansatzpunkt war hier, dass die Machtstellung des Verwenders (ursprünglich durch nur eine Person, später auch durch Unternehmensgruppen) – im Sinne einer Monopolstellung – hervorgehoben war191. Ab 1956 setzte der BGH diese Entwicklung unter Verweis auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) fort, ohne weitere Anforderungen an die Machtstellung des Verwenders zu stellen192. Formelle Kriterien waren bis zur Einführung des AGBG jedoch kein Thema193.

Das AGBG und somit die offene Inhaltskontrolle wurde ursprünglich von den beteiligten politischen Parteien mit der Hauptintention des Verbraucherschutzes ins Leben gerufen194. Erst kurz vor Gesetzeseinführung setzte sich – auch basierend auf Empfehlungen des Deutschen Juristentages 1974195 – die Ansicht durch, dass auch Geschäfte im kaufmännischen Geschäftsverkehr berücksichtigt werden sollen, weil nicht die beteiligten Personenkreise, sondern die einseitige Ausnutzung der Privatautonomie zu Lasten des anderen Vertragspartners im Fokus standen196.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen»

Обсуждение, отзывы о книге «Rechtliche Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in B2B-Exportverträgen» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x