Sabine Tofahrn - Strafrecht Allgemeiner Teil II

Здесь есть возможность читать онлайн «Sabine Tofahrn - Strafrecht Allgemeiner Teil II» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Strafrecht Allgemeiner Teil II: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Strafrecht Allgemeiner Teil II»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Der Inhalt:
Aus dem allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs werden behandelt: Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Unterlassungsdelikte, Fahrlässigkeitsdelikte, Konkurrenzen.
Die Konzeption:
Die Skripten «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung:
Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

Strafrecht Allgemeiner Teil II — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Strafrecht Allgemeiner Teil II», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

zurück zu Rn. 48, 93, 155, 190, 218

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite

Literaturverzeichnis

1. Teil Einleitung

2. Teil Versuch und Rücktritt des Alleintäters

A. Überblick

B. Versuch

I. Vorprüfung

II. Tatentschluss

III. Untauglicher Versuch in Abgrenzung zum Wahndelikt

IV. Unmittelbares Ansetzen

C. Rechtswidrigkeit und Schuld

D. Rücktritt vom Versuch

I. Überblick

II. Fehlgeschlagener Versuch

III. Außertatbestandliche Zielerreichung

IV. Abgrenzung unbeendeter/beendeter Versuch

V. Rücktritt vom unbeendeten Versuch

VI. Rücktritt vom beendeten Versuch

VII. Rücktritt vom beendeten untauglichen Versuch

VIII. Freiwilligkeit

E. Übungsfall Nr. 1

3. Teil Das Unterlassungsdelikt

A. Überblick

B. Objektiver Tatbestand

I. Unterlassen der gebotenen Handlung

II. Abgrenzung positives Tun – Unterlassen

III. Abgrenzung täterschaftlichen Unterlassens von der Beihilfe durch Unterlassen

IV. Kausalität und objektive Zurechnung

V. Die Voraussetzungen des § 13

1. Garantenstellung

a) Beschützer- oder Obhutsgarant

aa) Garantenstellung aus enger persönlicher Verbundenheit

bb) Garantenstellung aus anderen Lebens- oder Gefahrengemeinschaften

cc) Garantenstellung aus Vertrag

dd) Garantenstellung aus der freiwilligen Übernahme von Schutz- und Beistandspflichten

ee) Garantenstellung aus der Stellung als Amtsträger

b) Überwachergarant

aa) Garantenstellung aus einem schadensnahen Vorverhalten, sog. Ingerenz

bb) Garantenstellung aus Verkehrssicherungspflichten

cc) Garantenstellung aus dem In-Verkehr-Bringen von Produkten

dd) Garantenstellung aus der Pflicht zur Beaufsichtigung Dritter

ee) Garantenstellung aus der Herrschaft über eine Räumlichkeit

2. Entsprechungsklausel

C. Subjektiver Tatbestand

D. Rechtswidrigkeit

E. Schuld

F. Versuch und Rücktritt

I. Versuch

II. Rücktritt

G. Täterschaft und Teilnahme

H. Übungsfall Nr. 2

4. Teil Täterschaft und Teilnahme

A. Übersicht

B. Abgrenzung der Täterschaft von der Teilnahme

I. Materiell-objektive Theorie oder Tatherrschaftslehre

II. Subjektive Theorie

C. Mittäterschaft

I. Überblick

II. Deliktsspezifische Merkmale beim Mittäter

III. Gemeinsamer Tatplan

IV. Verursachungsbeitrag und Wertung dieses Beitrages

1. Sukzessive Mittäterschaft

2. Tätigkeit nur im Vorbereitungsstadium

V.Versuch und Rücktritt

1. Versuch

2. Rücktritt

D. Mittelbare Täterschaft

I. Überblick

II. Der „Normalfall“ der mittelbaren Täterschaft

1. Der Vordermann handelt objektiv nicht oder nicht voll tatbestandsmäßig

2. Der Vordermann handelt subjektiv nicht tatbestandsmäßig

3. Der Vordermann handelt gerechtfertigt

4. Der Vordermann unterliegt einem durch den Hintermann initiierten Erlaubnistatbestandsirrtum

5. Der Vordermann ist nicht schuldfähig

6. Der Vordermann handelt entschuldigt

7. Der Vordermann befindet sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum

III. Problematische Fälle

1. Absichtslos doloses und qualifikationslos doloses Werkzeug

2. „Täter hinter dem Täter“

a) Die Tatausführung erfolgt unter Ausnutzung eines gut organisierten Machtapparates (sog. „Schreibtischtäter“)

b) Der Hintermann ruft beim Vordermann einen Irrtum hervor, der sich auf die Strafbarkeit des Vordermannes nicht auswirkt

IV. Mittelbare Täterschaft durch Unterlassen

V. Irrtümer

1. Error in persona des Vordermannes

2. Der Hintermann glaubt, er sei Anstifter während er tatsächlich mittelbarer Täter ist

3. Der Hintermann glaubt, er sei mittelbarer Täter, wohingegen der Vordermann jedoch vorsätzlich und rechtswidrig handelt

VI. Versuch und Rücktritt

E. Übungsfall Nr. 3

F. Anstiftung und Beihilfe

I. Überblick

II. Gemeinsamkeiten von Anstiftung und Beihilfe

1. Akzessorietät der Teilnahme

2. Akzessorietätsdurchbrechung

3. „Doppelter“ Teilnehmervorsatz

III. Anstiftung

1.Bestimmen

a) Begriffsbestimmung

b) Omnimodo facturus

aa) Umstiftung

bb) Aufstiftung

cc) Abstiftung

2.Vorsatz

a) Inhalt und Umfang

b) Exzess und error in objecto vel persona

IV. Beihilfe

1.Hilfeleisten

a) Begriffsbestimmung

b) Beihilfe durch neutrale Handlungen

c) Sukzessive Beihilfe

2. Vorsatz

V. Kumulierte Beteiligungshandlungen

VI. Versuchte Teilnahme

1. Versuchte Anstiftung gem. § 30 Abs. 1

2. § 30 Abs. 2

G. Übungsfall Nr. 4

5. Teil Konkurrenzen

A. Überblick

B. Die Handlung

I. Die Handlung im natürlichen Sinn

II. Die Handlung im juristischen Sinn

1. Tatbestandliche Handlungseinheit

2. Natürliche Handlungseinheit

C. Idealkonkurrenz

D. Realkonkurrenz

E. Gesetzeseinheit

I. Spezialität

II. Subsidiarität

III. Konsumtion

F. Mitbestrafte Vor- und Nachtat

I. Mitbestrafte Vortat

II. Mitbestrafte Nachtat

6. Teil Wahlfeststellung

A. Überblick

B. Echte Wahlfeststellung

C. Unechte Wahlfeststellung

D. Post- und Präpendenz

Sachverzeichnis

Tipps vom Lerncoach

Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

Wie lernen Menschen?

Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.

Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!

Lernthema 2 Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Strafrecht Allgemeiner Teil II»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Strafrecht Allgemeiner Teil II» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Strafrecht Allgemeiner Teil II»

Обсуждение, отзывы о книге «Strafrecht Allgemeiner Teil II» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x