In Sachsen-Anhalt ist die Schulpsychologie dem Landesschulamt und insofern direkt dem Ministerium für Bildung unterstellt. Seit Oktober 2013 bildet die Schulpsychologie in der Abteilung 2 ein eigenes Referat. Im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) ist in der ab dem 01.08.2018 geltenden Fassung unter § 83 Abs. 1 Nr. 8 zu lesen: »Die Schulaufsicht (…) umfasst den schulpsychologischen Dienst (…).«
Der RdErl. des MK vom 07.07.2004 (Organisation und Aufgaben schulpsychologischer Beratung) definiert personenbezogene Beratung, Mitwirkung bei Entscheidungen der Schulbehörde und Zusammenarbeit innerhalb der Schulabteilung, sowie Beratung der Schule als System und Information und Fortbildung zu schulpsychologisch relevanten Themen als Aufgabenbereiche.
In Schleswig-Holstein ist die Schulpsychologie im Schulgesetz (SchulG) vom 24.01.2007, geändert am 01.07.2020, erwähnt. Anstellungsträger der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ist das Land, die Träger der Beratungsstellen sind jedoch die Kommunen. Ein Konzept zu den Aufgaben und Strukturen aus dem Jahr 2017 ist auf der Website des Landes veröffentlicht.
In Thüringen ist die Schulpsychologie im § 53 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) in der Fassung vom 31.01.2013 erwähnt. Schulpsychologische Dienste sind bei den staatlichen Schulämtern eingerichtet. Sie haben sowohl schülerzentrierte als auch schulzentrierte Aufgaben. Weitere Aufgaben werden in der Anlage 1 vom 05.05.2013 ausgeführt. Dort wird insbesondere eine systemische Ausrichtung betont und über die üblichen Aufgaben hinaus die Beratung der Schulen bei Fragen des Kinderschutzes, die psychologische Diagnostik bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes, die Mitwirkung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement von Lehrkräften sowie die Drogenprävention und Suchtberatung aufgeführt. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Ministeriums für Jugend, Bildung und Sport zu finden.
4.10 Versorgung mit Schulpsychologie in den Bundesländern
Die Sektion Schulpsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen erhebt alle zwei Jahre die aktuelle Anzahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den Bundesländern (
Abb. 4.1;
Abb. 4.2).
Vergleicht man die Versorgungszahlen aus dem Jahr 2020 mit denen aus 2018, so wird deutlich, dass es in Deutschland in nur zwei Jahren einen Anstieg von 1 518 auf 1 704 Stellen oder um 12 % gab (BDP Sektion Schulpsychologie, 2020). Schauen wir noch weiter zurück, so gab es in den letzten zehn Jahren eine Zunahme von Schulpsychologiestellen in Deutschland um 38 %. 2020 ist im Durchschnitt in Deutschland eine schulpsychologische Fachkraft für 6 302 Schülerinnen und Schüler zuständig, 2018 lag die Zahl noch bei 7 258, vor zehn Jahren bei 9 169. Dies zeigt eine deutliche Verbesserung in den letzten zehn Jahren – allerdings auf niedrigem Niveau.
Diese Entwicklung belegt die Notwendigkeit schulpsychologischer Kompetenzen und Angebote in den Schulen. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist diese Versorgung immer noch nicht ausreichend. In der Schweiz wird beispielsweise eine Ausstattung von 1:1 500 angestrebt (Richtlinien zur Gestaltung der Schulpsychologie in der Schweiz, 2014).
Beim Vergleich der schulpsychologischen Versorgung in den einzelnen Bundesländern sind deutliche Unterschiede festzustellen. Während 2020 in Bayern eine schulpsychologische Fachkraft (Vollzeitäquivalent) für durchschnittlich 3 730 Schülerinnen und Schüler zuständig ist, sind es in Niedersachsen trotz Verbesserungen immer noch 13 018, in Sachsen-Anhalt 10 460 und in Brandenburg 9 376 Schülerinnen und Schüler. Das Bundesland Sachsen konnte sich im Vergleich zu 2018 von 1:14 139 auf 1:8 812 verbessern, indem die Anzahl der Fachkräfte um 23 Stellen oder 72 % aufgestockt wurde.
Abb. 4.1: Schülerinnen und Schüler pro Schulpsychologin oder Schulpsychologen 2020 (Datengrundlage: Aktuelle Befragung der Kultusministerien der Länder, Statistisches Bundesamt. Stand November 2020; BDP Sektion Schulpsychologie, 2020)
Abb. 4.2: Lehrkräfte pro Schulpsychologin oder Schulpsychologen 2020 (Datengrundlage: Aktuelle Befragung der Kultusministerien der Länder, Statistisches Bundesamt. Stand November 2020; BDP Sektion Schulpsychologie, 2020)
Die Schulpsychologie in Deutschland bietet ein heterogenes Bild. Zwar hat sich auf der Basis eines gemeinsamen Berufsprofils der Sektion Schulpsychologie im BDP ein grundlegendes Verständnis der Aufgaben und Arbeitsprinzipien entwickelt, jedoch sind die personelle Ausstattung, die Organisationsformen und die Arbeitsaufträge sehr unterschiedlich.
Die meisten Bundesländer haben in den letzten Jahren im Rahmen der Einrichtung neuer Stellen die Aufgaben ausführlicher definiert und Bezüge zu wissenschaftlichen Erkenntnissen hergestellt. So sind in Tübingen und Frankfurt Kompetenzzentren entstanden, an anderen Stellen wurde die Schulpsychologie in Qualitätssicherungskonzepte einbezogen. In vielen Bundesländern wurde die Schulpsychologie durch Erwähnungen in den Schulgesetzen oder durch Verfügungen, Erlasse oder Qualitätssicherungskonzepte konzeptionell deutlich gestärkt.
Auch haben sich die Darstellungen der Aufgaben und Angebote der jeweiligen Schulpsychologie in den Ländern auf Webseiten deutlich verbessert und Interessierte finden leichter den Weg zu schulpsychologischer Beratung und Unterstützung.
Der deutlich wahrnehmbare Anstieg der Anzahl von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Deutschland sowie der Ausbau der Kooperationen in multiprofessionellen Einrichtungen wird die Schulpsychologie in Deutschland weiter stärken. Für die Zukunft bleibt es jedoch unverzichtbar, die Schulpsychologie als wissenschaftlich fundierte Disziplin weiter zu etablieren und Standards für eine einheitliche Versorgung mit Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Deutschland zu entwickeln.
AK Kommunale Schulpsychologie beim Städtetag NRW (2012). Empfehlungen zur Ausstattung Schulpsychologischer Beratungsstellen. Zugriff am 10.05.2021 unter https://www.schulpsychologie.de/wws/bin/1685834-2042954-4-empfehlungen_ak__ausstattung_schulpsych_dienste.pdf
BDP Sektion Schulpsychologie (2014a). Schulpsychologie in Deutschland. Berufsprofil. Berlin: BDP. Zugriff am 06.01.2021 unter https://bdp-schulpsychologie.de/aktuell/2018/180914_berufsprofil.pdf
BDP Sektion Schulpsychologie (2014b). Schulpsychologie in Deutschland. Berufsprofil – Fokus Inklusion in der Schule. Berlin: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP). Zugriff am 10.05.2021 unter https://bdp-schulpsychologie.de/aktuell/2018/180912_inklusion.pdf
BDP Sektion Schulpsychologie (2020). Versorgung mit Schulpsychologen in den Bundesländern 2020. Zugriff am 10.05.2021 unter https://www.bdp-schulpsychologie.de/aktuell/2021/210110_versorgungszahlen.pdf
Drewes, S. (2008). Stellungnahme zum Approbationsvorbehalt in der Schulpsychologie. Berlin: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). Zugriff am 10.05.2021 unter https://bdp-schulpsychologie.de/aktuell/2008/80616_taetigkeitsfelder.php
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