Sie werden feststellen, dass Literaturverzeichnis und Fußnotenapparat „übersichtlich“ gehalten sind. Das Skript kann das Schrifttum nicht vollständig belegen – und soll dies auch gar nicht. Betrachten Sie die Literaturangaben und die in den Fußnoten außerdem zitierten Urteile[1] und Aufsätze als persönliche Leseempfehlung.
Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!
Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an die C.F. Müller GmbH, Waldhofer Str. 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an mich unter ra@boenninghaus.de. Bei der Neuauflage konnte ich viele Zuschriften berücksichtigen, für die ich mich wieder herzlich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken möchte.
Frankfurt, im Januar 2019
Achim Bönninghaus
[1] Sie werden feststellen, dass Literaturverzeichnis und Fußnotenapparat „übersichtlich“ gehalten sind. Das Skript kann das Schrifttum nicht vollständig belegen – und soll dies auch gar nicht. Betrachten Sie die Literaturangaben und die in den Fußnoten außerdem zitierten Urteile[1] und Aufsätze als persönliche Leseempfehlung. Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs! Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an die C.F. Müller GmbH, Waldhofer Str. 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de . Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an mich unter ra@boenninghaus.de . Bei der Neuauflage konnte ich viele Zuschriften berücksichtigen, für die ich mich wieder herzlich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken möchte. Frankfurt, im Januar 2019 Achim Bönninghaus
Die in den Fußnoten mit Aktenzeichen zitierten Entscheidungen des BGH können Sie kostenlos auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de(Rubrik „Entscheidungen“) abrufen.
JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check
Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.
Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?
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Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. |
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Eine individuelle Lernfortschrittskontrollezeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. |
Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?
Online-Wissens-Check
Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.
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Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monatenzur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.
Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.
zurück zu Rn. 92 Online-Wissens-Check Wie grenzt man den Kaufvertrag vom Werklieferungsvertrag ab? Überprüfen Sie jetzt online Ihr Wissen zu den in diesem Abschnitt erarbeiteten Themen. Unter www.juracademy.de/skripte/login steht Ihnen ein Online-Wissens-Check speziell zu diesem Skript zur Verfügung, den Sie kostenlos nutzen können. Den Zugangscode hierzu finden Sie auf der Codeseite . 1. Teil Der Kaufvertrag › B. Der Primäranspruch des Käufers (§ 433 Abs. 1) › VI. Übungsfall Nr. 1
, 141 Online-Wissens-Check Unter welchen Voraussetzungen geht die Preisgefahr beim Versendungskauf auf den Käufer über? Überprüfen Sie jetzt online Ihr Wissen zu den in diesem Abschnitt erarbeiteten Themen. Unter www.juracademy.de/skripte/login steht Ihnen ein Online-Wissens-Check speziell zu diesem Skript zur Verfügung, den Sie kostenlos nutzen können. Den Zugangscode hierzu finden Sie auf der Codeseite . 1. Teil Der Kaufvertrag › C. Der Anspruch auf den Kaufpreis (§ 433 Abs. 2) › IV. Übungsfall Nr. 2
, 264, 302, 343, 392, 425, 455, 571, 612, 620
Vorwort
Codeseite
Literaturverzeichnis
1. Teil Der Kaufvertrag
A. Wirksamer Kaufvertrag
I.Vertragsschluss mit Inhalt gem. § 433 oder § 453
1. Die Grundtypen des Kaufvertrages
2.Sachkauf gem. § 433
a) Hauptleistungspflichten
b) Besondere Auslegungsfragen
c) Wichtige Varianten des Sachkaufes
3. Rechtskauf/Kauf über sonstige Gegenstände (§ 453)
a) Forderungskauf
b) Kauf sonstiger Rechte
c) Kauf sonstiger Gegenstände
II. Wirksamkeitsvoraussetzungen
1. Allgemeine Tatbestände
2. Besondere Formerfordernisse
a) Formnichtigkeit beim Grundstückskaufvertrag (§ 311b Abs. 1 S. 1)
b) Formnichtigkeit besonderer Verbraucherkaufverträge
B. Der Primäranspruch des Käufers (§ 433 Abs. 1)
I.Anspruchsentstehung
1. Wirksamer Kaufvertrag
2. Weitere Anspruchsvoraussetzungen
3. (Keine) Anfängliche Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1)
a) Nichtexistenz/Untergang des verkauften Gegenstandes
b) Rechtliches Unvermögen des Verkäufers
c) Anfängliche Unmöglichkeit (nur) der Mängelbeseitigung
II.Rechtsvernichtende Einwendungen
1. Erfüllung und Erfüllungssurrogate
2. Nachträgliche Leistungsbefreiung nach § 275
3. Leistungsbefreiung nach § 300 Abs. 2
4. Sonstige Einwendungen
III.Durchsetzbarkeit
1. Fälligkeit
2. Einreden
IV. Nebenleistungspflichten des Verkäufers
V. Pflichtverletzung
VI. Übungsfall Nr. 1
C. Der Anspruch auf den Kaufpreis (§ 433 Abs. 2)
I.Anspruchsentstehung
1.Wirksamer Kaufvertrag
a) Vertragsschluss mit Inhalt nach § 433 (ggf. i.V.m. § 453)
b) Wirksamkeitsvoraussetzungen
2. Sonstige Voraussetzungen/Einwendungen
3. Ausschluss nach § 326 Abs. 1 S. 1 wegen anfänglicher Unmöglichkeit
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