(8) Außerordentliche Kündigung
c)Störung der Geschäftsgrundlage
aa) Voraussetzungen einer Störung der Geschäftsgrundlage
bb) Rechtsfolgen einer Störung der Geschäftsgrundlage
d) Fazit zum Gestaltungsspielraum im Regelfall
8. Insolvenzanfechtung von Betriebsvereinbarungen
9. Fazit zu kollektivrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
C. Die Betriebsänderung als Mittel zur Unternehmenssanierung – Nutzung insolvenzbedingter Gestaltungsmöglichkeiten
I. Anwendbarkeit der §§ 111 ff. BetrVG in der Insolvenz
1. Bestehen eines Betriebsrats als Voraussetzung
2. Wahl eines Betriebsrats nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3. Nachteilsausgleichsansprüche bei mitbestimmungswidriger Umsetzung der Betriebsänderung
II.Auf den Interessenausgleich bezogene Besonderheiten
1. Die Sonderregeln der §§ 121, 122 InsO
2. Das Verfahren nach § 122 InsO
a) Verfahrensvoraussetzungen
aa) Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
bb) Verhandlungen innerhalb der Dreiwochenfrist
cc) Maßgeblicher Zeitpunkt für Unterrichtung und Verhandlungsbeginn bzw. -aufforderung
b) Begründetheit des Antrags
aa) Streitgegenstand
bb) Zweistufige Prüfung durch das Arbeitsgericht
cc) Das arbeitsgerichtliche Verfahren
c) Interessenausgleich und Insolvenzplan
3.Der Sozialplan in der Insolvenz und in Insolvenznähe (§§ 123, 124 InsO)
a) Allgemeines
aa) Verhältnis zwischen allgemeinen und insolvenzspezifischen Dotierungsschranken
bb) Dotierung von Sozialplänen außerhalb der Insolvenz
cc) Insolvenzspezifische Sonderregelungen für Sozialpläne im Überblick
b)Der Insolvenzsozialplan (§ 123 InsO)
aa) Zeitlicher Anwendungsbereich des § 123 InsO
bb) Sozialplanschranken
(1) Allgemeine Schranken
(2) Spezifisch insolvenzrechtliche Schranken
(3) Absolute Obergrenze
(4) Relative Obergrenze
cc) Einigungsstellenverfahren in der Insolvenz
dd) Erzwingbarer Sozialplan ohne Einigungsstellenverfahren
ee) Insolvenzspezifische Regeln für freiwillige Sozialpläne
ff) Analoge Anwendung der §§ 123, 124 InsO
gg)Verjährung und Ausschlussfristen
(1) Verjährung
(2) Ausschlussfristen
hh) Prozessuales und Zwangsvollstreckung
c) Insolvenznaher Sozialplan (Widerruf des Sozialplans aus der kritischen Phase)
d) Keine Umgehung von §§ 123, 124 InsO durch auflösende Bedingungen
D. Kostensenkung durch Personalabbau – Richtige Strategie und insolvenzbedingte Besonderheiten
I. Personalabbau ohne Kündigung
1. Aufhebungsverträge
a) Einsatz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
b) Die sog. Widerspruchslösung
2. Widerspruch gegen vorhergehende Betriebsübergänge
a) Attraktivität für Insolvenzverwalter und Arbeitnehmer
b) Besonderheiten bei Kettenwidersprüchen
II. Gestaltungsmöglichkeiten trotz Kündigungsschutz
1. Gestaltungsmöglichkeiten bei betriebsbedingter Kündigung
a) Grundlagen
b) Herausforderung Sanierung: Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Personalabbau richtig nutzen
aa) Typische Effekte von Kündigungen: Überalterung und Verteuerung
bb) Strategische Planung als kritischer Erfolgsfaktor
cc) Strukturveränderungen zur Optimierung der Sozialauswahl
dd) Bedeutung der Personalabteilung bei der Planung
ee) Kombination mit gesetzlichen Optimierungsmöglichkeiten
c) Ausgangspunkt: Anforderungen an eine Sozialauswahl
aa) Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl
bb) Vergleichbarkeit von Arbeitnehmern
cc) Auswahl innerhalb der Vergleichsgruppe
d) „Herausnahme“ von Leistungsträgern
e) Sozialauswahl nach Altersgruppen
f) Sozialauswahl und „Punkteschema“
g) Interessenausgleich mit Namensliste außerhalb der Insolvenz
h) Zwischenfazit: Vorsorge ist besser als Nachsorge
i) Wichtige HR-Funktionen in der Umsetzungsphase
2. Kündigungserleichterung in der Insolvenz
a) Kündigung nach § 113 InsO
aa) Beseitigung von vertraglichen Kündigungsbeschränkungen
bb) Höchstkündigungsfrist von drei Monaten
cc) Rechtsfolgen (Schadensersatz nach § 113 Satz 3 InsO)
b) Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz nach § 126 InsO
aa) Sinn und Zweck der Regelung
bb) Zulässigkeitsvoraussetzungen
(1) Zulässigkeit eines Antrags für bereits ausgesprochene Kündigungen
(2) Notwendigkeit einer Betriebsänderung?
(3) Zulässigkeit eines Antrags in Bezug auf einen Teil der Belegschaft
(4) Kein Einigungsversuch mit der Belegschaft erforderlich
(5) Keine Sperrwirkung eines Interessenausgleichs bei anderem Regelungsgegenstand
cc) Anforderungen an die Begründetheit
dd) Rechtsfolge 1: Beschränkung der Sozialauswahlkriterien auf Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten
ee) Reaktion des Arbeitnehmers: Kündigungsschutzklage – Bindungswirkung der Entscheidung nach § 126 InsO (§ 127 InsO)
ff) Rechtsfolge 2: Vermutung, dass Kündigung nicht aufgrund Betriebsübergang erfolgt (§§ 128 Abs. 2 InsO, 613a Abs. 4 BGB)
c) Interessenausgleich mit Namensliste (§ 125 InsO)
aa) Eingreifen von § 125 InsO
(1) Zeitlicher Anwendungsbereich des § 125 InsO
(2)Sachlicher Anwendungsbereich: Planung einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG
(a) Planung einer Betriebsänderung
(b) Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG
(c) Anwendbarkeit des BetrVG als Voraussetzung?
(3) Räumlicher Anwendungsbereich (grenzüberschreitende Insolvenz
(4) Abschluss des Interessenausgleichs vor Umsetzung der Betriebsänderung
(5) Zuständiger Betriebsrat
bb) Formale und inhaltliche Anforderungen
(1) Schriftform
(2) Inhaltliche Anforderungen an die Namensliste
(3) Inhaltliche Anforderungen an den Interessenausgleich
cc) Rechtsfolgen eines Interessenausgleichs mit Namensliste nach § 125 InsO
(1) Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters
(2)Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO
(a) Reichweite der Vermutungswirkung
(b) Verlagerung der Darlegungs- und Beweislast auf den Arbeitnehmer
(3) Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Sozialauswahl, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO
(a) Einschränkung der Sozialauswahlkriterien
(b) Einschränkung auf die grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl
(c) Exkurs: Anpassung von Punkteschemata durch Interessenausgleich mit Namensliste
(d) Schaffung und Erhaltung einer ausgewogenen Personalstruktur
(e) Darlegungs- und Beweislast
dd) Bedeutung von Änderungen der Situation nach Abschluss des Interessenausgleichs
(1) Kriterium der „Wesentlichkeit“ der Änderung
(2) Zeitpunkt der Änderung
(3) Darlegungs- und Beweislast
ee) Bedeutung für sonstige Mitbestimmungsverfahren
(1) Anhörung des Betriebsrats nach §§ 99, 102 BetrVG
(2) Anzeigepflicht bei Massenentlassungen, § 125 Abs. 2 InsO
(3) Zustimmung des Integrationsamts, § 89 Abs. 3 SGB IX
III. Personalabbau mithilfe von „Turboprämien“
1. Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
a) Separate Vereinbarung – keine Einbindung in einen Sozialplan
b) Form der Zusage einer Turboprämie
c) Gestaltungsspielraum und -vorgaben
d) Formulierungsbeispiel für eine Turboprämienzusage
2. Insolvenzrechtliche Bewertung
E. Effektive Verwertung von Betrieben und Betriebsteilen – Betriebsübergang und übertragende Sanierung
I. Anwendbarkeit von § 613a BGB in der Insolvenz
II. Beschränkte Haftung des Betriebserwerbers bei Betriebsübergang in der Insolvenz
III. Kollektivrechtliche Herausforderungen in der Insolvenz
1. Ablösung durch einen (Sanierungs-)Tarifvertrag des Erwerbers
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