Stefan Storr - Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht

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Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht: краткое содержание, описание и аннотация

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Die Neuauflage:
Drei ganz neue Klausurfälle widmen sich u.a. den Grundstrukturen des Gewerberechts, Fragen des deutschen und europäischen Subventionsrechts, dem unionalen Beihilfenbegriff, Vergaberecht sowie Kommunalwirtschaftsrecht. Insgesamt wurden die Fälle überarbeitet und auf den neuesten Rechtsstand gebracht.
Inhalt und Konzeption:
Dieser auf das Schwerpunktbereichs-Lehrbuch von Ruthig und Storr zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht abgestimmte Klausurenkurs gibt dem Leser einen verlässlichen Leitfaden zur Vorbereitung auf die Klausuren im Schwerpunktbereich und für die Wahlfachprüfung im Assessorexamen an die Hand. Nach einer allgemeinen Einführung in die speziellen Anforderungen an das Schreiben (wirtschafts-)verwaltungsrechtlicher Klausuren werden in 20 Fällen repräsentative Klausursachverhalte zu zentralen Themenbereichen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts sowie der Bezüge zum Verfassungs- und Europarecht, zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsprozessrecht exemplarisch und realitätsnah gelöst. Ziel ist die Einarbeitung in die Technik der Fallbearbeitung und die Einübung typischer Argumentationsmuster. Vorüberlegungen und eine vorangestellte knappe Lösungsskizze dienen der raschen ersten Orientierung. Die Entstehung der Lösung kann sodann anhand von ausformulierten Musterlösungen Schritt für Schritt nachvollzogen werden.

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Fall 6 Der Adventsmarkt

Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (5 Stunden) – Ruthig Gewerberecht – Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO – Tatbestandvoraussetzungen des § 70 GewO – Zulässigkeit einer Standvergabe durch Losverfahren – Vereinbarkeit eines Marktausschlusses mit der Warenverkehrsfreiheit – Unionsrechtliche Anforderungen an das Vergabeverfahren

Fall 7 Eine windige Kfz-Werkstatt

Schwierigkeitsgrad: Abschlussklausur (3 Stunden) – Gurlit Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs – Untersagung der Handwerksausübung nach § 16 Abs. 3 HwO – zulassungspflichtiges Handwerk nach § 1 Abs. 2 HwO – Neben- und Hilfsbetriebe – Eintragungsvoraussetzungen nach §§ 7, 7b HwO – Zulässigkeit eines Widerspruchsverfahrens – Voraussetzungen einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 GewO – Erstreckung einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 S. 2 GewO

Fall 8 Chimney Sweep

Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (3 Stunden) – Ruthig Handwerksrecht – Rechtmäßigkeit einer handwerksrechtlichen Untersagungsverfügung nach § 16 Abs. 2 HwO – Verhältnismäßigkeitsprüfung bei formeller Illegalität – Abgrenzung von HwO und GewO beim Reisehandwerk – Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 GewO – Umgehungsverbot § 4 Abs. 2 S. 1 GewO – Ausnahmebewilligung nach § 1 EU/EWR-HwVO und unselbstständige Tätigkeit

Fall 9 NetMayence

Schwierigkeitsgrad: Abschlussklausur (3 Stunden) – Gurlit Telekommunikationsrecht – Sachentscheidungsvoraussetzungen einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV – Ausschluss isolierten Rechtsschutzes gegen behördeninterne Maßnahmen nach § 13 Abs. 5 TKG – Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO – Anwendung von §§ 45, 46 VwVfG auf Anhörungsmängel – Prüfungsmaßstab bei unionsrechtlich determinierten Behördenentscheidungen – Ermessen und Regulierungsermessen

Fall 10 Die Taxi Mainz GmbH

Schwierigkeitsgrad: Abschlussklausur (3 Stunden) – Ruthig Telekommunikationsrecht – Meldepflichten nach § 6 Abs. 1 bzw § 55 Abs. 6 S. 2 TKG – Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Anzeige – Rechtmäßigkeit eines Widerrufs einer Frequenzzuteilung – Verstoß gegen Verpflichtungen aus der Frequenzzuteilung gem. § 63 Abs. 2 TKG – Mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – Ermessen – Verhältnismäßigkeit – Anwendung der Grundsätze des abgestuften Verfahrens aus § 126 TKG

Fall 11 Agropower

Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (3 Stunden) – Ruthig Energierecht – Zulässigkeit und Begründetheit einer einstweiligen Anordnung nach § 77 Abs. 3 S. 4 EnWG – Anzeigepflicht eines Energieversorgungsunternehmens – Unzuverlässigkeit – wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. § 5 S. 3 EnWG – Anspruch auf Einschreiten der Regulierungsbehörde nach § 30 Abs. 2 EnWG – Anspruch auf Netzzugang – Grenzen des Zugangsanspruchs – Drittschutz – Regulierungsermessen

Fall 12 Tücken der Privatisierung

Schwierigkeitsgrad: einfach (3 Stunden) – Storr Zulässigkeit einer Klage einer Gemeinde gegen einen Landkreis wegen Amtshaftung aus § 839 BGB iVm Art. 34 GG – Amtspflichtverletzung der kommunalen Aufsichtsbehörde durch unzureichende Prüfung eines genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfts gegenüber einer Gemeinde – Verstoß gegen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – Mitverschulden des Bürgermeisters

Fall 13 Der kommunale Freizeitpark

Schwierigkeitsgrad: Abschlussklausur (3 Stunden) – Ruthig Recht der öffentlichen Unternehmen und Beteiligung Privater – Rechtmäßigkeit kommunaler wirtschaftlicher Betätigung und der Beteiligung an gemischtwirtschaftlichen Unternehmen – Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenklage – Drittschutz – Baukonzession/Abgrenzung zum Bauauftrag – Ausschreibungspflichten aus Vergabe- und Beihilfenrecht

Fall 14 Fall „Kein Tröpfchen Wasser ...“

Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (5 Stunden) – Storr Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO durch Verwaltungsgericht – Zulässigkeit eines Widerspruchs – öffentlich-rechtliches Zurückbehaltungsrecht – Anspruch auf Trinkwasserversorgung durch kommunalen Betrieb – Prüfung der Niederlassungsfreiheit und der Warenverkehrsfreiheit – Ausübung öffentlicher Gewalt iSv Art. 51 AEUV

Fall 15 Sparkasse in Concert

Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (3 Stunden) – Gurlit Begriff des öffentlichen Auftraggebers – Rechtsstellung der Sparkassen – Anwendbarkeit des Lauterkeitsrechts auf die öffentliche Hand – Wettbewerbsverstöße nach §§ 3, 4 UWG – Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs – Regelungswirkung einer bankaufsichtlichen Verwarnung nach § 36 Abs. 2 KWG – Anwendungsbereich von § 44a VwGO

Fall 16 Fluggutscheine

Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (5 Stunden) – Ruthig Beihilferecht – Prüfung eines zivilrechtlichen Vertrags – Beihilfebegriff – Legal- und Ermessensausnahmen nach Art. 107 Abs. 3 AEUV – Zulässigkeit einer Konkurrentenklage (Nichtigkeitsklage) vor dem EuG – Rechtsschutz gegen eine formlose Mitteilung der Kommission – Rückforderung einer vertraglich gewährten Beihilfe – Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides – Vertrauensschutz – Aufhebungsanspruch im Verwaltungsprozess

Fall 17 Staatshilfen für Privatschulen

Schwierigkeitsgrad: mittel (3 Stunden) – Storr Zusicherung § 38 VwVfG – Herleitung eines Subventionsanspruchs – einstweiliger Rechtsschutz § 123 VwGO – Widerruf und Rückforderung einer Subvention – Anfechtungsklage

Fall 18 „Kein Alkohol ist auch keine Lösung“: Staatlich gesponserter Weinbau

Schwierigkeitsgrad: Abschlussklausur (3 Stunden) – Gurlit Klage gegen einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid – Begründung einer zuwendungsrechtlichen Vergaberechtspflicht durch Auflage – Fristlauf für den Widerruf eines Subventionsbescheids – Anforderungen an die Ermessensausübung bei Auflagenverstoß – Beihilfenbegriff – parafiskalische Abgaben als staatliche Mittel

Fall 19 Kasernenverkauf

Schwierigkeitsgrad: mittel (3 Stunden) – Storr Öffentlicher Auftraggeber – Bauauftrag – Baukonzession – Grundstücksverkauf als Beihilfe – Notifizierung – Inhouse-Vergabe

Fall 20 Gemeinsame kommunale Anstalten: Joint Venture und Joint Inhouse

Schwierigkeitsgrad: Examensklausur (3 Stunden) – Gurlit Joint Inhouse-Vergabe – Kontroll- und Wesentlichkeitskriterium – Zulässigkeit eines Feststellungsantrags vor der Vergabekammer – Kommunalwirtschaftsrechtliche Zulässigkeit – Gesamtrechtsnachfolge bei der Errichtung kommunaler Unternehmen – Beihilfencharakter der Gewährträgerhaftung für Anstalten

Sachverzeichnis

Einführung

I. Öffentliches Wirtschaftsrecht in der juristischen Ausbildung

1

Öffentliches Wirtschaftsrecht ist – mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung – Gegenstand universitärer Schwerpunktbereiche an allen juristischen Fakultäten. Im Zentrum des Rechtsgebiets steht die staatliche Aufsicht über die Wirtschaft: Traditionell wird hauptsächlich das Gewerberecht(einschließlich des Gaststätten- und Handwerksrechts) behandelt. Es wird aber zunehmend ergänzt durch „moderne“ Formen der Wirtschaftsaufsicht bzw -regulierung, vor allem auf dem Gebiet der Telekommunikation, der Energiewirtschaft sowie der Finanzmärkte. Auch durch Subventionen und Beihilfen oder durch die Vergabe öffentlicher Aufträgekann der Staat lenkend eingreifen oder als Marktteilnehmer auftreten. Die staatliche Marktteilnahme lässt sich längst nicht mehr als „Fiskalhandeln“ begreifen, sondern ist Gegenstand unterschiedlicher Rechtsmaterien (Recht der öffentlichen Unternehmen, Privatisierung, Vergaberecht). Diese Auswahl, die sich als „Kanon“ des öffentlichen Wirtschaftsrechts in der juristischen Ausbildung durchgesetzt hat, liegt dem vorliegenden Klausurenkurs zugrunde. Fälle finden sich zu allen angesprochenen Materien.

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