6. Die außergewöhnlichen Belastungen §§ 33, 33a und 33b EStG6.1. Allgemeines zu den außergewöhnlichen Belastungen 6.2. Außergewöhnliche Belastungen der allgemeinen Art § 33 EStG 6.2.1. Belastende Aufwendungen 6.2.2. Die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen 6.2.2.1. Rechtliche Gründe 6.2.2.2. Tatsächliche Gründe 6.2.2.3. Sittliche Gründe 6.2.3. Notwendigkeit der Ausgaben 6.2.4. Angemessenheit und Üblichkeit der Aufwendungen 6.2.5. Die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen 6.2.6. Die zumutbare Belastung 6.3. Besondere außergewöhnliche Belastungen 6.3.1. Außergewöhnliche Belastungen des § 33a EStG 6.3.1.1. Unterhaltsleistungen § 33a Abs. 1 EStG 6.3.1.2. Unterhaltsleistungen und Opfergrenze 6.3.1.3. Ausbildungsfreibetrag § 33a Abs. 2 EStG 6.3.2. Pauschbeträge des § 33b EStG als außergewöhnliche Belastung 6.3.2.1. Behindertenpauschbeträge § 33b Abs. 1 bis 3 EStG 6.3.2.2. Pflegepauschbetrag § 33b Abs. 6 EStG
7. Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a EStG7.1. Geringfügig haushaltsnahe Aufwendungen § 35a Abs. 1 EStG 7.2. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse § 35a Abs. 2 EStG 7.3. Handwerkerleistungen § 35a Abs. 3 EStG
8. Übersichten und Abgrenzung von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, haushaltsnahen Dienstleistungen sowie Kosten der privaten Lebensführung8.1. Werbungskosten 8.2. Sonderausgaben 8.3. Außergewöhnliche Belastungen 8.4. Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse 8.5. Regelmäßige Kosten der privaten Lebensführung
WEITERFÜHRENDE LITERATUR
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
LITERATURVERZEICHNIS
a. A.andere Auffassung
Abs.Absatz
AfAAbsetzung für Abnutzung
AGArbeitgeber
ANArbeitnehmer
AOAbgabenordnung
Art.Artikel
BABetriebsausgaben
BEBetriebseinnahmen
BFHBundesfinanzhof
BGBBundesministerium für Finanzen
BStBlBundessteuerblatt
BTBundestag
BVerfGBundesverfassungsgericht
DStZDeutsche Steuerzeitung
EStEinkommensteuer
EStDVEinkommensteuerdurchführungsverordnung
EStGEinkommensteuergesetz
EStREinkommensteuerrichtlinien
GdEGesamtbetrag der Einkünfte
GewStGewerbesteuer
GGGrundgesetz
HGBHandelsgesetzbuch
i. H. v.in Höhe von
i. R. d.im Rahmen des, im Rahmen der
i. S. d.im Sinne des, im Sinne der
LStLohnsteuer
LStDVLohnsteuerdurchführungsverordnung
LStRLohnsteuerrichtlinien
m. E.meines Erachtens
m. w.Bsp. mit weiteren Beispielen
m. w. N.mit weiteren Nachweisen
m. w. V-mit weiteren Verweisen
RRichtlinie
RzRandziffer
SdESumme der Einkünfte
u. a.unter anderem
v. a.vor allem
VZVeranlagungszeitraum
vgl.vergleiche
WKWerbungskosten
zvEzu versteuerndes Einkommen
Dieses MCC Steuerrecht eBook stellt Ihnen die abzugsfähigen Ausgaben im Einkommensteuerrecht übersichtlich dar, konzentriert sich dabei auf Kernaussagen und fasst diese treffend und verständlich zusammen. Darüber hinaus bietet es Ihnen auch weiterführende rechtliche Betrachtungen und Hintergründe.
Es ist damit sowohl für Berufseinsteiger bzw. Studienanfänger geeignet, aber auch für den interessierten Leser, der schon detailliertere und fundiertere Kenntnisse im Einkommensteuerrecht hat.
Als Zielgruppe für dieses Einkommensteuerrecht eBook werden insbesondere
Studenten in den Fachrichtung Steuerrecht, Steuerlehre bzw. Rechnungslegung,
Steuerfachangestellte und
Steuerfachwirte bzw. angehende Steuerberater
angesprochen. Das MCC Einkommensteuerrecht eBook ist parallel dazu gleichermaßen geeignet, für das Vorbereiten auf Prüfungen, die nach dem Rechtsstand 2014 erfolgen werden.
Das MCC Steuerrecht eBook bietet Ihnen eine fachlich fundierte Grundlage, sich fokussierter und detaillierter in einzelne Themengebiete einarbeiten zu können. Die eingefügten rechtlichen Hintergründe, die über die grundlegenden Betrachtungen und Bemerkungen hinausgehen, z. B. im Kapitel „Das Leistungsprinzip im Einkommensteuergesetzt“, werden Ihnen Ansatzpunkte vermittelt, um Einblicke und Ansätze für rechtliche Diskussionen zu finden.
Sofern Paragrafen angesprochen werden, folgt die Angabe der Darstellung und Normierung:
§ 1 Abs. 2 S. 2 EStG
§ 1Paragraf
Abs.Absatz
S.Satz
Michael Eifler Dezember 2014
Im Rahmen meiner Dozententätigkeit werde ich regelmäßig mit grundsätzlichen Fragen zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Einkommensteuerrecht konfrontiert. Hintergrund der meisten Fragestellungen ist die Abgrenzung von Werbungskosten, Sonderausgaben bzw. außergewöhnlichen Belastungen auf der einen und Kosten der privaten Lebensführung auf der anderen Seite.
Die Fragen reichen dabei von der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für private Kleidung bis hin zur Berücksichtigung von Aufwendungen, die die Grunddefinition der Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastung erfüllen, aber auch von Regelungen zur Nichtabzugsfähigkeit i. S. d. § 12 EStG betroffen sind und damit Konkurrenzen entstehen.
Dabei sind nicht immer alle Fragen leicht zu beantworten, wie z. B. die Bemerkung, dass die Kosten für einen Betreuungsplatz eines Kindes durchaus auch als erwerbsichernder Aufwand einzustufen sind, wenn ohne eine Betreuung die Eltern ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können.
Es kann auch nicht Sinn der Sache sein zu argumentieren, dass die Regelungen der Gesetzgeber so festgelegt hat. Schaut man auf die Entwicklung einzelner Normen stellt man fest, dass viele gesetzliche Regelungen getroffen worden sind, weil Gerichte den Gesetzgeber dazu angehalten haben, eindeutige Regelungen zu treffen.
Eine hundertprozentige Unterscheidung und Aufteilung der Aufwendungen zu Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen, Sonderausgaben und nicht abzugsfähigen Aufwendungen kann, ohne eine entsprechende festlegende Norm, nicht immer erfolgen.
Beschäftigt man sich etwas genauer mit dieser Thematik, stellt man schnell fest, dass der Ausgangspunkt der Betrachtung der § 12 EStG ist. Eine scharfe Trennung kann nicht immer ohne Weiteres vollzogen werden, auch deshalb nicht, weil die zu betrachtenden Aufwendungen dem Grunde nach privat veranlasste Kosten sind, die nur durch gesetzliche Regelungen zu einem Abzug zugelassen werden.
Bevor man sich den Abzugsmöglichkeiten von Aufwendungen widmet, ist es unerlässlich, sich auch mit zugrunde liegenden rechtlichen Hintergründen zu beschäftigen. Dies beinhaltet insbesondere die Frage, warum Aufwendungen überhaupt abzugsfähig sind.
Dem Gesetzgeber sollte doch eigentlich daran gelegen sein, dass jeder Steuerpflichtige eine möglichst hohe steuerliche Bemessungsgrundlage hat. Auch könnte man argumentieren, dass kein Steuerpflichtiger steuerlich gefördert werden soll, wenn er sich aus privaten Gründen dazu entschlossen hat, einen täglichen Arbeitsweg von 130 Kilometer zurückzulegen, wenn er mit einem Umzug einen wesentlich kürzeren Fahrtweg realisieren könnte. Auch die Anschaffung eines Hundes ist eher dem privaten Bereich zuzuordnen, trotzdem lässt der Gesetzgeber die Berücksichtigung einer Hundehaftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung zu.
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